Dienstplan erstellen, um Freizeit zu canceln?

Pediken

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13.06.2010
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Hallo,
bin ganz neu hier, habe schon einiges durchforstet, finde jedoch keine Antwort auf meine Frage. Ist es richtig, auf einem Dienstplan Dienste doppelt zu besetzen, um dem jeweiligen Mitarbeiter am Freitag vor seinem Dienstwochenende zu sagen, ob er den Dienst übernehmen muss? Bin echt gefrustet, weil ich dies als Willkür empfinde, da ich mich vorher mit Chef in der Wolle hatte.
Lieben Dank für Eure Ratschläge,
Gruß Pediken
 
Ihr habt genug Personal für (geplante) doppelte Besetzung? Kann ich bei Euch anfangen?

Zu Deiner Frage: Ein Dienstplan gilt als verbindlich. Sowohl kurzfristiges Einspringen als auch kurzfristiges Frei ist nicht vom Chef anzuordnen, sondern nur mit Deiner Einwilligung möglich. Bei doppelt geplanten Diensten müsste er also damit rechnen, dass auch die doppelte Besetzung aufkreuzt und bezahlt werden will.

Geplante zusätzliche Besetzung kenne ich nur geplantem Ausfall, wie z. B. bei elektiven OPs. Ich weiß, einer der Mitarbeiter wird in dieser Zeit krank sein. Ich kann aber schlecht mit "Krank" planen. Also plane ich ihn sozusagen als Zusatzkraft ein und ändere seine Dienste in "Krank", sobald die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung da ist.
 
Hallo Claudia,
lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Bin quasi nächsten Monat immer mit einer Aushilfe eingeplant, Chef hatte eine Halskrause auf mich, weil er an meinem Dienstwochenende kurzfristig noch einen Teildienst zuvergeben hatte, ich ihm dann erklärte, dass ich "eigentlich" etwas anderes vorhatte.
Er ließ mich nicht ausreden, sondern erklärte mir, dass er mich jetzt "immer" an meinem Dienstwochenende auf Teildienst setzen würde, damit ich mir nichts vornehmen könne!! Muss dazu sagen, dass ich die letzten 3 Wochenenden auch immer eingesprungen bin.
 
Also er kann dich natürlich immer mit regulären Teildiensten planen - dann musst du diese aber auch fahren - und kannst dir außerhalb dieser zeiten was vornehmen...
 
Klaro, aber er besetzt die Dienste doppelt, um dann just vorher mitzuteilen, ob die Aushilfe oder ich frei hat. Empfinde das schon als Schikane.
 
Klaro, aber er besetzt die Dienste doppelt, um dann just vorher mitzuteilen, ob die Aushilfe oder ich frei hat. Empfinde das schon als Schikane.

Hallo,

da empfindest du richtig, denn dies ist keine korrekte Dienstplanung!
Ich fürchte, ihr habt leider keinen Betriebsrat, der hier wirksam eingreifen kann.
Ihr könnt ihn daher nur "erziehen", wenn ihr gemeinsam darauf besteht, diese Dienste zu machen, denn da er sie so geplant hat, darf er kurzfristig niemand ins frei schicken ohne seine Zustimmung!

Gruß

medsonet.1
 
Bei diesem Dienstpaln kommts du ja schon geplant in die Überstunden. Es gibt m.E. ein Maximum an Stundenanzahl die im Monat geleitet werden kann.

Wenn er dich in Arbeit plant, muss er ja auch Ausgleichstage planen. Wenn man seinen Gedanken zuende denkt, hast du ja eigentlich gar keinen Dienstplan. Denn es dürfet ja nicht einen einzigen sicheren Dienst geben.

Das, was deine Leitung da betreibt, grenzt an Bossing. Hier wird eindeutig eine Machtposition ausgespielt.
Tipp: Willst du dir das wirklich antun: ein Kräftemessen. Manchmal ist der Weg des geringeren Widerstandes sinnvoller. Denn selbst, wenn du per BR dein Recht durchsetzt... dann wird deinChef nach anderen Wegen suchen, dich zu drangsalieren.

Gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann;
gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann;
und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Elisabeth
 
Gruselig finde ich hier, dass die Leitung sich eine Tyranneimethode ausgesucht hat, gegen die der MA so gar nichts ausrichten kann... nicht ohne gewaltigen Kraftakt zumindest!

Ich wünsch Dir viel Kraft und einen kühlen Kopf!
 
Gruselig finde ich hier, dass die Leitung sich eine Tyranneimethode ausgesucht hat, gegen die der MA so gar nichts ausrichten kann... nicht ohne gewaltigen Kraftakt zumindest!

Ich wünsch Dir viel Kraft und einen kühlen Kopf!

Hallo,

genau deshalb hat der Gesetzgeber vorgegeben, daß in Unternehmen Betriebsräte zu wählen sind!!!

"Jedem Dienstplan muss ein Betriebsrat zustimmen, ansonsten ist er automatisch ungültig". So ist die gesetzliche Regelung, es ist sogar völlig egal, aus welchen Gründen der Betriebsrat einen Dienstplan ablehnt. Der Arbeitgeber hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Ablehnung des Betriebsrates über das Arbeitsgericht aufheben zu lassen.

Also sollten sich Alle, die sich hier beklagen, mal die Frage stellen, warum sie auf ihre gesetzlichen Rechte freiwillig verzichten, wenn sie keine Personalvertretung gründen.

Gruß

medsonet.1
 
Wir haben auch einen sehr aktiven Betriebsrat an unserem Haus! Ich weiß das sehr zu schätzen, besonders, wenn ich so einige Beiträge hier im Forum lese... der BR schaltet sich z.B ein, wenn MA zu viele Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto haben. Deshalb werden die Ü- Stunden bei uns auch ungefragt abgebaut (okay, natürlich nicht in der Urlaubszeit) oder- nach Wunsch- ausgezahlt.
 
"Jedem Dienstplan muss ein Betriebsrat zustimmen, ansonsten ist er automatisch ungültig". So ist die gesetzliche Regelung,
Hi!

Verrätst du mir wo das steht? Habe es nicht ergoogeln können.

Erscheint mir seeehr hoch gegriffen, dass JEDER Dienstplan vom BR abgezeichnet werden muss - und ich glaubs erst, wenn ichs lese ;)


(Bin aber auch eher im Bereich MAVO zu Hause...)
 
Hi!

Verrätst du mir wo das steht? Habe es nicht ergoogeln können.

Erscheint mir seeehr hoch gegriffen, dass JEDER Dienstplan vom BR abgezeichnet werden muss - und ich glaubs erst, wenn ichs lese ;)


(Bin aber auch eher im Bereich MAVO zu Hause...)

Hallo,

bin natürlich nicht unbedingt der Experte im Bereich MAVO, aber dieses Thema ist (erstaunlicherweise) sogar im Kirchenrecht eindeutig so geregelt,
wie z.B. :

Mitbestimmung bei Schichtplänen in der kath. Kirche


Dienstpläne, für die die Zustimmung der Mitarbeitervertretung nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 MAVO (Speyer) nicht vorliegt, dürfen nicht durchgeführt werden. Ein Dienstgeber verletzt durch sein einseitiges Vorgehen das beteiligungsrecht der Mitarbeitervertretung.
(Nicht-amtlicher Leitsatz. Kirchliches Arbeitsgericht Mainz, Beschluss vom 1. April 2007 — M 09/07 Sp)

Gruß

medsonet.1
 
Ich verstehe das eher so, dass der BR/MAV ein Mitbestimmungrecht beim gesalten der Dienstzeiten hat- wann Dienstbeginn, wann Dienstende. Außerdem muss er in dei Entscheidung ob Arbeitszeitkontingent oder nicht mit einbezogen werden.
Auf der Grundlage dieser Entscheidungen wird dann der jeweilige Stationsdiesntplan geschrieben. Max. Stundenzahl, Anzahl der zu arbeitenden WE, Ruhezeiten zwischen den Diensten sind eh geklärt.

Es würde also darum gehen: gibt es ein Arbeitszeitkontingent? Wird gegen geltendes Recht bezüglich Überstunden, max. Monatsarbeitzeit. Meines Wissens ist es schweirig jemanden über eine bestimmte Anzahl an Tagen im Monat zu planen. *grübel* Mehr als 22 Tage bei Vollzeitkräften????

Elisabeth
 
Mitbestimmung bei Schichtplänen in der kath. Kirche
Das ist doch total aus dem Kontext gerissen...

Ich nehme an du hast das Zitat von der verdi Seite - die hatte ich auch gestern komplett gelesen, als ich danach gesucht hatte.

Da geht es um
Mitbestimmung bei Schichtplänen

Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Schichtarbeit mitzubestimmen. Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist, dass alle Fragen der Schichtarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu regeln sind.
Dies wird dann näher erläutert und dann für die evangelische und diekatholische Seite dargelegt.

Es soll hier um Schichtdienst generell gehen, nicht darum, dass jeder Monatsdienstplan abgesegnet werden muss...


Sollte der Zusammenhang ursprünglich ein anderer gewesen sein, würde mich das Konstrukt als Ganzes interessieren, aber diese verdi-Zerstückelung lässt SO nur diesen Schluss zu...
 
Hallo maniac,

ich schiebe deinen Beitrag mal in die Rubrik "Unwissenheit" und empfinde ihn daher nicht als "Beleidigung":

1.) wer sich mit der Gewerkschaft "medsonet. - Die Gesundheitsgewerkschaft" näher beschäftigt hat, sollte wissen, das wir unsere Informationen sicherlich nicht von irgendwelchen Verdi-Seiten beziehen!!!

2.) Das von mir erwähnte Kirchenurteil sollte nur ein Beispiel für dieses Thema darstellen, es ist nicht aus dem Zusammenhang gerissen, es wurde mit diesem Leitsatz so allgemein veröffentlicht!

Um die Fragestellung der Mitbestimmung bei Dienstplänen noch mal kurz zusammenzufassen:

- die Rechte des Betriebsrates basieren auf dem Mitbestimmungsrecht "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit"
- der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Dienstplangestaltung
- der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten
- der Arbeitgeber benötigt grundsätzlich bei jedem Dienstplan, den er in Kraft setzten möchte, die Zustimmung des Betriebsrates.

Nachzulesen ist dies in jeder vernüftigen Kommentierung zum Betriebsverfassungsgesetz und ist durch mehrere Urteile des BAG seit vielen Jahren geltendes Recht!

Gruß

medsonet.1
 
Oh ho jetzt geht es erstmal gegen die böse ver.di, die alles zerstückelt und nur Halbwahrheiten wiedergibt oder wie?

Ich finde es jedoch gut, dass sich die Gewerkschaft medsonet net wie andere (komba/dbb) einfach bei ver.di anhängt, die Rosinen rauspickt und dann über ver.di herzieht und ihnen Mitglieder abzuwerben versucht.

Das aber nur am Rande, flexi zuliebe. :anmachen:
 
Danke, lieber Joerg, dass du so lieb mit mir umgehst...

Nu können wir wieder aktuell zum Thema schreiten...
 
1.) wer sich mit der Gewerkschaft "medsonet. - Die Gesundheitsgewerkschaft" näher beschäftigt hat, sollte wissen, das wir unsere Informationen sicherlich nicht von irgendwelchen Verdi-Seiten beziehen!!!
Woher soll denn ich wissen, dass du etwas mit der Gewerkschaft zu tun hast?`Steht nicht in deinem Profil...
Und selbst wenn - nein, habe mich mit dieser Gewerkschaft auch nicht näher beschäftigt.

- der Arbeitgeber benötigt grundsätzlich bei jedem Dienstplan, den er in Kraft setzten möchte, die Zustimmung des Betriebsrates.

Nachzulesen ist dies in jeder vernüftigen Kommentierung zum Betriebsverfassungsgesetz und ist durch mehrere Urteile des BAG seit vielen Jahren geltendes Recht!
Gut, die habe ich leider nicht zur Hand un d kann es somit auch nicht nachlesen - aber dann finde ich ein aktuelles Vorgehen interessant, was ich die tage mitbekommen habe: In einer großen Klinik versucht der Betreibsrat genau das durchzudrücken, dass er den Dienstplan genehmigen muss, bevor er rausgeht. Er kam damit bisher nicht durch und kommt damit auch zukünftig nicht durch. Darauf lässt sich die Pflegedirektion nicht ein.
Wenn das aber doch geltendes Recht (oder Rechtsprechung?) ist - wieso dann so ein Akt darum?
 
...In einer großen Klinik versucht der Betreibsrat genau das durchzudrücken, dass er den Dienstplan genehmigen muss, bevor er rausgeht. Er kam damit bisher nicht durch und kommt damit auch zukünftig nicht durch. Darauf lässt sich die Pflegedirektion nicht ein.
Wenn das aber doch geltendes Recht (oder Rechtsprechung?) ist - wieso dann so ein Akt darum?

Das sind normale Machtspiele zwischen BR und (in diesem Fall) Pflegedirektion.
Wenn der BR ein wenig Mumm hat, lässt er das extern klären (Einigungsstelle).
 

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