Überplanung im Dienstplan

Ich hatte Arbeitsrecht, kenne die Grundsätze zu Überstunden, hatte grundsätzlich Recht und Gesetze, wie Personalführung und ich kann rechnen wie lesen.

Ich bin nicht nur Krankenpfleger.
Das trifft auch auf mich zu. Und ich kann lesen, dass im Arbeitszeitkonto des TV-UK klare Ober- und Untergrenzen vereinbart wurden und eben nicht ins Unermessliche ausgedehnt werden können. Der TV-UK ist hier deutlich besser als manch anderer Tarifvertrag.

Womit Du Recht hast: Arbeitsrecht ist kompliziert. Daher bin ich persönlich mir ziemlich sicher, dass bei der Ausarbeitung des TV-UK Juristen beteiligt waren, die deutlich mehr davon verstehen als Du oder ich.
 
Dann ist es schade das du eine TZ verhältnismäßig mehr Arbeitskraft abverlangst als einer VZ kraft.

Immerhin die TZ hat einen Grund... wenn`s am Ende auf einen VZ rauskommt, kann doch was nicht richtig sein ;)
Wofür haben wir denn dann das Recht auf TZ wenns nicht eingehalten werden muß?

Überleg mal was das für Muttis, pflegende Angehörige, Menschen mit mehreren Jobs und den Menschen die aus gesundheitlichen Gründen in TZ sind bedeutet. Auch gilt es die Arbeitszeit gleichmäßig aufzuteilen. Das bedeute es kann nicht verlangt werden Monate durch zu kloppen und dann Monate Frei anzuordnen. Das kann man einzeln vereinbaren, aber nicht grundsätzlich annehmen.

Also was glaubst du ist wahrscheinlicher das diese Prozedere Recht ist oder nicht?

Nebenbei kommt die TE hier mit ihren Überstunden, die sich ja über die Monate aufsummieren sogar in VZ über ihr soll. Wenn das Arbeitszeitkonto min einmal in 12 Monaten im Grünen Bereich seien soll müssen die jetzt aber mal Gas geben beim Abbauen. Bedeutet min 2 Monate frei. Die haben nur noch bis April Zeit.

Und ja der Tarif ist von Juristen geschrieben worden. Aber das ändert ja nichts an der jetzigen Situation und anderen Geltenden Gesetzen wie Rechten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was glaubst du ist wahrscheinlicher das diese Prozedere Recht ist oder nicht?
Ersteres. Ob uns ein Vertrag gefällt oder ob er rechtens ist, sind nämlich zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe.

Der TE gefällt der Vertrag nicht. Das ist auch verständlich. Es macht ihn damit aber nicht illegal.
 
Dem nachzugehen wäre hier

- Hey SL du planst mich schon seit Monaten zuviel, lass das bitte
- Hey PR, PDL die SL plant mich ständig zu viel, die soll das lassen
- Hey Anwalt, die planen mich ständig zuviel.
- Anwalt: Hey PDL, sorg dafür das meine Mandantin nicht ständig überplant wird
- Geht vor Gericht, Klage auf Unterlassung ständig zu überplanen.

Und dann gibt es dann mal ein Urteil dazu. Aber auch nur zu diesem Vorgang. Und dann haben wir eine Antwort zu Legal, Illegal oder Egal.

Und wohlmöglich noch Ärger mit dem Arbeitsschutz. Wie manche Unternehmen in der Gesundheitsbranche haben. Mir sind gerade in meinem näheren Umfeld min. 2 Bekannt ;) Bei beiden arbeiten ich. Bei beiden wird nun darauf geachtet die AN nicht ständig zu überplanen.

Blöderweise lassen sich aber zuviel Kollegen überreden die Überstunden auszahlen zu lassen. Schade... Aufeinmal gibt es gar keine Ausreizung der Vertraglichen Arbeitszeit...

Ich persönlich finde solche Kollegen nicht so geil.
 
Zuletzt bearbeitet:
@InetNinja
Rein gefühlsmäßig würde ich Dir zustimmen; und ich kenne auch die Sprüche der SL „die Vollzeitkräfte sind doch eh schon die ganze Zeit da“ als Antwort auf die Frage, warum immer nur und zuerst Teilzeitkräfte einspringen sollen.
Nur hat Gefühl nichts mit Rechtslage zu tun, daher würde ich Claudia zustimmen: Bitte Belege.
 
Hey SL du planst mich schon seit Monaten zuviel, lass das bitte
- Hey PR, PDL die SL plant mich ständig zu viel, die soll das lassen
- Hey Anwalt, die planen mich ständig zuviel.
- Anwalt: Hey PDL, sorg dafür das meine Mandantin nicht ständig überplant wird
- Geht vor Gericht, Klage auf Unterlassung ständig zu überplanen.
Wahrscheinlicheres Szenario:

Personalrat: Wir genehmigen Deinen Dienstplan jeden Monat und wissen daher, dass er rechtlich einwandfrei ist. Du bist mit den Plusstunden im erlaubten Rahmen und auch nicht die einzige auf Deiner Station, die davon betroffen ist. Aber wir können gern ein gemeinsames Gespräch mit der SL und Dir moderieren.

Anwalt: Tut mir leid, aber in Ihrem Arbeitsvertrag steht die Anwendung des TV-UK und im TV-UK steht ein Arbeitszeitkonto. Wir können ihren AG nicht verklagen, er verhält sich rechtlich korrekt. Glücklicherweise sind Sie ja im Berufsverband und meine Beratung war für Sie kostenlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann da leider nicht mit dienen da mein Arbeitsvertrag nicht von meinem AG derart ausgereizt wird.
Ich kann diese Schlacht nicht schlagen.

Ich kann auch aktuell keinen Vergleichbaren Vorgang im Netz finden.

Wie ich schon gesagt habe, ich halte das Prozedere nicht für zulässig. Ich habe nicht behauptet das dies so schon irgendwo entschieden ist. Warum ich das für unzulässig halte habe ich nun zu genüge begründet.

Meine Ausführung dient mal das ganze was in unserer Branche passiert mal zu hinterfragen und nicht ständig nur hinzunehmen. Und auch mal gegen vorzugehen. Damit wir endlich mal was in der Hand haben.

Es gibt gaaaaaaaanz viel Grau in unserer Welt und die meisten Schlagen sich nicht drum. Weder AN noch AG.
Das hab ich nun in meinem Ausbildungshaus wie auch jetzigen AG zu genüge erlebt.
Was mir schon an Abmahnungen und Kündigungen angedroht wurden. Und ich hab nicht mal irgendetwas schriftlich über die Ausfälle meiner direkten Vorgesetzten gesehen. Weil sie nämlich selber zweifeln ob sie vor Gericht nicht die Backpfeife bekommen.

Oh einmal hat ein AG vor Gericht ne richtige Backpfeife bekommen. Ich sass daneben... war schön.. Ging allerdings um etwas anderes. als Arbeitszeiten. Aber um Auslegung des AG von Recht und Tarif.

Viele gelebten Dinge sind schon aus Formfehlern nicht zulässig. Bloß überprüft keine Sau mal die Sachen.
Wir "Müssen" uns z.b. Gesund melden. Auch wenn die AU kommentarlos ausläuft. Und regelmäßig wird mir von ner anderen Stelle mit Gehaltskürzung gedroht wenn ich mich nicht gesund melde und meine Arbeit mache... Begründet wird das rausgenommene Recht auf "Betriebliche Übung" ich geh kaputt. Da bekommst kein Geld weil du deinen Job machst, du da warst aber nicht angekündigt hast das`te kommst und deine Vertragliche Leistung erbringst :rofl: Mir wurde bisher noch nie Gehalt gekürzt oder eine Abmahnung ausgesprochen. Stattdessen hat sich die SL aufgeplustert, gebrüllt etc... und dann ist es im feuchten Furz versiegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele gelebten Dinge sind schon aus Formfehlern nicht zulässig. Bloß überprüft keine Sau mal die Sachen.
Wir "Müssen" uns z.b. Gesund melden. Auch wenn die AU kommentarlos ausläuft..
Gesundmeldung nach krank ist aber normales Vorgehen und wird von jedem Arbeitgeber erwartet. M. M. n. zu recht.
 
Ist aber unsinnig. Gibt es auch erstmal keinen Rechtsanspruch bei uns drauf. Manche verfügen über eine betriebsvereinbahrung. Wir haben keine.

Ich komm dem nach. Ich brech mir da keinen Zacken aus der Krone.und finde das im Rahmen der Kollegialität auch vollkommen in Ordnung, sowie nachvollziehbar. Außer mir geht man so richtig schön auf den Sack. Also was sich die Lohnabteilung da immer wieder raus nimmt ist ne muppetshow.

Denn die Vorgesetzten vergessen häufig einfach die gesundmeldung einzutragen. Mehr nicht.

Anstatt das die Lohnabrechnung mal bei der jeweiligen Stationsleitung mal nachfragt, bewaffnet sich die Sachbearbeitung bis an die Zähne und will Gehalt kürzen…
Oder ne Zickige Stationsleitung hält mich für ihren persönlichen Sklaven. Da bin ich dann an der Stelle auch gerne mal bockig. Und ja diese Abmahnung habe ich bis heute nicht bekommen ;)

Ich bin ein deutlich freundlicher und auch verständnisvoller AN. Aber nur wenn mir das gleiche entgegen gebracht wird. Hat man ein Probleme mit mir muss man sich selber hinterfragen. Ich poche nicht auf jedes Recht. Tu ich das hat sich mein gegenüber wirklich öfter daneben benommen und lässt Respekt vermissen
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Wieder-Arbeitsfähigkeit rechtzeitig zu melden ist meines Erachtens nicht unsinnig. Sie verschafft Planungssicherheit. Ich wüsste auch nicht, was die Lohnabrechnung damit zu tun haben sollte - ich melde mich auf der Station krank bzw. gesund.

Zufällige, anekdotische Beispiele dafür, dass irgendwelche Arbeitgeber irgendwann einmal bei irgendeiner anderen Sache in irgendeiner Weise im Unrecht waren (oder nicht auf ihrem durchaus vorhandenen Recht beharrten) sind weder ein Beleg für Deine Behauptungen in den ersten Posts, noch werden sie der TE in ihrer Situation weiterhelfen.
 
  • Like
Reaktionen: Maniac
Sind nur ein Beispiel dafür das recht viel für Gesetz gehalten wird was kein Gesetz ist ;)

Die Gesundmeldung ist in der Form unsinnig das der AN sich ab BEKANNT werden eine Arbeitsunfähigkeit melden muss. Eine AU hebt dieses Pflicht nicht auf. Weiß ich also am letzen Tag meiner AU das ich weiterhin krank bin ist es meine Pflicht dies zu melden.

Bin ich genesen läuft die AU einfach aus. Der AG kann bei einer nichtmeldung daraus schließen das der AN genesen ist.

Einzig und alleine wenn ich vor Ablauf der AU genesen bin und beabsichtige zu arbeiten, was meine Pflicht wäre, macht es Sinn sich zu melden.

Auch eine jegliche Gesundmeldung garantiert keine Planungssicherheit. Da sich der AN mit seiner Meldung verschätzen könnte oder eben eine erneute andere AU auftreten kann.

Der AG hat das im Sinne seiner Organisation einzuplanen. Nennt sich ausfallmanagement. Der AG hat Vorsorge für Fall x zu treffen.

Ja die Gesundmeldung ist ein Nettigkeit die durchaus besser Organisation zulässt. Kaschiert aber nur eine vernachlässigte Organisation.

Damit wird unternehmerisches Risiko auf den AN abgewälzt. Kann man drum bitten, muss der AN aber eher nicht nachkommen. Eine Betriebsvereinbahrung könnte es zur Pflicht werden lassen. Dann ist aber immernoch die Frage ob das vor Gericht bestand hätte?

Meine Berufserfahrung: es wird ganz schön Viel auf den AN abgewälzt was nicht auf des AN Verantwortung geht. Um so sozialer der Beruf ist um so schlimmer ist dieses Missverhältnis von glauben dem AN aufhalsen zu können wo garkein Recht besteht.

Und das gern genommen „das kann man mal machen, Ausnahmefälle, etc.“ geht irgendwie immer zu Lasten des AN. Auch das Missverhältnis wer über welche Kenntnis verfügt.

Es ist politisch unverantwortlich in der Krankenpflege nicht genauso Arbeitsrecht zu unterrichten wie in Berufen des offenen Arbeitsmarktes. Auch welche Phänomene Monopolstellung der jeweiligen Parteien mit sich bringen
 
Zuletzt bearbeitet:
Blöderweise lassen sich aber zuviel Kollegen überreden die Überstunden auszahlen zu lassen. Schade... Auf Einmal gibt es gar keine Ausreizung der Vertraglichen Arbeitszeit...

In manchen Betriebsvereinbarungen steht auch, werden die Überstunden nicht innerhalb .... abgebaut, dürfen sie ausgezahlt werden. Wenn du 40 oder mehr Überstunden hast bist du im roten Bereich und auch wenn du dir Frei wünscht etc. Meist schafft man es nicht oder eben nur so viel, dass man wieder gelb ist...
 
In manchen Betriebsvereinbarungen steht auch, werden die Überstunden nicht innerhalb .... abgebaut, dürfen sie ausgezahlt werden. Wenn du 40 oder mehr Überstunden hast bist du im roten Bereich und auch wenn du dir Frei wünscht etc. Meist schafft man es nicht oder eben nur so viel, dass man wieder gelb ist...
Ja und das ist ein Unding.

Bei mir wäre das so. Muß nochmal schauen ob das eine BV oder der Tarif ist.
Und da würde ich bei einer dauerhaften Überplanung erst recht auf die Barrikaden gehen. Da nimmt man ja dem AN jegliche Möglichkeit und macht eine Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag ja zum totalen Unsinn.

Also wenn überstunden angeordnet werden können müssen diese auch in Freizeit abgegolten werden können.

Bei uns wird eine Überstunde ab dem 3. Monat ausgezahlt und ich empfinde diese Vereinbarung als eine absolute Frechheit.
Als ich gerade frisch in unserem Laden war ist mir das sogar regelmäßig passiert. Ich hab das zunächst nicht gecheckt.
Da bei uns die Stationen was das angeht wirklich vollkommen unterschiedlich geführt werden bin ich unteranderem deswegen auf eine andere Station.
Auf dieser Station ist der AU stand auch extrem hoch. Wen wundert. Die Kollegen holen sich ihr Frei schon wieder.

Eine derartige BV halte ich für anfechtbar.

Jetzt habe ich einen Rahmenmuster und kann recht schnell eine Überplanung erkennen und wann diese wieder ausgeglichen wird. Auch wird der Ausgleich zum Einspringen vom AN bestimmt und nicht von der SL. Das ist auf anderen Stationen schon anders. Ein einspringen gegen Freizeitausgleich wird da garnicht erst angenommen. Man zieht dann weiter zu denen die sich gerne zur Auszahlung überreden lassen. Ich springen nur zu FZ ein. Ich hab bewusst Teilzeit und das bleibt auch so.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: aquarius2
Wenn ich dies hier so lese, dann:
- bin ich froh in Rente zu sein
- auch bei uns gab und wird es jetzt wohl noch geben, das es in bestimmmten Situationen zu Mehrarbeit kam und kommt.
- hatten (Haben) wir einen guten Betriebsrat, der auf Seite der MA stand und recht gut moderieren konnte (Kann) und
auch Ausgleichslösungen fanden, die in einer Betriebsvereinbarung mündeten, wie Zusatzzahlungen fürs einspringen
- der Mitarbeiter entschied ob Auszahlung oder Abbau der Überstunden
- der Mitarbeiter hatte bei Abbau ein Mitspracherecht des Zeitpunktes

"Mein Krankenhaus" ist ein Öffentlicher Betrieb mit 4 Häusern. Der Betriebsrat ist für alle Häuser gewählt und zuständig.
Ob die oben genannten Situationen auch so in den anderen Häusern funktionieren oder nicht, kann ich nicht sagen.
bei uns hat es funktioniert.

Zu einem anderen Faden/Thema: wir hatten/haben einen Hintergrunddienst am Wochenende.
Es war immer eine Stationsleitung die ab Freitag 16 Uhr bis Montag 6 Uhr Rufbereitschaft hatte für Ausfallprobleme.
Außerdem war/ist sie Sa + So von 8 -16 Uhr im Haus anwesend
 
  • Like
Reaktionen: InetNinja
Ich denke die TE hatte es bis zum erstellen des Threads garnicht erst an den Betriebsrat gewendet. Möglicherweise wäre das garnicht erst so hochgekocht.

Bei uns sind auch eine der Funktionsleitungen immer am WE im Tagdienst. In der Nacht und Feiertage gibt es Hintergrunddienste oder eben Leitungen die mit der Station verheiratet sind. Also ne Station ist bei uns nie Führerlos.
 
In manchen Betriebsvereinbarungen steht auch, werden die Überstunden nicht innerhalb .... abgebaut, dürfen sie ausgezahlt werden. Wenn du 40 oder mehr Überstunden hast bist du im roten Bereich und auch wenn du dir Frei wünscht etc. Meist schafft man es nicht oder eben nur so viel, dass man wieder gelb ist...
Betriebsvereinbaren dürfen den Mitarbeiter nicht schlechter stellen, als im Tarifvertrag oder Arbeitsgesetz geregelt ist.

Zum Gesundmelden nach AU: gibt es meiner Erfahrung nach nur im medizinischem/pflegerischem Bereich! Ob es Sinn macht sich gesund zu melden…, durchaus in manchen Bereichen! Ob man arbeitsrechtlich belangt werden kann wenn man es nicht tut, das kann ich nicht beurteilen.
 
  • Like
Reaktionen: InetNinja
Die Frage ist ob die Auszahlung eine Schlechterstellung darstellt?
Ich denke das ist Pauschal nicht zu beantworten. Ich finde man kann nicht alles in Geld aufwiegen und diese BV gleicht einem Freikaufen. Nach dem gleichen Prinzip kann ich auch ständig zu schnell fahren und meine Strafen zahlen. Hab aber sonst nichts zu befürchten. Dann plane ich das einfach in meine Kosten fürs Autofahren ein. Super wenn ich das noch von der Steuer absetzen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen