Sind nur ein Beispiel dafür das recht viel für Gesetz gehalten wird was kein Gesetz ist
Die Gesundmeldung ist in der Form unsinnig das der AN sich ab BEKANNT werden eine Arbeitsunfähigkeit melden muss. Eine AU hebt dieses Pflicht nicht auf. Weiß ich also am letzen Tag meiner AU das ich weiterhin krank bin ist es meine Pflicht dies zu melden.
Bin ich genesen läuft die AU einfach aus. Der AG kann bei einer nichtmeldung daraus schließen das der AN genesen ist.
Einzig und alleine wenn ich vor Ablauf der AU genesen bin und beabsichtige zu arbeiten, was meine Pflicht wäre, macht es Sinn sich zu melden.
Auch eine jegliche Gesundmeldung garantiert keine Planungssicherheit. Da sich der AN mit seiner Meldung verschätzen könnte oder eben eine erneute andere AU auftreten kann.
Der AG hat das im Sinne seiner Organisation einzuplanen. Nennt sich ausfallmanagement. Der AG hat Vorsorge für Fall x zu treffen.
Ja die Gesundmeldung ist ein Nettigkeit die durchaus besser Organisation zulässt. Kaschiert aber nur eine vernachlässigte Organisation.
Damit wird unternehmerisches Risiko auf den AN abgewälzt. Kann man drum bitten, muss der AN aber eher nicht nachkommen. Eine Betriebsvereinbahrung könnte es zur Pflicht werden lassen. Dann ist aber immernoch die Frage ob das vor Gericht bestand hätte?
Meine Berufserfahrung: es wird ganz schön Viel auf den AN abgewälzt was nicht auf des AN Verantwortung geht. Um so sozialer der Beruf ist um so schlimmer ist dieses Missverhältnis von glauben dem AN aufhalsen zu können wo garkein Recht besteht.
Und das gern genommen „das kann man mal machen, Ausnahmefälle, etc.“ geht irgendwie immer zu Lasten des AN. Auch das Missverhältnis wer über welche Kenntnis verfügt.
Es ist politisch unverantwortlich in der Krankenpflege nicht genauso Arbeitsrecht zu unterrichten wie in Berufen des offenen Arbeitsmarktes. Auch welche Phänomene Monopolstellung der jeweiligen Parteien mit sich bringen