Aus dem Link:Es wäre also zu verlangen gewesen, dass haigemaus ihre Darmspiegelung an einem freien Tag vornehmen lässt. Die Chefin will dafür sorgen, dass genau dies geschieht.
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"Wann muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen?
Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.
Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht."
Die Frage ist halt, ob das bei haigemaus eine akute Geschichte ist oder eine reine Routine-Kontrolluntersuchung, wo sie freie Terminauswahl gehabt hätte? Ich hatte es so interpretiert, daß es eine akute Sache ist.
Genau so sehe ich das auch.Wenn die Threadstarterin für Feitag kurzfristig einen Termin bekommt, interpretiere ich erst mal einen akuten Anlaß. Wenn sie da Dienst gehabt hätte, ist sie stattdessen AU und der bestehende Dienstplan kann nicht in Frei geändert werden. So einfach und gesetzlich klar geregelt ist das.
Hm, also ich würde es (je nachdem) schon darauf ankommen lassen... ich bin im Berufsverband und dadurch rechtsschutzversichert. Das ist natürlich immer die "ultima ratio", die beide Seiten vermeiden wollen, aber oft hilft es ja schon, dem AG klar zu machen, daß man seine Rechte kennt. Dann braucht es keinen Prozeß.@Martin H.
... Papier ist geduldig. ...
So etwas ist gängige Praxis, und kein AN lässt es deswegen auf einen Prozeß ankommen.
Gewerkschaft oder Berufsverband kosten Geld, das bei den "Löhnen" in Kleinbetrieben ganz einfach nicht da ist. Die sind alle aus der Tarifbindung raus.