Im Dienstplan bei Krankmeldung Arbeitstag in frei geändert

Es wäre also zu verlangen gewesen, dass haigemaus ihre Darmspiegelung an einem freien Tag vornehmen lässt. Die Chefin will dafür sorgen, dass genau dies geschieht.

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Aus dem Link:
"Wann muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen?
Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.

Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht."
Die Frage ist halt, ob das bei haigemaus eine akute Geschichte ist oder eine reine Routine-Kontrolluntersuchung, wo sie freie Terminauswahl gehabt hätte? Ich hatte es so interpretiert, daß es eine akute Sache ist.
Wenn die Threadstarterin für Feitag kurzfristig einen Termin bekommt, interpretiere ich erst mal einen akuten Anlaß. Wenn sie da Dienst gehabt hätte, ist sie stattdessen AU und der bestehende Dienstplan kann nicht in Frei geändert werden. So einfach und gesetzlich klar geregelt ist das.
Genau so sehe ich das auch.
@Martin H.
... Papier ist geduldig. ...

So etwas ist gängige Praxis, und kein AN lässt es deswegen auf einen Prozeß ankommen.
Gewerkschaft oder Berufsverband kosten Geld, das bei den "Löhnen" in Kleinbetrieben ganz einfach nicht da ist. Die sind alle aus der Tarifbindung raus.
Hm, also ich würde es (je nachdem) schon darauf ankommen lassen... ich bin im Berufsverband und dadurch rechtsschutzversichert. Das ist natürlich immer die "ultima ratio", die beide Seiten vermeiden wollen, aber oft hilft es ja schon, dem AG klar zu machen, daß man seine Rechte kennt. Dann braucht es keinen Prozeß.
 
Wenn der AG im Recht ist, ändert daran auch meine Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Berufsverband nicht. Schaut mal in Eure Arbeits- oder Tarifverträge, da wird klar geregelt sein, dass Arztbesuche (bis auf die im Link genannten Ausnahmefälle) in der Freizeit stattzufinden haben.

Wer einen Nine-to-Five-Job hat, geht am Donnerstag nach der Arbeit, deshalb haben viele Arztpraxen da länger geöffnet.
 
Wenn der AG im Recht ist, ändert daran auch meine Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Berufsverband nicht. Schaut mal in Eure Arbeits- oder Tarifverträge, da wird klar geregelt sein, dass Arztbesuche (bis auf die im Link genannten Ausnahmefälle) in der Freizeit stattzufinden haben.

Wer einen Nine-to-Five-Job hat, geht am Donnerstag nach der Arbeit, deshalb haben viele Arztpraxen da länger geöffnet.

Aber ganz sicher nicht zu einer Darmspiegelung.
 
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Alle Spekulationen helfen hier nicht weiter; die TE hat sich bis jetzt noch nicht dazu geäußert, ob es eine Routine-Kontrolluntersuchung ist, oder ob es eine akute Geschichte ist, für die sie schnellstmöglich einen Untersuchungstermin benötigte.
 
Ich hab den Eindruck, das ihr alle noch keine Darmspiegelung gehabt habt.
Üblicherweise dauert die Spiegelung selbst ca. 20. Minuten.
Habt ihr schon mal von der Vorbereitung dafür gehört? Bereits am Tag vorher, meist abends, muss der Darm entleert, meist flüssig, wenig kontrollierbar. Am Untersuchungstag vorhermorgens nochmal. Die Ärzte haben meist 1-2 tage vormittags Termine, z.T. auf Wochen ausgebucht. Und auf die Nachwirkungen möchte ich auch noch hinweisen.
Also ist der Krankheitstag völlig berechtigt.
Abgesehen davon geht es den Arbeitgeber garnix an, was für eine Erkrankung ich habe, schliesslich melde ich mich ordnungsgemäss krank, hier sogar rechtzeitig, das der AG für Ersatz sorgen kann.
 
Darum gehts nicht - es geht darum ob du die Stunden ersetzt bekommst.



Ganz so einfach ist das nicht und dass das gesetzlich klar geregelt wäre würde ich mal schwer bezweifeln.
Warum sollte denn der DP nicht geändert werden können, wenn ich sage AG ich brauche nen freien Tag und der AG sagt ok? Wie der "freie Tag" dann verrechnet wird steht auf einem anderen Blatt,
und das ist ja hier wohl geschehen, der AN sagt ich komme am ... nicht brauche frei da ich eine Untersuchung habe, AU kommt.
AG sagt ganz normale Untersuchung - planbar auch wenns vielleicht nur ein paar Tage im voraus sind - dafür zahlt der AG nicht -
WARUM AUCH???

Untersuchungen und Arztbesuche sind mal grundsätzlich in der Freizeit durchzuführen, da sind wir uns doch hoffentlich einig.

Unter bestimmten Bedingungen lässt der TVÖD es zu, dass man die Zeit zurückerstattet bekommt.
Auf Station sehr selten bei uns da man halt einfach tauscht und schon kann man den Vormittag oder Nachmittagtermin wahrnehmen. Gleitzeitteilnehmer ebenfalls ausgeschlossen, die können ja später kommen oder früher gehen.

Wenn ich akut mit Schmerzen zur Arbeit gehe und dann gehe um zum Zahnarzt zu gehen, bin ich krank und muss nicht erst Frei nehmen. Im Krank gilt Lohnfortzahlung.
Regelmäßige Routintetermine nimmt man wenn möglich im Frei. Meine Gleitzeitzeiten erlauben aber in Anbetracht der begrenzten Sprechzeiten mancher Ärzte nicht immer die Termine außerhalb der Arbeitzeit zu legen! Überstunden habe ich kaum.
Nochmal, wenn möglich im Frei, aber wie hier im geschilderten Fall geht es m.E. nicht.
 
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Ich hab den Eindruck, das ihr alle noch keine Darmspiegelung gehabt habt.
Üblicherweise dauert die Spiegelung selbst ca. 20. Minuten.
Habt ihr schon mal von der Vorbereitung dafür gehört? Bereits am Tag vorher, meist abends, muss der Darm entleert, meist flüssig, wenig kontrollierbar. Am Untersuchungstag vorhermorgens nochmal. Die Ärzte haben meist 1-2 tage vormittags Termine, z.T. auf Wochen ausgebucht. Und auf die Nachwirkungen möchte ich auch noch hinweisen.
Also ist der Krankheitstag völlig berechtigt.
Abgesehen davon geht es den Arbeitgeber garnix an, was für eine Erkrankung ich habe, schliesslich melde ich mich ordnungsgemäss krank, hier sogar rechtzeitig, das der AG für Ersatz sorgen kann.
Danke, so ähnlich wäre mein nächster Beitrag gewesen!
 
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Wenn ich akut mit Schmerzen zur Arbeit gehe und dann gehe um zum Zahnarzt zu gehen, bin ich krank und muss nicht erst Frei nehmen.
Du solltest beim Thema bleiben.
Außerdem der Korrektheit halber, dann bin ich AU.
Und wenn mich der Zahnarzt von meinen Schmerzen befreit bin ich wieder Arbeitsfähig, jedenfalls nicht auszuschließen. Der gibt mir dann auch nicht für den ganzen Tag eine AU.

Wir/ich sprechen hier von einer geplanten Routineuntersuchung und nicht von akuten Schmerzen.

@flexi: es geht doch hier nicht darum wie belastend oder nicht irgendeine Untersuchung ist und ob ich selbst die schon hatte
sondern
ob für die Abwesenheit bei einer geplante Routineuntersuchung egal wie lang und belastend oder auch nicht der AG bezahlen muss?
 
ja, weil er auch zahlen muss, wenn ich mich plötzlich morgens um 05.45 krank melde, zur untersuchung, gehe und ich dem AG nicht sagen muss, warum ich zum Doc gehe...
 
Wenn ich eine geplante Operation habe, nehme ich ja auch keinen Urlaub.
 
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Mal so am Rande. Grundgesetzt Artikel 12 Absatz 3 ;)

Dazu ist es abhängig davon wie nötig die Untersuchung ist ob sie in der Freizeit oder eben auch in der Arbeitszeit gemacht werden muß. Grundsätzlich gilt Untersuchungen und Arztbesuche in der Freizeit zu machen. Aber es gibt Gründe die die Inanspruchnahme während der Arbeitszeit erlauben. Und dann gilt die Arbeitszeit wie gearbeitet, gerichtet nach dem veröffentlichten Dienstplan.

Wie nötig die Untersuchung ist wird ganz sicher nicht der AG zu entscheiden haben. Und es ist besser nicht über Krankheiten und Untersuchungen zu sprechen. Natürlich musst du dein fehlen rechtzeitig mitteilen. Also sobald du den Termin kennst. Wenn dich einer Fragt warum nicht in der Freizeit ist es eben halt dringend und nicht anders zu machen. Überprüfen kann der AG das ausschließlich nur über Anfrage beim MDK. Oder man ist so dusselig und erzählt es selber.

Ich hatte heute auch wieder so nen schönen Tag. Statt meinen Urlaub einzutragen, was mir gestern mündlich zugesagt wurde, habe ich eine einseitige DP Änderung bekommen.
Die MAV freut sich...
 
@flexi und bachstelze:
eure Argumentation erschließt sich mir nicht.
Bei euren Beispielen geht es um akute Erkrankungen.
Ausserdem hat der threadersteller dies ja bereits kund getan.

Hier gehts aber um eine geplante, prophylaktische Untersuchung - gehe ich mal davon aus.

Ich streite ja nicht ab, dass dies eine AU zur Folge haben kann und wird.

Ich Frage mich nur ob nach den gesetzlichen Grundlagen, der AG dafür wirklich zahlen muss?
 
@flexi und bachstelze:
eure Argumentation erschließt sich mir nicht.
Bei euren Beispielen geht es um akute Erkrankungen.
Ausserdem hat der threadersteller dies ja bereits kund getan.

Hier gehts aber um eine geplante, prophylaktische Untersuchung - gehe ich mal davon aus.

Ich streite ja nicht ab, dass dies eine AU zur Folge haben kann und wird.

Ich Frage mich nur ob nach den gesetzlichen Grundlagen, der AG dafür wirklich zahlen muss?


Naja, ob ich mir einen Polypen entfernen lasse, der vielleicht ein Zufallsbefund war oder den Halux Valgus operieren lasse ist beides kein Notfall, planbar und nicht zwingend zu einem fixen Zeitpunkt erforderlich. Trotzdem wichtig und zur Erhaltung meiner Arbeitsfähigkeit notwendig.

Daher, brachte ich die OP ins Spiel. Nicht jede Operation rettet Leben. Auch einen Karpaltunnel lässt sich niemand im Urlaub operieren, sondern plant die OP und informiert dann den Arbeitgeber darüber.
 
Renje, wo zieht man denn die Grenze, ab wann eine Erkrankung und Untersuchung akut genug ist um dafür AU zun sein.
Planbare Untersuchungen/Behandlungen die einen, zwei oder mehr Tage AU nach sich ziehen?

Ich ziehe meine Grenze da, wo ich meine Gesundheit mit diesen Untersuchungen und Behandlungen erhalte.

Und eine Lehre habe ich aus diesem Thread gezogen..., ich werde zukünftig bei Untersuchungen während der Dienstzeit nichts vorher sagen und mich dann krank melden, wenn nötig. Dann umgeht man solche Diskussionen. Aber den AG gehen meinen Diagnosen eh nichts an!
 
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Ein elektiver Arztbesuch ist die eine Sache, ein dringlicher ist ne andere Nummer. Dies hängt auch von den Terminen ab die man bekommt. Hier sollte das Ziel sein, einen Termin in seiner FZ zu organisieren. Wenn es trotz Versuch nicht klappt:
Schade und man bekommt vom Arzt die Besuchsbestätigung und reicht sie seinem Arbeitsgeber ein. (übrigens ist die SL, PDL nicht der AG und bekommt daher gar nicht die AU zu sehen)

Der krankschreibende Arzt hält sich die Regeln der Krankschreibung, daran hat nur ein Amtsarzt was zu korrigieren.
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss

haigemaus ging es aber um den Trick ihrer Vorgesetzten im nachhinein den DP zu ihren Ungunsten zu ändern, dies würde ich mal mit der Personalabtl. oder dem BR besprechen....
 
" haigemaus ging es aber um den Trick ihrer Vorgesetzten im nachhinein den DP zu ihren Ungunsten zu ändern, dies würde ich mal mit der Personalabtl. oder dem BR besprechen..."

Im Eingangsbetrag steht zwischen den Zeilen - laut und deutlich - , dass es dort weder "Personalabtl." noch "BR" gibt. Sonst wäre die Vorgesetzte erst gar nicht auf so eine Vorgehensweise verfallen. Und die prompte Reaktion legt eine gängige Praxis nahe.
 
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