Dürfen Schüler bei Fixierungen helfen?

Ich arbeite ebenfalls auf einer Akutstation in der Psychiatrie.Bei uns können und sollen die Schüler den "normalen"Stationsalltag kennenlernen und da gehören halt auch Fixierungen dazu.Man sollte sie dabei nicht ausschließen,denn viele haben eh schon schaurige Vorstellungen (siehe "Einer flog über das Kuckucksnest).So lernen sie ,das manchmal freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig sind,kennen die Gründe und erfahren das diese Pat.dann sehr eng beteut werden.Natürlich sollte die Sicherheit der Schüler gewährleistet sein.Aber das muß ja in der Psychitrie immer beachtet werden.
LG
Charlotta
 
  1. Als Grundlage für die Umsetzung der Ausbildung / der Ausbildungsinhalte/ der Lehrinhalte dienen gewöhnlicherweise Ausbildungskonzepte, die auch Durchführungshinweise geben.
  2. Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe haben gewöhnlicherweise solche Konzepte. Also wird der erwähnte Betrieb wohl ein solches Konzept haben. Ich liege wohl nicht falsch mit der Annahme, dass irgendwo in jedem dieser Konzepte steht, dass pflegerische Maßnahmen gelehrt werden sollen, wenn auch in anderen Worten. Sowie wird es auch eine Definition pflegerischer Maßnahmen geben.
  3. Das Anbringen/ Lösen und Überwachen von Fixierungen scheint ja auch in besagtem Betrieb, wie auch in allen anderen Betrieben, die mir bekannt sind eine Maßnahme zu sein, die von Krankenpflegern durchführt wird. Daraus schließe ich: Das Anbringen/ Lösen und Überwachen von Fixierungen ist eine pflegerische Maßnahme! Sollte das Ausbildungskonzept dem widersprechen, wäre dies abzuklären.
  4. Vielleicht steht noch irgendwo im Konzept nach welchen Einzelmaßnahmen pflegerische Maßnahmen mit entsprechender Zielsetzung gelehrt werden: z.B. Theoretischen Hintergrund vermitteln (Definition, Vorraussetzungen, Kontraindikation), Auszubildender nimmt an einer (Fixierungs-)Maßnahme teil, Auszubildender führt (Fixierungs-) Maßnahme unter Anleitung durch, Auszubildener führt (Fixierungs-) Maßnahme selbständig durch...(stark gekürzt).
  5. Zu einer Ausbildung gehört es u. a. Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen. Diese sind durch praktisches Durchführen/Einüben zu erlangen.
  6. Ich habe noch NIE gehört, dass eine Berufsschule o. Ä. die Teilnahme von Auszubildenen an Fixierungsmaßnahmen untersagt/ ablehnt/ abrät. Damit würde man die Kompetenz der zukünftigen Pflegekräfte beschneiden. Ich kann mir nicht vorstellen, das dieses ein Ziel einer Ausbildungskonzeption sein könnte.
 
Bei uns im geschlossenen Akutbereich für psychisch kranke Damen sieht es folgendermaßen aus:

Schüler im 1.Ausbildungsjahr werden von uns, sofern die Schule sie leider im 1.Jahr schon zu uns einteilt, kaum in solche Situationen gebracht, da sie kaum etwas von den Krankheitsbildern kennen, der Krankenhausalltag für viele Neuland ist und wir sie nicht damit überfordern und ängstigen wollen. Falls der Schüler jedoch schon Erfahrungen mit psychisch Kranken hat, es sich zutraut und auch geschickt in der Situation (klarerweise nicht in der 1.Reihe) ist, dann wird seine Hilfe gerne in Anspruch genommen. Wichtig ist für uns, dass nach erfolgter Fixierung diese mit dem Schüler nachbesprochen wird, damit er keine negativen Gefühle mit nach Hause trägt (ev.auch den Grund für die Fixierung nicht verstanden hat)

Je näher sich der Schüler dem Ausbildungsende nähert, umso mehr wird er auch in Akutsituationen geschult, damit er nach seinem Diplom ein Erfahrungsspektrum vorzuweisen hat. Kann er sich generell die Arbeit auf der Akutpsychiatrie nicht vorstellen, hat er Angst oder würde sich und andere bei der Fixierung in Gefahr bringen, wird er eher nicht bei einer Fixierung dabeisein.

Hera
 

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