Doppelschicht: Dürfen Schüler das?

jrc4ever

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21.04.2006
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42
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie
Hallo,

ich habe grad meinen ambulanten Einsatz und ich hab jedes 2. Wochenende Doppelschicht (also von 6 Uhr-12:30 und dann 15:45- 20:00). Also mindestens 10 Stunden arbeiten, und am nächsten gleich wieder Frühdienst (6uhr).

Gibt es irgendwo ein Gesetz wo das regelt wird? Ob Schüler mehr als 8 Stunden arbeiten dürfen... denn auf Station darf ich auch keine Überstunden machen...



DANKE!
 
Hallo,
solange die angegebenen Zeit eingehalten werden und die Höchstarbeitsdauer von 10 Stunden nicht überschritten wird ist es in Ordnung. Ebenso müssen vorgeschriebene Ruhezeiten eingehalten werden.
Wie lange arbeitest Du denn unter der Woche dort? Du musst auf Dein Wochen-Soll kommen ...wenn Du am Wochenende Teildienst arbeitest, dann hast Du in der Woche vielleicht pro Tag weniger zu tun?
Frühdiensttouren dauern selten länger als 6 Stunden ....
 
Gibt es irgendwo ein Gesetz wo das regelt wird?Ob Schüler mehr als 8 Std. arbeiten dürfen... denn auf Station darf ich auch keine Überstunden machen..
Bist Du minderjährig? (Wegen der Schlagworte Überstunden und 8 Stunden?)
Dann greift der Jugendarbeitsschutz.
Ansonsten gibt es keine speziellen gesetzlichen Dienstzeitregelungen für Auszubildende.

Der Arbeitgeber hat, wenn wir den Jugendarbeitsschutz mal außer Acht lassen, schon paar Freiheiten bei der Verteilung der zu erbringenden Stunden, wenn sie in einem gewissen Zeitraum (was bei den Außeneinsätzen in der Ausbildung doch meistens der Fall ist) wieder ausgeglichen werden.
Die Ruhezeit ist gesetzlich auf mindestens 11 Stunden festgelegt, wobei auch hier Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der Ruhezeit gerade im Pflegedienst gängig sind.
Die wöchentliche Maximalarbeitszeit ist bei 60 Stunden (hab ich so in Erinnerung - ohne Gewähr).

Grüße
Michl
 
Bei uns gibt es für die Schüler ebenfalls nur 2 Dienste

1) 06.45 - 12.45 und 15.45 - 19.15
2) 06.45 - 15.15

Da weiß man gleich was einen später mal erwartet.
 
Hallo,
wie du es beschreibst ist das ein geteilter Dienst und keine Doppelschicht.
Das heißt, wenn du von Arbeit-Ende (20.00 Uhr) bis nächsten Tag Arbeit-Anfang (6:00) Dienst hast, liegen 10 Stunden dazwischen - also ist das rechtens. Dann kommt es darauf an, ob bei euch an der Schule Überstunden gemacht werden dürfen - habt ja keine 50-Stunden-Woche, oder?
Letztendlich hast du aber sowieso schlechte Karten, weil das in den Gesetzen so geregelt ist, dass in besonderen Ausnahmefällen auch andere Dienst- und Erholungszeiten möglich sind.
Also: Augen zu und durch!
 
Hola!

Damit wir auf der Soz auf unsere Stunden kommen, müssen wir auch immer mal wieder geteilte Dienste arbeiten.
Du bist also nicht alleine ;)

Und wie gesagt: So lange du nicht über 10h kommst und dazwischen iene Pasuse liegt, ist es rechtens.
 

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