BettinaMobil
Stammgast
- Registriert
- 17.03.2008
- Beiträge
- 268
- Beruf
- Krankenschwester Arzthelferin
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
- Funktion
- PDL, Praxisanleiterin, Wundfachkraft (ICW)
Wenn ein AG eine besondere Dienstkleidung fordert, hat er diese zur Verfügung zu stellen. Passt dem AN das Design nicht o,ä. muss er seinen modischen Geschmack selbst bezahlen selbst. Das gilt auch für Sicherheitsschuhe. Oft ist ja auch Werbung der Fa. auf der Kleidung.
Natürlich kann man dann nicht ankommen und jeden Monat z. B. eine neue Hose fordern o. ä.
Natürlich kann man dann nicht ankommen und jeden Monat z. B. eine neue Hose fordern o. ä.