Nachname von Personal auf Dienstkleidung

Ich denke mal, es erschwert schon sehr, nur den Vornamen zu kennen, denn um den Nachnamen zu erfahren, müsste man sich als potentieller Stalker bei den Kolleginnen bzw. Stat. Leitung bzw. PDL informieren.

Wenn ein gewisser Datenschutz im Haus usus ist, kommt man nicht an den Nachnamen.
Wenn etwas Gröberes passiert und es zu einem Verfahren käme (ich meine z.B. schuldhaftes Verhalten des Mitarbeiters oder ähnliches), erfährt das Gericht ohnehin den vollen Namen.
Wozu muss ihn jeder wissen, der am Gang vorbeimarschiert ???
 
@anima:


Und das wäre oder würde nicht geschehen, wenn derjenige nur meinen Vornamen kennen würde?

Das wäre nicht geschehen, wenn derjenige nur den Vornamen gekannt hätte?

Es werden auch Menschen erschossen, deren Vornamen nicht mal bekannt ist.

Ich will das nicht ins lächerliche ziehen, das ist schlimm genug, aber die Argumentationskette sollte schon noch nachvollziehbar sein.

Ich behaupte vor solchen Menschen bietet auch das verheimlichen des Nachnamens keinen Schutz, dazu sind andere Überlegungen notwendig.

Ich bin der festen Meinung, dass ein Überzeugungstäter (u.a. Stalker) sich nicht davon abhalten lässt zu Stalken, nur weil mein Nachname nicht auf dem Namensschild steht.

Öhm, welche Argumentationskette meinst du? Meine?

ich bin mir nicht sicher, ob ich meine "Argumente" bzw. meine Frage in allen Einzelheiten argumentieren muss, um sie für euch nachvollziehbar zu machen bzw. von einigen von euch bewerten zu lassen.

Meine Frage ist eine Frage, leider hat sie mir bis jetzt noch niemand beantworten können, sie wird lediglich zerrissen, weil sich manche nicht vorstellen können, dass Kolleginnen sich auch mal bedroht fühlen können von irren Patienten und sich Gedanken über ihre Sicherheit machen.
ich finde das schade.

Du kannst mir aber gerne deine "anderen Überlegungen" zum Mitarbeiterschutz darlegen, würden mich sehr interessieren !!
 
@anima:
Ich denke mal, es erschwert schon sehr, nur den Vornamen zu kennen, denn um den Nachnamen zu erfahren, müsste man sich als potentieller Stalker bei den Kolleginnen bzw. Stat. Leitung bzw. PDL informieren.
Wenn du meinst dass ein echter Stalker überhaupt nen Namen braucht, solltest du dich vielleicht doch mal mit der Materie näher befassen.

ich bin mir nicht sicher, ob ich meine "Argumente" bzw. meine Frage in allen Einzelheiten argumentieren muss, um sie für euch nachvollziehbar zu machen bzw. von einigen von euch bewerten zu lassen.
Nicht zicken - ARGUMENTIEREN.:engel:

Argumentationskette?

Du stellst einen Zusammenhang in deiner Argumentation zwischen

Stalken - erschießen in der Garage

und dem nennen des Nachnamens auf dem Namenschild her.

Der erschließt sich mir nicht und dem Widerspreche ich auch, dass es da eine Kausalität gäbe.

Argumente anzuzweifeln muss erlaubt sein in einer Diskussion.:smlove2:

ob ich meine "Argumente" bzw. meine Frage in allen Einzelheiten argumentieren muss, um sie für euch nachvollziehbar zu machen
weder muss noch in allen Einzelheiten.
Wenn du aber Interesse an einer Diskussion hast, dann solltest du schon "deinem Publikum" die Möglichkeit geben zu verstehen was du meinst.
Sonst bringt eine Diskussion eigentlich recht wenig - oder?:P
 
Hi,

wir hatten auch schon Probleme mit Stalkern in der Klinik. Einmal war es eine verliebte Patientin und ein anderes Mal ein Angehöriger nebst Hausarzt eines Patienten.

In beiden Fällen wurde vor der Klinik gewartet, beobachtet wo das Auto steht, Zettel drangehängt, beschimpft und teilweise bis nach Hause verfolgt.

Die "Nicht-Nennung" des Nachnamens hat keinen Unterschied gemacht. Es wurden Ärzte (die sich ja nur mit Nachnamen vorstellen) und Pflegepersonal (welches bei uns in der Regel nur den Vornamen nennt) gleichermaßen verfolgt und belästigt.

Mel
 
Hallo Anima,
die Erfahrungen, die du, bzw. deine Kollegen gemacht haben, sind in der Tat nicht lustig. Da gebe ich dir recht. Trotzdem ist dies aber nicht die Regel in der Pflege und geschieht nicht alle Tage. Und ja, ich bin als Psychiatrieschwester durchaus mit "verwirrten" und auch agressiven Menschen vertraut...trotz einiger Jahre Erfahrungen in diesem Bereich, kann ich persönlich nicht von solchen Dingen berichten und auch meine Kollegen nicht. Ich glaube auch, wenn dir jemand was will, kann er es auch, ohne deinen Namen zu kennen.

Liebe Grüße trotzdem :nurse:

PS: an diesem Thema werden sich auch in 100 Jahren die Geister noch scheiden!
 
Wenn jemand mich erschiessen möchte, so bedarf es nicht der Kenntnis meines Nachnamens, er muss nur wissen wo ich lang gehe, das wiederum bekommt die Person auch ohne meinen Namen raus.
 
@anima:
Wenn du meinst dass ein echter Stalker überhaupt nen Namen braucht, solltest du dich vielleicht doch mal mit der Materie näher befassen.

Nicht zicken - ARGUMENTIEREN.:engel:

Argumentationskette?

Du stellst einen Zusammenhang in deiner Argumentation zwischen

Stalken - erschießen in der Garage

und dem nennen des Nachnamens auf dem Namenschild her.

Der erschließt sich mir nicht und dem Widerspreche ich auch, dass es da eine Kausalität gäbe.

Argumente anzuzweifeln muss erlaubt sein in einer Diskussion.:smlove2:


weder muss noch in allen Einzelheiten.
Wenn du aber Interesse an einer Diskussion hast, dann solltest du schon "deinem Publikum" die Möglichkeit geben zu verstehen was du meinst.
Sonst bringt eine Diskussion eigentlich recht wenig - oder?:P

Danke, in diesem Falle habe ich kein Interesse an einer Diskussion, sondern an einer rechtlichen Information.

Zicken? Tut wer? Naja, egal, wie gesagt, ich wäre über eine rechtliche Information dankbar, für ÖSTERREICH, ich habe kein Interesse, alles zu zerreden und immer von A bis Z durchzudiskutieren, manchmal tuts eine einfache Info auch, so auch in diesem Fall :).
 
Hallo Anima,
die Erfahrungen, die du, bzw. deine Kollegen gemacht haben, sind in der Tat nicht lustig. Da gebe ich dir recht. Trotzdem ist dies aber nicht die Regel in der Pflege und geschieht nicht alle Tage. Und ja, ich bin als Psychiatrieschwester durchaus mit "verwirrten" und auch agressiven Menschen vertraut...trotz einiger Jahre Erfahrungen in diesem Bereich, kann ich persönlich nicht von solchen Dingen berichten und auch meine Kollegen nicht. Ich glaube auch, wenn dir jemand was will, kann er es auch, ohne deinen Namen zu kennen.

Liebe Grüße trotzdem :nurse:

PS: an diesem Thema werden sich auch in 100 Jahren die Geister noch scheiden!

Das kann gut möglich sein.

Wie bereits erwähnt, mich interessiert primär eine adäquate Info, eure Meinungen in allen Ehren.
 
@Anima34:

Gegenfrage, hab ich als Patient nicht das Recht den vollen Namen der Person die mich pflegt und versorgt zu erfahren? Auch in Österreich?

Also ich möchte wissen in wessen Hände ich mich begebe...

Mel
 
@Anima34:

Gegenfrage, hab ich als Patient nicht das Recht den vollen Namen der Person die mich pflegt und versorgt zu erfahren? Auch in Österreich?

Also ich möchte wissen in wessen Hände ich mich begebe...

Mel

Patientenrechte sind denk ich am ehesten beim Patientenanwalt zu erfragen.
 
Du meinst also, der Pat. hat nicht das Recht den vollen Namen der Pflegekraft zu erfahren??

Was ich meine, ist irrelevant. Dazu gibt es eine gesetzliche Handhabe, einzig und alleine die zählt.
 
Hallo Anima,

WO in euren österreicheischen Gesetzen steht, dass der Patient kein Recht hat, den Namen der ihn behandelnden Pflegekraft zu erfahren??
 
Hallo Anima,

WO in euren österreicheischen Gesetzen steht, dass der Patient kein Recht hat, den Namen der ihn behandelnden Pflegekraft zu erfahren??

Ich kenne mich mit dem Patientenrecht diesbezüglich nicht hinreichend aus, um dir darüber Info zu geben.

Es hat aber auch niemand behauptet, dass ein Patient kein Recht darauf hätte.

Wie gesagt, im Gesetz nachlesen, ich bin da kein fundierter Ansprechpartner.
 
In welchem Gesetz kann man es nachlesen?
 
Ich kenne mich mit dem Patientenrecht diesbezüglich nicht hinreichend aus, um dir darüber Info zu geben.

Es hat aber auch niemand behauptet, dass ein Patient kein Recht darauf hätte.

Wie gesagt, im Gesetz nachlesen, ich bin da kein fundierter Ansprechpartner.

Leider kennen wir die österreichischen gesetze nicht so wie du, denn du kommst doch daher.
Deshal wiederhole ich meine (unsere Frage): In welchem Gesetz?

Und wenn du es nicht weisst, dann frag doch bitte mal jemand in Österreich, wo es steht, und teil es uns dann mit.
Danke dir schon im Voraus!!
 
Hilfe... bitte lieber Gott, lass dieses Thema enden...:beten::beten::beten:


Sowas steht genauso wenig in einem Gesetz, wie die Frage, ob ich im Bett auf der linken oder rechten Seite einschlafen darf... Nicht alles im Leben ist gesetzlich verankert!

Dein Arbeitgeber darf darüber entscheiden, wie du dich im Job auszuweisen hast. Wenn´s einem nicht passt, kann er ja gehen. :kloppen: Wie ich darauf komme? Wer sonst, der Pförtner?!


PS: mehr sage ich zu diesem Thema hier und auch anderswo nicht mehr...



Grüßchen
 
Ich stell mir gerade die Anklage vor....

Die TE wollte ja eigentlich auch keine Diskussion zu diesem Thema, sondern nur ein Information, die ihr aber bisher noch keiner geben konnte.
 
Weil wir uns eben mit den Gesetzen in Österreich nicht gut auskennen.

In Deutschland hat der Arbeitgeber das Recht, das Tragen von Namensschildern mitsamt der Entscheidung, was genau da draufsteht, zu fordern. Gut möglich, dass das anderswo verboten ist (wobei ich es mir nicht vorstellen kann. Sehr viele Firmen verlangen doch von ihren Angestellten, sich durch Schildchen an der Kleidung auszuweisen).
 
Leider kennen wir die österreichischen gesetze nicht so wie du, denn du kommst doch daher.
Deshal wiederhole ich meine (unsere Frage): In welchem Gesetz?

Und wenn du es nicht weisst, dann frag doch bitte mal jemand in Österreich, wo es steht, und teil es uns dann mit.
Danke dir schon im Voraus!!

Bei Gelegenheit mache ich das gerne.
 

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