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Update Hamburg:
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" für unzulässig erklärt.
Und zwar aufrgund eines völlig an der Sache vorbei gehenden formalen Fehlers:
Ich hatte es ja schon fast befürchtet: das Gericht hat gar nicht erst die Zulässigkeit prüfen müssen, ob es überhaupt in der Landeskompetenz liegen kann, dass solche Personalregelungen in den Landeskrankenhausplänen festgelegt werden. Es konnte das Volksbegehren schon alleine aus einem formalen Antragsfehler heraus ablehnen.
Nun stellt sich die Frage, wie es weitergehen kann?
Legt das bayerische Volksbegehren genauso eine Bruchlandung vor deren Verfassungsgericht hin?
Die Politik wird es freuen, jetzt kann das Thema Pflegepersonalbedarf endgültig ad acta gelegt werden, und wir werden uns mit der Pflegepersonalunterbesetzungsverordnung von Spahn zufrieden geben müssen.
Für mich tut sich da gerade ein großer Graben auf und ich bin dermaßen frustriert, dass ich knapp am Aufgeben bin. Dieser Beruf scheint nicht mehr zu retten zu sein.
spflegerle
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" für unzulässig erklärt.
Und zwar aufrgund eines völlig an der Sache vorbei gehenden formalen Fehlers:
Das Volksbegehren dürfe nicht abgehalten werden, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Dienstag.
Als Grund nannte er die mehrfache Überarbeitung des Antrags, der die Grenzen der Zulässigkeit nicht wahre.
Ich hatte es ja schon fast befürchtet: das Gericht hat gar nicht erst die Zulässigkeit prüfen müssen, ob es überhaupt in der Landeskompetenz liegen kann, dass solche Personalregelungen in den Landeskrankenhausplänen festgelegt werden. Es konnte das Volksbegehren schon alleine aus einem formalen Antragsfehler heraus ablehnen.
Nun stellt sich die Frage, wie es weitergehen kann?
Legt das bayerische Volksbegehren genauso eine Bruchlandung vor deren Verfassungsgericht hin?
Die Politik wird es freuen, jetzt kann das Thema Pflegepersonalbedarf endgültig ad acta gelegt werden, und wir werden uns mit der Pflegepersonalunterbesetzungsverordnung von Spahn zufrieden geben müssen.
Für mich tut sich da gerade ein großer Graben auf und ich bin dermaßen frustriert, dass ich knapp am Aufgeben bin. Dieser Beruf scheint nicht mehr zu retten zu sein.
spflegerle