Grund- und Behandlungspflege
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Die beiden korresponierenden Begriffe Grundpflege (auch: "allgemeine Pflege") und Behandlungspflege (auch "spezielle Pflege") wurden 1967 von dem Krankenhausökonomen Siegfried Eichhorn in seinem Lehrbuch der Krankenhausbetriebslehre verwendet bzw. aufgegriffen
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Eichhorns Darlegungen über die damals entwickelte und bis heute übliche Auffassung von Grundpflege und Behandlungspflege ist u. a. sehr aufschlussreich für Verständnis und Wertschätzung pflegerischer Arbeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Steht allerdings im Widerspruch zum heutigen beruflichen Selbstverständnis von Pflege (s. u.).
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Diese Zerlegung pflegerischer Verantwortungsbereiche in
anspruchslose zeitraubende "Grundpflege" einerseits und
weisungsabhängige anspruchsvolle "Behandlungspflege" (was wird da behandelt?) spiegelt sich in den SGB XI und V wider.
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Grundpflege bedeutet in Eichhorns Auslegung eine Versorgung im Sinne von "Gepflegt-Werden" der PatientInnen und wird als Grundanforderung unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung angesehen, die sowohl vom Tätigkeitsumfang als auch vom Zeitaufwand für alle PatientInnen gleich ist. Ihnen räumt Eichhorn auch ein,
bei Personalengpässen und Arbeitsgipfeln weggelassen zu werden zugunsten einer reibungslos ablaufenden Therapie bzw. Behandlungspflege.
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Der
Behandlungspflege ordnet Eichhorn alle Tätigkeiten zu, die sich als medizinisch-diagnostische und -therapeutische Hilfestellung der Pflege einseitig an die Medizin umschreiben lassen, ... . Ihnen unterstellt Eichhorn
breit angelegtes medizinisches Wissen. Er übersieht jedoch die Tatsache, daß es sich hierbei eher um
fraktioniertes ärztliches Halbwissen handelt, das für diesen Tätigkeitsbereich lediglich Grundkenntnisse bereithält, die die Zuarbeit für medizinische Belange sichern sollen, aber nicht als Basis für eigenständig zu treffende Entscheidungen der Pflegenden gedacht sind.
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Grund- und Behandlungspflege