BDK legen - gefährlichste Tätigkeit?!

M!aren

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07.03.2010
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Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Ich bin Schülerin, heute hat unser Lehrer in "Recht" gemeint, die gefährlichste Tätigkeit einer Pflegekraft sei das Legen eines Blasendauerkatheter.
Wir sollen uns überlegen warum.
:weissnix:
Natürlich besteht die Gefahr, dass Keime in die Blase wandern und es zur Blasenentzündung kommt, oder eventuell dass beim Legen des Katheters etwas verletzt wird...
aber ich denke doch es ist wesentlich gefährlicher, ein falsches Medikament zu spritzen...?!

Hat jemand von euch eine Idee ?

Vielen Dank !

M!aren
 
Hallo M!aren,
ich würde Deinem Lehrer eher nicht zustimmen,denn einen DK legt man in der Regel auf AO des Arztes. Aber auch ohne diese,aus rein pflegerischen Gründen kannst nen DK legen,z.B. bei stark erhöhtem Decubitusrisiko durch dauerndes Einnässen wegen Inkontinenz,wenn der Pat. ne Schutzhose oder Einlage aufgrund Demenz oder Delir usw. nicht toleriert und sie zerpflückt.
Das "gefährlich" sehe ich im Zusammenhang mit der möglichen schweren Körperverletzung als Straftatbestand,aber ich kann mir keinen Staatsanwalt vorstellen,der deswegen ermitteln würde.
Wenn Du den DK fachgerecht legst,also hygienisch 1a,dann sind in die Blase eindringende Keime auch kein Thema,die kommen erst viel später,jenachdem,wie lange der DK liegen bleibt und gepflegt wird.
Im Übrigen hast Du recht,wenn Dir die Applikation eines falschen Medikamentes mehr Bauchschmerzen macht,das wäre im günstigsten Falle,so der Pat. denn Schaden erleidet und expliziet Dich anzeigt,ne fahrlässige KV...,von den anderen Möglichkeiten mal nicht zu reden.
Nee,also es gibt schon "gefährlichere" Maßnahmen,die man als Pflegefachkraft durchführen kann,ich denke da bloß an die OP-Schwester,die sieht,daß der Chirurg ne Pinzette im Bauch des Pat. vergessen hat und den Mund hält,während Herr Doktor die Wanne seelenruhig wieder zunäht :D.
 
Na das spritzen eine falsches medikamentes oder das schweigen wenn man Fehler sieht, sind ja nicht AUFGABEN einer PK!

Wenn man Fehler macht, gibts sicher schlimmere Sachen, klar. Aber dein Lehrer meint vermutlich, dass man hier, ohne einen Fehler zu machen, auch etwas verletzen kann.
Das Prostata CA zB, dass man beim legen nicht bemerkt. Muss kein Fehler sein, aber kann schlimm ändern.
 
wenn der Pat. ne Schutzhose oder Einlage aufgrund Demenz oder Delir usw. nicht toleriert und sie zerpflückt.
.

Hmm, irgendwie kommen mir da Zweifel, dass der demente oder verwirrte Patient den DK besser toleriert ;)
Hatte letztens erst wieder nen Patienten der sich den DK abgerissen hat. Der Rest des Schlauchs verblieb dabei leider in der Harnröhre, sodass der Urologe sich zu uns bemühen musste ;)
Zum Thema selbst habe ich leider nichts beizutragen, ich kann mir gefährlicheres vorstellen als nen DK zu legen.
 
Sicher ist ein DK bei Demenz oder Delir auch nicht sicher,mir gings dabei aber lediglich um die Tatsache des Einnässens,wenn Schutzhose etc. zerpflückt werden. Ich könnte mir vorstellen,daß diese dann bestimmt 2-3x gewechselt wird,bevor es der PK zu "doof" und zu anstrengend wird und der DK zum Einsatz kommt. Ob dieser nun länger überlebt,als ne Schutzhose,ist natürlich fraglich,aber ich hab bisher noch keinen deliranten Pat. erlebt,der keinen DK hatte...rein aus pflegerischer Sicht und dem Aufwand mit den Schutzhosen.
nardes Studie interessiert mich auch brennend,denn wie will man denn den Druck der deubitusgefährdeten Zonen sowie den Druck den ein liegender DK auf die Harnröhre ausübt messen ? Dazu noch die Durchblutung messen...der Proband muß ja ausgesehen haben,wie'n Stachelschweinchen :D.
 
Hallo zusammen!

Die Diskussion ist ja recht interessant und hat einige erhellende Aspekte gebracht, aber im Ausgangsposting steht u. a. :
Ich bin Schülerin, heute hat unser Lehrer in "Recht" gemeint, die gefährlichste Tätigkeit einer Pflegekraft sei das Legen eines Blasendauerkatheter.
Wir sollen uns überlegen warum.
Ich vermute, daß dabei weniger auf direkte pflegerische oder medizinische Aspekte gezielt wird, sondern mehr auf rechtliche Aspekte.

Da könnte z. B. die Aufklärung eine Rolle spielen (Einwilligungsfähigkeit...) und sich daraus ergebende mögliche haftungsrechtliche Folgen bei Komplikationen. Nur so ein paar Fragen als Anregung:

  • Ist die Pflegekraft befähigt und befugt einen Patienten aufzuklären?
  • Ist eine ggf. gegebene Einwilligung überhaupt rechtlich haltbar, wenn die Aufklärung durch eine Pflegekraft erfolgte?
  • War/ist der Patient zum jeweiligen Zeitpunkt Einwilligungsfähig?
Schönen Gruß, Gego.
 
Danke euch allen, Gego - meinst du dass, man vielleicht rechtlich schnell einen Fehler machen kann, weil man irgendwas von diesen Punkten nicht richtig gemacht hat ...

  • schriftl. Anordnung durch den Arzt
  • Einwilligung des Patienten liegt vor
  • Aufklärung vorher durch den Arzt
  • pers. Qualifikation von mir ausreichend ...
also bei der Übertragung einer ärztlichen Tätigkeit, die eigentlich grundsätzlich nicht übertragbar ist, nur wenn diese Voraussetzungen eben vorliegen -
aber all das liegt doch auch zB beim Verabreichen von Zytostatika vor ... und da ist es doch viiiiel gefährlicher - oder ?!
 
Ich kenne auch gefährlichere Tätigkeiten. Absaugen z.B. dabei kommt es nicht selten zu einer kurzfristigen Asystolie.
 
Hallo M!aren!

Ich vermute, daß euer Lehrer eher an die oft laxe Handhabung gedacht hat, meint also gefährlich im rechtlichen Sinne, nicht im medizinisch/pflegerischen.

Wenn alles so läuft, wie von dir beschrieben ist alles ok.

Im Alltag habe ich es aber selten so erlebt; da entscheidet schnell mal die Pflegekraft "der Pat. braucht einen DK" und legt ihn dann auch gleich.

Nur mal so als Gedankenspiel:

  • die Pflegekraft stellt z. B. die Diagnose "Harnverhalt"
  • entscheidet selbst, als Therapie einen DK zu legen
  • sie sagt zum Pat. "ich leg dann mal schnell eine DK, dann geht es ihnen wieder besser"
  • bei der DK-Anlage kommt es wg. eines Prostata-Ca zu Blutungen
  • Pat. klagt im Anschluß gegen das Haus
Wer hat dann da warum welches Problem am Hals?
Wenn du dir die Frage beantwortest bist du wahrscheinlich auf dem richtigen Weg.

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo Gego,

tja, so könnte es gemeint sein ...
Danke !

PS mir gefällt der Satz unter deinen Beiträgen !!! :daumen:
 
Kannst du uns noch mitteilen, wie dein Lehrer es dann schlussendlich begründet hat?

Elisabeth
 
:flowerpower:
Ja, mache ich, aber wir haben den Guten erst wieder Ende diesen Monats.
 
Zwischenmeldung...

Ich habe euch nicht vergessen, aber wir hatten seither kein "Recht" mehr, sind jetzt gerade auf Station ...erst Ende November fängt die Schule wieder an und dann werde ich hoffentlich den Lehrer "stellen" können...

Liebe Grüße von M!aren
 
Liebe Elisabeth, narde 2003, gego, ZNA- Öse und Paula,

Lang lang ist´s her... da hatte ich euch um Rat und Hilfe gebeten.
Jetzt endlich hatten wir wieder "Recht" und Gego (s.u) war genau auf der richtigen Fährte !

Danke noch einmal an alle, die versucht haben, mir zu helfen !

Bei der Rechtsklausur habe ich übrigens völlig überraschend eine 1- geschrieben - und das bei diesem streng benotenden Lehrer !!!:klatschspring:

Gego zitiert :
Im Alltag habe ich es aber selten so erlebt; da entscheidet schnell mal die Pflegekraft "der Pat. braucht einen DK" und legt ihn dann auch gleich.

Nur mal so als Gedankenspiel:

  • die Pflegekraft stellt z. B. die Diagnose "Harnverhalt"
  • entscheidet selbst, als Therapie einen DK zu legen
  • sie sagt zum Pat. "ich leg dann mal schnell eine DK, dann geht es ihnen wieder besser"
  • bei der DK-Anlage kommt es wg. eines Prostata-Ca zu Blutungen
  • Pat. klagt im Anschluß gegen das Haus
Wer hat dann da warum welches Problem am Hals?
Wenn du dir die Frage beantwortest bist du wahrscheinlich auf dem richtigen Weg.
 
Gut ich sitze derzeit in Österreich:
1.
die Pflegekraft stellt z. B. die Diagnose "Harnverhalt"
Eine Person des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegedienstes darf keine Diagnose sondern allenfalls eine Verdachtsdiagnose stellen.
2.
entscheidet selbst, als Therapie einen DK zu legen
Eine Therapie außer im Rahmen von SOP (Standing operation procedure) kann nicht durch eine DGKS angewiesen werden.
3.
sie sagt zum Pat. "ich leg dann mal schnell eine DK, dann geht es ihnen wieder besser"
Der Patient ist durch einen Arzt in mündlicher und schriftlicher Form aufzuklären. Hierbei sind etwaige Nachfragen des Patienten oder seines Sachwalters in Gesundheitsfragen zu notieren. Das alleinig unterschriebene Formblatt ist nicht ausreichend (auch nicht in Deutschland)
4.
bei der DK-Anlage kommt es wg. eines Prostata-Ca zu Blutungen
Die sich stellende Frage ist bestand eine Dienstanweisung über die Anlage von DK's durch medizinisches Assistenzpersonal. Wenn dieses zu bejahen ist. So stellt sich die Frage hat sich die durch Dienstanweisung berechtigte Person vollumfänglich an die SOP gehalten z.B Patienten mit B - Symptomatik sind durch den Arzt zu kathederisieren usw. Wenn dieses der Fall ist, so kann man der/dem Durchführenden nach deutschem Recht ein Übernahmeverschulden und nach österreichischen ein Einlassungsverschulden vorwerfen.
5.
Pat. klagt im Anschluß gegen das Haus
a.) Das Haus wenn eine Dienstanweisung mit Delegierung vorliegt wenn keine Vorliegt so nur wergen unzureichender Dienstaufsicht
b.) Das ärztliche Personal wenn sie eine Delegation vorgenommen haben und dieses nur unzureichend kontrollieren. Da der Arzt für alle ärztlichen Maßnahmen haftet welche er durchführt oder deren Durchführung er anweist außer bei eigenverantwortlichen Bereichen der Pflege.
c.) Die Pflegeperson da ihr ein Einlassungs und Übernahmeverschulden vorgeworfen werden kann als auch ein Mangel an Sorgfaltspflicht.
Von daher als Pflegeperson besser garnichts machen und alles dem Arzt melden:engel:
 

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