Lotos, meldest Du Dich auch zum Thema "digitales Ausräumen"?
Ich glaube den ganzen Quatsch zwar nicht, aber man weiß ja nie. Macht ist dazu da, mißbraucht zu werden.
Wenn es wirklich stimmt, daß man sich zu solchen "Pflegeübungen" bereitfinden muß, würde ich es verweigern.
Und dann? Steht in der Kündigung "weigerte sich, sich zu Ausbildungszwecken vor Dritten nackt auszuziehen" und der zuständige Richter am Arbeitsgericht, der die Kündigungsschutzklage bearbeitet, pi... sich vor Lachen in die Hose.