Legen von Venenverweilkanülen als Pflegekraft

Ist es noch nicht bis zu dir vorgedrungen??

Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen.
 
Äh...nö !!! Sorry,das wußte ich nicht,denn die angehenden Ärzte werden bei uns immer noch "AiPler" geschimpft und deren Namensschilder tragen nach wie vor die Bezeichnung "Arzt im Praktikum" . Jut,also wenn denn nicht mehr "AiP",wie heißen die denn dann ?? Weil abgeschafft hat man ja die Praxisausbildung nicht,sonst würden die ja bei uns nicht rumrennen. Nee,also tut mir leid,wenn ich da nicht auf dem Laufenden war,flexi !!
 
Oder im PJ = Praktisches Jahr. Das gibt's nämlich schon noch.
 
Ich vermute mal schwer, dass es trotzdem schon vorher gemacht wird, als im 12. Semester ;)
 
Ich denke das hängt immer damit zusammen wo man arbeitet und wie der Rückhalt durch Vorgesetzte aussieht.
Bei uns ist es so, das wir den Patientenfluss nicht aufrechterhalten könnten wenn wir als Pflegekräfte/RettAss/MFA nicht den Patienten die Zugänge legen würden. Es wird sogar von uns verlangt.
Die Rechtliche Situation ist sehr prikär, da es keine Urteile gibt!
Es kommt immer auf die Abteilung an in der man arbeitet und was der abteilungsleiter delegiert oder anordnet!

Es würde bei uns im Haus nicht funktionieren wenn wir keine Zugänge legen würden!
Aber eines möchte ich noch zu bedenken geben:
Solang man, gerade in der Notfallmedizin, immer agumentiert das man nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet hat passiert nichts!

Lg
 
Ich fange am 1.4. direkt nach der Ausbildung in einer Zentralen Notaufnahme an zu arbeiten und bei mir in der Stellenbeschreibung steht, dass ich vom Arzt delegierte Aufgaben durchzuführen habe, die meinen Kenntnissen entprechen. Heißt auf deutsch, wenn ich schonmal ne Braunüle gelegt habe, dann darf ich das auch - ohne Angst zu haben, von jemandem Ärger zu bekommen.
In der Schule gelernt haben wir es nicht, aber während des Praxiseinsatzes wurde es uns von Ärzten und den dort arbeitenden Pflegekräften gezeigt und gleich gesagt "Wenn du mal hier arbeitest, dann musst du das auch machen."
 
Schon mal gelegt... in der Schule net gelernt. Vorsicht. Dies ist vom Gesetzesgeber im Rahmen der neuen Richtlinie zur Heilkundeübertragung net so vorgesehen. Du müsstest dein Wissen nachweisen im Falle eines Falles. da reicht eben net: schon mal gelegt.

Eigentlich sind die Häuser darauf vorbereitet und haben entsprechende Listen, die vorgeben, was du darfst und was net, wofür das Haus die Haftung übernimmt und wofür net.
Mit der neuen Richtlinie hat der ev. Geschädigte eine gute Grundlage erfolgreich zu klagen, wenn du da was falsch machst. Das solltest du immer bedenken.

Frag einfach nach, wie es dort gehandhabt wird und sichere dich ab.

Elisabeth

PS http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1401/2011-10-20_RL_§-63_Abs-3c_Erstfassung.pdf
 
also bei uns haben es einige direkt von den Ärzten gelehrt bekommen u. auch den besagten bescheinigt.Das gilt aber nur für die besagte Station.Vorrangig bleibt es aber in Ärztehand.
 

Ähnliche Themen