Legen von Venenverweilkanülen als Pflegekraft

Kann denn die KH-Leitung Pflegepersonal zwingen, ärztliche Aufgaben zu übernehmen?[/quote]

Grundsätzlich kann man das nicht beantworten, es kommt immer darauf an, um welche ärztliche Tätigkeiten es sich handelt. Das Legen von Venenverweilkanülen oder Blutabnehmen kann durchaus angeordnet werden.
 
NEIN. Die KH leitung darf es nicht "anordnen", ärtzl. Tätigkeiten zu übernehmen. Denn dafür sind die Ärzte ja da. Z.B. Bluttransfusionen DARF nicht deligiert werden.
Stand Deutschland.

Das Problem: In der Schweiz darfst du es. Bluttransfusionen werden generell vom PERSONAL angehangen (wobei ich immer ein ungutes Gefühl habe). Jedoch kommt das Blut schon gekreuzt und kontrolliert auf Station. (was in Deutschland der Arzt macht, macht bei uns das LABOR).

Das Labor gibt uns 100%ig die Sicherheit: DAS BLUT IST OK. Sollte dies nicht so sein, habe ich nicht mal eine Ahnung wer dann haftbar gemacht wird. Scheinbar das Labor :-?

Demnach liegt die Aufgabe immer im Auge des Betrachters, oder des Klinikums. Sie können es so "drehen", dass du es im Endeffekt machen darfst.

In Deutschland kenne ich es:
1. I.V. Antibiose hängt der Arzt an, die folgenden das Personal.

In der Schweiz interessiert das keinen, weil die sagen sich: Eine Reaktion kann IMMER entstehen, dafür kann keiner haftbar gemacht werden, weil niemand weiss, verträgt der das Antibiotika (oder bekommt er durchfall :lol: )

Im Moment sind für mich die Grenzen verschwommen, weil ich einiges in Deutschland NICHT durfte, aber hier ohne Problem darf. :verwirrt::verwirrt:
 
Das Problem: In der Schweiz darfst du es. Bluttransfusionen werden generell vom PERSONAL angehangen (wobei ich immer ein ungutes Gefühl habe). Jedoch kommt das Blut schon gekreuzt und kontrolliert auf Station. (was in Deutschland der Arzt macht, macht bei uns das LABOR).

Das Labor gibt uns 100%ig die Sicherheit: DAS BLUT IST OK. Sollte dies nicht so sein, habe ich nicht mal eine Ahnung wer dann haftbar gemacht wird. Scheinbar das Labor :-?

Moin!

Das ist interessant (ok, ist zwar off topic...). Hier in Frankreich macht das Pflegepersonal den Bedsidetest und hängt dann die Konserve an. Geht was schief ist dann natürlich auch das Pflegepersonal haftbar. Diese Tätigkeit kann, wie alle anderen Aufgaben des Pflegepersonals auch, nicht abgelehnt werden, da es per Gesetz so geregelt ist.
Andere Länder, andere Sitten (und Rechte, Pflichten, Ausbidungsinhalte usw.)

Gruss Hartwig
 
NEIN. Die KH leitung darf es nicht "anordnen", ärtzl. Tätigkeiten zu übernehmen. Denn dafür sind die Ärzte ja da. Z.B. Bluttransfusionen DARF nicht deligiert werden.
Stand Deutschland.
Aber Bluttransfusionen sind wie du sagst "nicht delegierbare Tätigkeiten". Viggos legen aber schon.
In D.


Also JA
 
Okay, der Arzt darf es delegieren, wenn er sich von der fachlichen Kompetenz überzeugt hat und sich die Kraft dazu in der Lage fühlt.

Aber darf das auch die KH-Leitung/Verwaltung? - Das Tätigkeitsprofil ändern? Dann heißt es demnächst, Pflegepersonal kümmert sich um delegierbare ärztliche Tätigkeiten und das Putzpersonal wäscht die Pat.?!
 
Warum sollte das nicht gehen? Das Tätigkeitsprofil/Aufgabenbereich lässt sich doch erweitern.

Du hängst ja auch Infusionen an, verabreichst Heparin s.c. ...
 
Ich habe das Legen einer VVK nie gelernt in der Ausbildung. Ich habe aber lange schon aufgehört zu zählen . Da komm ich doch auf ettliche in der Woche.
Mein OA sagt generell ist das Legen einer VVK Arztaufgabe.
Aber mal ehrlich in manchen Fachgebieten ist es nur von Vorteil sich damit zurecht zu finden. Die Zeit bis der Arzt kommt im Notfall kann lang sein.:mryellow:
 
In gewissen Bereichen ist es üblich das Legen von Flexülen auf Pflegekräfte zu delegieren. Wir haben es auch schriftlich vom Oberarzt abgesegnet bekommen.

In der Rettungsstelle gehört es zu unseren Aufgaben, ebenso wie in der Anästhesie...
 
Also ich hab es so gelernt dass solche Tätigkeiten NUR der Arzt machen darf, weil wenn eine Pflegekraft durch das Legen einer Nadel, durch Blutabnehmen oder aber auch das "Spülen der Viggo" eine Sepsis hervorruft, kann die Pflegekraft rein rechtlich dafür belangt werden und einwandern, ein ARZT hingegen ist ganz anders abgesichert, wenn er eine Sepsis durch diese Tätigkeiten hervorruft, gilt es als "Kunstfehler" und er wird daher nicht belangt!
 
Also ich hab es so gelernt dass solche Tätigkeiten NUR der Arzt machen darf, weil wenn eine Pflegekraft durch das Legen einer Nadel, durch Blutabnehmen oder aber auch das "Spülen der Viggo" eine Sepsis hervorruft, kann die Pflegekraft rein rechtlich dafür belangt werden und einwandern, ein ARZT hingegen ist ganz anders abgesichert, wenn er eine Sepsis durch diese Tätigkeiten hervorruft, gilt es als "Kunstfehler" und er wird daher nicht belangt!

???
Das verstehe ich nicht, warum soll ein Arzt nicht belangt werden können, wenn er eine Sepsis hervorruft? Worin siehst Du den Unterschied?
Jeder, der eine Aufgabe übernimmt, haftet für die Durchführung! Das ist auch bei anderen deligierbaren ärztlichen Tätigkeiten der Fall (Injektionen, Legen von Blasenkathetern usw. usf.)
 
Okay, der Arzt darf es delegieren, wenn er sich von der fachlichen Kompetenz überzeugt hat und sich die Kraft dazu in der Lage fühlt.

Aber darf das auch die KH-Leitung/Verwaltung? - Das Tätigkeitsprofil ändern? Dann heißt es demnächst, Pflegepersonal kümmert sich um delegierbare ärztliche Tätigkeiten und das Putzpersonal wäscht die Pat.?!

Nein, die KH-Leitung und Verwaltung darf es sicher nicht!
Allein der Arzt entscheidet, was er von seinen Aufgaben deligiert und was nicht.
Und: Ärztliche Tätigkeiten dürfen von jeder Pflegekraft auch abgelehnt werden!
 
Ist ja soweit sicher alles richtig. Nur das Legen einer Flexüle ist im Prinzip nicht anders,als Blutabnehmen und das macht ja ne Pflegekraft auch. Also wir auf unserer ITS legen Flexülen immer selber und holen nur den Doc,wenn absolut nix geht,weil der Pat. nun partout keine Venen hat.
 
Es ist nicht dasselbe. Technich vielleicht, aber Blut abnehmen und etwas intravenös verabreichen sind nicht identisch. Der Arzt muß sich vergewissern, daß der Zugang auch korrekt liegt - vermutlich läßt sich auch das deligieren, aber ich sehe da schon einen Unterschied...
 
Es geht ja nicht ums verabreichen, es geht darum den Zugang zu legen! Noch simpler als die BE, da man hier durch zu langes Stauen nicht die Diagnostik verfälscht...
Sollte also nich weniger ein problem darstellen, als die BE...
 
Wieso leg ich einen, wenn ich nichts verabreichen will?
 
Du kannst Fragen stellen... Man legt doch nen Zugang nicht nur,um etwas zu applizieren,sondern auch für den Fall,daß etwas appliziert werden muß!!! Ein Zugang stellt doch ne gewisse Sicherheit dar,um im Falle des Falles schnell eingreifen zu können. Und technisch gesehen ist das Legen eines Zugangs ein Kinderspiel,wobei man doch sieht,ob die Flexüle richtig liegt.
 
Ähm ... Infusionen?!
 
Also bei uns werden weder Flexülen noch BE´s gemacht. 2 aus unserem Team (frisch exam. GUK) haben es nicht teoretisch gelernt und dann ist es auch nicht deligierbar lt. unserem OA.
Ich bin darüber nicht böse, da ich es seit ca. 3 Jahren nicht gemacht habe.
 
Habt Ihr Euch schon mal gefragt, woher die Ärzte ihr Können haben??:verwirrt:

Ich kann mich gut an Assistenzärzte erinnern, denen wir vom Pflegepersonal aus "Unterricht" in BE und Viggo legen gegeben haben.

Ich denke doch, dass es in der Ausbildung des Pflegepersonals differenzierter, wenn nicht auch qualifizierter vermittelt wird. So ist es jedenfalls bei uns.

In unserem Klinikum ist die Deligation mit einer Dienstanweisung geregelt.
Jeder der qualifiziert (durch Aus- und Weiterbildung) ist, ist berechtigt Viggos zu legen - sobald ein Arzt (die Ironie, s.o.), sich vom Können überzeugt hat.
I.d.R. läuft es so ab: Kannst Du, oder kannst Du nicht?

Es liegt an Jedem selber - ich überlasse es dem Arzt und hatte deshalb auch noch keine Auseinandersetzung.

LG
Jette
 
Da wären wir mal wieder beim Thema Ausbildung,denk ich. Wenn denn jeder Schüler ein Rettungsstellenpraktikum machen würde,dann könnte er das Zuganglegen lernen und diese Diskussion mit "Kannst Du ??" würde es garnicht geben !!Die Doc's lernen das während ihrer AiP-Zeit und das entspricht in etwa dem 3. Lehrjahr bei uns,also sollte das doch bei uns auch kein Hit sein oder ??
 

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