Siehe auch Remonstrationspflicht:Die Tatsache das wir ein Examen haben ist die Qualifikation und wenn uns die Fähigkeit fehlt kann und muß sich der Arzt darauf verlassen das wir das Mitteilen, ggf einen anderen Kollegen fragen oder eben die Delegation ablehnen. Delegation ist keine Einbahnstr. so wie sich der Arzt vergewissern muss das wir da können, haben wir die Pflicht zu sagen wenn wir es nicht können. Ein Arzt der eine Exa. Kraft vor sich hat kann sich darauf verlassen das sie das kann und muß ihr nicht dafür noch Prüfungsmäßig auf die Finger gucken. Wenn sie es nicht kann, nicht gelernt, Persönliche Gründe, Selber krank heute oder weiß Gott was, hat die Exa.Kraft das unverzüglich mitzuteilen.
http://pflegewirt-mueller.de/wp-content/uploads/2015/02/Delegation_Klinik_Wissen_Managen.pdf
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Diagnostik und Therapie/Gipsen01.pdf
Ok, das war bei uns nicht so bzw. kenne ich so nicht; nach Möglichkeit immer DK legen von Pflegekraft gleichen Geschlechts.Bei uns wird auch nur in wirklichen Schamausnahmefällen das gleiche Geschlecht hinzugezogen.