Als Auszubildender alleine Patienten aufsuchen?

stellt sich die frage warum man einem prefinalen pat. mit deutlicher aspirationsgefahr melneurin als saft anordnet... (wenn es ja bekannt ist)
 
Die Situation mit diesem Patient ist leider etwas schwierig. Weder Port noch ZVK vorhanden, peripher VenZ nicht möglich, miserable Venen. Wir sind froh das wir aktuell eine adäquate Schmerztherapie durch einen s.c. liegenden Morphinperfusor hinbekommen.
Leider hat der Patient zusätzlich zu den Schmerzen rezidivierende Angstzustände die sich gegen Abend/Nacht häufen.
Orale Medikation verweigert er indem er einfach den Mund schließt oder zb. sl. Tabletten wie Tavor ausspuckt. Melneurin war das einzige was er in den letzten Tagen geschluckt hat (wahrscheinlich wegen dem süßlichen Geschmack). Vorhin hatte er wieder einen dieser Angstzustände, hat dann die halbe Dosis bekommen und sich beruhigt, ich sollte ihm dann später den Rest noch geben...
 
Wieso soll denn ein Auszubildener keine Medikamente stellen dürfen?
Was sind denn für Kompetenzen nötig, dies tun zu können?
Für das nackte Stellen doch erstmal nur lesen können und ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein, oder übersehe ich da was?
Wenn eine Paracetamol 500 angeordnet ist, wird sie gestellt und fertig. Steht ja so auf der Anordnung und auch so auf der Packung.
Wenn man als Examinierte seinem Azubi das ganze zutraut, seh ich da kein Problem. Aber zu sagen, Azubis machen das generell nicht, halte ich für gefährlich. 3 Jahre darf ich nichts machen und nach dem Examen muss ich alles machen ...
Außerdem muss der, der verabreicht sowieso nochmal kontrollieren, wenn er nicht selbst gestellt hat.
 
Wieso soll denn ein Auszubildener keine Medikamente stellen dürfen?
Was sind denn für Kompetenzen nötig, dies tun zu können?
Er sollte sich mit Nebenwirkungen und Wechselwirkungen auskennen, außerdem mit der Pharmakokinetik. (Stichwort welche Tablette vor der Mahlzeit, welche zur Mahlzeit, welche danach).
Für das nackte Stellen doch erstmal nur lesen können und ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein, oder übersehe ich da was?
Medikamente stellen und verabreichen ist eine delegierte Tätigkeit und eigentlich Arztaufgabe. Derjenige der die Tabletten verabreicht ist sozusagen die letzte Sicherheitslinie, wenn z.B. von den Ärzten des Patienten gefährliche Kombinationen angeordnet werden.
Z.B. findet man immer mal Betablocker und Verapamil in der Hausmedikation, da muss eine Pflegekraft einfach kompetent genug sein und das ablehnen das zu verabreichen.
Wenn eine Paracetamol 500 angeordnet ist, wird sie gestellt und fertig. Steht ja so auf der Anordnung und auch so auf der Packung.
Wir sind aber nicht nur Ausführungsgehilfen, sondern wir übernehmen die Aufgaben eines Arztes in dem Moment, und da muss das nötige Wissen dahinter stehen.
Wenn man als Examinierte seinem Azubi das ganze zutraut, seh ich da kein Problem. Aber zu sagen, Azubis machen das generell nicht, halte ich für gefährlich. 3 Jahre darf ich nichts machen und nach dem Examen muss ich alles machen ...
Der Azubi kann das schon machen, aber eine examinierte Kraft hat ihn zu beaufsichtigen und jeder Fehler geht auf deren Kappe.
Ich gebe zu, so ist die Theorie und in der Praxis findet das oft nicht statt. Ich hab selbst als Praktikant, völlig ohne Vorkenntnisse Insulin und Fraxiparin spritzen dürfen/sollen.
 
Der Azubi legt die Tablette in die Schachtel. Auch eine Fachkraft ist net fehlerfrei beim Stellen der Medis. Kontrolle hat deshalb vor der Eingabe zu erfolgen. Leider ist es oft anders herum.

Und es tut mir sehr leid dein Weltbild zerstören zu müssen: in D bist du nix weiter als ein Erfüllungsgehilfe. Der Arzt kann dir Arbeiten delegieren- nachdem ER Diagnostik betrieben hat, deine Diagnose festgelegt und einen Therapieplan erstellt hat. Der Doc kann sogar so weit gehen, die Maßnahmen aus dem Therapieplan an jeden zu vereilen. Er muss sich lediglich von der Kompetenz desjenigen überzeugen. Und so kommt es, dass du als einfache Pflegfachkraft auch i.v. Medis geben darfst. Tritt ein Schaden ein, dann muss dir nachgewiesen werden, dass du es hättest wissen müssen. Gelingt das nicht, ist der Doc darn, der sich nicht überzeugt hat.

Amüsant finde ich den sehr guten Vergleich: der Laie- und nix anderes ist der Bufdi, FSJler, Praktikant darf Tätigkeiten wie s.c.Injektionen machen, der Azubi muss es erst in der Schule durchnehmen. Ich behaupte mal ketzerisch, wenn es nach dem Fachwissen geht, dürfte eine große Anzahl der GuKs/APs auch kaum was im medizinishcen Bereich machen. Da wird nämlich viel über "Dressur" vermittelt. Hauptsache man versteht den technischen Ablauf. Der Doc wird schon wissen, was er macht wenn er was ansetzt.

Elisabeth
 
Zitat: Er sollte sich mit Nebenwirkungen und Wechselwirkungen auskennen, außerdem mit der Pharmakokinetik. (Stichwort welche Tablette vor der Mahlzeit, welche zur Mahlzeit, welche danach).
da kann ich dir nur zustimmen - wenn ich sehe wie oft wir Patienten wg. akuter Verschlechterung bekommen, und es nur am richtigen Einnahmezeitpunkt der Tabletten lag...

Zitat: Medikamente stellen und verabreichen ist eine delegierte Tätigkeit und eigentlich Arztaufgabe. Derjenige der die Tabletten verabreicht ist sozusagen die letzte Sicherheitslinie, wenn z.B. von den Ärzten des Patienten gefährliche Kombinationen angeordnet werden.

Bist du dir da sicher? Der Arzt hat die Verordnungshoheit, aber die Verabreichung ist meiner Meinung nach Aufgabe der PK

Bei uns dürfen auch Schüler Medikamente stellen, wenn z.B. von der PK kontrolliert wurde ob es das richtige Medikament ist, und/oder sie die entsprechenden Medikamente aus dem Tagesdispenser (von unseren Parkinson Pat. bekommt wg. der vielen einzelnen Einnahmezeiten jeder einen der dann im Dienstzimmer liegt) nehmen kann.
 
Bist du dir da sicher? Der Arzt hat die Verordnungshoheit, aber die Verabreichung ist meiner Meinung nach Aufgabe der PK
Es ist eine Aufgabe die delegiert wird, ohne dass dafür ein besonderer Nachweis erforderlich ist, weil es Bestandteil der Ausbildung ist. Gleiche Prinzip wie bei Verbänden. Eigentlich auch Arztaufgabe, aber praktisch immer delegiert. Das heisst aber auch, ich darf es als examinierte Pflegekraft nicht einfach an jemanden weiter delegieren, der das Examen und damit den Nachweis des Könnens, noch nicht vorweisen kann. Da habe ich die Aufsichtspflicht.
 
Das heisst aber auch, ich darf es als examinierte Pflegekraft nicht einfach an jemanden weiter delegieren, der das Examen und damit den Nachweis des Könnens, noch nicht vorweisen kann. Da habe ich die Aufsichtspflicht.
Kleiner Realitätscheck: Ich hab als Praktikant ohne jede Ausbildung und oft auch ohne Einweisung Medis gerichtet, Infusionen vorbereitet und ab/um/angehängt, wochenlang völlig alleine Durchgänge gemacht (inklusive Ganzkörperpflege, Stomaversorgung, Katheterpflege, Medikamentengabe, BZ, RR etc...), Visiten ausgearbeitet, Wundversorgung und Dekubituspflege gemacht, etc. pp.
Nur hat auf allen Stationen auf denen ich bisher war die Bequemlichkeit der GuKs Dinge wie Aufsichtspflicht, mögliche Patientengefährdung, fachgerechte Pflege etc. schlicht völlig außer Kraft gesetzt. Nochmal ein Beispiel das mir in Ergänzung zu den o.g. gerade einfällt: Chirurgische Station, quasi alle Patienten haben offene Wunden. Blutdruckmanschette wird erheblich vollgeblutet. Ich bin dabei die Manschette zu Reinigen und für zwei Stunden in Incidin zu legen wie's im Hygieneplan steht. GuK reißt mir die Manschette aus der Hand, zwei Sprühstöße Cutasept und hängt sie immer noch völlig vollgeblutet an den Durchgehwagen. Ich hatte schließlich noch 100 andere Sachen zu tun, sonst wäre ja die teils 3 Stunden lange Pause gefährdet...
Die Realität ist einfach erheblich anders als die Luftschlösser der Pflegeakademiker voll von Leitlinien und best practices. Ungelernte Kräfte stehen nach einer Woche als Vollkraft auf dem Dienstplan und werden auch genau so eingesetzt.
 
Bestandteil der (Grund-)Ausbildung- was wird da vermittelt? Ich bezweifele ernsthaft, dass Pharmakokinetik ein großes Thema ist. Anders lassen sich so manche Situationen und Fragen nicht erklären.

Was die Aufsichtspflicht anbetrifft: Ich bezweifele, dass vorgesehen ist dem Azubi usw. jedes mal auf die Finger zu schauen. Der Azubi übernimmt analog zu dir die Verantwortung, wenn er eine Tätigkeit übernimmt. Kann man ihm im Schadensfall nachweisen, dass er es hätte wissen müssen, ist er genauso dran. Ist nachzuweisen, dass du etwas delegiert hast, ohne dich im Vorfeld von den Fähigkeiten zu überzeugen, trifft es dich.
Das sollte übrigens stets bedacht werden und nicht nur im Bereich "Übernahme ärztl Tätigkeiten" und nicht nur, wenn es um Azubis geht.

Elisabeth
 
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Ich arbeite neben dem Studium auf 75% Stelle auf ner ITS, ich seh mich nicht als von der Praxis abgehoben. Aber ich finde man muss immer mal auf die rechtliche Situation hinweisen, um klar zu machen, was für ein Risiko hinter diesem Verhalten steht. Natürlich kann man sich immer zum schlechteren hin orientieren, ich finde aber man sollte sich tendenziell daran orientieren wie es sein sollte. Es geht nicht darum unerfüllbare Forderungen zu stellen, sondern darzustellen wie das Ideal sein müsste.
Wir haben als Pflege vermutlich jedes Jahr zehntausend-zwanzigtausend Menschen aufm Gewissen, und das meiste wohl durch Medikationsfehlern. Ich will es nicht auf die Schüler schieben, aber ich finde man muss an allen Rädern drehen, die man findet, um da was zu verbessern.
 
Was die Aufsichtspflicht anbetrifft: Ich bezweifele, dass vorgesehen ist dem Azubi usw. jedes mal auf die Finger zu schauen.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arzneimittelrecht/ABGABE01.pdf
[Thema des Absatz ist Delegation an Schüler]
ZITAT: "Die „Kehrseite“ der Delegationsberechtigung, wie umfänglich sie auch im Einzelfall gestaltet sein mag, ist immer die Pflicht zur Aufsicht und Kontrolle; eine Mitverantwortung der delegierenden Krankenpflegeperson kann daher nicht generell ausgeschlossen werden." ZITAT ENDE

Aufsicht und Kontrolle.
 
Ich zweifel aber ein bisschen an, dass ich von jedem Medikament die Indikation, Kontraindikationen, Wechselwirkungen mit jeglichem anderen Medikament und Nebenwirkungen kennen muss. Schließlich ordne ich das ganze nicht an. Das macht der Arzt, der muss das kennen.
Wenn vom PP das alles verlangt wird, kann das Pflegepersonal auch alleine Anordnen. Dann brauch man in dem Bereich keinen Arzt.
 
Die Schüler, die mit mir mitfahren sind sehr froh über die Zeit, die ich mir nehme.
Ich habe mit Schüler die gleiche Zeit zur Verfügung, wie ohne Schüler. Das heißt, es bleibt sehr viel Zeit für Anleitungen, für Gespräche, Pflegeplanungen usw.

Die meisten Schüler haben in der Klinik noch nie Medikamente gestellt oder gespritzt oder eine Pflegeplanung geschrieben, die dann auch umgesetzt wird. (Nachtrag: die Schüler, die aus unserer nahen Klinik kommen, das ist sicher klinikabhängig)
Außerdem brauche ich auch Zeit um den Pflegeprozeß zu erklären und umzusetzen.

Zum Schluß betonen sie große Dankbarkeit gerade für die 1 zu 1 Betreuung und dass sie sehr viel lernen konnten.

Außerdem dürfen die Schüler auch unsere Leistungsnachweise nicht alle unterschreiben, zumindest die SGB 5 Leistungen nicht. Die Leistungsnachweise müssen nach erbrachter Leistung abgezeichnet werden, damit wir mit der KK abrechnen können. Unsere Versorgungsverträge geben ganz genau wor, welche Tätigkeiten von wem ausgeführt werden dürfen. Und meines Wissens sind Auszubildende darin gar nicht erwähnt. SGB 5 Leistungen , wie z.B Medgabe ohne pflegerische Tätigkeit oder Injektionen dürfen nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Das wird auch bei dem MDK Prüfungen anhand der Kürzelliste kontrolliert.
 
Wenn man es nicht kennt, muss man in den Beipackzettel schauen. Man kann doch nicht einfach die Anordnung abhaken und sagen: was da jetzt wirklich gegeben wird, ist mir egal. Nee, sorry, bevor jemand ein Medikament verabreicht, sollte er schon wissen, was das macht. Am Ende gibt man dann einfach Novamin obwohl der Patient schon kaltschweissig aufm Sofa liegt?! Medikamente verabreichen ist nicht umsonst per se erstmal eine ärztliche Tätigkeit, mit dieser Handlung kann man jemanden umbringen. Man muss immer dran denken, derjenige der verabreicht ist die letzte und manchmal auch die einzige Sicherheitslinie die falsche Anordnungen oder gefährliche Medikamentenkombinationen erkennen kann.
 
Dass ich die Indikation beim Patienten kenne und die Kontraindikationen ist klar. Aber jede Wechselwirkung, etc.?
Würde ja heißen, ich muss den Arzt in jedem Schritt kontrollieren. Das ist aber sicher nicht unsere Aufgabe.
 
Ich denke man muss häufige Wechselwirkungen kennen, also mindestens die die im Beipackzettel stehen. Dass du nichtmal den Beipackzettel liest, das kannste keinem Richter mehr erklären.
 
Aber das würde ja bedeuten, dass ich den Anordnungsfehler mit ausbaden muss.
Wenn die Medikation angeordnet ist, die Verabreichung an mich deligiert wurde und ich die Medikation so wie angeordnet und gelernt verabreicht habe, habe ich keinen Fehler gemacht (Ich habe schließlich nur die Durchführungsverantwortung). Verschlechtert sich der Zustand des Patienten und das ist wegen der angeordneten Medikation der Fall, trägt der anordnende Arzt die Verantwortung. Als Pflegekraft muss man sich schließlich auch darauf verlassen können, dass die Anordnungen stimmen. Der Pflegekraft kann man in dem Fall keinen Fehler nachweisen.
Gebe ich statt den angeordneten 30 Tropfen Novalgin jetzt 30 Tropfen Laxoberal, ist der Arzt das ganze nicht schuld. Da greift allein die Durchführungsverantwortung.
Soweit zumindestens zu meinem Rechtsverständnis ...
 
Wenn ich alle Wechselwirkungen von allen Medikamenten und den 10000 Generika kennen würde, wäre ich Apotheker und keine Krankenschwester.
Die Wirkungsweisen kennen selbst die Ärzte für gewöhnlich nicht und dafür kann nicht jemand anders, der die Anordnung "nur" ausführt, nicht zur Verantwortung gezogen werden.
 
Aber das würde ja bedeuten, dass ich den Anordnungsfehler mit ausbaden muss.
Wenn die Medikation angeordnet ist, die Verabreichung an mich deligiert wurde und ich die Medikation so wie angeordnet und gelernt verabreicht habe, habe ich keinen Fehler gemacht (Ich habe schließlich nur die Durchführungsverantwortung). Verschlechtert sich der Zustand des Patienten und das ist wegen der angeordneten Medikation der Fall, trägt der anordnende Arzt die Verantwortung. Als Pflegekraft muss man sich schließlich auch darauf verlassen können, dass die Anordnungen stimmen. Der Pflegekraft kann man in dem Fall keinen Fehler nachweisen.
Das sehe ich nicht so. Wäre der Patient selbstständig, hätte er vllt. die Beipackzettel gelesen und diese Situation verhindert. Du übernimmst das für den Patienten.

Auch kannst du dich nicht darauf verlassen, dass alle Ärzte des PAtienten die ihm Medikamente verschreiben, seine anderen Medikamente kennen. Durchführungsverantwortung heisst auch gefährliche Anordnungen zu erkennen und diese nicht auszuführen. Da hast du als Pflegekraft extra das sogenannte Remonstrationsrecht. Dieses Recht eine Anordnung zu verweigern, bedeutet auch eine Verpflichtung.

@Bachstelze: Es geht nicht um alle möglichen Wechselwirkungen, sondern nur um die gefährlichen Wechselwirkungen die im Beipackzettel stehen.
 
Ja, aber es liegt im Ermessen des Hausarztes, der die Risiken und den Nutzen gegeneinander abwägen sollte. Wenn er es trotzdem verordnet, gehe ich davon aus, dass er sich was dabei gedacht hat.
Ich setze einfach mal voraus, das der Arzt denkt, bevor er Medikamente verschreibt.
 

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