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Gelöschter User 45894
Gast
stellt sich die frage warum man einem prefinalen pat. mit deutlicher aspirationsgefahr melneurin als saft anordnet... (wenn es ja bekannt ist)
Er sollte sich mit Nebenwirkungen und Wechselwirkungen auskennen, außerdem mit der Pharmakokinetik. (Stichwort welche Tablette vor der Mahlzeit, welche zur Mahlzeit, welche danach).Wieso soll denn ein Auszubildener keine Medikamente stellen dürfen?
Was sind denn für Kompetenzen nötig, dies tun zu können?
Medikamente stellen und verabreichen ist eine delegierte Tätigkeit und eigentlich Arztaufgabe. Derjenige der die Tabletten verabreicht ist sozusagen die letzte Sicherheitslinie, wenn z.B. von den Ärzten des Patienten gefährliche Kombinationen angeordnet werden.Für das nackte Stellen doch erstmal nur lesen können und ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein, oder übersehe ich da was?
Wir sind aber nicht nur Ausführungsgehilfen, sondern wir übernehmen die Aufgaben eines Arztes in dem Moment, und da muss das nötige Wissen dahinter stehen.Wenn eine Paracetamol 500 angeordnet ist, wird sie gestellt und fertig. Steht ja so auf der Anordnung und auch so auf der Packung.
Der Azubi kann das schon machen, aber eine examinierte Kraft hat ihn zu beaufsichtigen und jeder Fehler geht auf deren Kappe.Wenn man als Examinierte seinem Azubi das ganze zutraut, seh ich da kein Problem. Aber zu sagen, Azubis machen das generell nicht, halte ich für gefährlich. 3 Jahre darf ich nichts machen und nach dem Examen muss ich alles machen ...
Es ist eine Aufgabe die delegiert wird, ohne dass dafür ein besonderer Nachweis erforderlich ist, weil es Bestandteil der Ausbildung ist. Gleiche Prinzip wie bei Verbänden. Eigentlich auch Arztaufgabe, aber praktisch immer delegiert. Das heisst aber auch, ich darf es als examinierte Pflegekraft nicht einfach an jemanden weiter delegieren, der das Examen und damit den Nachweis des Könnens, noch nicht vorweisen kann. Da habe ich die Aufsichtspflicht.Bist du dir da sicher? Der Arzt hat die Verordnungshoheit, aber die Verabreichung ist meiner Meinung nach Aufgabe der PK
Das heisst aber auch, ich darf es als examinierte Pflegekraft nicht einfach an jemanden weiter delegieren, der das Examen und damit den Nachweis des Könnens, noch nicht vorweisen kann. Da habe ich die Aufsichtspflicht.
Nur hat auf allen Stationen auf denen ich bisher war die Bequemlichkeit der GuKs Dinge wie Aufsichtspflicht, mögliche Patientengefährdung, fachgerechte Pflege etc. schlicht völlig außer Kraft gesetzt. Nochmal ein Beispiel das mir in Ergänzung zu den o.g. gerade einfällt: Chirurgische Station, quasi alle Patienten haben offene Wunden. Blutdruckmanschette wird erheblich vollgeblutet. Ich bin dabei die Manschette zu Reinigen und für zwei Stunden in Incidin zu legen wie's im Hygieneplan steht. GuK reißt mir die Manschette aus der Hand, zwei Sprühstöße Cutasept und hängt sie immer noch völlig vollgeblutet an den Durchgehwagen. Ich hatte schließlich noch 100 andere Sachen zu tun, sonst wäre ja die teils 3 Stunden lange Pause gefährdet...Kleiner Realitätscheck: Ich hab als Praktikant ohne jede Ausbildung und oft auch ohne Einweisung Medis gerichtet, Infusionen vorbereitet und ab/um/angehängt, wochenlang völlig alleine Durchgänge gemacht (inklusive Ganzkörperpflege, Stomaversorgung, Katheterpflege, Medikamentengabe, BZ, RR etc...), Visiten ausgearbeitet, Wundversorgung und Dekubituspflege gemacht, etc. pp.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arzneimittelrecht/ABGABE01.pdfWas die Aufsichtspflicht anbetrifft: Ich bezweifele, dass vorgesehen ist dem Azubi usw. jedes mal auf die Finger zu schauen.
Das sehe ich nicht so. Wäre der Patient selbstständig, hätte er vllt. die Beipackzettel gelesen und diese Situation verhindert. Du übernimmst das für den Patienten.Aber das würde ja bedeuten, dass ich den Anordnungsfehler mit ausbaden muss.
Wenn die Medikation angeordnet ist, die Verabreichung an mich deligiert wurde und ich die Medikation so wie angeordnet und gelernt verabreicht habe, habe ich keinen Fehler gemacht (Ich habe schließlich nur die Durchführungsverantwortung). Verschlechtert sich der Zustand des Patienten und das ist wegen der angeordneten Medikation der Fall, trägt der anordnende Arzt die Verantwortung. Als Pflegekraft muss man sich schließlich auch darauf verlassen können, dass die Anordnungen stimmen. Der Pflegekraft kann man in dem Fall keinen Fehler nachweisen.
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