Habt ihr noch nie etwas von der Durchführungsverantwortung gehört? "Haftungsrecht in der Pflege" war eine der ersten Unterrichtseinheiten in meiner Ausbildung. Um es mal banal zu formulieren: Mitgegangen, Mitgefangen, Mitgehangen!
Ich gebe euch mal ein Beispiel:
Ein Auszubildender bekommt von einer Pflegefachkraft den Auftrag einem Patienten Medikament X mit der Dosierung Y zu verabreichen, leider wurde aber das Medikament oder die Dosierung (spielt keine Rolle) vom behandelnden Arzt falsch angeordnet. Der Patient kommt dadurch zu einem gesundheitlichem Schaden und es wird Anklage erhoben. In diesem Fall können alle drei beteiligten Personen zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Arzt wegen der Anordnungsverantwortung, der Azubi wegen der Durchführungsverantwortung und die Pflegefachkraft, da sie die Medigabe deligiert hat und somit in der Aufsichtspflicht steht.
Hat der Azubi keine Ahnung von Wirkung/Nebenwirkung, Dosierungen etc. des Medikamentes und dazu vieleicht noch die 5 Grundsätze der Arzneimittelgabe (5 R-Regel) nicht beachtet, kann hier ganz schnell aus einer Körperverletzung eine grob fahrlässige Körperverletzung werden. Viel Spaß dann noch in der Pflegewelt.
Ihr könnt euch nicht vorstellen das ein Richter verlangt, dass man die Packungsbeilage kennt? Fragt doch mal in euren Familien oder im Freundeskreis, ganz neutral ohne Wertung, was sie davon halten wenn man jemand ein Medikament ohne Wissen darüber einfach verabreicht. Ich denke 100% der befragten fänden dies fahrlässig/verantwortungslos. Und genau das gleiche würde jeder Richter auch sagen.
Darüber hinaus sollte euch klar sein, dass auch eine Intox ohne tödlichem Verlauf oder bleibenden Schäden zu ner Klage führen kann. Ne Übernachtung auf der Intensiv reicht schon aus.
Wie Fleschor_Max schon erwähnt hat, ist hier wirklich vielen die rechtliche Situation nicht wirklich klar.
Im Endeffekt stehen wir mit jeder Verabreichung von Arzneimitteln mit einem Bein im Knast, auch examiniertes Personal.
Auch ein Grund, warum Pflegepersonal mehr Gehalt bekommen sollte, aber das ist nen anderes Thema.
Hier noch ein Auszug aus dem "Bundesgesetz für Gesundheits - und Krankenpflege" :
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
§ 15. (1) Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfaßt die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung.(2) Der anordnende Arzt trägt die Verantwortung für die Anordnung (Anordnungsverantwortung), der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die Durchführung der angeordneten Tätigkeit (Durchführungsverantwortung).
Amüsant finde ich den sehr guten Vergleich: der Laie- und nix anderes ist der Bufdi, FSJler, Praktikant darf Tätigkeiten wie s.c.Injektionen machen, der Azubi muss es erst in der Schule durchnehmen.
Da muss ich dich leider enttäuschen. Der Gesetzgeber macht hier ganz klare Vorgaben an wen die PFK Tätigkeiten deligieren darf. Die von dir genannten Personen werden dort nicht erwähnt.