Aus meinen eigenen Empfinden ist der Vorsatz gegeben, da ich weiß, das sobald ich die Station verlasse, für Patienten
(für die ich verantwortlich bin), die gesundheitlich in Not geraten und die auf Hilfe angewiesen sind, das niemand (keine andere Pflegefachkraft) und somit auch ich nicht, dem Patienten helfen kann.
Gesundheitliche Schäden und der Tod, können dann nicht verhindert werden, sondern sie werden billigend in Kauf genommen.
Da würde ich mich vor vehement wehren.
Als erstes geht es um die Gesundheit und das Leben des mir anvertrauten Patienten.
Als zweites um meine Zulassung für den Beruf, die ich nicht verlieren will.
Dieser ist nicht gegeben, wenn man die Station kurz verlassen muss
Das hieße ja, das ich einen Patienten, dessen Allgemeinzustand sich akut verschlechtert, sich selbst überlasse, während ich auf einer anderen Station helfe.
Dann kann also der Patient, der meine Hilfe braucht, so lange warten, bis ich zurück bin und ihm helfen kann?
Das hieße also zum Beispiel:
ein Patient der einen Sturz erleidet
oder einen Herzinfarkt erleidet
oder einen epileptischen Anfall erleidet
oder einen Schlaganfall erleidet
oder andere gesundheitsbedrohliche Vorkommnisse erleidet,
dass er bitte 15 - 30 Minuten oder auch länger auf adäquate Hilfe wartet.
Zudem betreffen Straftatbestände immer die Person selbst
Stimmt.
keine Organisation (und damit auch keine PDL o.ä.).
Den Gesetzestext würde ich an die betreffenden Personen verteilen, um sie zu informieren, aus welchen Grund ich die Station in der Nacht nicht verlassen würde, um auf einer anderen Station auszuhelfen.