Als Auszubildender alleine Patienten aufsuchen?

... Sich vorstellen, die eigene Qualifikation darlegen und jede Maßnahme vorab besprechen und das Einverständnis einzuholen, nicht nur - ich soll das machen und los legen. Sagt der Patient nein - hat es sich damit.
Ist das nicht der Weg, den Pflege eigentlich generell beschreiten will/sollte. Nennt sich Pflegeprozess.

Elisabeth
 
Freilich. Aber der TE ist nu mal keine Pflegefachkraft/ hat es nicht gelernt/erwarte ich das auch nicht.
 
Planung bedeutet ja nicht, dass ich alles selber machen muss. Ich kann delegieren und dies mit dem Pat. besprechen. Nennt sich dann wohl in der ambulanten Pflege "Vertrag".

Elisabeth
 
Ehrlichgesagt keine Ahnung wie du dir die rechtswissenschaftlich korrekte Medizinwelt so vorstellst.
Etwa so (basierend auf realem Fall): 80-jähriger Patient kommt mit komplizierter Pneumonie und Delir auf die Station. Anweisung vom Aufnahme-Doc: Antibiose i.v., der agitierte Pat. hat sich aber auf dem Weg in die Station den Zugang rausgerissen. GuK kommt zu mir und sagt sie braucht für den Patient einen Zugang. Selbstverständlich brauche dafür formal eine Arztanweisung, natürlich schriftlich, denn mündlich könnte der Arzt ja wieder alles leugnen und ich wäre (wieder mal) mit einem Bein im Gefängnis. Die Anweisung des Aufnahmearztes inkludiert selbstverständlich nicht, dass ein ihm völlig unbekannter Famulant auf seine Verantwortung einen Zugang legt. Die Stationsärztin assistiert dem zuständigen Oberarzt im OP, beide nicht verfügbar. Der Stationsarzt der Station gegenüber handelt natürlich rechtlich korrekt, er kenne ja weder den Patient noch mich, ist außerdem nicht zuständig und hat selbst keine Zeit, selbstverständlich bekomme ich vom ihm keine Anordnung, schon gar nicht schriftlich. Fazit: Keine Anordnung, kein Zugang, keine Antibiose. Vier Stunden später kommt die Stationsärztin aus dem OP, gibt die Anordnung. Der Patient bekommt seine Antibiose und verstirbt trotzdem wenig später auf Grund der nicht rechtzeitig eingeleiteten Therapie.

Reale Welt: Die GuK bittet mich um die Anlage eines PVKs, es sei dringend. Ich vertraue der Pflegekraft, dass wirklich eine Indikation dafür vorliegt, und bestehe nicht etwa darauf die Kurve einzusehen. Ohne mich irgendwie rechtlich abzusichern lege ich unverzüglich einen Zugang. Der Patient erhält seine Antibiose rechtzeitig.

Ich bevorzuge Welt Nummer zwei.

Ich persönlich würde in so einem Fall entweder
a) dem stationsarzt von der nachbarstation so lange aufn senkel gehn bis er mir diesen zuganz gelegt hat.
oder
b) in der ambulanz anrufen und den pat notfalls hinbringen.

schließlich macht das am WE auch nicht unbedingt der stationsarzt sondern der diensthabende. außerdem reicht ja wohl erst mal auch ne mündliche anordnung. notfalls mit zeugen. außerdem dürfen GuKs auch braunülen legen, und wenns nur um die anordnung so habe ich da bei lange genug dauernder penetration noch fast immer das nötige vom arzt angeordnet bekommen.
 
Die wenigsten GuKs können Braunülen legen.
 
o.k., der Patient hat das Recht, eine Maßnahme durch jmd. abzulehnen, von dem er annimmt dass er keine ausreichende Qualifikation hat. Geschenkt. Dies jedoch auf den TE abzuwälzen - passt nicht in mein Verständnis.
Aber andererseits wäre das DIE Möglichkeit an sich. Sofern der Patient bei klarem Verstand ist. Sich vorstellen, die eigene Qualifikation darlegen und jede Maßnahme vorab besprechen und das Einverständnis einzuholen, nicht nur - ich soll das machen und los legen. Sagt der Patient nein - hat es sich damit.
Einem akut deliranten, akut hochgradig erkrankten diese Frage zu stellen - dabei dürft nicht so viel rauskommen; aber - es gilt grundsätzlich das gleiche.
Du stellst das zu kompliziert dar. Wenn sich ein Patient im Krankenhaus behandeln lässt, oder durch einen Vertreter bestimmt wird, dass er behandelt wird, dann ist da sicher die Zustimmung inbegriffen, dass Ärzte an ihm manipulieren und leichte invasive Maßnahmen ohne ausführliche Aufklärung machen dürfen. Es ist sicher auch das Einverständnis enthalten dass diese Maßnahmen an examinierte Pflegekräfte delegiert werden.
Es ist aber sicher nicht in der Einverständniserklärung enthalten dass Praktikanten das machen. Ich würde euch per Anwalt was husten, wenn ihr das so interpretieren würdet. Ohne Einverständniserklärung bleibt das eine Körperverletzung, egal ob jetzt gefährlich oder schwer.

EDIT: Der Praktikant hat dann hoffentlich eine gute Haftpflicht, denn ich werde die Gelegenheit wahrnehmen und versuchen mir zusätzlich zum Strafverfahren ein entsprechendes Schmerzensgeld zu erstreiten. Die Patienten klagen viel zu selten, ich werd definitiv nicht so ein Patient sein. Wer das Risiko auf einen Patienten wie mich zu treffen als so gering einschätzt, der mag gerne weiter mit dem Feuer spielen als Praktikant und glauben ich hätte vor Gericht keine Chance.[/EDIT]
Derjenige der den venösen Zugang zu legen hat (bei uns vorwiegend MFA) macht dies häufigst in stillem Einverständnis.
Genau, er hat sein Einverständnis gegeben, dass das ein Arzt macht, oder an eine dafür ausgebildete kompetente KRaft delegiert wird, aber nicht an den Praktikanten.

Aber klar, demnächst lassen wir Praktikanten auch intubieren wenn sie in der Anästhesie arbeiten. Hat der Patient ja nicht ausdrücklich abgelehnt und keiner kann erwarten, dass der Praktikant sich persönlich vorstellt und fragt? *kopfschüttelnd*

Wenn nicht endlich mal paar Klagen eingehen, wenn der Praktikant Flexülen oder Blasenkatheter legen, dann ist das die logische nächste Stufe. Die Führungsetagen tragen den Krug so lange zum Brunnen bis er bricht.
 
Der Pat. hat in der Regel auch nicht dem zugestimmt, was auf der "anderen Seite der Fahnenstange" üblich ist. Er geht davon aus, dass jegliche medizinische Handlungen vom Arzt konkret angesetzt wurden. Das die Intensivfachkraft laut Gesetz vieles nicht machen darf, was sie tut, dass weiß er in der Regel nicht. Das wirst du auch auf keinem Genehmigungsblatt finden. Würde mit der Rechtslage kolidieren und hat für das Haus haftungsrechtliche Folgen.

Intubieren ist z.B. nicht vorgesehen- es sei denn im Rahmen der Notkompetenz. Die dürfte im KH nur schwerlich zu belegen sein.

Elisabeth
 
außerdem dürfen GuKs auch braunülen legen
Es war bei mir nicht Bestandteil der Ausbildung, wie kommst du darauf? Per se dürfen sie es also nicht. Der Arzt muss sich überzeugen dass ich es kann, dass ich die Risiken und Kontraindikationen kenne. Wenn ich es nicht kann, und ich mache es, dann ist es wiederrum eine Körperverletzung, auch wenn der Patient sein Einverständnis gibt.
Ich brauche also im Optimalfall ein Schriftstück, wie den Spritzenschein, der mir bestätigt, dass ich diese Tätigkeit eigenverantwortlich ausführen kann.

Ich hoffe wirklich darauf, dass die 68er das bisher viel zu duldende Patientenklientel ablöst und es bald mal Klagen hagelt. Solange solche Rechtsverstöße den Kliniksbetreiber oder den Angestellten nichts kosten, wird alles so bleiben wie bisher, bzw. nur noch schlimmer werden (Krug zum Brunnen).
 
Das die Intensivfachkraft laut Gesetz vieles nicht machen darf, was sie tut, dass weiß er in der Regel nicht.
Das ist vielleicht auf deiner Station so. Ich hole mir für alles die Unterschrift und sei es nachträglich. Bei uns im Haus gabs schon ne Reihe Klagen gegen Pflegekräfte, ich steh lieber auf der sicheren Seite. Ihr hat mMn ganz schön die Ruhe weg. Aber im Nachhinein heulen ist dann nicht mehr drin. Die Rechtslage ist bekannt, und der Richter wird dir was husten, wenn du dem sagst "aber die wird doch überall ignoriert".
 
@yoyoyoyo
Das Beispiel, iwie fehlt mir da ein Punkt.
Warum bittet GuK xy Praktikant yoyoyoyo darum eine Braunüle zu legen, wo liegen da die Gründe/ warum kannst das.
Auf die Idee käm ich nicht. Ich selber könnte es auch nicht, im Haus ist das verpönt. Gibt aber immer einen Doc, der zuständig ist, wenn's dringend ist - wenn's so ist, dann ist es so. Bei jmd. der z.B. einen Heparinperfusor hat, kann ich auch nicht lang warten.

....Von mir bekommt auch weiterhin jeder Patient in der Famulatur einen Zugang wenn mich ein(e) GuK darum bittet....
Also bist Du aktuell Famulant und machst ein Pflichtpraktikum?

....Nachdem ich in absehbarer Zeit auch Fachkraft sein werde, musst du dir um meine rechtliche Lage dann wenigstens keine Sorgen mehr machen.....
Bitte erläutern, check es immer noch nicht

....Ist aber so. Bei Klinikwechsel zählen die bisher erbrachten Tage gar nicht, daher war ein Klinikwechsel hier schlicht nicht möglich weil ich sonst bis zum Stichtag keine 30 Tage vollbekommen hätte. Wie gesagt, ich will sehen wie du dich gegen eine Anweisung von PDL, Stationleitung und 10 Pflegekräften durchsetzt und dafür z.B. vom Oberkurs in den Mittelkurs einer Pflegeausbildungen wechselst. Genau das wäre mir passiert, nur halt im Studium.....

....Das wäre schon deshalb wenig zielführend, weil ich mittlerweile auch einen Kurs+Prüfung dazu gemacht hab....
Was für einen Kurs, was für eine Prüfung?

...Etwa so (basierend auf realem Fall): 80-jähriger Patient kommt mit komplizierter Pneumonie und Delir auf die Station....
Darf ich annehmen, dass das genannte Beispiel Dir so tatsächlich passiert ist, oder ist es ein Zitat anderswo her und es passt in etwa auf das was Du erlebt hast?
Bitte um Infos zu aktuellen Qualifikationen, blick da schlichtweg nicht mehr durch.
 
Ich bin mir zu 100% sicher, dass es auf deiner Station nicht anders ist wie du es ja selber beschreibst. Das du dir hinterher die Unterschrift holst, was du in deinem Arbeitseifer schon erledigt hast, weil es immer so üblich ist, entspricht ebend nicht dem, was der Pat. erwartet.

Elisabeth
 
Was bin ich froh, dass in unserer Abteilung die Braunülen generell von der Pflege gelegt werden.... Und ja, es sind alle entsprechend fortgebildet, das ist bei uns Bestandteil der Einarbeitung ;)
 
Ach Elisabeth, meinetwegen unterstelle mir, dass ich mich illegal verhalte, nur weil es bei euch so üblich ist. Ich find das allerdings ziemlich frech, da du meinen Arbeitsalltag nicht kennst.

Aber klar, wenn man das nur so erlebt, kommt man sicher leicht auf den Trichter dass alle so arbeiten. Wie der hier anwesende Praktikant der wohl anscheinend auch der Meinung ist, dass auf allen Stationen Praktikanten DKs legen.

@littlesun: Ich lege auch Flexülen, habe aber dafür einen Nachweis, dass mein Oberarzt mich geprüft hat ob ich das auch kann. Würde ich ohne Kompetenznachweis das übernehmen (den ich sonst nicht habe, weil es nicht Bestandteil der Lehrpläne ist), wäre es Körperverletzung, selbst bei Zustimmung des Patienten. Wenn ihr das bei euch standardmäßig in der Einarbeitung macht, und es dafür z.B. im Einarbeitungskonzept eine Unterschrift gibt, ist das ja das Gleiche.
 
@FM
Was bin ich froh, dass in unserer Abteilung die Braunülen generell von der Pflege gelegt werden.... Und ja, es sind alle entsprechend fortgebildet, das ist bei uns Bestandteil der Einarbeitung ;)
Hä? Du hast lediglich die Unterschrift eines OA's, das macht schon einen deutlichen Unterschied. Seh ich das falsch?
 
@FM

Hä? Du hast lediglich die Unterschrift eines OA's, das macht schon einen deutlichen Unterschied. Seh ich das falsch?
Damit eine Delegation rechtlich in Ordnung ist, reicht nicht nur die Zustimmung, sondern die Person die das übernimmt, muss auch die Kompetenz dafür haben. Ich habe also eine Unterschrift unter einem Schriftstück, welches besagt, dass ich die Fertigkeiten und das Wissen zum Legen einer Flex habe und die Erlaubnis meines OA dies auf seiner Station zu machen. Das dient meiner eigenen Absicherung, nicht nur strafrechtlich, sondern auch weil ich ansonsten wenn wirklich eine Komplikation auftritt evtl. nicht versichert bin. Versicherungen versuchen alles um sich aus Leistungen zu drücken. Wenn die herausfinden, dass die Delegation nicht rechtlich einwandfrei war, ist das nur ein gefundenes Fressen.
 
@FM

Hä? Du hast lediglich die Unterschrift eines OA's, das macht schon einen deutlichen Unterschied. Seh ich das falsch?

Nein, bei uns gibt es dafür eine Fortbildung, die Teilnahme daran wird bescheinigt.
 
Was bin ich froh, dass in unserer Abteilung die Braunülen generell von der Pflege gelegt werden.... Und ja, es sind alle entsprechend fortgebildet, das ist bei uns Bestandteil der Einarbeitung ;)


Ja? Wieso bist Du darüber froh? Bekommt Ihr dafür mehr Stellen?
 
Ja? Wieso bist Du darüber froh? Bekommt Ihr dafür mehr Stellen?

Ich arbeite auf einer neurochirurgischen Station mit onkologischem Schwerpunkt.
Wir haben 28 Betten und 12 ambulante Chemoplätze.

Wenn ich für jede neue Viggo erst einem Arzt hinterherlaufen müsste, hätte ich mehr zu tun, als wenn ich schnell selbst eine lege.
Das ist in fünf Minuten passiert - und wie gesagt, bei uns ist das Hausstandard und alle Pflegekräfte sind hierin ausgebildet. Das gleiche gilt für das Ziehen der Portnadeln.
Bei uns funktioniert das sehr gut und vor allem nachts, wenn der AvD z.B. im OP steht, bin ich froh darum.
 
@yoyoyoyo
Was für einen Kurs, was für eine Prüfung?
Darf ich annehmen, dass das genannte Beispiel Dir so tatsächlich passiert ist, oder ist es ein Zitat anderswo her und es passt in etwa auf das was Du erlebt hast?
Bitte um Infos zu aktuellen Qualifikationen, blick da schlichtweg nicht mehr durch.
Das Beispiel ist real, passiert ist der zweite beschriebene Ausgang.
Die aktuelle Qualifikation ist Doktorand (biologische Fakultät), Absolvent eines technischen Studiums (Uni), Medizinstudent (7. Sem.). Für das Pflegepraktikum im Rahmen eines Medizinstudiums die Situation genau so wie beschrieben.
Das PVK Beispiel sollte nur illustrieren, dass auch im Bereich der Studenten die rechtlichen Regelungen regelmäßig auf breiter Front ignoriert werden. Und das durchaus zum Wohle der Patienten.
 
Die aktuelle Qualifikation ist Doktorand (biologische Fakultät), Absolvent eines technischen Studiums (Uni), Medizinstudent (7. Sem.). Für das Pflegepraktikum im Rahmen eines Medizinstudiums die Situation genau so wie beschrieben.

Medizinstudenten im 7. Semester sind keine Pflegepraktikanten mehr. Die drei Monate bis zum Pflegepraktikum müssen bis zum Physikum erledigt werden, und das steht schon nach dem 4. Semester an.

Ein Famulant mit sieben Semestern Medizinstudium hinter sich ist nicht mit einem Praktikanten in der Pflege, der in der Regel keinerlei medizinische oder pflegerische Ausbildung hat, vergleichbar. Ein Famulant macht sich also mit Sicherheit nicht strafbar, wenn er nach kompetenter Einweisung Flexülen legt oder Blut abnimmt. Er gehört zu den Personen, an die solche Maßnahmen delegiert werden dürfen.
 

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