Als Auszubildender alleine Patienten aufsuchen?

Ich sage doch immer- pflegen kann jeder. Auch ein Medizinstudium ist geeignet um PFLEGEN zu können. *duckundweg*

Elisabeth
 
...Ein Famulant mit sieben Semestern Medizinstudium hinter sich ist nicht mit einem Praktikanten in der Pflege, der in der Regel keinerlei medizinische oder pflegerische Ausbildung hat, vergleichbar. Ein Famulant macht sich also mit Sicherheit nicht strafbar, wenn er nach kompetenter Einweisung Flexülen legt oder Blut abnimmt. Er gehört zu den Personen, an die solche Maßnahmen delegiert werden dürfen.
@ Claudia
Danke, das erhellt das Ganze doch noch etwas mehr.

In meiner Erinnerung sind Famulanten den Ärzten zugeordnet, nicht der Pflege?
Ist es im 7. Semester nicht das vorrangige Ziel Fertigkeiten des medizinischen Bereiches zu erlernen, zu vertiefen? O.k., schon wieder irritiert. Wird schon.

@yoyoyoyo
Danke für die Erläuterungen, helfen deutlich.
Das Krankenhaus in dem das Praktium gemacht wurde - sind dort regelmäßig Famulanten?
Wenn ja, dann sollte sich doch was ändern lassen, Aufgaben definiert sein, entweder vom KH oder von der Uni, verstehe es nicht.
Wenn es bei Dir so lief, läuft es bei anderen vermutlich ähnlich, sollten Beschwerden vorliegen, was weiß ich.
Warum interessiert das nicht.

@Fleschor - auch Dir sei gedankt
@littlesun - find ich gut, an sich, FB + schriftlicher Nachweis - auch wenn ich's nicht können möcht um es dann ständig machen zu müssen - aber das Problem mit dem ärztlichen Dienst - liegt bei uns auch nicht vor.
 
@ Claudia
Danke, das erhellt das Ganze doch noch etwas mehr.

In meiner Erinnerung sind Famulanten den Ärzten zugeordnet, nicht der Pflege?
Ist es im 7. Semester nicht das vorrangige Ziel Fertigkeiten des medizinischen Bereiches zu erlernen, zu vertiefen? O.k., schon wieder irritiert. Wird schon.

@yoyoyoyo
Danke für die Erläuterungen, helfen deutlich.
Das Krankenhaus in dem das Praktium gemacht wurde - sind dort regelmäßig Famulanten?
Wenn ja, dann sollte sich doch was ändern lassen, Aufgaben definiert sein, entweder vom KH oder von der Uni, verstehe es nicht.
Wenn es bei Dir so lief, läuft es bei anderen vermutlich ähnlich, sollten Beschwerden vorliegen, was weiß ich.
Warum interessiert das nicht.

@Fleschor - auch Dir sei gedankt
@littlesun - find ich gut, an sich, FB + schriftlicher Nachweis - auch wenn ich's nicht können möcht um es dann ständig machen zu müssen - aber das Problem mit dem ärztlichen Dienst - liegt bei uns auch nicht vor.

Bei schwierigen Venenverhältnissen kommt der Arzt auch bei uns nicht drum rum ;) Aber es erleichtert doch so einiges!
 
Ich hätte niemals gedacht, dass sich ein Medizinstudent nach dem Physikum gleichsetzt mit einem üblichen Praktikanten.

Aber ich denke die rechtliche Situation ist dann immer noch sehr ähnlich zu examinierten Kräften. Auch der Famulant sollte sich bestätigen lassen, dass er Flexülen legen kann und darf. Im Physikum wird das nicht gelehrt. Wie gesagt, eine Delegation ist nur rechtlich in Ordnung wenn man das auch kann, und dass man es kann, sollte man dem Richter und der Versicherung nachweisen können. Wäre ich Richter, würde mir ein Physikum dafür noch nicht reichen. Aber klar, man hat sehr viel bessere Karten als wenn man ein 17jähriger Pflegepraktikant ist, der frisch von der Schule kommt, und auf den Ausbildungsbeginn wartet.
@littlesun - find ich gut, an sich, FB + schriftlicher Nachweis - auch wenn ich's nicht können möcht um es dann ständig machen zu müssen - aber das Problem mit dem ärztlichen Dienst - liegt bei uns auch nicht vor.
Ich mach es wirklich nur, wenn ich Zeit habe. Wenn ich keine Zeit habe, dann gehts halt nicht, und am Ende stehen dann die Ärzte in der Pflicht. Ich bin nicht dafür da, deren Personalengpässe aufzufangen. Wenn ich soviel ärztliche Aufgaben übernehme, dass die Pflege hintenrunter fällt, dann läuft was schief. Die Pflege ist genauso wichtig. Und wenn die Flexüle nicht gelegt wird, und die Antibiose nicht läuft, dann wird reingeschrieben "Info an Dr.X erfolgt, Flexüle bisher nicht gelegt".

Wenn die Ärzte mit ihren Aufgaben nicht fertig werden, ist das deren Ding was zu ändern, und kein Grund die Pflege immer mehr zu belasten. Die Ärzte kämpfen auch nicht für mehr Pflegekräfte und ich hab noch niemals erlebt, dass ein Arzt der Zeit hatte, angefangen hat uns bei unserer pflegerischen Tätigkeit zu helfen.
 
Es war bei mir nicht Bestandteil der Ausbildung, wie kommst du darauf? Per se dürfen sie es also nicht. Der Arzt muss sich überzeugen dass ich es kann, dass ich die Risiken und Kontraindikationen kenne. Wenn ich es nicht kann, und ich mache es, dann ist es wiederrum eine Körperverletzung, auch wenn der Patient sein Einverständnis gibt.
Ich brauche also im Optimalfall ein Schriftstück, wie den Spritzenschein, der mir bestätigt, dass ich diese Tätigkeit eigenverantwortlich ausführen kann.

Natürlich ist es Bestandteil der Ausbildung. Habe von jedem in meinem Haus gehört dass bei uns die Pflege prinzipiell keine legt weil wir dafür nicht bezahlt werden. Aber dürfen tun wir es. Und manche machen es auch.
GuKs nehmen doch auch Blut ab? Sagt auch jeder dass das nicht erlaubt ist. Auf Station meist nicht, aber in der Ambulanz und beim Blutspendedienst schon.
Außerdem ist die Ausbildung doch denke ich EU genormt oder irre ich mich?
Hab die Ausbildung in einem andren EU-Land schon mal angefangen und da legt kein Arzt ne Vigo, da ist das per se Aufgabe der Pflege gewesen. Genau wie Blutabnahme.
Natürlich muss man Risiken usw kennen. Muss man bei i.m. Injektionen auch. Sehe da nicht das Problem.

lg
 
Natürlich ist es Bestandteil der Ausbildung.
Ich hatte ein Praxisbegleitbuch, da wurde eingetragen welche Tätigkeiten ich theoretisch in der Schule erlernt habe, dann zeichnete die Station ein, wann ich das vorgeführt bekam und unter Anleitung gemacht habe, und wann ich das selbstständig machte. DK legen bei Mann und Frau war da zu finden, venöse Blutentnahme auch. Flexüle legen nicht. Wenn du Schüler hast, lass dir das vorlegen und schau mal rein, wenn du den Punkt wirklich findest, dann scann es anonymisiert ein und verlinke es. Ich habe meine Ausbildung schon nach dem neuen Gesetz gemacht. Vllt. unterscheiden sich die Lehrpläne aber auch. Wenn du das in der Ausbildung hattest und das nachweisen kannst, dann darfst du das dir natürlich delegieren lassen, ohne eine weitere Fortbildung oder einen weiteren Fähigkeitennachweis.

EDIT: Und ich durfte die Tätigkeiten auch erst dann praktisch üben, wenn ich vorher die Theorie hatte.
 
...
EDIT: Und ich durfte die Tätigkeiten auch erst dann praktisch üben, wenn ich vorher die Theorie hatte.
So langsam komme ich dahinter, warum heute so manche manuelle Fertigkeit nicht vorhanden ist obwohl sie doch theoretisch vermittelt wurde.
Beispiel: Ich erwerbe den theoretischen Hintergrund für das Legen einer Magensonde... und komme danach nie wieder auf so eine Station. Ich erlerne theoretisch das Legen einer Braunüle und im ganzen Haus außer auf den Intensivstationen wird das von keiner Pflegekraft gemacht.

Was bedeutet eigentlich theoretischer Hintergrund? Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie? Oder meint es die Vermittling des "Drehbuches"? Falls letzteres: was ist da anders im Unterschied zur Schule wenn eine GuK/AP vor Ort anleitet? Außer den Räumlichkeiten natürlich.

Elisabeth
 
Blutentnahme, nicht ganz wahllos dieses Video gewählt, GuK Azubis im 1. Ausbildungsjahr, 2012.
Theoretisches Wissen wird flüssig wiedergegeben, Hintergrundwissen, Hilfen, weitere Faktoren
Freilich - macht man es nie wieder, wächst die Unsicherheit etwas falsch zu machen.
Ist es im KH verpönt, hat man sich dran zu halten. Des weiteren wurden in den letzten Jahren zunehmend MFA's eingestellt, eben um den ärztlichen Dienst davon zu entlasten. Unweigerliche Folge: Die Zahl der BE's stieg kontinuerlich.
Mein persönliches letztes Mal - 1995. Im damaligen KH war es üblich, dass die PK am Wochenende zuerst damit begann, im Frühdienst.
Routine ist es dort nicht geworden.
Blutentnahme - YouTube

Magensonden, AP Azubis, 2011
MS legt bei uns auf Normalstation keine PK außer in der Neuro, ggfs. trotzdem der Arzt.
Gelernt wird es in der Ausbildung, die Tricks und Feinheiten kommen durch Übung, assistieren dazu, wie vieles andere auch
Magensonde legen - YouTube

...allmählich komm 'ma immer weiter vom Thema ab.
 
...
...allmählich komm 'ma immer weiter vom Thema ab.
Solten wir ein neues aufmachen. *fg* Da würde sich dann auch besser über das sehr fragwürdige Verständnis bezüglich der notwendigen Huintergrundskenntnisse diskutieren lassen.

Elisabeth
 
Dürft ich das delegieren? Hast da einfach mehr Erfahrung, theoretische und praktische Hintergrundkenntnisse. :roll:
 
Wenn ich davon ausgehe, dass der Inhalt des zweiten Films der erwarteten Hintergrundkenntnisse entspricht... würde ich nicht mal dem Azubi das Legen einer MS übertragen und schon gar nicht im neurologischen Bereich.

Ich hoffe inständig, dass dieser Film nicht die Realität der Ausbildung abbildet. Alleine, dass man das als Spielerchen vermittelt- absolutes No Go wenn ich bedenke, dass das u.U. als Körperverletzung geahndet wird, wenn der PK was beim Pat. passiert.

Der Blutentnahmefilm entspricht meinen Vorstellungen. Sie brauchen rund 8 Minuten um alles wichtige zu vermitteln. Das dürfte auch in einer Anleitung vor Ort möglich sein.
Anleitung ist doch nicht nur der Schule vorbehalten. Das KrPlG fordert diese Fähigkeit sogar. Und man darf dann wohl erwarten, dass die grundlegenden Informationen im Rahmen einer Einweisung vor Ort erfolgen können damit derjenige nicht erst warten muss, bis man XYZ in der Schule hat.

Elisabeth
 
Nur noch mal zur Klarstellung: Das Pflegepraktikum war vor 3,5 Jahren, da hatte ich exakt überhaupt kein medizinisches Wissen, die später zitierte Famulatur nach dem Physikum. Nach dem Physikum machen Medizinstudenten zumindest vom Studium aus keine Pflegetätigkeiten mehr, außer natürlich die Kommilitoninnen und Kommilitonen mit Pflegeexamen zum Geldverdienen.
 
@yoyoyoyo
Schön, dass Du direkt mal da bist. Dass das PP bereits so lang her ist, darüber hab ich nichts gefunden, o.k.
Die Frage meinerseits war ja, warum das keine Konsequenzen hat, schlechtestenfalls ergeht es Medizinstudenten im Pflegepraktikum heut noch genau so.
Kann nicht im Sinne der Uni sein?
Wer was wann darf - ich weiß es NICHT 100%. Welche Vorabinformation jeweils mündlich, schriftlich ausgegeben werden - entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.
M.studenten im Pflegepraktikum hatten wir schon, mehr als Hilfstätigkeiten waren da aber auch nicht drin. Da ich bei keinem pflegerelevante Kenntnisse voraussetze - ergibt sich der Rest erst mal recht schnell. Derjenige läuft mit.
Famulanten - sind dem Arzt zugeordnet - also hab ich damit auch nicht mehr groß was zu tun.
 
Ich hatte ein Praxisbegleitbuch, da wurde eingetragen welche Tätigkeiten ich theoretisch in der Schule erlernt habe, dann zeichnete die Station ein, wann ich das vorgeführt bekam und unter Anleitung gemacht habe, und wann ich das selbstständig machte. DK legen bei Mann und Frau war da zu finden, venöse Blutentnahme auch. Flexüle legen nicht. Wenn du Schüler hast, lass dir das vorlegen und schau mal rein, wenn du den Punkt wirklich findest, dann scann es anonymisiert ein und verlinke es. Ich habe meine Ausbildung schon nach dem neuen Gesetz gemacht. Vllt. unterscheiden sich die Lehrpläne aber auch. Wenn du das in der Ausbildung hattest und das nachweisen kannst, dann darfst du das dir natürlich delegieren lassen, ohne eine weitere Fortbildung oder einen weiteren Fähigkeitennachweis.




EDIT: Und ich durfte die Tätigkeiten auch erst dann praktisch üben, wenn ich vorher die Theorie hatte.

Ich bin Azubi. Und erst im 1. Lehrjahr. Auf meinem Tätigkeitsnachweis stehts nicht drauf. Aber es würde mich doch hart wundern wenn die Ausbildungskriterien in deutschland sich vom EU ausland unterscheiden. Mein Vater hat seine Ausbildung auch in Deutschland gemacht, arbeitet aber mittlerweile in Lux. Und legt ganz selbstverständlich Kanülen. Hats auch gelernt.
Ich durfte die meisten alleine Tätigkeiten machen, nachdem ich sie entweder theoretisch erklären konnte oder mind. einmal zugesehn und einmal unter anleitung gemacht hab.
 
@amezaliwa:
MS legen, Blutentnahmen, DK legen, das alles steht bei mir im Praxisbegleitbuch der Ausbildung, und ich mache es auch im Arbeitsalltag täglich. Ich lege auch Flexülen, aber das stand eben nicht im Praxisbegleitbuch, ich hab da keinen Nachweis, also brauchte ich den im Nachhinein noch, für die rechtliche Absicherung.
]Dürft ich das delegieren? Hast da einfach mehr Erfahrung, theoretische und praktische Hintergrundkenntnisse. :roll:
Mir gehts nicht darum die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten von vorneherein zu kritisieren, sondern es geht mir darum, dass es dafür vorher einen Nachweis der Fähigkeiten braucht.

Ich will eben nicht, dass ein Pflegepraktikant völlig ohne Vorkenntnisse bei mir DK oder Flexülen legt, und genau das würde ich als Patient auch mit dem Strafrecht durchsetzen.
Ich bin Azubi. Und erst im 1. Lehrjahr. Auf meinem Tätigkeitsnachweis stehts nicht drauf. Aber es würde mich doch hart wundern wenn die Ausbildungskriterien in deutschland sich vom EU ausland unterscheiden.
Genau. Flexüle legen kommt nicht vor.

Dass einen die Stationen oft viel mehr machen lassen, als rechtlich in Ordnung ist, betrifft auch Azubis noch. Wenn es wirklich zum Prozess kommt, ist dann aber wieder jeder sich selbst der nächste, und man kann nicht darauf vertrauen, dass die Pflegekräfte vor Gericht eine mündliche Erlaubnis bestätigen, oder bestätigen dass sie deine Fähigkeiten prüften. Immer alles schriftlich, nur so ist man auf der sicheren Seite.
 
Wer hat deine Kompetenz beim legen der Braunüle geprüft? Wieviel Zeit hat die Unterweisung durch wen gekostet? Und gilt der "Spritzenschein" auch außerhalb deines Hauses? Wenn ja- wer hat das zentral festgelegt?

Elisabeth
 
Das gilt nicht ausserhalb meines Hauses, und es gilt nichtmal ausserhalb meiner Station. Genauso wie beim Spritzenschein, prüft der OA und unterzeichnet das auch. Gilt auch nicht ewig, sondern 2Jahre, muss dann erneuert werden. Ich find deine Frage skuril, denn der Spritzenschein ist ja bekannt, und der gilt ja auch nur für jede Station und nicht auch ausserhalb der eigenen Station.

Die Frage nach der Zeit ist Unsinn. Ich brauch nicht einen Nachweis dass ich eine Weiterbildung mit x Minuten oder x Stunden Umfang erhalten habe, sondern ich brauche einen Nachweis, dass ich die übertragene Fähigkeit kann. Der OA hat sich davon zu überzeugen und mir das zu bestätigen, damit rechtlich auf der sicheren Seite bin. Wenn er dafür nur 10sekunden braucht, auch wieder gut, hauptsache ich hab den Nachweis für den Richter. Aufm Spritzenschein vermerkt auch keiner wieviele Minuten das abfragen und überprüfen dauerte.
 
Wozu benötigt ein GUK einen Spritzenschein?
 
Wozu benötigt ein GUK einen Spritzenschein?
Ich denke weil in der praktischen Ausbildung oft nur Blutentnahme, s.c./i.m.-injektion und i.v.-Infusion gelehrt wird, und i.v.-Injektion nicht.
Kann sein dass das im Zweifel nicht nötig ist, wenn man durch Ausbildungsunterlagen nachweisen kann, dass man das gelernt hat.

Es ist aber auch so, dass sich halt der Doc überzeugen muss, ob ich Wirkweise und Nebenwirkungen der Medikamente kenne, sonst ist die Delegation nicht legal. Und anhand der Medis die man dann täglich geben würde, kann und muss er das auch exemplarisch prüfen.
Dieser Nachweis dass ich die Medikamente kenne, gelingt mir nicht durch die Ausbildung.
 
Ah ok, ich dachte es geht generell ums spritzen.
 

Ähnliche Themen