unschön, dass du mod spielst.
Wenn, du den Hinweis auf OT meinst, das war schon in dem Post auf den ich mich bezog erwähnt und ist habe es daher mal entschuldigend wiederaufgegriffen. Sonst nix.
magst du mir noch eine quelle für die epididymitiden als direkte kompl. d. kath. d. harnbl. posten?
Nachdem ich wahrscheinlich andere Bücher als du im Schrank habe einfach eine von sehr vielen Internetquellen:
Transurethrale Blasenkatheterisierung - DocCheck Flexikon (Punkt 4)
Mit Anatomie ist das auch irgendwie folgerichtig (Urethra => Ductus deferens => Epididymis, geht also direkt und ohne Cystistis). Klar ist das eine Besiedlung "gegen den Strom", aber das sind nicht-hämatogene (spricht aszendierende) Pyelonephritiden (> 85% der Fälle) ja auch, und die sind ja nun nicht gerade selten.
Es gibt auch genügend Stationen wo man Praktikanten nicht sowas machen lässt, also das Argument dass man sonst 1/2 Jahr zuhause sitzt, kann ich nicht so nachvollziehen.
Ist aber so. Bei Klinikwechsel zählen die bisher erbrachten Tage gar nicht, daher war ein Klinikwechsel hier schlicht nicht möglich weil ich sonst bis zum Stichtag keine 30 Tage vollbekommen hätte. Wie gesagt, ich will sehen wie du dich gegen eine Anweisung von PDL, Stationleitung und 10 Pflegekräften durchsetzt und dafür z.B. vom Oberkurs in den Mittelkurs einer Pflegeausbildungen wechselst. Genau das wäre mir passiert, nur halt im Studium.
Ehrlichgesagt keine Ahnung wie du dir die rechtswissenschaftlich korrekte Medizinwelt so vorstellst.
Etwa so (basierend auf realem Fall): 80-jähriger Patient kommt mit komplizierter Pneumonie und Delir auf die Station. Anweisung vom Aufnahme-Doc: Antibiose i.v., der agitierte Pat. hat sich aber auf dem Weg in die Station den Zugang rausgerissen. GuK kommt zu mir und sagt sie braucht für den Patient einen Zugang. Selbstverständlich brauche dafür formal eine Arztanweisung, natürlich schriftlich, denn mündlich könnte der Arzt ja wieder alles leugnen und ich wäre (wieder mal) mit einem Bein im Gefängnis. Die Anweisung des Aufnahmearztes inkludiert selbstverständlich nicht, dass ein ihm völlig unbekannter Famulant auf seine Verantwortung einen Zugang legt. Die Stationsärztin assistiert dem zuständigen Oberarzt im OP, beide nicht verfügbar. Der Stationsarzt der Station gegenüber handelt natürlich rechtlich korrekt, er kenne ja weder den Patient noch mich, ist außerdem nicht zuständig und hat selbst keine Zeit, selbstverständlich bekomme ich vom ihm keine Anordnung, schon gar nicht schriftlich. Fazit: Keine Anordnung, kein Zugang, keine Antibiose. Vier Stunden später kommt die Stationsärztin aus dem OP, gibt die Anordnung. Der Patient bekommt seine Antibiose und verstirbt trotzdem wenig später auf Grund der nicht rechtzeitig eingeleiteten Therapie.
Reale Welt: Die GuK bittet mich um die Anlage eines PVKs, es sei dringend. Ich vertraue der Pflegekraft, dass wirklich eine Indikation dafür vorliegt, und bestehe nicht etwa darauf die Kurve einzusehen. Ohne mich irgendwie rechtlich abzusichern lege ich unverzüglich einen Zugang. Der Patient erhält seine Antibiose rechtzeitig.
Ich bevorzuge Welt Nummer zwei.