Hallo Elisabeth,
wenn Du nach den Kompetenzen fragst, die eine Kikra im Säuglingszimmer haben muss...tja..es sind die gleichen Kompetenzen wie in der Kinderkrankenpflege, in der Erwachsenenkrankenpflege, in der Altenpflege und der Behindertenpflege..sprich: Krankenbeobachtung, Pflege (hier wickeln und Körperpflege), Behandlungspflege (hier BZ messen, Nabelpflege), Diagnostik (kapilläre Blutentnahme, Hörtestung), Dokumentation, Interaktionen und Absprache mit den Ärzten, Handeln in Notfallsituationen..also mir würde von den Grundkompetenzen nichts einfallen im Moment, dass nicht auch in der Erwachsenenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege in der Ausbildung gelerht werden würde.
In so fern muss ich jetzt etwas schmunzeln. Eine solche Frage, wie Du sie gestellt hast, wäre schon fast eine "Totschlagfrage" seitens einer PDL, um Mitarbeiter in die gewünschte Umstrukturierung zu bringen. Die Frage und die dazugehörige Antwort erscheint mir auch logisch.
Dennoch geht es mir nicht darum, was alles logisch und nachvollziehbar ist, sondern was gesetzlich erlaubt ist. Ich erinnere mich an meine Ausbildung, in welcher meine Kursleitung sagte: nach dem Examen sind wir für Patienten ab 18 Jahren bis zum Lebensende zuständig. Unter 18 sind die Kinderkrankenschwestern zuständig.
Und im allgemeinen Meinungsumlauf ist auch die Aussage:
Kinderkrankenschwestern dürfen rechtlich gesehen Erwachsene mitbetreuen und versorgen, also hier in dem Fall alleine die Station aus Gyn-Pat, Wöchnerinnen und Neugeborenen bestehend, im Dienst versorgen.
Umgekehrt die Krankenschwestern rechtlich gesehen aber keine Neugeborenen. Allerdings fehlt zu dieser Meinung der Gesetzestext..und ich bin da nicht versiert wo ich da suchen muss, geschweige denn, dass ich die Texte in dem "Fachchinesich" verstehe. Deshalb meine Frage hier, ob es eine Gesetzesgrundlage zu dem Thema gibt ?
Gehen wir von Deiner Frage nochmal aus, dann könnte man ja sagen: Grundkompetenzen sind in der Ausbildung erworben, egal in welcher..alles weitere wird durch Einarbeitung erworben. Deshalb hier die Frage, ob diese 2 Jahre Zusammenarbeit im Dienst, in welcher aber jede Schwester zumeist ihre Patienten betreut hat und nicht beide Schwestern alle zusammen, als Einarbeitung gesehen werden könnte ?
Mit Deiner Frage nach den Grundkompetenzen..ich finde das eine interessante Sache, obwohl ich wie gesagt nach Gesetzesgrundlagen Ausschau halte. Denke auch, dass ein großes Problem auch die erhöhte Verantwortung ist. Ab Kindesalter können sich die meisten Patienten äußern, wenn etwas anders ist, als es sein soll..Säuglinge können nur schreien, manche tun dies noch nicht mal immer.
Eine falsche Pflege und Behandlung eines Säuglings hat meiner Meinung nach höhere Konsequenzen, als bei älteren Patienten. (Anzeigen, gerichtstermine, höhere Strafen). Und da ist es schon sehr ratsam eine fundierte Gurndausbildung in diesem Bereich zu haben und nicht nur so ne Grundkompetenz und ein wenig einarbeiten...für die Schwester, aber natürlich auch für das Neugeborene.