Darf eine Krankenschwester alleine im Dienst Neugeborene versorgen?

espoir

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Krankenhaus
Hallo zusammen, auf einer Gyn/Wochenbettstation mit integriertem Säuglingszimmer, darf da eine Krankenschwester alleine im Dienst sein d.h. alleine auch für Neugeborene zuständig sein ? Die Säuglinge sind im Normalfall fit d.h. keine frühchen o kranke Säuglinge, da diese dann direkt verlegt werden. Bislang war immer noch eine Kinderschwester mit im Dienst. Nun ist die Frage, ob die normale Krankenschwester alleine Dienst machen darf? Gibt es Gesetze? Wenn ja, wo finde ich diese ? Kann bisherige Zusammenarbeit mit der Kinderschwester als Einarbeitung für die Krankenschwester ausgelegt werden? Vielen Dank schonmal :-)
 
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Welche Anforderungen muss eine KiKra im "Säuglingszimmer" erfüllen? Handelt es sich hier im Kompetenzen, die außerhalb dessen liegen, was in der Grundausbildung erlernt wurde?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

wenn Du nach den Kompetenzen fragst, die eine Kikra im Säuglingszimmer haben muss...tja..es sind die gleichen Kompetenzen wie in der Kinderkrankenpflege, in der Erwachsenenkrankenpflege, in der Altenpflege und der Behindertenpflege..sprich: Krankenbeobachtung, Pflege (hier wickeln und Körperpflege), Behandlungspflege (hier BZ messen, Nabelpflege), Diagnostik (kapilläre Blutentnahme, Hörtestung), Dokumentation, Interaktionen und Absprache mit den Ärzten, Handeln in Notfallsituationen..also mir würde von den Grundkompetenzen nichts einfallen im Moment, dass nicht auch in der Erwachsenenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege in der Ausbildung gelerht werden würde.
In so fern muss ich jetzt etwas schmunzeln. Eine solche Frage, wie Du sie gestellt hast, wäre schon fast eine "Totschlagfrage" seitens einer PDL, um Mitarbeiter in die gewünschte Umstrukturierung zu bringen. Die Frage und die dazugehörige Antwort erscheint mir auch logisch.

Dennoch geht es mir nicht darum, was alles logisch und nachvollziehbar ist, sondern was gesetzlich erlaubt ist. Ich erinnere mich an meine Ausbildung, in welcher meine Kursleitung sagte: nach dem Examen sind wir für Patienten ab 18 Jahren bis zum Lebensende zuständig. Unter 18 sind die Kinderkrankenschwestern zuständig.
Und im allgemeinen Meinungsumlauf ist auch die Aussage:
Kinderkrankenschwestern dürfen rechtlich gesehen Erwachsene mitbetreuen und versorgen, also hier in dem Fall alleine die Station aus Gyn-Pat, Wöchnerinnen und Neugeborenen bestehend, im Dienst versorgen.
Umgekehrt die Krankenschwestern rechtlich gesehen aber keine Neugeborenen. Allerdings fehlt zu dieser Meinung der Gesetzestext..und ich bin da nicht versiert wo ich da suchen muss, geschweige denn, dass ich die Texte in dem "Fachchinesich" verstehe. Deshalb meine Frage hier, ob es eine Gesetzesgrundlage zu dem Thema gibt ?

Gehen wir von Deiner Frage nochmal aus, dann könnte man ja sagen: Grundkompetenzen sind in der Ausbildung erworben, egal in welcher..alles weitere wird durch Einarbeitung erworben. Deshalb hier die Frage, ob diese 2 Jahre Zusammenarbeit im Dienst, in welcher aber jede Schwester zumeist ihre Patienten betreut hat und nicht beide Schwestern alle zusammen, als Einarbeitung gesehen werden könnte ?

Mit Deiner Frage nach den Grundkompetenzen..ich finde das eine interessante Sache, obwohl ich wie gesagt nach Gesetzesgrundlagen Ausschau halte. Denke auch, dass ein großes Problem auch die erhöhte Verantwortung ist. Ab Kindesalter können sich die meisten Patienten äußern, wenn etwas anders ist, als es sein soll..Säuglinge können nur schreien, manche tun dies noch nicht mal immer.
Eine falsche Pflege und Behandlung eines Säuglings hat meiner Meinung nach höhere Konsequenzen, als bei älteren Patienten. (Anzeigen, gerichtstermine, höhere Strafen). Und da ist es schon sehr ratsam eine fundierte Gurndausbildung in diesem Bereich zu haben und nicht nur so ne Grundkompetenz und ein wenig einarbeiten...für die Schwester, aber natürlich auch für das Neugeborene.
 
Es gibt im deutschen Recht bis dato keinerlei Vorgaben, welche Kompetenzen eine fachkompetente Pflegefachkraft in welchem Fachbereich vorweisen muss. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Krankenhauses, was es erwartet. Und das dort die Meßlatte immer weiter runtergesetzt wird, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Anders lässt sich manches nicht erklären. Und verwundern tut es einen nicht, wenn man bedenkt, wie viele Krankenhäuser um das Überleben kämpfen.

Btw.- unser KH hat gar kein Säuglingszimmer mehr. Die Kinder sind immer bei den Müttern. Das gab zu Anfang auch große Bedenken. Hat sich aber mittlerweile bewährt. Pflegekräfte sehen sich dort mehr als Berater denn als "Überwachungspersonal"

....
Eine falsche Pflege und Behandlung eines Säuglings hat meiner Meinung nach höhere Konsequenzen, als bei älteren Patienten. (Anzeigen, gerichtstermine, höhere Strafen). ...
Dieses Argument würde ich an deiner Stelle nirgendwo laut äußern. Das könnte man auch falsch auslegen. Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass die nonverbale Kommunikation kein Phänomen des Neugeborenen, Säuglings oder Kleinkindes ist. Du würdest dir als GuK ein Eigentor schießen.

Elisabeth
 
Hm..also kein Gesetzestext...also Ermessen Arbeitgeber und Entscheidung Arbeitnehmer, welchen Aufgaben er sich gewachsen fühlt bzw welche Verantwortung er übernehmen mag und letzlich für diese Entscheidung dann auch die Konsequenzen bereit ist zu tragen z Bsp Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung dergleichen ?

Was Du von mir zitiert hast, ist vielleicht ein wenig sehr unglücklich von mir ausgedrückt gewesen.
Ein präfinaler Patient ist auch nicht mehr so mitteilsam über seine Bedürfnisse, als Bsp...das ist klar...dass dies nicht nur ein Phänomen von Säuglingen ist. Ich weiß nicht recht wie ich mich ausdrücken soll, um zu verdeutlichen was ich meine. Ich möchte nur noch dazu sagen, dass mir alle Patienten, ob jung, ob alt, ob klein ob groß, egal welcher Erkrankung, gleich lieb sind und ich auch nach bestem Wissen und Gewissen handele und pflege. Es passieren dennoch Dinge in der Pflege, uns allen, die einfach menschlich sind. Eine verpasste Infusion aus welchem Grund auch immer, ist für einen Erwachsenen eher zu kompensieren, als für ein Säugling...
Aber dazu kommt es auf dieser Station nicht, und ich möchte auch keine Diskussion entfachen. Lassen wir es einfach dabei stehen, dass ich nicht die richtigen Worte habe, um das auszudrücken, was ich eigentlich meine.

Vielen Dank für die Info mit dem Gesetzestext !
 
Ich denke, dass du ein Opfer der verfehlten Berufspolitik bist. Man kann nicht mehr unterschieden, welche Kompetenzen wann nötig sind. Es wird der jeweilig anderen Berufsrichtung unterstellt, dass sie keine Ahnung hat. Dem ist aber nicht so. Um es mal mit meinem alten OA aus der KiKra-Zeit zu erklären... gefüttert wird oben und trocken gelegt unten. Da ist es egal, wie alt der Mensch ist. Das hat mir sehr geholfen als ich als KiKra in die Erwachsenenpflege wechselte.

Mein Tipp... Pobacken zusammen kneifen, sich auf den Hosenboden setzen und lernen. AG darum bitten, dass stationsinterne Weiterbildungen erfolgen. Hier können Hebammen und KiKras aktiv werden. Es geht ja schlussendlich darum, eure Ängste zu mindern. Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber und verunsichert im Umgang mit der entsprechenden Patientenklientel.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Erweiterung deiner pflegerischen Kompetenzen.

Elisabeth
 
Ein KiKra meinte (während meines Praktikums für die Fachweiterbildung außerklinische Intensiv) mal zu mir, dass ich als "normale" KraSchw nicht auf Wochen oder Säuglingsstation arbeiten dürfe, dass dürften nur Kinderkrankenschwestern. KiKra dürften überall arbeiten, während erwachsenen KS nur bei erwachsenen arbeiten dürften. Als ich ihr dann erklärte, dass ich ein Kleinkind mit Trachealkanüle betreue, meinte sie, mein AG würde da massiv ärger kriegen, denn es sei verboten, dass normale KS Kinder betreuen.

Ich fragte dann, wo denn das stehe. Sie meinte Im Krankenpflegegesetz. Ich fragte wo genau. Konnte sie mir nicht sagen. Ich habe dann selber gesucht und konnte (war mir fast klar) nirgendwo sowas oder ähnliche finden. Ich war natürlich äußerst glücklich, als ich diese Bildungslücke, dieser Kollegin füllen konnte. Sie war überhaupt nicht glücklich und war immer noch der Meinung, KS würde die Befähigung dazu fehlen.
Hat ja jeder ein Recht auf seine Meinung. Aber aus gesetzlicher Sicht, spricht nichts dagegen. Man sollte selbst wissen, ob man sich befähigt fühlt und das notwendige Fachwissen hat (wenn nicht, kann man sich letzteres auch anlesen, erlernen, erfragen).
 
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Bei uns waren die "normalen" Krankenpflegerinnen mit den Kinderkrankenschwestern in einen Kurs integriert. Nur am Schluss hatten die Kinderkrankenschwestern manchmal noch separat Unterricht, wo sie spezielle Kinderkrankheiten lernten (Herzfehler, Pflegebesonderheiten bei bestimmten Krankheitsbildern...). Ansonsten denke ich, dass es kein Problem sein dürfte als normale GKP gesunde Säuglinge zu versorgen. Es geht ja auch viel um Stillberatung oder Hilfestellung bei der Grundpflege des Kindes, also wickeln und baden. Auf Kinderintensivstationen ist das Aufgabengebiet sicherlich nochmal anders. Aber selbst da kann man sich mit ein bisschen Biss das Wissen aneignen.
 
Manchmal denke ich, es ist die Kampfansage der "kleinen Schwester". Sie verkauft ihre Arbeit als ein großes Mysterium weil sie noch mehr von dem "Pflegen kann jeder" Spruch verfolgt wird. Und gerade im Säuglingszimmer dürfte die Bedrohung besonders spürbar sein. Heutzutage versorgen die Mütter ihre Kinder und zeigen damit tagtäglich: das was du kannst, dass kann ich schon lange. Und ich verstehe auch nicht, warum man dafür 3 Jahre lernen muss. I-wie muss die KiKra sich ja wehren können.

Elisabeth
 
Fachwissen und Kompetenz in Sachen Anleiten und Beraten schaffen da Abhilfe. Ich hatte noch bei keiner Mutter das Gefühl daß sie glaubt meine Expertise nicht zu benötigen - der Grad variiert natürlich. Kann mich auch nicht erinnern zum Examen nur die Hälfte an Wissen benötigt zu haben - von wegen "kleine Pflege". Die Zeiten sind schon länger vorbei, hoffe ich zumindest mal.

Und jetzt on topic: Fachwissen (das in der Ausbildung für die Erwachsenenpflege vielleicht je nach Ausbildungsart gefehlt hat - Wochenpflege gehört meines Wissens nach nicht zu den kinderspezifischen Themen, sondern wird bei beiden unterrichtet) kann man sich verschaffen, und mehr Übung in Sachen Kinderversorgung in der Praxis hat man als Kinderkrankenpflegerin nach ein bis zwei Praxiseinsätzen bei Neugeborenen auch nicht unbedingt.

Gesetzlich steht dem vermutlich auch nichts im Wege - hindert mich ja auch keiner dran, im Altenheim zu arbeiten wenn ich das wollte. Könnte also höchstens sein, daß der Arbeitgeber nur Kinderkrankenpflegerinnen einstellen möchte.
 
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