ob man als azubi mit einem einsatz von wenigen wochen den einblick in die prozessabläufe einer abteilung erhält um abschließend darüber urteilen zu können, mag ich zu bezweifeln und lass dass einfach mal so im raum stehen, da offtopic.
"..weiß auch wie es da läuft.." - glaube ich nicht
"..ich bin weit davon entfernt sagen zu können ich habe wirklich ahnung von der anästhesie" - glaube ich sofort
wahrscheinlich bist du auch deshalb nicht in der lage, den von dir vielfach zitierten "zwischenfall" näher zu erläutern, was in der gesamtschau ja auch nachvollziehbar ist.
entsprechende empfehlungen der fachgesellschaften wurden bereits weiter oben mehrfach erötert.
im prinzip wurde alles gesagt, abschließend möchte ich nochmal kurz zusammenfassen:
- delegation prinzipiell möglich (siehe empfehlungen)
- (bei uns im haus) versicherung einschließlich haftpflicht geklärt
- (bei uns im haus) narkoseführungsgespräch mit oberarzt (ca. 2 h), danach freigabe und schriftliche fixierung
- (bei uns im haus) sop`s für komplikationen/zwischenfälle mit eindeutigen handlungsempfehlungen vorhanden
- FA jederzeit verfügfbar
BGH Urteil 15.06.1993 - Az.: VI ZR 175/92
Der BGH hat schon in dieser Entscheidung die Parallelnarkose nicht für prinzipiell unzulässig gehalten.
Vielmehr ist Maßstab für die Rechtmäßigkeit allein die Frage, ob mit der gefundenen Lösung der Facharztstandard gewährleistet werden kann. Dies hat er in der Entscheidung vom 15.06.1993 - Az.: VI ZR 175/92 nochmals betont und zwischen unterschiedliche Phasen der Narkose (Einleitung, Umlagerung, Ausleitung und reine Narkoseüberwachung) differenziert und unterschiedliche Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikation der handelnden Personen gestellt. Daraus folgt: Wenn durch ein Gesamtkonzept - etwa durch ein Anaesthesie Care Team der Facharztstandard jederzeit gewährleistet werden könnte, stünden die einschlägigen BGH-Entscheidungen dem Einsatz von Pflegekräften nicht entgegen.
Konsequenzen
Ein rechtliches Verbot, das den Einsatz von Pflegepersonal generell verbieten würde, ist nicht ersichtlich.
Aber: Es besteht ein durchaus erhebliches Haftungsrisiko.
• Maßstab aller Überlegungen muss sein, dass in jeder Phase des Anästhesieverfahrens für den Patienten eine Behandlung nach Facharztstandard gewährleistet ist.
• Aufgabe des Risikomanagements ist es demnach, die Voraussetzungen zu definieren unter denen die Delegation möglich ist.
• Zu klären ist also die Frage der Qualifikation, die Frage, bei welchen Eingriffen die Delegation überhaupt in Frage kommt und die Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Pflegekraft organisiert sein muss.
- (bei uns im haus) ist das geklärt