Darf eine Pflegekraft privat Corona Testbescheinigungen ausstellen?

Rebecca D.

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19.08.2021
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5
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Guten Morgen,

Ich habe folgende Frage:
darf ich als Krankenschwester in meinem privaten Umfeld Corona PoC Tests durchführen und Testbescheinigungen ausstellen, die nach der 3G Regel anerkannt sind?
Ich teste jeden Tag in der Klinik. Aber in der Testverordnung sind Kliniken nicht als offizielle Teststelle aufgeführt. Im Prinzip sind wir geschultes Personal. Aber darf ich auch privat testen und Bescheinigungen ausstellen? Logischerweise kostenlos.
Vielen Dank und einen schönen Tag

Liebe Grüße Rebecca
 
Lies dir deine Fragestellung genau durch........denke 2 Minuten darüber nach.........und gib dir dann selbst die Antwort.

LG Einer



P.S. Als Tip: zweiter Absatz, zweiter Satz enthält einen Hinweis
 
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Lies dir deine Fragestellung genau durch........denke 2 Minuten darüber nach.........und gib dir dann selbst die Antwort.

LG Einer



P.S. Als Tip: zweiter Absatz, zweiter Satz enthält einen Hinweis
"Nebenan" bekam sie schon eine Antwort, die sie wohl nicht lesen wollte
 
Ich verstehe das Problem nicht. In Österreich ist es möglich und drum wollte ich einfach wissen, ob es in Deutschland ebenfalls erlaubt ist
 
Offizielle Bescheinigungen
nur von
offiziellen Stellen,



Was du privat machst ist deine Sache.
Nur : deine Bescheinigung ist dann auch "Privatsache"

Ich hoffe, die Erklärung ist verständlich und nachvollziehbar.



Einer
 
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Reaktionen: Martin H.
Ich hab es ja verstanden,dass es in Deutschland nicht zugelassen ist. Es war eine einfach Frage. Aber ich finde es einfach schade, dass immer wieder solche Antworten kommen. ein einfaches" nein, ist nicht erlaubt" hätte mir völlig genügt.
 
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Reaktionen: Chris aus Smü
Hallo Rebecca,

Wenn man beim Betreten eines Raums als völlig Fremder (oder beim allerersten Beitrag in einem Forum) sich nicht vorstellt, sondern als erstes eine Frage stellt, die ohne Hintergrundinformationen (z.B., dass es um die möglichen differenten Regelungen in Österreich und Deutschland geht) für viele Teilnehmer hier auf Grund ihrer Formulierung wenig Sinn ergibt, sollte man sich nicht wundern, wenn die Antworten dementsprechend sind.

Wenn du nur die Antwort Ja oder Nein hören möchtest, erwähne dies in der Fragestellung.

LG Einer
 
Es geht mir nicht um eine undifferenzierte Antwort, sondern um den Tonfall, der bei den Antworten herrscht. Man stellt eine völlig normale und für mich logische Frage und statt Rückfragen kommen nur oberlehrerhafte Antworten, die mir nicht weiter helfen. Glücklicherweise bekam ich vom Gesundheitsamt auf genau die gleiche Fragestellung eine aussagekräftige Antwort, mit der ich was anfangen kann.

Wer durch die Blume auf die Nettiquette des Forums verweist, sollte sich selbst auch dran halten.
 
@Rebecca D.
Ganz ehrlich habe ich mir eine ähnliche Frage wie Du auch schon gestellt; denn letztlich sind wir alle Fachkräfte, die mit Sicherheit mehr über solche Dinge wissen als der Durchschnittsbürger, etliche von uns sind auch drauf geschult und machen solche Tests teilweise laufend (ich z. B. mache, obwohl ich übrigens nicht mehr pflegerisch tätig bin, regelmäßig Schnelltests bei meinen Bewohnern).
Aber dann sagt mir der gesunde Menschenverstand (und da bin ich halt auch bei @einer ):
Wie soll ich das denn bitte irgendwie belegen? Also wir haben zwar so ein Formular in digitalisierter Form, damit es etwas "offizieller" ausschaut, aber letztlich kann doch da jeder alles behaupten. Daher ist ein Nachweis schwierig bis unmöglich, und es ist sinnvoll, daß das nicht offiziell anerkannt wird.
Es wird ja eh schon genug Schindluder getrieben und betrogen, auch bei ganz anderen Sachen (gefälschte Impfpässe etc.)...

Was mich mal interessieren würde, hast Du mal eine Quelle zu Österreich? Aber bitte nicht "hab ich mal gehört".
 
Hallo Martin,

Ich kann deinen Gedankengang nachvollziehen. Ja, ich habe eine Quelle


Corona-Tests durch Pflegende

  1. Durchführung von kostenfreien Tests

    Für kostenfreie Tests ist außer der Meldung über eine freiberufliche Tätigkeit keine weitere Registrierung erforderlich. Auch Tests in Familie und Freundeskreis sind damit zulässig.
Oder auch hier FAQs COVID-19-Testungen: ÖGKV - Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
  1. Angehörige der professionellen Pflege sind nach wie vor berechtigt zu testen.
  2. Freiberuflich Pflegende sind nach wie vor berechtigt Testnachweise auszustellen.
  3. Diese Testnachweise gelten innerhalb Österreichs im Sinne der 3-G-Regel (Eintrittstest)
Drum war mein Gedankengang ähnlich wie deiner. Ich habe die Qualifikation und die nötigen Tests. Aber das Argument mit dem Missbrauch kann ich auch wieder verstehen. Länder wie Österreich haben auch eine Lösung für das Problem geschaffen und ich war mir nicht sicher, ob das in Deutschland genauso ist.
 
Glücklicherweise bekam ich vom Gesundheitsamt auf genau die gleiche Fragestellung eine aussagekräftige Antwort, mit der ich was anfangen kann.

Wer durch die Blume auf die Nettiquette des Forums verweist, sollte sich selbst auch dran halten.
Willst du uns die Antwort vom Gesundheitsamt (von welcher Stadt oder Bundesland reden wir eigentlich?) nicht mitteilen?
 
Oder auch hier FAQs COVID-19-Testungen: ÖGKV - Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
  1. Angehörige der professionellen Pflege sind nach wie vor berechtigt zu testen.
  2. Freiberuflich Pflegende sind nach wie vor berechtigt Testnachweise auszustellen.
  3. Diese Testnachweise gelten innerhalb Österreichs im Sinne der 3-G-Regel (Eintrittstest)
Auch in Österreich ist das Ausstellen des Testnachweises also nur eingeschränkt möglich. Nur die Freiberufler dürfen Testnachweise ausstellen (und können sicher bei auch Schindluder haftbar gemacht werden). Bist Du Freiberuflerin? Wenn nein, was hättest Du denn dann bitte als Teststelle angegeben?
 
Hallo. Da ich selber freiberuflich tätig bin ist mir folgendes aufgefallen:

"...Für kostenfreie Tests ist außer der Meldung über eine freiberufliche Tätigkeit keine weitere Registrierung erforderlich. Auch Tests in Familie und Freundeskreis sind damit zulässig..."

Ich habe mich nicht damit beschäftigt, ob in DE freiberufler berechtigt sind Testsbescheinigungen auszustellen, mich interessiert eher, bis du auch FreiberuflerIn? Hier benötigst du eine Anerkennung der DRV um freiberuflich arbeiten zu können. In der Krankenpflege ist es so was kompliziert (aber nicht unmöglich) da die besagen Krankenpflegepersonal arbeiten nach ärzt. Anordnung und sind grundsätzlich so nicht als Freiberufler zu sehen. Von Anmeldung bis zum "Anerkennung" vergehen oft Monaten...
 

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