Gut- Beispiel von Phoenix
@ linda89 Nach deiner Aufklärung dürftest du dann intubieren, weil du es ja schon gemacht hast und dich sicher fühlst. Problem nur, wenn du mal nicht die Trachea triffst. Das kann sogar den Experten passiern. Dann hast du eine echtes Problem an der Backe.
Ich glaube, du solltest dir das nochmal in der Schule erklären lassen bevor du einen Riesenfehler machst.
Elisabeth
Üblicherweise interessiert aber nicht. Es steht nicht zur Debatte was man üblicherweise kann sondern nur was das Gesetz sagt was in Deutschland eine Krankenschwester darf. Und intubieren gehört nicht dazu.Im Intensivbereich wird von Intensivpflegepersonal mit und ohne Fachausweis üblicherweise intubiert
Und eine Exm. KS hat in Deutschland weder einen Master noch einen Bachelor, da Krankenpflege eine schulische Ausbildung und kein Studiengang ist.Wir befinden uns im Jahre 2010 und das Pflegepersonal hat heute mindestens einen BACHELOR, absolviert den Master und kann promovieren.
Die Trachea nicht treffen? Frau Dinse haben Sie schon mal eine Trachea gesehen?
stimmt so nicht, in meiner mittlerweile nicht kurzen Intensiverfahrung habe ich das nicht erlebt - Maskenbeatmung ja, Guedel und Wendel auch ja - aber keine Intubation, dafür haben wir Ärzte.Im Intensivbereich wird von Intensivpflegepersonal mit und ohne Fachausweis üblicherweise intubiert.
Das ist korrekt, aber auch hier gilt das Krankenpflegegesetz.Wir befinden uns im Jahre 2010 und das Pflegepersonal hat heute mindestens einen BACHELOR, absolviert den Master und kann promovieren.
Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil würde ich sagen Frau Schneehexe.
Üblicherweise interessiert aber nicht. Es steht nicht zur Debatte was man üblicherweise kann sondern nur was das Gesetz sagt was in Deutschland eine Krankenschwester darf. Und intubieren gehört nicht dazu.
Und eine Exm. KS hat in Deutschland weder einen Master noch einen Bachelor, da Krankenpflege eine schulische Ausbildung und kein Studiengang ist.
Im übrigen keiner ist zu intelligent um beim intubieren statt der Trachea den Ösophagus zu treffen oder, was weitaus schlimmer ist, die Stimmbänder kaputt zumachen oder was noch schlimmer ist einen Bolustod zu verursachen.
Man sollte immer wissen wovon man spricht wenn man andere kritisiert und wenn man nicht weiß wovon man spricht oder nicht richtig mitgelesen hat, so wie du gerade, dann sollte man es für sich behalten
Kleiner Blick auf die Fahnen bringt Aufklärung über unser Mißverständnis.
Werte Schneehexe, in D sieht die Gesetzeslage ein bischen anders aus, als in deinem Land.
Ergo: Vorsicht mit den länderübergreifenden Tipps.
Elisabeth
PS Üblicherweise ist das Ziel des Tubus die Trachea, welche über den Laryngopharynx erreicht wird. Man spricht also vom intratrachealen Tubus. Ein Larynxtubus ist etwas anderes und von einem Pharynxtubus hab ich noch nichts gehört. Oder gibts da neue Bezeichnungen?
Und wieder legst du dir alles so zurecht wie du es gern haben möchtest. Die angesprochenen Links kenne ich. Den Master und Bachelor hat man nur dann, wenn man wie ich bereits erwähnte, diese Studiengänge abgeschlossen hat, aber eben nicht ganz automatisch nach der ganz normalen Krankenpflege Ausbildung mit staatlichem Examen. Und was die Durchführungsverantwortung angeht, wurde ebenfalls bereits ausführlich von Elisabeth kommentiert wie die rechtliche Seite aussieht.at E. Dinse
Dann interessiert Sie vielleicht dieser Link:
Bachelorstudiengang Pflege
Dualer Studiengang Pflege für Krankenpflegeschüler
HAW Hamburg: Fragen und Antworten
Anbieter Evangelische Fachhochschule Berlin (Berlin) - emagister.de
oder
Pflege Grundstudium
Ich habe hier ganz klar die Durchführungsverantwortung angesprochen.
Die alltägliche Berufspraxis in Krankenhauseinrichtungen der Grund- und Maximalversorgung bzw. der Hochleistungsmedizin sieht nun mal anders aus.
Hier den Teufel an die Wand zu malen mit Anmerkungen wie "beim Venenzugang legen, kann man eine Arterie treffen" ...oder beim Intubieren kann sonstwas passieren...Es kann immer etwas passieren.
Die Dosis macht das Gift.
lg Schneehexe
Was die von dir angesprochene Durchführungsverantwortung angeht, die liegt immer beim anordnenden bzw. deligierenden Arzt.
Da muss sich aber rechtlich in den letzten Wochen was geändert haben???Durchführungsverantwortung angeht, die liegt immer beim anordnenden bzw. deligierenden Arzt.
Werte Schneehexe- es scheint, als wenn du den Bezug zur Realität der deutschen Gesetzeslage entweder noch nie besessen haben bzw. durch das Auswandern verloren haben.
Letzteres wäre durchaus keine Schande. Ersteres lass ich mal unkomentiert.
Du bist sicher im Bilde, was die Rechtsspredchung diesbezüglich in den letzten Jahren in D noch mal klar und deutlich herausgestellt hat. Selbst Großkonzeren mussten ihre Ideen zur Einführung der ATA mit erweiterten Komeptenzen wieder fallen lassen.
Kollegen zu drängen, sich in einer Grauzone zu bewegen, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen halte ich für mehr als unverantwortlich. Was du für dich entscheidest, ist hier nicht relevant.
Und das Anbiedern an die ärztliche Fraktion kommt hier auch net sehr gut. Der Doc wollte nicht wissen, wie es in deiner Klinik ist. Er wollte konkrete Fakten. Aber vielelicht reichst du diese Fakten ja noch nach.
Wo konkret, wird wie verfahren? Wurde einfach so angeordnet? Wenn ja, wie konkret- personengebunden? Standard? Mussten die MA FoBis machen? Wie ist die haftungsrechtliche Seite abgesichert? Wie die zivilrechtliche? usw.
Bin gespannt auf die Fakten.
Elisabeth
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