- Registriert
- 09.03.2005
- Beiträge
- 83
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie
Hallo,
meine Frage ist ganz einfach.
Darf eine Pflegekraft ein Alkotest anordnen in Rahmen der Bezugspflege ???
Oder ist es eine reine Ärztliche Anordnung ???
Und wenn Nein, dann wo ist es geschrieben ??? das die Pflege es nicht darf, würde mich einfach interessieren.
Ich persönlich bin der Meinung, das es die Pflege nicht einfach ohne konkreten Verdacht darf und vom Arzt angeordnet werden muss, ausser der Pat. steht vor mir und ich bemerke ein Alkoholkonsum durch die Atemluft.
Im Krankenpflegegesetz habe ich allerdings nichts gefunden.
DANKE
meine Frage ist ganz einfach.
Darf eine Pflegekraft ein Alkotest anordnen in Rahmen der Bezugspflege ???
Oder ist es eine reine Ärztliche Anordnung ???
Und wenn Nein, dann wo ist es geschrieben ??? das die Pflege es nicht darf, würde mich einfach interessieren.
Ich persönlich bin der Meinung, das es die Pflege nicht einfach ohne konkreten Verdacht darf und vom Arzt angeordnet werden muss, ausser der Pat. steht vor mir und ich bemerke ein Alkoholkonsum durch die Atemluft.
Im Krankenpflegegesetz habe ich allerdings nichts gefunden.
DANKE