Darf Pflegekraft einen Alkoholtest anordnen?

Sould

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83
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie
Hallo,
meine Frage ist ganz einfach.

Darf eine Pflegekraft ein Alkotest anordnen in Rahmen der Bezugspflege ???
Oder ist es eine reine Ärztliche Anordnung ???

Und wenn Nein, dann wo ist es geschrieben ??? das die Pflege es nicht darf, würde mich einfach interessieren.
Ich persönlich bin der Meinung, das es die Pflege nicht einfach ohne konkreten Verdacht darf und vom Arzt angeordnet werden muss, ausser der Pat. steht vor mir und ich bemerke ein Alkoholkonsum durch die Atemluft.

Im Krankenpflegegesetz habe ich allerdings nichts gefunden.

DANKE
 
Blutentnahmen und entsprechende Diagnostik sind ärztliche Tätigkeiten. Delegierbar, also Ausführung durch Pflegekraft möglich, Anordnung nicht. Pflegende dürfen nur über Pflegemaßnahmen selbstständig entscheiden.
 
Was sagt denn das Therapiekonzept deiner Einrichtung? Da müsste ja etwas zum Prozedere stehen.

Elisabeth
 
@Claudia:
Und wo steht das genau ???
Mir ist das schon klar, aber du wirst wissen wie das ist, es sollte schon irgendwo festgeschrieben sein, darf denn RR-Messung angeordnet werden ??? Das ist ja auch eine Diagnostik - dir durchführbarkeit ist klar, aber die Anordnung an sich ???

@Elisabeth:
Das Stationskonzept ist gerade neu geschrieben, ich glaube kaum das der Punkt spperat mit aufgeführt worden ist.
Werde gleich mal ebend nachlesen, ist nämlich heute druckfrisch rausgekommen.
 
Ich hoffe doch mal, dass eine Pflegefachkraft jedesmal erst nachfragt, ob er jetzt RR messen oder den BZ bestimmen darf wenn der Pat. Anzeichen einer Hypotonie bzw. Hyperglykämie zeigt. Wenn ja, dann erübrigt sich wohl eine dreijährige Ausbildung.

Es scheint fast so, als wenn das Stationskonzept doch ein wenig detaillierter als allgemein üblich geschrieben werden muss.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
ich glaube ich muss doch ein paar mehr Infos geben :)
Wenn eine Hypertonie oder sonst irgendwelche Anzeichen bestehen, irgendwelche Vitalgefährdung etc. ist schon klar, das wir hier selbstständig eingreifen, überhaupt keine Frage, hier sollten unsere Kompetenzen nicht niedergemacht werden.

Wir haben bei uns die Bezugspflege wieder eingeführt.
Eine Kollegin meint un in Rahmen der Bezugspflege für Patienten mal ein Alkotest oder 3 xRR Messung ansetzen zu müssen, es besteht hierebei keinerlei Verdachtsdiagnostik oder sonst irgendwas, vor allem sollen das die Kollegen auch am WE durchführen, wenn Sie nicht im Dienst ist :D Also deligiert Sie Maßnahmen zur Diagnostik auf andere Pflegekräfte.

Bezugspflege hin oder her, ich sehe keine Bevollmächtigung bzw. Anordnungsberechtigung in diesem Fall.
Vor allem was ein Alkoholtest ohne Verdacht angeht sowie Blutdruckmessung und von mir aus auch Blutzuckermessung, ist eine Hypertonie in verdacht, so gehe ich doch davon aus das ein Arzt dieses von vorne hinein ansetzt und wenn nicht, dann lasse ich es kurz ansetzen und die Sache ist geregelt.
 
Möchte mal anmerken das bei Verkehrskontrollen der Polizei, mit dem berühmten "ins Röhrchen pusten", auch keinerlei Verpflichtung dazu besteht. Man muß in Deutschland sich nicht selbst belasten, noch dabei helfen.

Und selbst wenn die Polizei dann den Verdächtigen auf das Revier mitnimmt für eine Blutabnahme durch Amtsarzt, kann der erst eine richterliche Verfügung hierzu bestehen.

Die Hürden sind also ziemlich hoch gesetzt, und zwingen kann man wohl keinen so schnell. Auch wenn es im Sektor Medizinische Versorgung wohl eher im ureigenen Interesse des Patienten ist, und nicht der Strafverfolgung.
 
Wie ist das abrechnungstechnisch? Was erwartet der MDK an Leistungen? Wird dort 3xRR + Test verlangt? Wenn ja, dann kannst nix dagegen machen. Wenn nein, dann gehört das unterbunden. Dein Stationsarzt müsste die entsprechenden Infos haben.

Ansonsten scheint deine Kollegin den Begriff Bezugspflege nicht ganz verstanden zu haben. Hier sollte nachgeschult werden- vor allem, wenn die Fachkompetenz im Bereich Psychiatrie/Suchtbehandlung fehlt.

Elisabeth
 
Elisabeth, was hat denn der MDK damit zu tun? Mir fällt jetzt spontan keine Prozedur bzw DRG ein die eine AAK abbilden.
 
Der MDK kontrolliert, ob in deinen Unterlagen entsprechende Zahlen auftauchen. Und die Papiere müssen ja bekanntlich immer stimmen.*g*

Elisabeth
 

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