Als Auszubildender alleine Patienten aufsuchen?

Bei uns fahren die Mittelkursschüler für 3 Wochen mit einer ex. Kraft raus. Immer die selbe Tour, welche individuell zusammengestellt ist.
Nach den 3 Wochen wird entschieden, ob der Schüler in der Lage ist die ihm bekannten Patienten selbst zu versorgen.
Da viele unserer Patienten 3 mal tgl. versorgt werden, von versch. Mitarbeitern, hat immer eine ex. Kraft ein Auge auf die zu versorgenden.
Sollte es doch mal Probleme geben, wird angerufen und es ist sofort jemand zur Stelle. So fühlen sich die Schüler und Patienten auch sicherer.
Wir bekamen bisher von Schülern sowohl als auch von Patienten und Angehörigen viel Lob für das Selbstständig arbeiten .
Man kennt seine Patienten und weiß zu wem man Schüler schickt und zu wem besser nicht.:o
 
Hallo zusammen,
ich kann nicht nachvollziehen, dass (zumindest in NRW) jeder Angehörige subcutane Injektionen und Medikamente verabreichen soll (z.T. regelrecht dazu genötigt wird von seiten der Krankenkassen) und ein Auszubildender, der schon 2 Jahre Theorie- und Praxiswissen erworben hat, dies untersagt wird. Tut mir leid, da versteh ich echt die Welt nicht mehr. Nach dem Examen geht der Auszubildende auf die Station oder in die ambulante und ist auf einmal auf sich allein gestellt und soll sich und seine Arbeit so organisieren, dass er den Anforderungen entspricht. Wo bitte schön, hat er/sie das vorher gelernt? Wohlgemerkt, mir geht es hier nicht um Behandlungspflegen wie Verbandswechsel, Trachelkanülenwechsel, i.m. Injektionen etc. und ich muss mit dem Auszubildenden gemeinsam gucken, was ist möglich und verantwortbar und was nicht. Dass ist ein langer Prozess und macht häufig mehr arbeit, als mal eben einen aus dem Team loszuschicken. ABER: Ausbildung heißt für mich auch Verantwortung schulen und dass gehört für mich dazu.
 
Hallo

Ich bin im Moment auch in der ambulanten Pflege und noch im Unterkurs. Meine PA ist allerdings ziemlich angetan von dem, was ich so leiste. Liegt wohl daran, dass ich über ein Jahr als Zivi und "Pflegehelfer" beim Pflegedienst gearbeitet hat.
Sie, meine PA, hat mir auch gesagt, dass sie durchaus bereit ist, mich so ab der 3. Woche des Einsatzes bei bestimmten Patienten abzusetzen, damit ich die komplette Pflege alleine übernehmen kann.
Und ich muss ehrlich sagen, dass ich es mir zutraue. Natürlich sollte sie vorher mit rein kommen um zumindest zu schauen, ob es den Patienten generell einigermaßen gut geht.

Als Zivi wurde ich sogar auch bei einigen Patienten alleine gelassen, und damals hatte ich noch nicht den Funken einer Ausbildung.
 
Nicht böse sein, aber was sind das für Zustände??? Will ja jetzt nicht behauptet das du von nix a Ahnung hast, ganz im gegenteil, aber die fehlt bis jetzt die nötige Ausbildung und vorallem dein Examen! Bei uns im Pflegedienst würde es sowas nicht geben, haben nur FAchpersonal. Ich finde es recht unverantwortlich, vor allem die Schwestern/Pfleger deine Hauskrankenpflege die dich zum Patienten schicken übernehmen ja dann die Verantwortung für dich. Ich würde meine Arbeit keinen Schüler oder Zivi auftragen wenn ich nicht dabei bin.....ich find das rechtlich gesehen sehr gefährlich!
Soll jetzt auch nicht heißen das du die Arbeit nicht alleine ausführen kannst, aber mir gehts halt hier um die Verantwortung. Denn ich als Schwester weiß ja nicht ob du alles erledigt hast (zum Bsp. Insulinspritzen vergessen...). Wenn ich Schüler dabei habe dann lass ich sie zwar arbeiten, habe aber immer ein Auge auf sie! Es geht ja auch schließlich um meine Anstellung und um meine Arbeit, wenn da was schief laufen würde dann wäre ja auch ich verantwortlich!
 
Danke sarisma,
du sprichst mir aus der Seele!!!

Aber wie man hier im Thread sieht, geht Verantwortungsbewußtsein geht nicht jeder Pflegekraft über Arbeitsentlastung durch einen Auszubildenden.....
leider.....

Gruß
Justine
 
.ich find das rechtlich gesehen sehr gefährlich!
Soll jetzt auch nicht heißen das du die Arbeit nicht alleine ausführen kannst, aber mir gehts halt hier um die Verantwortung. Denn ich als Schwester weiß ja nicht ob du alles erledigt hast (zum Bsp. Insulinspritzen vergessen...).
Es gibt ja auch Patienten bei denen nichts kritisches zu tun ist... Nur so als Gedanke.

Ulrich
 
Zitat von sarisma:

Soll jetzt auch nicht heißen das du die Arbeit nicht alleine ausführen kannst, aber mir gehts halt hier um die Verantwortung. Denn ich als Schwester weiß ja nicht ob du alles erledigt hast (zum Bsp. Insulinspritzen vergessen...).

Bewußt provokant gefragt: wie lange willst du denn den Aufpasser beim Azubi spielen. Bis zum letzten Tag seiner Ausbildung und dann kanner er/sie es automatisch, da er/sie dann ja examiniert ist?!
Woher weisst du bei neuen KollegInnen, dass sie ihre Arbeit korrekt durchführen? Nur weil sie ein unterschriebenes Papier in der Hand haben heisst dass noch lange nicht, dass sie alles korrekt ausführen.
Gebt den Auszubildenden doch auch mal die Chance selbständig zu arbeiten. Ob sie an alles gedacht haben kannst du nachher auch abfragen.

Anbei bemerkt find ich es auch nicht toll einen Unterkursschüler allein zu den Patienten zu schicken.
 
Naja während meiner Ausbildung durften wir auch nicht gleich alles alleine machen, es war immer eine bestimmte zeit eine/ein examinierte(r) dabei....
Während meiner Einarbeitung in der Hauskrankenpflege war auch 50 Stunden lang eine Schwester mit dabei und hat mich angelernt.
Nur ist das jetzt anderes wenn ich was verbock dann haft ich selbst für meinen fehler. Und wenn der Schüler was verbockt hafte ich auch für Ihn. Mir ist das zu gefährlich! Klar darf der Schüler selbständig arbeiten aber unter meiner Aufsicht, es ging hier ja um des Problem das ein Auszubildender selbständig Patienten aufsuchen soll... ich find das halt nicht richtig. Im Krankenhaus ist immer eine Pflegekraft da oder ein Arzt, wenn ich den schüler bei nen ambulanten pat. zuhause absetz, und weiterfahr, und dadrinnen liegt er grad am Boden und atmet nicht mehr.............toll oder? DAnn ist der Schüler allein.............. DARUM gehts! ist meine Meinung

Hab nix gegen Schüler war selbst einer!

Grüße
 
Es gibt ja auch Patienten bei denen nichts kritisches zu tun ist... Nur so als Gedanke.
Weswegen sie vielleicht auch zuhause sind und 23 Std. am Tag von Laien versorgt werden oder teilweise ganz ohne Aufsicht sind...

Im Krankenhaus ist immer eine Pflegekraft da oder ein Arzt
...von daher hinkt der Vergleich zum Krankenhaus.

@ sarisma
Wenn die rechtliche Situation so rigoros ist (was ich nicht weiß), dann halte Dich halt dran.

Im Rahmen der Ausbildung finde ich trotzdem, auch aus der eigenen Ausbildung, dass den Azubis damit eine wertvolle Entwicklungsmöglichkeit (Selbstständigkeit, Problemlösungsverhalten) genommen wird, wenn immer jemand daneben steht.

Grüße
Michl
 
Möchte zu diesem Thema auch noch folgendes in den Raum stellen:

in NRW haben ambulante Pflegedienste die Möglichkeit ungelernte Kräfte im Rahmen von 120 Stunden auszubilden und somit (vertraglich gesichert lt. SGB V) zu befähigen Leistungen der einfachen Behandlungspflege (BZ-Kontrolle, Insulininjektion, Gabe von Medikamenten, Anziehen von Kompressionsstrümpfen etc.) zu erbringen.

Wer hat jetzt mehr Ahnung: ein Auszublidender im dritten Lehrjahr oder eine ungelernte kraft mit 120 Stunden?
 
Hallo!!!
Ich bin froh diese Beiträge gefunden zu haben,da ich jetzt auch i.d.ambulante Pflege muss und mir gleich gesagt wurde, dass ich nicht die ganzen 6 wochen begleitet werde!Da hätte ich brechen können!Ich finde diese 120 h-Kräfte-Ausbildung voll unsinnig,da sie doch im Endeffekt als Vollkraft eingesetzt werden und alles machen!
Ich finde es auch selbstüberschätzend im 2.Lj. als Nebenjob i.d. ambulanten Pflege zu arbeiten und schwere Patienten vollständig zu versorgen.Wozu benötigen wir denn noch das Examen,wenn wir auch so gwissenhaft handeln können?Wie soll einer nach 120 h erkennen können,dass der Mensch vor ihm gerade einen Schlaganfall hat?Wie soll einer in der Ausbildung im Notfall adäquat handeln können,wenn er theoretisch noch keine Anhnumg von bestimmten Krankheisbildern hat!

Ich habe echt Angst,dass eine Notsituation eintritt und ich diesem Menschen nicht sofort professionell helfen kannn!

Desweiteren denke ich sollte der ambulante Einsatz nich dazu dienen seine Eigenständigkeit / die Problemerfassung zu testen!Sind ja Zustände wie im Versuchslabor:"Sie sind als Testperson für unseren Azubi auserwählt.Leider wissen sie es nicht!!!Er wird genau an inhen üben, adäquat und selbstständig zu handeln!Ich werde ihn bewusst mit ihnen alleine lassen!Haben sie keine Angst!!!Manche machen das auch ohne Ausbildung!
Aber Gott sei Dank lieber Patient, haben sie keine Ahnung wer vor ihnen steht!Für ihnen ist die Azubine aus dem 2.Lj ,eine "Schwester",denn sie trägt Weiß und ist genauso nett wie die anderen!


Traurig:beten::cry1:

P.S.Kann mir mal bitte jemand die Quelle der rechtlichen Grundlage nennen.Hab es im Krankenpflegegesetz nicht gefunden!
 
Ich finde es auch selbstüberschätzend im 2.Lj. als Nebenjob i.d. ambulanten Pflege zu arbeiten und schwere Patienten vollständig zu versorgen.
Zustimmung.

Wozu benötigen wir denn noch das Examen,wenn wir auch so gwissenhaft handeln können?Wie soll einer nach 120 h erkennen können,dass der Mensch vor ihm gerade einen Schlaganfall hat?Wie soll einer in der Ausbildung im Notfall adäquat handeln können,wenn er theoretisch noch keine Anhnumg von bestimmten Krankheisbildern hat!
Wie weiter oben schon erwähnt gibt es auch Kunden, die sich nicht selbständig anziehen können, weil sie beide Arme gebrochen haben. Oder die einfach irgendetwas nicht machen können weil sie schlecht sehen. Das muss nicht unbedingt viel Fachkenntnis erfordern.
Du meinst dann lernst Du ja auch nichts? Dort nicht, aber dadurch gibt es woanders dann wieder mehr Zeit...

Ich habe echt Angst,dass eine Notsituation eintritt und ich diesem Menschen nicht sofort professionell helfen kannn!
Solange Du Deinem Ausbildungsstand entsprechend handelst ist das immer noch besser als wenn derjenige einen Schlaganfall bekommt und alleine zu Hause sitzt...

Ulrich
der nicht in der Ambulanten Pflege arbeitet (aber Patienten dorthinschickt und deshalb einen Teil der Patienten und deren Bedürfnisse kennenlernt)
 
Hallöle!

Also ich habe es mal so gelernt!
Arzt schreibt eine Verordnung --> hat also die Anordnungsverantwortung.
Arzt deligiert die Verordnung an die Schwester
Schwester übernimmt Aufgabe --> hat die Übernahmeverantwortung (kann auch verweigern, wenn sie sich subjektiv dazu nicht in der Lage fühlt)
Schwester führt Aufgabe durch --> Durchführungsverantwortung

Schaut mal hier nach, da stehts noch mal genau:
Die Delegation von Injektionen


Fährt jetzt ein Schüler alleine zu einem Patienten, so sollte man meinen, dass der Schüler nun die Durchführungsverantwortung hat...
ABER: eine ärztliche Tätigkeit darf nicht auf einen Schüler übertragen werden (also z.B. subcutan Spritzen)
Somit kann dieser also weder die Übernahme- noch die Durchführungsverantwortung haben!!!
Diese Verantwortungen liegen immer bei der Schwester, also bei der "anleitenden Kraft" (die eigentlich, bei jeder Tätigkeit, neben dem Schüler stehen muss.).

Hoffe das ist verständlich und es ist auch richtig! :weissnix:

Liebe Grüße
Tinussi

PS: Bitte liebe Schüler lasst euch bloss nicht zu etwas zwingen, wenn ihr das nicht wollt, also alleine fahren, dann müsst ihr das auch nicht! Und es kann euch auch nichts passieren.
 
Mein Problem besteht hauptsächlich, in der Selbstverständlichkeit meines ambulanten Einsatzortes für mich jetzt schon eigene Touren zu planen!Ich befinde mich in der Ausbildung und ich möchte auch so behandelt werden.Mir ist auch bewusst dass ich (wie hier schon oft erwähnt)lernen muss ,Verantwortung zu übernehmen.Jedoch möchte ich mich nicht alleingelassen fühlen.

In meinem letzten Stationseinsatz z.B. ist ein Pat. mit massivem Blutverlust kollabiert und ich war völlig überfordert mit der Situation.Ich war froh ein erfahrenes Team neben mir zu haben und sofortige ärztliche Versorgung zu haben.

Mich würde auch interessieren wo alle diese Dinge festgelegt sind:wer wann und wo welche arbeit ausführen darf.Denn in meiner Ausbildungsstätte hängt solch eine Übersicht aus und dort steht das wir im 2.Lj zwar z.B. s.c. injizieren dürfen,jedoch nur unter Aufsicht!Ich empfinde dies auch als richtig,da es bei Schülern schneller zu Fehlern kommt.Mir hat eine Schwester berichtet, sie kontrolliere alles s.c. Injektionen.Der Grund liege darin, dass bei ihr ein Schüler diese Injektion aus Versehen i.m. in den Oberschenkel gemacht hatte und es zu einem massiven Hämatom kam und dieses operativ behandelt werden musste.Ich denke, dass dies nicht geschehen wäre ,hätte die Schwester den Vorgangv orher zumindest durchgesprochen und beim ersten Mal beaufsichtigt.Let
ztendlich hatte sie den Ärger.Jeder Schüler ist anders,da kann man sich auf das Lehrjahr nicht verlassen.

Ich mache nur das was ich auch verantworten kann und wenn jemand morgen(1.Tag) genervt darauf reagieren sollte ist mir das eine Diskussion.Ich werde das auch nochmal mit meiner Lehrerin besprechen.:troesten:

Fährt jetzt ein Schüler alleine zu einem Patienten, so sollte man meinen, dass der Schüler nun die Durchführungsverantwortung hat...
ABER: eine ärztliche Tätigkeit darf nicht auf einen Schüler übertragen werden (also z.B. subcutan Spritzen)
Somit kann dieser also weder die Übernahme- noch die Durchführungsverantwortung haben!!!
Diese Verantwortungen liegen immer bei der Schwester, also bei der "anleitenden Kraft" (die eigentlich, bei jeder Tätigkeit, neben dem Schüler stehen muss.).

Hoffe das ist verständlich und es ist auch richtig! :weissnix:
Also ich denke,nach der erfolgreichen Durchführung mit einer PA,besitzt jeder Schüler die Fähigkeit die geprüfte Tätigkeit auszuüben.Der der die Tätigkeit in der Doku abzeichnet ,trägt auch die Verantwortung für sein Handeln.
 
Das war während meiner ausbildung auch mal so, da hat eine schwester einem 1.Kurs-Schüler (Einführungsblock) subcutan spritzen lassen....ohne jegliche vorkenntnisse. Dabei muss ja rechtlich gesehen die Schwester die Durchführungsverantwortung übernehmen und ist somit für den Fehler verantwortlich. Damals kams auch zu einem Hämatom welches operativ behandelt werden musste, die schwester bekam ne abmahnung.
Sowas will ich halt vermeiden........wie bereits gesagt bei uns im pflegedienst ist es halt so das die schwester den schüler nie alleine lassen darf, man lässt ihn zwar selbständig arbeiten, beaufsichtigt ihn jedoch (man ist ja sowieso von ort, mal davon abgesehen)

Im KH haben mir die Schwestern während meiner Ausbildung auch SAchen durchführen lassen, ohne sich zu vergewissern ob wir das bereits gelernt haben......z.B. i.m. injektion (1. Lehrjahr), als ich damals gesagt habe ob sie mir das zeigen könnten, und mich dabei beaufsichtigen können, waren sie voll genervt! Aber wehe es würde da was Schieflaufen wenn ich allein die Injektion vorgenommen hätte.......... fand ich damals von der Schwester unverantwortlich! Sie wusste das man es noch nicht gelernt hatte, hätte es einem aber allein machen lassen..........
 
Desweiteren denke ich sollte der ambulante Einsatz nich dazu dienen seine Eigenständigkeit / die Problemerfassung zu testen!
Wenn dann sprechen wir von einer Entwicklungsmöglichkeit und von einem möglichen Lernziel und nicht von einem Test.

Es tut mir sehr leid, dass ihr in solchen Horrorszenarien arbeiten müsst.
Ich habe hier bei keinem gelesen, dass er Azubis ohne Wissen/Können/Anleitung und Kontrolle irgendwohin "schicken" möchte.

Vielleicht weiß es ja einer, warum ein ambulanter Einsatz für die Ausbildung vorgeschrieben ist...
Welche speziellen Lernziele werden damit verfolgt? Oder geht es nur um einen Einblick - da würde aber 1 Woche auch reichen?!
Weil waschen, spritzen, verbinden (mehr habe ich auf "meinen" Touren als Azubi nicht gemacht) kann man auch im Krankenhaus.


Grüße
Michl

PS.:Außerdem wird man richtig fit beim rückwärts Einparken, wenn man alleine fährt :razz1:
 
.Denn in meiner Ausbildungsstätte hängt solch eine Übersicht aus und dort steht das wir im 2.Lj zwar z.B. s.c. injizieren dürfen,jedoch nur unter Aufsicht!

Wir dürfen im 2.Lehrjahr alleine s.c. injizieren,wenn es praktisch erfolgreich mit einer PA durchgeführt und dokumentiert wurde!

Hallo ihr Lieben!
Heute war mein 2. Tag und es war okay!Ich warte mal ab was meine derzeitige Chefin für eine Tour für mich ausgesucht hat.Habe auch mit meiner Schule gesprochen und weiß nun was ich machen darf und was nicht!Bin diesbezüglich sehr erleichtert und positiver gestimmt!Eines finde ich trotzdem fraglich:Obwohl die nicht ausgebildeten Kräfte menschlich super sind,empfinde ich es als nicht richtig diese als Vollkräfte einzusetzen.Ich denke eine Ausbildung ist einfach die bessere Vorraussetzung.Z.B. dürfen diese Medikamente reichen,ohne die Medikamente zu kennen.Ist bei manchen Medikamente sehr gefährlich.

Naja ich bin jedenfalls glücklich über die genauen Anweisungen meiner Schule und die guten Worte.Ich habe mich in einigen Aspekten ohne Grund wild gemacht,aber so bin ich!:ccol1::aetsch:
 
Mal davon abgesehen, dass es in einigen Bundesländern nicht mehr erlaubt ist, dass Schüler Patienten alleine in der ambulanten Pflege aufsuchen:

TRAUT EUCH DOCH AUCH MAL ETWAS ZU!!!

Da fängt man in der Ausbildung mit der großen Wascherei an, grade so, als ob man das Examen bräuchte um andere richtig waschen zu können. Jede Mutter kann ihr Kind auch ohne Examen waschen. Also auch ungelerntes Personal andere Menschen.

Zur Behandlungspflege (Injektionen, Verbände usw): diese darf nun mal nur von examiniertem Personal erbracht werden, es sei denn, es wurde ein so genannter "Spritzen-" oder "Medikamentenschein" gemacht.

Und für Notfälle haben wir immer eine erfahrene Krankenschwester (die alle Patienten kennt) am Bereitschaftstelefon, die auch von examiniertem Personal zu Rate gezogen wird, und ggf. ausrückt. Auch Krankenschwestern können und wissen nicht alles, wir sind halt keine eierlegenden Wollmilchsauen!!!

Wenn denn nun ein Notfall eintritt, ist es doch immer noch besser, ein Schüler ist vor Ort, als dass der Patient erst Stunden später zu spät von einer Krankenschwester gefunden wird.

Im übrigen sind unsere Patienten keine Versuchsobjekte und sehen sich auch nicht so. Alle wissen, dass sie in der nächsten Zeit von einem Schüler betreut werden, und freuen sich sogar auf die Abwechslung. Endlich mal neue Geschichten im eintönigen Alltag. Natürlich besuchen die Auszubildenen nur Patienten, bei denen sie nicht überfordert werden. Also niemanden an der Beatmung, keine aufwändigen Verbände, keine Infusionen usw.

Wenn ich hier so manche Beiträge lese, überfällt mich immer wieder ein schlechtes Gewissen, weil wir unsere Schüler nach einiger Zeit alleine los schicken, aber sie beruhigen mich dann ganz schnell wieder, sie fühlen sich nicht überfordert oder ausgebeutet.

Wenn nachher die drei Jahre um sind, wird von heute auf morgen alles von euch selbständig verlangt und erwatet, aber am Tag davor taugt man in den Augen von manchen nur zum "Klopapier auffüllen". Ist doch unlogisch, oder?
 
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Hallo anncath,


Mal davon abgesehen, dass es in einigen Bundesländern nicht mehr erlaubt ist, dass Schüler Patienten alleine in der ambulanten Pflege aufsuchen:
Woher weißt du das? Bezieht sich das Altenpflegegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht auf alle Bundesländer?


Da fängt man in der Ausbildung mit der großen Wascherei an, grade so, als ob man das Examen bräuchte um andere richtig waschen zu können. Jede Mutter kann ihr Kind auch ohne Examen waschen. Also auch ungelerntes Personal andere Menschen.
Manche mit Examen können heut noch net richtig waschen:twisted: , leider.
Die Grundpflege eines alten Menschen vergleiche ich nicht mit der Pflege eines Kindes!
Du hast wohl die unterschiedlichen Krankheitsbilder vergessen, die auch mal spezielle Waschungen erfordern. Nicht zu vergessen die Durchführung der Prophylaxen!
Außerdem ist eine Altershaut nicht mit der Haut eines Kindes zu vergleichen!


Zur Behandlungspflege (Injektionen, Verbände usw): diese darf nun mal nur von examiniertem Personal erbracht werden, es sei denn, es wurde ein so genannter "Spritzen-" oder "Medikamentenschein" gemacht.

da bin ich auch anderer Meinung.
Ein Schüler darf nach gezielter Anleitung auch Behandlungspflegen ausführen!

Grüßle Manu
 
Hallo Manu!

Stimmt, vorher gab es aber diese Bestimmung schon in einigen Bundesländern, da Ausbildungsinhalte nicht immer Bundes- sondern auch Ländersache sind (im Allgemeinen, nicht nur Krankenpflege). Deshalb gab es ja auch keine einheitliche Ausbildung bis zum neuen Krankenpflegegesetz, jede Schule oder Einrichtung hatte einen großzügigen Rahmen bezüglich der Inhalte.

Nun gibt es zu mindest in Niedersachsen eine Hintertür damit Auszubildende Patienten alleine aufsuchen können: sie sind schon KPH oder APH, und machen nun noch das "große" Examen. Ansonsten dürfen Schüler wirklich nicht alleine in der ambulanten Pflege arbeiten, nichtexaminiertes Personal aber doch - was in meinen Augen unlogisch ist!!!


Zum Waschen: natürlich muss man die Krankheitsbilder beachten, und ich kann mich noch gut an den 1. Klinischen auf Station erinnern: 4 Patientinnen, 4 Schülerinnen, 1 Lehrkraft und meine Patientin hatte die Diagnose 2 angebrochene Lendenwirbel, O-Ton Lehrkraft: "schön vorsichtig waschen", und wir hatten im 4Wöchigen Einführungsblock nur Grundpflege, ein paar Prophylaxen und "Verdauung". Puh, war mir schlecht!!!

Ich meinte jedoch die Körperpflege von alten Menschen, die eben nicht mehr an Füße und Rücken (komme ich auch nicht ran) kommen, Hilfe/Sicherheit beim Baden/Duschen brauchen und/oder sich nicht mehr alleine anziehen können, ansonsten aber noch fit sind und keine Grunderkrankungen haben. Ein Kind ist schon etwas anderes, aber auch da nimmt man nicht den Waschlappen vom Intimbereich anschließend für das Gesicht. Da wollte ich eigendlich drauf hinaus, war nur ein Beispiel.

Zur Behandlungspflege: da ist es nun mal verboten, dass nichtexaminiertes Personal diese durchführt (zu mindest in der ambulanten Pflege). Ich weiß auch, dass gut angelernte Schüler durchaus Insulin anpassen und spritzen, Medikamente stellen oder Kompressionsstrümpfe (gerade das war in meiner Ausbildung auf Station Schüleraufgabe) anziehen können, aber rechtlich gesehen dürfen sie es nicht alleine. Sie müssen es in meinen Augen auch machen, damit sie sicher dabei werden. Ich habe es durch unglückliche Einsatzgebiete nicht mehr geschafft in der Ausbildung i.m. zu spritzen, was war mir mal wieder schlecht, als ich dann nach dem Examen das erste Mal alleine i.m. spritzen musste - ausgerechnet einen Arzt.

Von mir aus kann ein Schüler gerne "behandeln", aber ich bin dann für ihn und sein Tun verantwortlich, und er muss aber auch so verantwortungsbewusst sein, dass er es zugibt, wenn er sich nicht sicher ist. Lieber 2x mehr unter Anleitung "üben" als 1x zu wenig!

Letztendlich kommt es immer auf den einzelnen Schüler und sein Können und Wissen an, ob man ihn/sie alleine los lässt und er/sie es sich auch zutraut. Und ich muss die "richtigen" Patienten dafür haben. Und eigendlich soll der Schüler ja von mir lernen. Aber auf Station hat man auch nicht für jeden Schüler eine ex. Kraft, die der Schüler begleitet. Und dann sollte man am Besten auch noch Mentor sein...

Alles gar nicht so einfach.:emba:

Gruß, Anne
 

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