Fakt ist: gesetzlich dürfen Schüler/Azubis keine Behandlungspflege durchführen. Dieses gilt aber auch für Krankenhäuser! Einzige Ausnahme: die auszubildene Kraft hat schon ein "kleines" Examen (KPH) und einen "Spritzenschein", Zusatzausbildung im Medikamentestellen und -verabreichen (diesen "Schein" haben bei uns auch ungelernte Kräfte gemacht) usw.
Die reine Körperpflege dürfen sogar ungelernte Kräfte übernehmen und abzeichnen, daher also auch Schüler und Azubis. (So ist es jedenfalls in Niedersachsen)
Für die Abrechnung ergeben sich keine Unterschiede, da die Leistungen nach dem Niedersächsischen Leistungskomplex erbracht werden, dh. jede pflegerische Tätigkeit bekommt eine feste Punktzahl, ein Punkt hat immer den gleichen Vergütungswert, egal ob ungelernt, Schüler, KPH, KP oder PDL gewaschen hat.
Bei uns ist die "Schülertour" auf die Schüler und ihr Können bzw "Dürfen" zugeschnitten, dh. ein Patient wird im Frühdienst nicht 2x besucht (Schüler wäscht, Pflegegkraft bringt die Medikamente und es werden 2 Wegepauschalen angerechnet, wie in anderen Pflegediensten üblich).
Daher ergibt sich gar nicht die Notwendigkeit, Unterschriften zu fälschen, die Schüler zeichnen die von ihnen erbrachten Leistungen selber ab.
Zum Erkennen von Veränderungen und Notfällen: scheinbar werden die Schüler an unserem Krankenhaus sehr gut in Patientenbeobachtung ausgebildet. Wenn ich ein paar Tage mit dem Schüler arbeite, habe ich mich so weit über sein Wissen vergewissert, dass ich mir sicher bin, ihn alleine los zu lassen. Im Übrigen wachsen die Schüler mit dieser Aufgabe und beobachten mehr als nötig, damit sie nichts übersehen. Es mag auch Schüler geben, die noch nicht so weit sind, aber diese werden uns von der Schule dann erst zu einem späteren Zeitpunkt geschickt.
Ich finde es schade, dass in vielen Einrichtungen den Schülern nichts erlaubt und zugetraut wird, man dann aber nach dem Examen erwartet, dass sie gleich voll durchstarten und alles können müssen. Woher denn, wenn sie nur die Theorie lernen, aber keine Erfahrungen machen durften?