Bedeutung: klagen[Verb]
beklagen, betrauern, beweinen, flennen, greinen, heulen, jaulen, lamentieren, ächzen, maunzen, plärren, quäken, quengeln, schluchzen, sich beschweren, jammern
...
Bleiben 15-17€ für ... Personalrats-, Betriebsratsarbeit ...
Gewerkschafter jammern net- stimmt. Das hat ein anderes "Niveau".
Sie beklagen, dass es zu wenig Interesse in der eigenen Berufsgruppe gibt. Sie beschweren sich, dass andere net bereit sind, Geld zu investieren. Zuweilen lamentieren sie auch- wenn ich diesen Thread so Revue passieren lasse. ...
Gewerkschafter jammern net. Deren Jammern wird geadelt durch die Mitgliedschaft.
Glücklicherweise sind net alle Verbands- und Gewerkschaftsmitglieder so. Aber die anderen musst erst mal finden.
Elisabeth
Was ist mit den ganzen Seminaren? Die wenigen die der AG bezahlt, da komme ich nicht weit.Na, na, die bezahlt immernoch der Arbeitgeber und das ist auch gut so!
So wenige sind das gar nicht. ver.di B+B bietet zu 90% Seminare an, deren Freistellung nach §37 Abs 6 BetrVG laufen.Tja lieber Joerg,
Was ist mit den ganzen Seminaren? Die wenigen die der AG bezahlt, da komme ich nicht weit.
Kann man von der Rechtsabteilung von ver.di machen lassen, man kann aber auch einen Anwalt nach §40 BetrVG beauftragen.Wer überprüft die Betriebsvereinbarungen, damit der PR oder BR nicht über den Tisch gezogen wird?
Ebenfalls ein Anwalt, wieso sollte ich die wenigen Rechtsberater von ver.di, die von Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, damit beauftragen. Soll der AG doch den Anwalt des BR zahlen. Er muss ja nicht rumzicken, sondern kann sich auch gütlich mit seinem BR einigen.Wer berät ob wie und wann ein Betrver. gemacht werden soll oder muss und setzt diese durch wenn der AG zickt?
Den Anwalt und die Gerichtskosten trägt der Arbeitgeber selbst! Das ist ganz ganz klar im BetrVG geregelt! Wieso sollte da die Gewerkschaft einspringen?Wer bezahlt den RA und die Gerichtskosten, wenn der AG mal wieder gegen Mitbestimmungsrechte verstößt oder ein RA mal Druck machen muss, damit der AG in die Gänge kommt?
Gut, hier kommt in erster Linie wirklich die Gewerkschaft zum Zuge. Aber wenn ich als BR möchte, kann ich mir auch jeden x-bliebigen (von der Gewerkschaft empfohlenen) Sachverständigen oder Anwalt nehmen und den bezahlt dann mal wieder der AG!Welcher PR oder BR traut sich ohne Gewerkschaft gegen den AG anzugehen und deren fachkunde Beratung und Unterstützung?
Rechtsformänderung, Betriebsübergang, Ausgliederung, Übergangstarif, welcher PR oder BR würde da durchblicken.
Da kommt es jetzt aber wirklich drauf an. Zeitzuschläge, Entlassungen Kündigungen sind individualrechtliche Dinge in denen der BR im Zweifel zwar toben und verzögern kann, aber im Endeffekt wird da jeder selbst handeln müssen. Und da stehe die Gewerkschaft dann ihren Mitgliedern zur Seite und nicht dem BR!Unschädlichkeit bei Zeitzuschlägen, Entlassung, Kündigung fristlos, betriebsbedingt, Einstellungen, Schwerbeschädigtenvertretung usw. usw. usw.
HALT!!! Da bist Du jetzt aber ganz krass auf dem Holzweg! Ein BR darf gar nicht zum Streik aufrufen! Das darf nur die Gewerkschaft in Zusammenarbeit mit ihren Vertrauensleuten. Das diese meist BR sind ist klar, aber trennen muss man das schon! Ruft ein BR zum Streik auf, macht er sich strafbar und kann sogar, wegen groben Pflichtverstoß, abgesetzt werden! BR und Vertrauensleute muss man ganz klar trennen, auch wenn es schwer fällt, eben durch die Personalunion beim Großteil!Wer unterstützt und berät den PR oder BR z.B. bei der Organisation und Durchführung eines Streiks und sorgt für rechtlich einwandfreie Streik-/Notfallvereinbarungen?
Siehst Du, im Normalfall komm der AG nicht drum rum, seinen BR zu bezahlen, die Gewerkschaft kann man da gut aus der finanziellen Verantwortung rauslassen.Das meinte ich damit und das kommt auch wieder ALLEN zu gute.
Und wie soll das gehen, wenn für verschiedene Träger nun mal verschiedene Gewerkschaften zuständig sind?Was meiner Meinung nach wirklich was bringen könnte für die Gewerkschaften:
Schafft es doch mal, das sich alle AGs an die Tarifverträge halten müssen, und nicht nur ein (verschwindend) kleiner Teil.
Und wie soll das gehen, wenn für verschiedene Träger nun mal verschiedene Gewerkschaften zuständig sind?
Na ja, im Marburger Bund sind 107.000 Ärzte organisiert von 422.000 und vertreten die angestellten und verbeamteten Ärzte,PS. Der Marburger Bund vertritt alle Ärzte, egal ob selbständige oder Angestellte. Warum klappt das bei den Ärzten und nicht bei den Pflegenden?
Warum klappt das bei den Ärzten und nicht bei den Pflegenden?
Frage: Könnte ver.di überhaupt alle Pflegenden vertreten, wenn sie es wollten? Rechtlich gesehen, meine ich? Es ist immerhin die Gewerkschaft für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Ich kann doch nicht einfach irgendwen vertreten, ohne offizieller Ansprechpartner zu sein.
Beispiel: Der ver.di-Beauftragte verhandelt mit einem Arbeitgeber über den Streik - im öffentlichen Dienst logisch. Aber z.B. bei einem kirchlichen Träger? Kann ein ver.di-Mensch da einfach anklopfen und sagen: Tach, ich bin Ihr Ansprechpartner für den Streik? Wie soll das möglich sein?
und sowas verkaufen wir dann unter Professionell?Was das werben in Fachzeitschriften angeht: Aus meiner Erfahrung raus liegen die zwar aus, werden aber nur selten gelesen, und wenn, dann von Führungskräften, welche einzelne Artikel für die Mitarbeiter kopieren und aushändigen. Die Basis geht meist Arbeiten, hat während des Dienstes keine Zeit zum lesen und in der Freizeit keine Lust, sich die Fachzeitschriften durchzulesen. Somit ist diese Werbung bei vielen (mich eingeschlossen) wohl vorbeigegangen.
Alle Pflegenden vertreten:
Braucht doch kein Mensch.
Organisationen werden nie alle Menschen einer Gruppe vertreten können, egal wer oder was.
Das ist aber doch völlig unnötig, das braucht auch keiner.
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