Hi.Es ist eine hausinterne Vorgabe, an die du dich wohl oder übel halten musst. Es steht dir frei, deinen Aspekt an die entsprechende Arbeitsgruppe weiterzuleiten mit der Bitte, die Arbeitsanweisung neu zu überdenken.
@anaemie- mich stört die Argumentation: ich hab das so gelernt. Bezogen auf dieses Thema: kannst du eine verbindliche Quelle nachweisen, die es untersagt Verbände zu beschriften? Standpunkte müsse auch mit Fakten unterlegt sein.
Elisabeth
PS Vom ursprünglichen Thema sind wir aber schon weit entfernt.
Wie bereits gesagt, habe ich nicht die Behauptung aufgestellt, dass es nicht erlaubt ist PEG-Verbände zu beschriften. Ich stimme da sogar mit deiner Sicht überein.
Mir ging es mehr um die Schüler dürfen nichts sagen Attitüde deinerseits. Aber das ist nicht das Thema hier.