Überstundenabbau in der Arbeitsunfähigkeit

Nein. Du bekommst die STunden wie der Dienst geplant wäre. Das ist rechtens und auch völlig normal.

Hast du Dienst, wirst krank, bleiben die Stunden, hast du frei, wirst krank, bleiben die Stunden weg ;)

Wenn es bei euch intern anders geregelt ist, freut euch :)
 
Sogesehen dürfte ich den Dienstplan eigentlich nur dann schreiben wenn sich NIEMAND im KRANK befindet...damit mir anschließend keine böse Absicht unterstellt wird....:emba:

Mal angnommen, es wurden XÜ über mehrer Tage geplant- zur Freude des betreffenden AN- und eben dieser wird dann in zu der betreffenden Zeit krank- wie gehe ich dann rechtlich und moralisch korrekt damit um?

Und darf ich die MA, um die es hier geht, fragen , warum sie mir erst mitgeteilt hat, dass sie längerfristig arbeitsunfähig ist, als sie erfuhr, dass ein Überstundenabbau geplant wurde?

Und wenn ich vorab weiß, dass es zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit kommt, wie plane ich dann konkret?
 
Sogesehen dürfte ich den Dienstplan eigentlich nur dann schreiben wenn sich NIEMAND im KRANK befindet...damit mir anschließend keine böse Absicht unterstellt wird....:emba:
Mal angnommen, es wurden XÜ über mehrer Tage geplant- zur Freude des betreffenden AN- und eben dieser wird dann in zu der betreffenden Zeit krank- wie gehe ich dann rechtlich und moralisch korrekt damit um??
Rechtlich lässt Du das ÜX stehen (wenn es nicht, wie bei Bully, hausintern anders geregelt ist, aber das wüsste Deine PDL ja). Ob da nun ein Tag oder mehrere stehen spielt keine Rolle.
Und darf ich die MA, um die es hier geht, fragen , warum sie mir erst mitgeteilt hat, dass sie längerfristig arbeitsunfähig ist, als ie erfuhr, dass ein Überstundenabbau geplant wurde??
Ich schätze, fragen darfst Du, aber ob es klug wäre? Glaubst Du, Du kriegst eine ehrliche Antwort?
Und wenn ich vorab weiß, dass es zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit kommt, wie plane ich dann konkret?
Wenn bei uns z.B. ein Mitarbeiter eine geplante Op hat, den Termin kennt und die voraussichtliche Dauer der AU, wird er in dieser Zeit nach dem Rahmendienstplan geplant, aber schon als zusätzliche Kraft. Die PDL wird über den Grund der Planung informiert (die Diagnose braucht's dazu ja nicht). "Krank" dürfen wir nämlich erst in den Dienstplan eingeben, wenn die AU-Bescheinigung vorliegt.

Erkundige Dich bei Deiner PDL, wie das bei Euch geregelt ist.
 
Hallo,

bei uns läuft das wie bei Claudia: Wenn ein MA wahrscheinlich länger ausfällt, wird der ganz normal mit seiner Sollstundenzahl eingeplant, es wird weder auf- noch abgebaut.

Wenn ein MA kurzfristig krank wird und er ist mit Minusstunden eingeplant, hat er Pech gehabt, dann sind die Stunden weg. Genauso läufts umgekehrt - ist er mit Plus geplant und wird kurzfristig krank, gibts die Stunden.

Ich würde deine MA einfach regulär planen (weder ins Plus noch ins Minus) und dann schauen, wann sie wieder kommt.
 
Kurzes Update: Das Gespräch mit der Kollegin, der MAV , mir und der PDL hat vor ein paar Tagen stattgefunden. 2 Tage vorher hat sie die Kündigung - immer noch im Krank- eingereicht und ihr größtes Anliegen war , dass ihr das Krank wie gearbeitet angerechnet und der Dienstplan rückwirkend geändert wird. Aber selbst die MAV fand meine Vorgehensweise korrekt, weil die Kollegin sich bis zuletzt bezüglich ihrer Prognose bedeckt gehalten hat und ich nicht davon ausgehen musste, dass sie langfristig krank bleibt. Dass sie gekündigt hat, lässt mich vermuten, dass sie in absehbarer Zeit woanders anfangen wird- es sei denn, sie nimmt eine Sperre vom Arbeitsamt in Kauf... Ich fand dieses Gespäch ziemlich frustrierend, weil sie sich gegen jeden Versuch, ihre Beweggründe in Erfahrung zu bringen, sperrte.
:|
 
Ich glaube unabhängig von der Thematik, kannst Du froh sein :hicks:,
das Ansinnen krank in Dienst umzuwandeln spricht Bände (will sie das Krankengeld zurückzahlen :schraube:)
 
Sie will einerseits Dienst eingetragen haben (nennt man das jetzt Urkundenfälschung ?) Hat aber Krankengeld bezogen. Wie will die Lohnbuchhaltung das denn darstellen ? Dienst gemacht, aber kein Gehalt bezahlt, oder wie ?

TVöD: § 22 Entgelt im Krankheitsfall
 
Ach so- jetzt verstehe ich Dich :P. Sie besteht nach wie vor darauf, dass es illegitim war, ihr einzutragen, anstatt ihre normalen Dienste zu der Zeit, als sie noch nicht Krankengeld erhalten hat...Ich vermute mal, dass ausbezahlte Überstunden nicht auf's Krankengeld angerechnet werden?...
 
Man kann also nur jedem- entgegen der landläufigen Meinung- empfehlen seinem AG eine Prognose mitzuteilen... Zeugen net vergessen. Und damit der AG net auf dumme Gedanken kommt, sollte man ihm gleich das hier im Thread aufgeführte Urteil mit in die Hand drücken. So wird der Abbau der Überstunden während Krankenstand vermieden.

Btw.- so langsam glaube ich, dass zu den wichtigsten Versicherungen einer Pflegekraft auch eine Rechtsschutzversicherung gehört.

Elisabeth
 
Btw.- so langsam glaube ich, dass zu den wichtigsten Versicherungen einer Pflegekraft auch eine Rechtsschutzversicherung gehört.

Nicht zwangsläufig. Wer wenig verdient, dem wird es in D auch ermöglicht, mit PKH sein (vermeintliches) Recht durchzusetzen. :)
 
Bein uns läuft das so,ist der Dienstplan geschrieben und man wird krank und hat in der Zeit Minusstunden eingeplant hat man ,,Pech``gehabt.Genau so aber umgekehrt ,ist man überplant werden sie aber auch nicht abgezogen,sondern addieren sich.Fällt die Person absehbar länger aus ,werden beim Schreiben des Anschlussdienstplanes die wöchentliche Arbeitszeit je nach Stellenanteil berücksichtigt,so dass weder auf noch abgebaut wird.Finde ich fair. Ein normaler Arbeitnehmer der von Mo-Fr arbeitet und am WE krank ist ,bekommt dafür auch nicht unter der Woche frei.
 

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