- Registriert
- 16.05.2011
- Beiträge
- 3
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Gynäkologie/Urologie
Liebe Mitglieder,
ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Habe schon die Suchfunktion benutzt, aber nicht wirklich etwas gefunden, was meine Frage beantworten kann.
Ich habe am 31.03.2011 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beendet und am 01.04.2011 in einem katholischen Krankenhaus mit AVR-Vertrag begonnen. Dieses Krankenhaus ist nicht das, in dem ich meine Ausbildung absolviert hatte.
Nun habe ich letzten Freitag spontan die Zusage für meine Traum-Arbeitsstelle zum 01.06.2011 erhalten und heute direkt bescheid gegeben. Es wurde ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt. Die Aufhebung ist zum 22.05.2011.
Jetzt meine Frage:
Ich habe zur Zeit einen Krankenschein bis zum 21.05. Als ich fragte, ob ich den Krankenschein abgeben müsse, sagte die zuständige Person mir, dass sie den Krankenschein nicht mehr brauchen würde, denn die Tage bis zum 22.05. würden jetzt mit zwei Urlaubstagen und Überstunden gefüllt werden. Wenn noch Tage fehlen würden bis zum 22.5. würde ich freigestellt werden.
Aber man bekommt doch die Urlaubstage zurück, wenn man krank ist oder nicht? Mir kam das alles etwas komisch vor, habe aber nichts gesagt, weil ich froh war, dass ich nicht die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten muss.
Aber ich sitze jetzt schon den ganzen Tag zuhause und überlege ob das so sein kann und wenn nicht, was ich machen kann.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße,
Jody
ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Habe schon die Suchfunktion benutzt, aber nicht wirklich etwas gefunden, was meine Frage beantworten kann.
Ich habe am 31.03.2011 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beendet und am 01.04.2011 in einem katholischen Krankenhaus mit AVR-Vertrag begonnen. Dieses Krankenhaus ist nicht das, in dem ich meine Ausbildung absolviert hatte.
Nun habe ich letzten Freitag spontan die Zusage für meine Traum-Arbeitsstelle zum 01.06.2011 erhalten und heute direkt bescheid gegeben. Es wurde ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt. Die Aufhebung ist zum 22.05.2011.
Jetzt meine Frage:
Ich habe zur Zeit einen Krankenschein bis zum 21.05. Als ich fragte, ob ich den Krankenschein abgeben müsse, sagte die zuständige Person mir, dass sie den Krankenschein nicht mehr brauchen würde, denn die Tage bis zum 22.05. würden jetzt mit zwei Urlaubstagen und Überstunden gefüllt werden. Wenn noch Tage fehlen würden bis zum 22.5. würde ich freigestellt werden.
Aber man bekommt doch die Urlaubstage zurück, wenn man krank ist oder nicht? Mir kam das alles etwas komisch vor, habe aber nichts gesagt, weil ich froh war, dass ich nicht die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten muss.
Aber ich sitze jetzt schon den ganzen Tag zuhause und überlege ob das so sein kann und wenn nicht, was ich machen kann.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße,
Jody