Kündigung während Arbeitsunfähigkeit und Urlaubstage

Jody

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16.05.2011
Beiträge
3
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Gynäkologie/Urologie
Liebe Mitglieder,

ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Habe schon die Suchfunktion benutzt, aber nicht wirklich etwas gefunden, was meine Frage beantworten kann.

Ich habe am 31.03.2011 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beendet und am 01.04.2011 in einem katholischen Krankenhaus mit AVR-Vertrag begonnen. Dieses Krankenhaus ist nicht das, in dem ich meine Ausbildung absolviert hatte.

Nun habe ich letzten Freitag spontan die Zusage für meine Traum-Arbeitsstelle zum 01.06.2011 erhalten und heute direkt bescheid gegeben. Es wurde ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt. Die Aufhebung ist zum 22.05.2011.

Jetzt meine Frage:
Ich habe zur Zeit einen Krankenschein bis zum 21.05. Als ich fragte, ob ich den Krankenschein abgeben müsse, sagte die zuständige Person mir, dass sie den Krankenschein nicht mehr brauchen würde, denn die Tage bis zum 22.05. würden jetzt mit zwei Urlaubstagen und Überstunden gefüllt werden. Wenn noch Tage fehlen würden bis zum 22.5. würde ich freigestellt werden.

Aber man bekommt doch die Urlaubstage zurück, wenn man krank ist oder nicht? Mir kam das alles etwas komisch vor, habe aber nichts gesagt, weil ich froh war, dass ich nicht die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten muss.

Aber ich sitze jetzt schon den ganzen Tag zuhause und überlege ob das so sein kann und wenn nicht, was ich machen kann.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße,
Jody
 
Hallo Jody!

So wie sich Dein Beitrag liest, hast Du Dich wohl selbst benachteiligt. Denke auch, dass die Caritas AVR eine Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Monatsende vorsieht. Das bedeutet, Du hättest völlig regulär kündigen können.
Wenn im Aufhebungsvertrag eine Klausel enthalten ist, dass Deine Überstünden und Dein Urlaub abgegolten sind, dann sind Deine Überstunden und Dein Urlaub abgegolten - Du bist ja geschäftsfähig und weist, was Du unterschreibst.
Wenn sich Deine Überstunden durch die Krankschreibung noch weiter erhöhen würden, ändert sich also wirklich nix.
Also lies noch mal genau nach, was in Deinem Aufhebungsvertrag steht, dann dürften Deine Fragen beantwortet sein.

Viel Spaß im neuen Job!

Gruß KGK
 
Hallo, erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Ich habe noch gar keinen Aufhebungsvertrag gesehen oder unterschrieben. Ich denke der kommt dann wohl die Tage.
Ich wollte eigentlich zum 31.05. ganz normal während der Probezeit kündigen, doch mein Arbeitgeber sagte mir dass ich laut AVR 6 Wochen Kündigungsfrist hätte. Da hatte ich natürlich Angst um meine neue Stelle und dann kam er mit dem Aufhebungsvertrag zum 22.05.
Er meinte ein Aufhebungsvertrag zum 31.05. sei nicht möglich nur zum 22.05.

Und dann fing das oben beschriebene an, mit dem Krankenschein und den Urlaubstagen und so weiter. Aber wenn es so im Aufhebungsvertrag stehen wird muss ich es ja unterschreiben, sonst besteht ja die Gefahr, dass er mich nicht aus dem Vertrag rauslässt, oder?

Liebe Grüße,
Jody
 

Aber wenn es so im Aufhebungsvertrag stehen wird muss ich es ja unterschreiben, sonst besteht ja die Gefahr, dass er mich nicht aus dem Vertrag rauslässt, oder?

Jein. Du kannst schon Deine Vorstellungen vom Aufhebungsvertrag, mit Wunschtermin, Auszahlung der Überstunden usw. usf. angeben. Nur muss der AG sich auf Deine Wünsche genauso wenig einlassen wie Du Dich auf seine. Und dann bleibe Dir nur die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung

Ich würde mich an Deiner Stelle an die Mitarbeitervertretung wenden und versuchen, einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten gut leben können. Die Überstunden etc. mit dem Aufhebungsvertrag abzugelten ist jedenfalls rechtens.
 
Lies deinen Arbeitsvertrag genau durch, da steht die Kündigungsfrist drin.

Wieviele Überstunden hast du seit dem 1.4. aufgebaut? Beim Urlaub müsste es sich um 2 Tage handeln nehme ich an.

6 Wochen innerhalb der Probezeit sind eher ungewöhnlich.
 
Aber die Urlaubstage jetzt einfach in den Krankenschein zu packen, ist das auch rechtens? Die Überstunden sind mir ehrlich gesagt egal, waren sowieso zu viele ( an die 20), aber das mit dem Krankenschein habe ich nicht verstanden. Warum möchte er den Krankenschein nicht mehr und packt dann statt dessen Urlaubstage rein? dann müsste ich ja die Urlaubstage ja eh zurück bekommen wenn ich im Urlaub krank bin ???

In meinem Vertrag steht:

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den Regelungen des AVR.

Da habe ich dann im Internet geschaut, habe aber von zwei Wochen bis Vier Wochen alles gefunden. Nur sechs Wochen nicht. Ich bin froh dass ich da raus bin, nur die Sache mit den Urlaubstagen und dem Krankenschein, das leuchtet mir nicht sooo ein...
 
So sagen es die AVR Caritas:

§ 14 Ordentliche Kündigung (1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. ....... (Quelle: Willkommen bei schiering.org)
Ansonsten in den Vertrag schauen, ob da nochmal explizit etwas zur Kündigung in der Probezeit steht.
In einem Aufhebungsvertrag kann dann alles mögliche drin stehen, wenn beide Parteien diesen unterzeichnen.
 
Aber die Urlaubstage jetzt einfach in den Krankenschein zu packen, ist das auch rechtens? Die Überstunden sind mir ehrlich gesagt egal, waren sowieso zu viele ( an die 20), aber das mit dem Krankenschein habe ich nicht verstanden. Warum möchte er den Krankenschein nicht mehr und packt dann statt dessen Urlaubstage rein? dann müsste ich ja die Urlaubstage ja eh zurück bekommen wenn ich im Urlaub krank bin ???


Hallo,

ich will dir das Thema Urlaub/Krank noch mal erläutern.
Üblicherweise wird bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Resturlaub noch am Ende genommen und man geht dann etwas früher. Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, muß der Arbeitgeber ansonsten auszahlen. Dies würde dann passieren, wenn du krank bist, deshalb wollen die natürlich möglichst nichts mehr wissen von deiner Krankmeldung. Wenn du eine AU-Bescheinigung hast, ist es dein Recht (und sogar deine Pflicht), diese beim Arbeitgeber einzureichen, deinen Resturlaub müsste er dir dann auszahlen.
Allerdings können diese Ansprüche natürlich in einem Aufhebungsvertrag ausgehebelt werden, deshalb gut durchlesen, bevor man etwas unterschreibt!

Gruß

medsonet.1
 

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