Überstundenabbau

C4sp3r

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23.12.2017
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AkutPsychiatrie
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Fachpfleger
Hallo zusammen,

ich habe ein Thema was mich schon seit einigen Tagen beschäftigt. Ich Arbeite in der Psychiatrie im Nachtdienst. Ich habe durch meine PDL an Weihnachten Überstunden frei bekommen. Durch die nun fehlende Feiertagszulage (doppelte Stunden) mache ich an den drei Weihnachtstagen die 30 Stunden Dienst entsprechen aber fast 50 Stunden minus. Mir wurde durch Kollegen erläutert das normalerweise an diesen Tagen ein FT im Dienstplan hinterlegt werden muss. Die Feiertage sind nicht aus den Sollstunden herausgerechnet im Tagesdienst jedoch wohl.
Kann mir jemand erklären, ob das so seine Richtigkeit hat und ich einfach Pech habe?
 
Das klingt unlogisch:
- wenn ich an einem Feiertag arbeite, stehen mir Feiertagszuschläge (Geld, Freizeit, wie auch immer...) zu.
- wenn ich an einem Feiertag NICHT arbeite, kann man mir aber doch nicht die Zuschläge abziehen.
Von so etwas habe ich ja noch nie gehört.
Klingt eher nach einem Mißverständnis.

denkt sich
spflegerle
 
Zulage ist wahrscheinlich einfach der falsche Begriff.

Würdest du voll arbeiten, bekämst du die Stunden und noch welche als Ausgleich dazu.
Das jetzt nicht, daher "Minus', weil du ein Ausgleichsfrei bekommen hättest.
So würde ich vermuten.


Wenn du es genau wissen willst, sag uns, wie deine Ist Stunden im Dezember sind und welchen StellenUmfang du arbeitest. (Vielleicht noch deine Soll Stunden laut Dienstplan)
 
Die Berechnung/Vergütung von Sollarbeitsstunden muss für alle gelich sein. Da hast Du nicht einfach "Pech" weil Du im Nachtdienst arbeitest. An Sonn- und Feiertagen darf erst mal kein AN beschäftigt werden, sagt schon das Arbeistzeitgesetz..ABER....in Betrieben wo Arbeitsleistung an diesen Tagen erbracht werden muss hat der AN Ansüpruch auf einen Ersatzausgleich. Für Deine Situation: Deine Sollstunden für die Monate werden in erster Linie ohne Feiertage berechnet.Ob Du frei hast oder arbeitest, Deine Sollstunden bleiben gleich. Allerdings musst Du für jede Stunde, die Du an einem Feiertag arbeitest, Ersatz in frei erhalten, sagt auch das Gesetz. Insofern ist der Begriff, dass Du "Minussrtunden machst, wenn Du an Feiertagen frei hast nicht richtig.
Was sein kann, dass Du evtl. zuerst mit Dienst im Plan standest und dafür aber schon ein Ausgleich in der Planung berechnet wurde und Du dadurch jetzt Minusstunden hast. Aber wie Maniac schon schrieb, ohne dass wir Deinen DP genau kennen können wir allenfalls vermuten.
 
Der Dezember hat 19 Arbeitstage. (bei einer 38,5 Stundenwochen sind das 146,3 Sollstunden dienzunleisten sind.)Man kann die Berechnung der Arbeitstage doch nicht für Nacht- und Tagdienst unterschiedlich machen. Wenn man die Feiertage rausrechnet, wie ich bei meiner Rechnung, musst du schauen wieviel du arbeitest im Dezember und das mit den 146,3 Stunden verrechnen.
An Feiertagen kann man meines Erachtens keine Überstunden abbauen. Wenn man frei hat muss man dafür nicht vorher dafür gearbeitet haben.

Eine andere Regelung kann bestehen wenn irgendwo Rahmendienstpläne verwendet werden.
 
Hallo
Der TVöd unterscheidet zwischen Schicht und Wechselschichtarbeitern und Dauernachtwachen. Bei Dauernachtwachen werden die Feiertage nicht von der Sollarbeitszeit abgezogen. Wir hatten vor einigen Jahren eine Kollegin, die dagegen geklagt hatn und sie hat verloren. Ist schon länger her, vielleicht hat sich was geändert. Die Schichtplanfibel von Verdi ist auf dem neuesten Stand, da mal nachfragen.
Alesig