Überstundenabbau in der Arbeitsunfähigkeit

Das mein ich aber auch.Ich hatte damals zwei LWK Frakturen und wusste schon, dass es mind. 3-4 Monate werden.
Wenigstens das sollte man doch mitteilen!!

Wenn man sich natürlich nur an Gesetze und an Rechte klammert, muss man sich nicht wundern, wenn diese dann bei der nächsten Gelegenheit einem selbst zum Verhängnis werden...

Ich wundere mich, wieviele doch ein gespanntes Verhältins zu ihren Vorgesetzten / Kollegen zu haben scheinen, gerade wenn man bedenkt, dass man mit den Kollegen oft mehr Zeit verbringt als mit dem Partner.....

Und wie gesagt, mit Ehrlichkeit und Offenheit bin ich bisher immer gut klar gekommen!

Malu68
 
Trotzdem kann man doch sagen "Du, ich fall +/- ca. 2 Monate aus"?
Und genau DAS ist der Punkt: Sie weiß bereits, dass sie auch im Dezember arbeitsunfähig sein wird- warum ihr Hausarzt sie aus welchen Gründen auch immer nicht direkt längerfristig krankschreibt, ist deshalb erstmal irrelvant. Ihr ist bewusst, dass sie nicht eingeplant werden kann, hält es aber nicht für notwendig, uns darauf hinzuweisen...und erst als sie erfährt, dass ihre Überstunden mit meiner Dezemberplanung flöten gehen, erfahre ich von ihr, dass das nicht sein darf...:(
Es ist nun mal nicht damit getan, sie alle 7 bis 10 Tage aus dem DP wieder rauszuschreiben, sie hat eine Vollzeitstelle und dementsprechend wirkt sich das dann auch auf das Frei der anderen Kollegen aus...
Mich bedrückt diese Situation sehr- ich weiß- wir wissen - nicht, woran wir bei dieser Kollegin sind ( mal ganz unabhängig von dem eigentlichen Thema ). Deshalb finde ich das von mir angedachte Gespräch auch umso wichtiger.

Ich wundere mich, wieviele doch ein gespanntes Verhältins zu ihren Vorgesetzten / Kollegen zu haben scheinen,
Ich mich auch - das kannst Du mir glauben...

Und wie gesagt, mit Ehrlichkeit und Offenheit bin ich bisher immer gut klar gekommen!
Yep .
 
Ich bin nicht verpflichtet, die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit mizuteilen. Ich kann es machen. Und wenn ich es net tue, dann werde ich meine Gründe haben... vielleicht um den Abbau meiner Überstunden zu verhindern. AG sind vorsichtig mit großzügigem Planen von Frei, wenn sie davon ausgehen müssen, dass der AN ev. doch kurzfristig wieder arbeitsfähig wird.


Ich kann also den Vorwurf net ganz verstehen. Zu einer guten PDL gehört auch, dem MA zu signalisieren: du kannst mir vertrauen. Scheint hier aber schwierig zu sein, wenn ich erfahre, dass da jemand einer nicht ganz kollegialen Idee einer Vorgesetzten folgt und versucht schnell meine Überstunden abzubauen. Da würde ich genauso reagieren wie es die MA gerade tut.

Elisabeth
 
AG sind vorsichtig mit großzügigem Planen von Frei, wenn sie davon ausgehen müssen, dass der AN ev. doch kurzfristig wieder arbeitsfähig wird.
Das weißt Du mehr als ich und schlüssig ist diese Behauptung für mich nicht.

Zu einer guten PDL gehört auch, dem MA zu signalisieren: du kannst mir vertrauen.
Und zu einem guten MA gehört nicht, dass er sich entsprechend Vertrauenswürdig verhält?... Was lässt dich annehmen, dass Ich diesbezüglich versagt habe? Seltsame Rückschlüsse ziehst Du da gerade.
 
Ich bin nicht verpflichtet, die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit mizuteilen.

Falsch .

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

EntgFG - Einzelnorm

Gruß
 
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. ...EntgFG - Einzelnorm

Wenn schon- dann bitte komplett zitieren. Ich bin also verpflichtet eine Bescheinigung über die aktuelle Verlängerung vorzulegen- nicht dem AG mitzuteilen wieviele Verlängerungen es noch geben wird. Kann ich übrigens auch net, denn der Arzt stellt fest, ob ich arbeitsfähig bin oder nicht. Und da wir alle Individuen sind, gibt es dummerweise keinen Standard den man anwenden könnte. Kritallkugeln hatte noch keiner meiner Ärzte auf dem Schreibtisch zu stehen.


Elisabeth
 
Ich bin nicht verpflichtet, die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit mizuteilen. Ich kann es machen. Und wenn ich es net tue, dann werde ich meine Gründe haben... vielleicht um den Abbau meiner Überstunden zu verhindern. AG sind vorsichtig mit großzügigem Planen von Frei, wenn sie davon ausgehen müssen, dass der AN ev. doch kurzfristig wieder arbeitsfähig wird.

...

Hmm, wenn ich einen DP schreibe, ich davon ausgehe das meine MA wieder da ist und ich ihr dann, weil es personell machbar ist, ihre Überstunden wegplane, sehe ich da noch nichts verwerfliches dran.
Du hast vollkommen Recht, ich muss die voraussichtliche Dauer meiner AU dem AG nicht mitteilen, nur muss ich dann damit rechnen, dass sie mich normal mit einplant.
Es geht ja nicht darum der PDL mitzuteilen, dass ich noch 2, 3 oder 4 Wochen fehlen werde, das geht ja nicht, da darüber der Arzt zu entscheiden hat. Ich kann aber sagen, dass ich z.B. im Dezember voraussichtlich mit großer Sicherheit noch ausfallen könnte. In diesem Fall müsste die PDL den DP schon so gestalten, dass sie eben nicht die Überstunden abbaut.
 
Es muss ja nicht unbedingt immer von Vorteil sein wenn ich meine Rechte kenne und sie dementsprechend durchsetze.
Nur weil ich meinen AG nicht von der Diagnose in Kenntnis setzen muss, brauche ich dem nicht zwangsläufig zu folgen.
Zwischen PDL und mir steht zudem meist noch eine STL und wenn ich der PDL nicht traue kann ich evtl. meiner STL mitteilen was ich habe.
Wie auch immer, bei uns wird jeder Kollege, der bis zum Ende eines DP krank ist im folgenden mit Sollstundenzahl geplant. Die STL erhält von jedem soviel Vertrauen, dass die vorraussichtliche Dauer der AU bekannt ist (sofern absehbar). Wohlgemerkt, die STL weiß es, das heißt nicht automatisch, dass es die anderen MA oder die PDL auch wissen. (Zumindest erfahren sie es nicht von der STL)
Ich habe schon Ärzte erlebt, die über 4 Wochen krank geschrieben haben, weil die Erkrankung meist so lange dauerte, ich habe auch schon Ärzte erlebt, die trotzdem nur wochenweise krank schrieben. Nicht zu vergessen, es gibt auch Krankheiten, wo man überhaupt keine Dauer voraussagen kann, weil selbst der Arzt nicht weiß wie lange.
In allen Fällen habe ich in meinem Arbeitsleben nur positive Erfahrungen gemacht, egal ob mit PDL oder STL, wenn ich ehrlich und offen rangegangen bin. Vielleicht hatte ich Glück, vielleicht fanden die entsprechenden Leitungen das Vertrauen gut und reagierten entsprechend, ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass ich weiterhin , auf Vertrauen hoffend, offen bzgl. meiner Krankheiten sein werde und empfinde es persönlich auch als fair den Dienstplanern dadurch Planbarkeit zu gewähren.
 
Es stand gestern noch bei uns in der Zeitung, das ein Arbeitgeber genauestens Dokumentiert hat, wer , wann, warum und wie lange krank war und diese Daten fleissig gesammelt worden sind.
Und das war keine von den allseits bekannten Firmen, von denen man solche Methoden schon länger kennt, sondern ein Betrieb im öffentlichen Dienst, mit Betriebsrat.

So viel zu Vertrauen.

Auch mein Hausarzt schreibt nur wochenweise krank, d.h. man hat gar keine Möglichkeit, eine Vorhersage abzugeben, vor allem, wenn man nicht möchte, das der Chef weiß, welche Erkrankung man hat und manchmal ist es ja auch so, das man selber denkt, nächste Woche wird es wieder gehen.
 
Auch mein Hausarzt schreibt nur wochenweise krank, d.h. man hat gar keine Möglichkeit, eine Vorhersage abzugeben, vor allem, wenn man nicht möchte, das der Chef weiß, welche Erkrankung man hat und manchmal ist es ja auch so, das man selber denkt, nächste Woche wird es wieder gehen.

Dürfen die Ärzte nicht in vielen Fällen nur kurze Krankschreibungen machen, auch wenn das nicht immer Sinn macht? Meines Wissens ist das so.

Angenommen, ich rutsche auf Kellertreppe aus und breche mir ein Bein. Dann weiß ich genauso gut wie der Orthopäde oder Unfallchirurg, dass das nicht in zwei Wochen wieder heil ist. Dennoch darf der Arzt mich erstmal nur 14 Tage krankschreiben. Ist doch selbstverständlich, dass ich mit der Krankmeldung dann auch gleich noch mitteile, man solle die nächsten sechs Wochen nicht mit mir rechnen. Begründung: hat der Arzt so gesagt. Die Diagnose muss dann keiner erfahren.

Wenn ich Grippe habe und unerwartet einen Rückfall erleide, sieht die Sache natürlich anders aus - das kann ich ja vorher nicht wissen.
 
Dokumentiert hat, wer , wann, warum und wie lange krank war und diese Daten fleissig gesammelt worden sind.
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So viel zu Vertrauen.

Wer wann und wie lange weiß er doch eh, oder kann sich diese Daten, sofern er sie braucht oder sehen mag, jederzeit ausdrucken/geben lassen. Das kann ich überhaupt nicht verhindern.
Das einzige Vertrauen, was ich ihm gebe ist, dass ich ihm den Grund mitteile.
 
Auch diese Arbeitnehmer haben ihren Vorgesetzten vertraut und dachten, diese Informationen blieben vertraulich.
 
Das der Arbeitnehmer verpflichtet ist sich Krankenzumelden und eine Prognose über die Dauer der Krankheit zu geben hat wurde ja schon klar gestellt. Eine Prognose ist eine Schätzung, da geht es nicht um eine rechtlch verbindliche Aussage, sondern darum ob der Krankheitsausfall wenige Tage oder Wochen oder Monate dauern könnte, nicht mehr aber auch nicht weniger. Hier muß man sich auf die Schätzung des Mitarbeiters verlassen, selbst wenn dieser die Unwahrheit sagt oder mit seiner Prognose völlig daneben liegt muß man damit zufrieden sein.

Wenn sich Mitarbeiter bei mir Krankmelden frage ich diesbezüglich auch nach. Wieso und Warum der Mitarbeiter krank ist geht mich nichts an und will ich eigentlich auch gar nicht Wissen. (Ausser Arbeitsunfälle und persönliche Neugier / Anteilnahme, wenn man sich schon länger kennt).

Dann könnte man noch zwischen Überstunden und Mehrarbeitsstunden differenzieren. Meist geht es um Mehrarbeitsstunden deren Abgeltung in Absprache mit dem Mitarbeiter erfolgen sollte. Ist zwar ein höherer Aufwand für den Dienstplanschreiber aber vermeidet solch Probleme und ist für beide Seiten von nutzen.

Zuguterletzt schilder ich noch einen Extremfall. Ein Mitarbeiter hat wöchentlich seine Krankmeldung mit der Prognose er käme bald wieder verlängert:x. Insgesamt war er jedoch 26 Wochen krank. Dadurch kam es zum Abbau von Mehrarbeitsstunden. Als Lösung habe ich mit dem Betriebsrat und der PDL vereinbart dass die Mehrarbeiststunden auf dem Stand von vor der Krankheit gesetzt wurden.

mit freundlichen Grüßen
 
Zuguterletzt schilder ich noch einen Extremfall. Ein Mitarbeiter hat wöchentlich seine Krankmeldung mit der Prognose er käme bald wieder verlängert:x. Insgesamt war er jedoch 26 Wochen krank. Dadurch kam es zum Abbau von Mehrarbeitsstunden. Als Lösung habe ich mit dem Betriebsrat und der PDL vereinbart dass die Mehrarbeiststunden auf dem Stand von vor der Krankheit gesetzt wurden.
Das liegt aber oft genug daran, dass die Ärzte keine vernünftigen Aussagen machen. Krankmeldungen bedeuten eine Menge Schreibarbeit für die Ärzte, denn die Krankenkassen nerven immer wieder mit schriftlichen Anfragen.

Die Ärzte versuchen also von sich aus, die Kranskchreibung so knapp wie möglich zu halten. Wenn mir mein Arzt jede Woche sagt, na warten wir mal bis nächste Woche, derzeit gehe ich davon aus, dass es wieder geht, dann hab ich natürlich ein Problem, bei meinem Arbeitgeber zu sagen, dass ich noch wochenlang krankgeschrieben bin. Sieht ja auch doof aus, wenn das dann nicht stimmt, weil der AG plötzlich keine AU mehr ausstellt.
 
hallo

ich verstehe eigentlich die ganze Aufregung nicht so ganz
in jungen Jahren habe ich AU`s wegen Schwangerschaften mit "echten" Problemen kennengelernt

zu den Zeiten gab es noch nicht schwanger = k oder dienstbefreit

durch meinen Unfall mit Knochenbruch waren es 11 Wochen, 2009

zufällig nun Anfang 2011 wieder 5 Wochen ------ dumm gelaufen, konnte aber nun mal nichts dafür

dazwischen war ich in all den Jahren so gut wie gar nicht krank .......

egal wie die mich verplant hatten, Ü-stunden wurden wieder Überstunden mit geltender AU,
Bereitschaften wurden nach Durchschnitt der Vormonate berechnet

Krankheitstage waren halt jeweils 7,7 Std. bzw. bei Teilzeit pro Tag 5,8 oder so

Schichtzulagen ----- Durchschnitt der Vormonate

vorher bestehende Überstunden waren praktisch eingefroren und bestanden bei Arbeitsaufnahme genauso

Ich würde aber auch immer eine ungefähre Hochrechnung angeben, wielange ------- sprechen wir von Tagen, Wochen oder Monaten

das gebietet finde ich der Anstand, denn der AG muß auch planen, auch wenn ich nicht sagen möchte was ich habe, wenigstens eine zeitliche Hochrechnung

mir war es egal, ich habe auch angegeben, was ich habe, da ich nichts zu verstecken habe

aber gehe ich jetzt mal als Beispiel von privaten Problemen aus und habe einen Suizidversuch hinter mir und möchte nicht das der AG es erfährt, auch dann kann ich telefonisch oder schriftlich eine Hochrechnung loslassen

selbst auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole ...... wir leben in einem Dorf ...... es ist selten das nichts überkommt ...... auch in Großstädten

aber sogar wenn es so ist ......... Zeitangabe in ca. bzw. wenigstens Tage oder Wochen finde ich richtig

und Stunden oder Zeit oder sonstiges geht mir dabei nicht flöten

viele Grüsse
Bully
 
Das der Arbeitnehmer verpflichtet ist sich Krankenzumelden und eine Prognose über die Dauer der Krankheit zu geben hat wurde ja schon klar gestellt.
:-? Ja - wurde es das? Ich hatte es bisher vielmehr so verstanden, dass auch das dem AN überlassen bleibt...
 
:-? Ja - wurde es das? Ich hatte es bisher vielmehr so verstanden, dass auch das dem AN überlassen bleibt...

Eine Prognose über die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinaus muss er nicht abgeben (es wäre aber höflicher). Aber dann kann er sich auch nicht gegen den geplanten Überstundenabbau zur Wehr setzen.

Meine SL hat mir im Januar auch einen Tag Mehrstundenfrei eingetragen. Falls ich dann Grippe kriege, wären die Stunden weg. Aber das ist ja keine Böswilligkeit von seiten meiner SL.
 
hallo

falls du dann Grippe bekommst und eine AU für einen Tag sind die Überstunden wieder da

ich kenne nichts anderes

viele Grüsse
Bully
 

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