Arbeitsunfähigkeit geplant

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Gast
Ich bin mir gerade mit ner Kollegin uneins:
Kollegin (100%) hat einen Termin für eine Darmspiegelung im Januar.
Jetzt ist die Frage, muss sie dafür ihre Überstunden / Urlaub nehmen oder gilt dieser Tag der Untersuchung als krank?
Ich bin der Meinung, dass es als Krank gilt...
Wie seht ihr das? Wenn möglich mit Hinweis auf gültiges Gesetz
 
Hilft Dir das?

 
Bei der Colo muss man am Tag zuvor abführen. In der Regel wird man für diese zwei vom behandelden Arzt arbeitsunfähig geschrieben.
 
Warum sollte man für den Vorbereitungstag Au geschrieben werden? Am Tag vorher leichte Kost, ab nachmittags nur noch trinken und abends Darmreinigung. Da kann man doch locker Frühdienst oder Zwischendienst (gab es bei uns und ging bis 17:00 Uhr) machen.
 
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Bei uns wird eine Colo unter Propofol gemacht. Das schließt die Arbeitsfähigkeit für diesen Tag aus, also erhält man eine AU.
Wird das noch irgendwo anders ohne Anästhesie gemacht?
Nur weil eine Colo geplant ist heißt das nicht, dass ich dafür einen freien Tag nehmen muss, das ist kein gewöhnlicher Arzttermin und eher nicht zu einer beliebigen Uhrzeit terminieren.
Wenn ich meiner Leitung den Termin mitteile, damit sie entsprechend planen kann, ist das nett von mir aber kein Muss.
Wenn meine Kollegen mir solche Termine mitteilten habe ich sie immerso mit Dienst eingeplant, dass sie auch ausfallen können. Ein K kann eh immer erst nachträglich eingetragen werden, außerdem kann sich ein Termin auch mal verschieben.
Den Vorbereitungstag sehe ich nicht zwingend als Tag an, an dem man AU ist. Selber oft genug Frühdienst gemacht an den Vorbereitungstagen.
 
Wenn ich meiner Leitung den Termin mitteile, damit sie entsprechend planen kann, ist das nett von mir aber kein Muss.
Hi, das nun nicht.

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer
unverzüglich mitzuteilen

Unverzüglich ist hier nach Kenntnis. Wenn du also weißt, dass du AU sein wirst, musst du auch mitteilen.
 
Da würde ich mit Dir diskutieren wollen.. :dudu::-)
Wenn ich Au bin, bin ich verpflichtet es unverzüglich mitzuteilen, da gehe ich mit.
Hier habe ich lediglich von einer wahrscheinlichen AU Kenntnis. Sie ist nicht Fakt, es besteht nur die Möglichkeit dass eine Au eintreten könnte. Gerade selbst erlebt, dass z.B. der Termin einer Zahnoperation wieder verschoben wurde.
In einer funktionierenden Beziehung zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollte dies auch kein Problem sein. Aber es soll ja Arbeitgeber geben, die, sobald sie Kenntnis von einer wahrscheinlichen AU haben dem Arbeitnehmer an solchen Terminen frei, noch schlimmer, Überstundenfrei einplanen.
 
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Zu erstmal, in letztem Punkt gebe ich Recht, daher ist sowas eigentlich kein Thema.

Aber ein Termin ist die Kenntnis über die dort anstehende AU, daher mitteilungspflichtig...
Wenn sich ein Termin ändert, ändert sich die Mitteilung.
Auch wenn ich eine AU bekomme (physisch, gelber Schein), so melde ich die bei Kenntnis. Wenn sich nach einer Woche herausstellt, dass ich nicht weiter AU bin, ändere ich die Mitteilung dahingehend unverzüglich.
Sowohl die mündliche als auch die schriftliche "Empfehlung"/"Ankündigung" einer AU sind bei Kenntnis eben anzeigepflichtig.
 
Danke euch für die Antworten.
Die Kollegin bekommt somit den Tag der Colo frei.
Den Vorbereitungstag hat sie sich selbst schon vom Spät in den Früh getauscht.

Vielen Dank :wavey:
 
Hatte Weisheitszahn OP (alle 4) und da kam die Stationsleitung angedackelt ob ich da nicht wenigstens kommen kann um Verbände zu machen, da darf man sowieso nicht reden.

Habe zugestimmt und 4 Stunden später meine AU von geplanten zwei Tagen auf eine Woche verlängert, einfach aus Prinzip.
 
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Da würde ich mit Dir diskutieren wollen.. :dudu::-)
Wenn ich Au bin, bin ich verpflichtet es unverzüglich mitzuteilen, da gehe ich mit.
Hier habe ich lediglich von einer wahrscheinlichen AU Kenntnis. Sie ist nicht Fakt, es besteht nur die Möglichkeit dass eine Au eintreten könnte. Gerade selbst erlebt, dass z.B. der Termin einer Zahnoperation wieder verschoben wurde.
In einer funktionierenden Beziehung zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollte dies auch kein Problem sein. Aber es soll ja Arbeitgeber geben, die, sobald sie Kenntnis von einer wahrscheinlichen AU haben dem Arbeitnehmer an solchen Terminen frei, noch schlimmer, Überstundenfrei einplanen.


Nicht ganz. Denn Arzttermine sind ein Privatvergnügen, egal um was es sich handelt. Der AG hat freizustellen nur wenn die Wahrnehmung nicht anders zu Terminieren ist.

Wenn der Termin soweit in der Zukunft liegt das er im DP berücksichtigt werden kann ist er entsprechend auch nicht dringlich.
Eine Mögliche AU ist auch ab Kenntnis, das sie wahrscheinlich kommen wird, mitzuteilen. Also ab dem mom. wo du die Kenntnis des bevorstehenden Eingriff X hast der die AU erforderlich macht. Sofern der DP für diesen Zeitraum noch nicht geschrieben wurde, sind die Tage als AU einzutragen und können an diesen Tagen weder Überstunden aufgebaut noch Überstunden abgebaut werden. Der Tag geht dann +/- 0.

Überstunden in dieser Zeit abzubauen ist link. die AU so lange zu verschweigen das sie im DP nicht berücksichtig werden kann genauso.
Würden beide Seiten das mal durchboxen...

Währe ich AG und ein AN würde mir das verschweigen bis es unausweichlich ist und hätte die Möglichkeit zu beweisen das der Termin bereits länger bekannt war, und ich hätte genügend Personal das ich auf den einen verzichten könnte, den würde ich bluten lassen.

Genauso kann ich es nicht verstehen wenn sie AN mit einem solchen Überstundenabbau abspeisen lassen.

Ich hatte den Fall letzten Montag. Ich hätte einen Eingriff gehabt der eine Woche AU nach sich gezogen hätte. Ist aber ausgefallen. Darüber habe ich meinen AG schon 3 Monate vorher in Kenntnis gesetzt. Dieser hat mich dann blind (Ohne Funktion) für Dienste geplant, aber mit dem Hinweis das diese Tage wohlmöglich AU seien werden. So hat sich der AG die Möglichkeit geschaffen einzusetzen wenn eben der Eingriff ausfällt und ich keine AU vorbringe. Aber auch Planung drum herum falls ich eben AU wäre.

In meinem Fall habe ich die eingetragenen Dienste geleistet. Die Planung selber kam auf +/- o Raus. Hätte sie mich nicht geplant, hätte es keine Verbindliche Pflicht gegen mich in den Tagen zu beschäftigen. Dann hätte ich Minusstunden angehäuft weil ich keine AU vorbringen konnte.
 
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Hatte Weisheitszahn OP (alle 4) und da kam die Stationsleitung angedackelt ob ich da nicht wenigstens kommen kann um Verbände zu machen, da darf man sowieso nicht reden.

Habe zugestimmt und 4 Stunden später meine AU von geplanten zwei Tagen auf eine Woche verlängert, einfach aus Prinzip.
Ich habe für diesen Beitrag null Verständnis.

Die andackelnde Stationsleitung hat überhaupt nichts zu melden und die zwei geplanten Kranktage zu akzeptieren. Punkt.

Die Logik, warum man aber dennoch zustimmt arbeiten zu kommen, nur um dann "aus Prinzip" sein geplantes krank von zwei Tagen auf eine Woche zu verlängern erschliesst sich mir nicht.

Ich finde das weder loyal noch kollegial, selbst dann wenn die Stationsleitung eine Pflaume ist.
 
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