Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Haarschutz
Ein Haarschutz ist obligatorisch z.B. in Operationsbereichen, Knochenmark-Transplantations- Einheiten, Einheiten für Schwerverbrannte. Bart- und Kopfhaare müssen vollständig bedeckt sein. Langes Haar muss in allen klinischen Bereichen eng am Kopf anliegend festgesteckt sein.
http://www.rki.de/cln_151/nn_201414...,property=publicationFile.pdf/Altanl_Rili.pdf S.91
Zur Bereichskleidung der Operationsabteilung gehört weiterhin ein Haarschutz. Er soll gewährleisten, dass Wunden nicht durch herunterfallende Haare kontaminiert werden. Der Haarschutz muss nach Angabe des RKI (2000b) und von KRAMER et al. (2001c) sämtliche Kopf- und auch Barthaare bedecken. Vollbartträger müssen demnach einen speziellen zusammenhängenden Kopf-Bartschutz tragen. Das Material der Kopfhauben muss bakteriendicht und atmungsaktiv sein. Perforierte luftige Hauben, unter denen noch Haare oder Haaransatz hervorschauen, sind als Keimbarriere ungeeignet (KRAMER et al. 2001c). Es existieren bisher laut GASTMEIER et al. (1998) und RÜDEN et al. (2000) keine Studien, die den Wert des Haarschutzes zur Prävention von Wundinfektionen nachgewiesen haben. An der Forderung zum Tragen eines Haarschutzes soll aber festgehalten werden, da ältere Berichte über Infektionen vorliegen, die durch das Kopfhaar bedingt wurden (DINEEN et al. 1973; MASTRO et al. 1990).
Ähnlich den Empfehlungen zum Mund-Nasenschutz gibt es auch bei der Kopfhaube divergierende Meinungen, ob der Haarschutz in der gesamten Operationsabteilung oder nur im Operationsraum getragen werden muss. HUMPHREYS et al. (1991) und WOLF (1997) halten das Tragen des Kopfschutzes im Operationsraum für hygienisch ausreichend. Dagegen vertritt KAPPSTEIN (1997) die Meinung, dass im gesamten Operationsbereich von allen Personen ein Haarschutz getragen werden sollte, um den hohen Anforderungen an Sauberkeit in diesem sensiblen Krankenhausbereich gerecht zu werden.
http://www.diss.fu-berlin.de/diss/s...ionid=56FD3773BFD8F0AC9B23C88C9F202B85?hosts= S.4
Auch beim Haarschutz gibt es unterschiedliche Meinungen, ob dieser nur im Operationsraum oder in der gesamten Operationsabteilung getragen werden muss (KAPPSTEIN 1997; WOLF 1997). Sicherlich stellen herabgefallene Haare auf dem Flur der Operationsabteilung kein unmittelbares Infektionsrisiko dar. Aber die Haare können durch Luftzug aufgewirbelt werden und so auch in den Operationssaal getragen werden. Da sie durch anhaftenden Staub und Bakterien der geforderten Sauberkeit in der Operationsabteilung entgegen stehen und das Tragen von Haarnetzen das Wohlbefinden nicht so stark beeinträchtigt wie z. B. das Tragen von Atemmasken, sollte in der gesamten Operationsabteilung ein Haarnetz getragen werden.
http://www.diss.fu-berlin.de/diss/s...ionid=56FD3773BFD8F0AC9B23C88C9F202B85?hosts= S.10
Personal
Alle Personen, die die Operationsabteilung betreten, legen im
Personalumkleideraum (unreine Seite) ihre gesamte Oberbekleidung
einschließlich der Schuhe ab und legen auf der reinen Seite nach hygienischer
Händedesinfektion keimarme Bereichskleidung (z. B. Hose, Hemd/Kittel, OPSchuhe,Strümpfe, Haarschutz) an [1].
...
Vor Betreten des Operationsraumes [38,39] wird ein Mund-/Nasenschutz angelegt [40,41,42] (Kat. I B/Kat. IV). Haarschutz und Mund-/Nasenschutz müssen sämtliche Bart- und Kopfhaare sowie Mund und Nase vollständig bedecken [1] (Kat. I B).
http://www.emtec.de/Downloads/dl_service/Hygiene_OP.pdf S.4
oder http://www.berlin.de/imperia/md/con...rili.pdf?start&ts=1259839381&file=op_rili.pdf
Ich fand nirgendwo eine eindeutige Aussage. Bakteriendicht ist nicht näher definiert. Perforiert sind die Stoffhauben wohl kaum.
Es gibt also wohl auch in D keinerlei konkrete Aussagen, zumindest kein Verbot der Stoffhauben. Das Kliniken das Recht haben, ihren MA eine Bekleidungsrichtlinie vorzugeben, war hier nicht Thema.
Elisabeth