FAQ: Kindergeld in der Ausbildung

HeY,

ich fange übermorgen eine Ausbildung zur Altenpflegerin an ;)
Verdienst um die 825 Euro Brutto.

Habe heute den Bescheid von der Familienkasse bekommen - Antrag auf Kindergeld zugestimmt :flowerpower:

Ganz wichtig für den Antrag ist das Formular "Erklärung zum Ausbildungsverhältnis und den Einkünften".
Dieses Formular füllt dein AG aus. Es beinhaltet dein Brutto-/Nettogehalt, Höhe von Zuschlägen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.

Mit diesen Angaben berechnet die Familienkasse, ob Anspruch besteht.

Bei mir hats geklappt ;)
 
Hey,
habe nun auch eine Frage..
Da ich am 01.10.11 mit der Ausbildung anfange, bin ich dann ja schon 21 Jahre alt.

Nun meine Frage: Ich wohne z.Z. immernoch zu Hause, also bei meinen Eltern, und mein Ausbildungsgehalt überschreitet die 8004 € im Jahr nicht.
Ich müsste dann ja auch noch Kindergeld bekommen, da ich bis zum 25.Lebensjahr einen Anspruch darauf habe oder?

Liebe Grüße
 
Hey,
habe nun auch eine Frage..
Da ich am 01.10.11 mit der Ausbildung anfange, bin ich dann ja schon 21 Jahre alt.

Nun meine Frage: Ich wohne z.Z. immernoch zu Hause, also bei meinen Eltern, und mein Ausbildungsgehalt überschreitet die 8004 € im Jahr nicht.
Ich müsste dann ja auch noch Kindergeld bekommen, da ich bis zum 25.Lebensjahr einen Anspruch darauf habe oder?

Liebe Grüße


Ich bin schon 22 und wohne auch noch zuhause ;)
Habe ja im oberen Post geschrieben, dass es bei mir auch genehmigt wurde :)

Stell einfach mal nen Antrag :)
 
Vielen Dank, Enniii.
Dann werde ich es mal demnächst machen.

Ach ja, hast du den Antrag gestellt oder deine Eltern?

Liebe Grüße :)
 
Bis zum Ende des Jahres schon, ab nächstem Jahr wirds dann nix mehr.

Also nicht ausgeben, falls das Amt es nicht gleich merkt.
 
" Keine Einkommensprüfung mehr für volljährige Kinder

Als bedeutendste Vereinfachung ist der Wegfall der Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen.

Diese Einkommensprüfung fällt ersatzlos ab 2012 weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt."


=> Kindergeld ab 2012
 
@katze:

das kann ich aus deinem link nicht herauslesen, dass keinerlei Prüfung mehr stattfindet und ungeprüft ausbezahlt wird.
 
Der Link funktioniert bei mir überhaupt nicht.
 
" Keine Einkommensprüfung mehr für volljährige Kinder

Als bedeutendste Vereinfachung ist der Wegfall der Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen.

Diese Einkommensprüfung fällt ersatzlos ab 2012 weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt."


=> Kindergeld ab 2012


ich möchte nur kurz erwähnen, das das noch nicht feststeht. es soll beschlossen werden, wurde aber gekippt und nun wird versucht das nochma durchzubringen durch den bundesrat. also daumen drücken.
REGIERUNGonline - Steuervereinfachungsgesetz: Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an
 
Nun ist es soweit, für einige dürfte das Interessant sein.

REGIERUNGonline - Steuervereinfachungen kommen

"Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient..."
 

Danke Mbler!!:klatschspring:

LG opjutti
 
Nur so als kleine Info. Mir wurde damals auch das Kindergeld genehmigt. Während des Jahres gab es dann auf einmal eine kleine Gehaltserhöhung. Am Ende des Jahres, wollte die Familienkasse, dann nochmal ne genaue Gehaltsabrechnung, was ich nun wirklich verdient habe. Und schon war die große Überraschung da. Ich war über dem Betrag nun aufeinmal. Und meine Eltern mussten nun das ganze Geld zurückzahlen. Obwohl es vorher hieß es geht. Da brauch nur ne "kleine" Gehaltserhöhung kommen, und schon ist das Kindergeld wieder weg.
 
Genau deshalb wurde hier schon mehrfach der Tipp gegeben, das Geld auf ein Sparbuch zu legen, dann bleibt dir der Schock der Rückzahlung erspart und du hast wenigstens noch die Zinsen.
 
Aber wenn ich die Meldung weiter oben richtig interpretiere, ist das Kindergeld während der ersten Ausbildung jetzt garantiert, unabhängig vom Einkommen. Dann müssen sich nur noch diejenigen sorgen, bei denen die Pflege bereits die zweite Ausbildung ist. Und von denen sind wahrscheinlich schon etliche über 25 und bekommen das Kindergeld daher eh nicht mehr.
 
Hallöchen ihr Lieben.
Also ich habe das jetzt mal ein bisschen verfolgt hier und ich hatte ja schon weiter am Anfang mein Problem beschrieben.
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden und das ist jetzt durch, das die Einkommensgrenze wegfällt in der ersten Ausbildung?

Liebe Grüße Schwester Sara
 
Ab 2012!:deal:

LG opjutti
 

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