Bereits Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin: noch Anspruch auf Kindergeld?

clarice

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19.02.2007
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Hallo,

ich hab bereits 2002-2005 ne ausbildung als fremdsprachenkorrespondentin gemacht und hab auch berufserfahrung im bürobereich. Hab festgestellt das das nicht meine erfüllung ist und ich fang am 1.9. die ausbildung als gesundheits- und krankenpflegerin an. Kann mir jemand sagen, ob ich da noch anspruch auf kindergeld habe? Bin jetzt 24. Und wie sieht das mit wohngeld oder bab aus?
Weiß zufällig noch jemand die ausbildungsvergütung in recura-kliniken?

Danke schonmal für antworten:o
 
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin verdienst
du zu viel, um noch Kindergeld zu bekommen. Jedenfalls hab ich damals nix mehr bekommen...
 
für mich ist das jetzt acuh die zweite ausbildung und mir wurde bei der kindergeldstelle gesagt, dass das keine rolle spielt. da ich die ausbildung aber erst im april anfange und somit noch keine gehaltsabrechnung bekommen habe, kann ich es dir auch nicht sicher sagen.
zum verdienst: so weit ich weiß, darfst du nicht über 7680 € im Jahr verdienen. das müsstest du dir dann mal ausrechnen. ansonsten einfach bei der zuständigen kindergeldstelle nachfragen!
 
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin verdienst
du zu viel, um noch Kindergeld zu bekommen....

Jop, ich bekomms aber trotzdem noch :lol1: Die sind etwas seeehr langsam beim Amt, naja irgendwann wollen se´s bestimmt zurück, also geb ich es nicht aus :ccol1:
 

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