FAQ: Kindergeld in der Ausbildung

ich kriege eine kriese

Hallo rabea ! :wavey:

Soweit ich weiß, hat meine Mama sich darum gekümmert. Wir wurden eigentlich auch noch nicht angeschrieben, aber meine Mama hat da direkt nachgefragt...bevor wir es später zurück zahlen müssen. Daraufhin hat meine Mama einige Schreiben im I-net ausgedruckt und ausgefüllt. :weissnix:

Bei meinem Freund (:wavey: Hallo bootmaker :smlove2:) ist es jetzt nämlich so, dass er im Oktober 2003 mit der Ausbildung bekonnen hat un in der ganzen Zeit bis jetzt Kindergeld bekommen hat.
Erst jetzt hat sich die Familienkasse gemeldet und wollen alle Angaben von 2003 bis heute zu Einkommen usw.
Würde er also über diesen Satz kommen, müsste er da ganze Kindergeld von 2003 bis heute zurück zahlen...die spinnen doch. :schraube:
Wir saßen heute den ganzen Tag an diesem Schreibkram! :verwirrt:

Seine Mama sagt nun auch, dass der Nettolohn genommen wird, welches sie auch in der Zeitung gelesen hat.
Meine Mama, die ja eigentlich aktuell in dem Thema ist und sich eigentlich aktuell infortmiert hat meint jedoch, dass immer noch der Bruttolohn zum verrechnen genommen wird. :fidee:

Ich wundere mich jetzt. Eigentlich wollen die doch immer sparen und ja keinen Euro zu viel ausgeben. Über jeden Mist wollen die einen ausgefüllten Zettel und dazu noch mal über alles einen extra Beleg.
Ja keinem Kindergeld geben, dem es nicht zusteht.
Wie du auch schreibst, dass es komisch ist, dass du noch keine Unterlagen bekommen hast, sonst wären die doch beim sparen immer noch schnell.

Wieso sollten die dann nun den Nettolohn zum verrechnen nehmen ?

Dann würden ja sicher mehr Leute Kindergeld bekommen und die würden mehr Verluste machen!? Sonst wollen die doch überall einpsaren ? Wieso sollten die nun was (eigentlich) gutes für uns Bürger machen ? Sonst wird alles gestrichen, aber da sind die mal "großzügig" !?
Versteht ihr was ich meine ?

Vielleicht werden wir uns einfach mal direkt bei der Familienkasse erkundigen!

Rabea, weißt du denn in welcher Zeitung das stand und woher deine Bekannte es weiß ?

Heute habe ich echt die Schnauze voll von den ganzen Ämtern! :angryfire:
Erst war ich mit meinem Freund beim Arbeitsamt, die habe wichtige Unterlagen und Daten und so weiter gelöscht, obwohl die Frist noch nicht um war. Dann sitzen wir den Rest des Tages an diesen 20 Zetteln fürs Arbeitsamt und müssen zuätzlich jeden Bon und Beleg suchen. Außerdem wollen die genaue Zeit wann man in der Schule war, wann auf der Arbeit, wieviel Wochenend und Nachtzuschläge und das ist noch lange nicht alles...und das ganze von 2003 bis heute. :angry:
Können die sich nicht sofort darum kümmern ? Erst die ganze Zeit zahlen und nach 2 Jahren Belege haben wollen...gut das meine Mama sich schon früh genug erkundigt hat!
ich kann das auch jedem Neubeginner einer Ausbildung nur raten!

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
Hallo!

Ich hab im 1. Ausbildungsjahr auch Kindergeld bekommen. Wie wir das gemacht haben kann ich euch leider nicht sagen, hat der Steuerberater gemacht.

Aber wichtig: Jeden Kassenzettel von jedem Buch das nur irgendwie mit Krankenpflege zu tun hat aufheben! Außerdem Fahrtkosten angeben. (Hab ich gemacht obwohl ich ein Zimmer am KH hab, mit der begründung das ich nur wenn ich Spätdienst auf Frühdienst hab darin schlafe)

Hab ich dann nachträglich über 1000 Euro bekommen. War nicht schlecht die Finanzspritze ;-)

Ciao Blümchen
 
das ist schon richtig, dass beim kindergeld jetzt der netto-lohn gezählt wird. ist so seit einem gerichtsurteil vom mai. das wird wohl vielen weiterhelfen!

liebe grüße,
janina

p.s. einfach googeln!
Bundesverfassungsgericht korrigiert Steuergesetz

Kindergeld auch bei höherem Verdienst

Ab sofort haben sehr viel mehr Eltern von Kindern mit eigenem Einkommen noch Anspruch auf Kindergeld. Anders als bisher müssen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden, bevor geprüft wird, ob die Einkünfte von Kindern über der Freigrenze von derzeit 7 680 Euro liegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bislang berücksichtigten die Finanzämter das gesamte Bruttogehalt von Kindern. Nur Werbungskosten durften abgezogen werden. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind abzuziehen.
 
Stimmt, ist neudings so das die Sozialabgaben abgezogen werden dürfen. Also NETTO :)

Im ersten und zweiten jahr hab ichs auch noch mit Brutto geschafft. Bzw bin ja nich im 2. abr wär auch durchgegangen. jetzt geht es halt dicke. Nicht schlecht, mal eben Einiges mehr pro Monat :-))

Alsoa uch an Sonneblume und so nochmal die bestötigung: IST SO! :idea:
 
Das haben wir nun auch rausgefunden!

Hallo Zusammen ! :wavey:

Mein Freund und ich waren heute bei seiner Klinik, weil die eigentlich einen Zettel unterschreiben sollten.
Dort haben wir dann auch erfahren, dass ab jetzt immer erst der Arbeitnehmeranteil von dem Gehalt abgezogen wird. Mit dem Betrag rechnet dann die Familienkasse.

Liebe grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
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Also ich habe jetzt alles durchgelesen...den Bericht, alles bei familienkasse.de und und und...aber nirgends steht ausdrücklich "...von mehr als 7.680€ im Kalenderjahr NETTO hat"!

Ich hoffe ja, dass das trotzdem stimmt, denn das KG würde mir sehr helfen...und es würde ja heißen dass wir alle in der Ausbildung (zumindest erstmal im 1.Lj) Kindergeld bekämen (oder)?:king:
 
Engel20 schrieb:
Also ich habe jetzt alles durchgelesen...den Bericht, alles bei familienkasse.de und und und...aber nirgends steht ausdrücklich "...von mehr als 7.680€ im Kalenderjahr NETTO hat"!
Hallo Engel20,
das stimmt schon, die Grenze ist auch 7.680 €/Jahri (in Ausbildung, über 18, allerdings kommt es auf dein Einkommen an. Das berechnet die Familienkasse bei der Antragstellung:
Grob gerechnet:
Brutto-Jahreseinkommen minus selbstgezahlte Sozialversicherungsbeiträge minus 920€ AN-Pauschbetrag muss unter 7.680€/jahr liegen.

Individuelle Beratung erteilt euch die Familienkasse bei der Arbeitsagentur!

Amtliche Informationen für Kindergeldberechtigte
bekommt ihr hier:
[SIZE=+1]Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit[/SIZE]
 
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Also, ich werd mal versuchen ein paar Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Jeder über 18, der selbständig ist hat das Recht, sein Kindergeld bei der "Familienkasse" zu beantragen.
Vorraussetzung keiner Überschreitung des Mindestlohns.
Dieses Geld kann man meines Wissens nach jeder Zeit beantragen, wenn man das 27 Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Wichtig ist ein Einkommensnachweis des derzeitigen Arbeitgebers.
Aber Vorsicht ist geboten, denn bei Zuvielverdienst kann es zu einer satten Nachzahlung am Jahresende kommen.
Bei nem Bekannten lag diese bei 2500 Euro, sicher kann man diese anfechten, doch wer dieses Geld nicht entbehren kann sollte gut rechnen, denn du mußt die Nachzahlung erstmal leisten, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Alle Infos stammen aus persönlichen Erfahrungen und Gesprächen mit einem Steuerberater.

Also viel Glück
 
zu den fahrtkosten..zählen da auch die fahrtwege zu den krankenpflegeschulen? das wären bei mir nämlich 300km die woche und da würd ich ja schon weit unter den 7680€ liegen

derzeit bin ich noch in einem mit 300€ vergüteten praktikum in einer agentur, und da stellt sich diese dumme kindergeldkasse schon so quer und zahlen mir seit 2 monaten kein kindergeld mehr weil ich ja ein arbeitsverhältnis eingegangen bin...ohja...ich verdiene hier ja auch so viel
und nun haben wir schon 2 mal einspruch eingelegt und jedesmal kommt wieder ein neuer dummer brief zurück

man das wird bestimmt wieder ein aufwand bis man endlich das geld kriegt...
 
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier rein gehört oder ob sie woanders besser aufgehoben wäre. Naja, ich stell sie einfach mal:

Bekommen meine Eltern bei auswertiger Unterbringung noch das Kindergeld? (ich bin 19 und das wird meine erste Ausbildung).

Eigentlich dachte ich immer ja. Nur dass eine Freundin, die im ersten Ausbildungsjahr ist und einen Bruttolohn von ca 600€ bekommt, mir erzählt hat, bei ihr läge das schon sehr hart an der Grenze.

:gruebel:
 
Kindergeld

Hallo, ich muss auch mal meinen Senf dazu geben.
Bei der Berechnung dürft ihr unter anderem nicht vergessen, dass auch noch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einbezogen werden muss.

Also:

Nettogehalt x 12
+ Urlaubsgeld
+ Weihnachtsgeld
________________
= Summe x

- Sozialversicherungspflichtige Beiträge

wenn der Betrag unter 7680 € im Jahr liegt, dann bekommt man Kindergeld!:verwirrt:
 
hi leute...hab den threat von vorn bis hinten durchforstet...

aber was ich net gefunden habe ist wie das mit den feiertags, sonntags-etc.-zuschlägen aussieht...zählen die mit rein ins nettogehalt fürs kindergeld?

und: in wie fern will das finanzamt belege über familienheimfahrten etc?
was weiß das finanzamt schon über mich und was muss ich nachweisen mit belegen??tankbeleg wenn ich mich mit dem auto habe nach hause fahren lassen?ach ja: muss ich unbedingt ne steuererklärung machen um fahrtkosten und weitere werbungskosten geltend zu machen oder geht das auch einfacher?

wäre dankbar für hilfe
tessa:spopkorns:
 
Hallo,

Für die Informationen zum Kindergeld schaut bitte unbedingt in diesen Link: www.familienkasse.de bei der Bundesagentur für Arbeit. Ggf. sollte man bei Fragen dor auch vorsprechen.

Für den Nachweis des Bruttoeinkommens gibts hier ein Formular:
Ausbildungsbescheinigung - KG5b .pdf (263.5kB ) welches von deinem Arbeitgeber ausgefüllt wird.
Da muss du also nicht rumrechnen.
Für den Ansatz der Werbungskosten gibts auch eins:
Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes - KG5c .pdf (169kB )

#offtopic zu Finanzamtsfrage:
Für die Fahrtkosten Familienheimfahrt reicht meines Wissens nach Glaubhaftmachung, Berechnung erfolgt über eine Entfernungspauschale.
Schau dazu in die Anleitungen des Steuererklärungsformulars (kriegst du in deinem Bürgerbüro)
 
hallo flexi,

erstmal großes dankeschön für die hilfe!
hab mir das angeguckt...was ich aber immernoch net weiß: muss ich ne steuererklärung machen um die werbungskosten geltend zu machen oder reicht es den zettel der familienkasse auszufüllen?
 
Hallo tessacat1986,

Für die Beantragung von Kindergeld musst du die beiden Formulare der Familienkasse benutzen, wenn du Werbungskosten einkommenssenkend mitrechnen lassen willst.
 
hallo leute,
ich befine mich seit jetzt oktober im zweiten jahr der ausbildung zur gesundheits-und krankenpflegerin und da hab ich jetzt die frage ob ich nun weiterhin kindergeld bekomme und wenn ja für wie lange noch?
im ersten jahr hab ich 799€ brutto verdient , nun im zweiten jahr verdiene ich im mom 858 € brutto. bisher habe ich das kindergeld noch selber erhalten, da ich auch seit märz nun nicht mehr zuhause wohne sondern mit meinem freund zusammen. muss ich nun dises bruttogehalt für die einkommensgrenze zusammenrechnen oder kommen da ebenfalls noch die monatlichen zulagen wie zb. schichtzulage, weihnachtsgeld etc dazu?
könnt ihr mir weiterhelden und mir sagen ob ich kindergeld noch weiterhin erhalten kann?
mfg
babejey89
 
Im zweiten Ausbildungsjahr kommt man meistens über die Bemessungsgrenze fürs Kindergeld. Die Zuschläge für Sonntag- und Feiertagsarbeit sind im angebenen Bruttolohn noch nicht enthalten, von daher hast Du am Jahresende mehr auf der Lohnsteuerkarte.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Du das Kindergeld zu "Unrecht" kassiert hast, fordert das Finanzamt es wieder zurück. Da musst Du gut aufpassen, dass Du nicht auf einmal Miese auf dem Konto hast.
 
das bedeutet ich muss dann das kindergeld von diesem kompletten jahr das heißt seit jan 2010 zurückzahlen?
 
Wenn Du schon 2010 über den Höchstbetrag kommst: Ja.

Aber ich kenne die aktuellen Bemessungsgrenzen fürs Kindergeld nicht. Ruf doch mal beim Finanzamt an und frag nach.

Oder frag die JAV, die müssten es eigentlich auch wissen.
 

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