Dafür ist die Kindergeldkasse beim Arbeitsamt zuständig, nicht das Finanzamt!
siehe auch http://www.familienkasse-info.de/kindergeld.php
siehe auch http://www.familienkasse-info.de/kindergeld.php
Nimm dir nen Steuerberater, der soll das durchrechnen...Habt ihr noch ne Idee was man machen kann, wie man das Kindergeld aus dem ersten Jahr retten kann?
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Abgesehen davon, dass es nicht besonders schlau war, gerade von Sachen wie Arbeitsschuhe/Klamotten usw die Bons nicht zu behalten, DOCH, kann ein Steuerberater viel bringen. Der kennt halt alle Schlupfwege und kann da durch geschickten Umgang noch was gerade rücken.Und ohne Belege bringt der Steuerberater wahrscheinlich nicht viel....oder ?
Was sollte das bringen? Dort wird ja nicht nach Gefühl entschieden, sondern nach harten Fakten. Änderst du die Faktenlage nicht, ändert sich auch der Beschluss nicht.Naja ich habe erstmal den Einspruch geschrieben und nochmal die Sachlage erklärt.
Klar. Ist doch dein EinkommenWisst ihr, ob die Zuschläge für Wochenende, Feiertage, Nächte usw. auch als Einkommen angerechnet werden?
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