FAQ: Kindergeld in der Ausbildung

abend,

hab auch nur im 1. jahr kindergeld bekommen, ab dem 2. jahr kommt man über die grenze, eine aus meiner klasse musste ein jahr kindergeld zurückzahlen, in dem schreiben steht auch immer: unter vorbehalt oder so ähnlich, also einfach ma anrufen und nachfragen bevor du hinter her alles zurück zahlen musst. oder einfach mal beantragen und die werden dir schon mitteilen ob du es noch bekommst oder net.

Barbara
 
Hab auch mal ne Frage zum Kindergeld.
Ich verdiene laut Vertrag im 1. Lehrjahr brutto 807€.
Am Freitag habe ich dann den Wisch vom Kindergeldantrag von der Verwaltung ausgefüllt zurückbekommen. Da stehen aber ca. 20€ mehr drauf. Haben die sich jetzt vertan, oder gab es eine Gehaltserhöhung, die nur nicht im Vertrag stand?


Naja, im 1. Jahr bekomme ich eh Kindergeld, aber ab dem 2. Jahr wird´s dann schon enger. Ich werde dann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen und zack, bekomme ich das Kindergeld wieder. :cheerlead:
 
hallo
also ich habe jetzt der jav geschrieben und bei der amilienkasse angerufen, dass sie mir ochmal ein entragsformular zuschicken sollen.
habe mich in der zeit auch noch versucht noch ein wenig im internet darüber zu informieren und wollte daher fragen ob ich das jetzt richtig verstanden habe.
die einkommensgrenze für dieses jahr liegt bei 8004€.
abzüge die man vom bruttogehalt rechnen darf sind monatliche sozialversicherungen und werbungskosten.hab ich das so richtig verstanden?
 
Ja, das hast du richtig verstanden.

Im Grunde darf man 8004€ netto + Werbungskosten verdienen.
 
Hi,

habe 2007 meine Ausbildung angefangen ( Oktober)

bin im ersten Jahr ( 08) 3€ über die Verdienstgrenze gekommen, nun wollen die für das 1. und 2. Jahr das Kindergeld zurück fast 4000€.
Das 2. Jahr kann ich ja verstehen, aber das 1? Jeder in meiner Klasse hat das bekommen und wir haben denen alle Unterlagen zugeschickt daraufhin haben die angefangen Kindergeld zu überweisen.
Meine Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung, aber die nehmen den Fall nur an wenn Gewinnchancen bestehen.

Und da ich dachte dass für das 1 Jahr das Kindergeld anerkannt worden ist, habe ich keine Belege gesammelt.Ausser für die großen Sachen wie Bahntickets und Bücher.Aber ich habe ja auch das Inet benutzt, super viel ausgedruckt, Stifte usw. Bücher aus der Bücherrei ausgeliehen....

Habt ihr noch ne Idee was man machen kann, wie man das Kindergeld aus dem ersten Jahr retten kann?
Bin jetzt schon fertig mit der Ausbildung und nun kommen sie auf einmal an.
 
Hmm... nur der brauch ja alle Belege usw. und mein Problem ist dass ich von den kleinen Sachen wie Arbeitsmarterialien, ne Pulsuhr, ein Psychiatriebuch, Arbeitsschuhe keine Belege habe... mit den Fahrtkosten komme ich auf knapp 750€ Werbungskosten und plus die anderen Sachen für die ich aber keine Belege habe liege ich knapp über der Werbungspauschale, sprich das Kindergeld würde mir zustehen.

Wir sind halt davon ausgegangen dass es uns im ersten Jahr zusteht, da wir von der Arbeit alles haben ausfüllen lassen und daraufhin das Kindergeld gezahlt wurde.

Und ohne Belege bringt der Steuerberater wahrscheinlich nicht viel....oder ?
 
Und ohne Belege bringt der Steuerberater wahrscheinlich nicht viel....oder ?
Abgesehen davon, dass es nicht besonders schlau war, gerade von Sachen wie Arbeitsschuhe/Klamotten usw die Bons nicht zu behalten, DOCH, kann ein Steuerberater viel bringen. Der kennt halt alle Schlupfwege und kann da durch geschickten Umgang noch was gerade rücken.
Außerdem müsste es eh fast ohne probleme im 1. jahr klappen. Also: Steuerberater!


Edit: Angaben ohne Gewähr - nicht das du auf die Idee kommst, mir nachher die rechnung zu schicken, falls es doch nicht klappt ;)
 
Danke nochmal für die Antwort.

Mein Vater ist der Meinung dass der Steuerberater ohne Belege nichts machen kann. Naja ich habe erstmal den Einspruch geschrieben und nochmal die Sachlage erklärt. Ich fände es auch echt hart wenn ich für das 1. Ausbildungsjahr kein Kindergeld kriegen würde.

Im Endeffekt ist es die Sache meines Vaters...mal schaun.

Und das mit der Rechnung an dich werde ich mir nochmla überlegen :P
 
Du kannst versuchen, ob du die Rechnungen nochmals bei den Geschäften ausgedruckt bekommst. Bei größeren Summen, die auf Deinen Namen lauten, haben die das im System. Ebenso, wenn ein Buch z.B. auf Deinen Namen bestellt wurde.

Eventuell kann der Steuerberater damit und mit Deinen Fahrtkosten das Kindergeld für das erste Jahr herausholen. Im zweiten Jahr ist es immer schwierig damit; mit den Zuschläge bist Du da einfach schnell über dem Betrag.
 
Naja ich habe erstmal den Einspruch geschrieben und nochmal die Sachlage erklärt.
Was sollte das bringen? Dort wird ja nicht nach Gefühl entschieden, sondern nach harten Fakten. Änderst du die Faktenlage nicht, ändert sich auch der Beschluss nicht.


Übrigens - und das hätte dir auch der Steuerberater gesagt, den ihr nicht wollt - kann man auch Lerngruppen absetzen. Bzw dein Steuerberater weiß, wieviel damit maximal möglich ist. Du müsstest dann nur nochmal auf deinen Kalender gucken, die ganzen Lerngruppen schriftlich auf einem Blatt fixieren, dir das Gnaze bestätigen lassen und somit anchträglich geltend machen...
 
Hallo ihr Lieben,
ich hätte einmal eine Frage.
Und zwar steht bei mir gerade auch Wohnungssuche an und daher würde ich gerne wissen, ob ich im nächsten Jahr noch Kindergeld bekomme.

Wisst ihr, ob die Zuschläge für Wochenende, Feiertage, Nächte usw. auch als Einkommen angerechnet werden?
Ich meine, weder die Familienkasse noch ich können wirklich berechnen wie viel das im Endeffekt sein wird..

Ich bin ratlos..

Vielleicht kann jemand helfen.

Viele liebe Grüße
Sr.GUK :wavey:
 
Hiho!

Habe auch mal eine Frage zum Kindergeld.

1. Würde ich das gerne rückwirkend beantragen für 2009 - geht das noch? Familienkasse würde ich sonst morgen anrufen :D

2. Habe 2009 bis einschließlich September meine Ausbildung gemacht, Bruttoverdienst waren 9600€ abzüglich 970€ Rentenversicherung, sowie abzüglich 1020€ Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen.
Ab Oktober war ich dann Zivildienstleistender. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 7680€ Brutto pro Jahr, aber war dann ja Zivi -> anteilmäßig berechnen?!

Danke für die Antworten. Es hat nicht zufällig jemand noch Tipps und Tricks?

MfG
 
Nix anteilmäßig berechnen. Es gilt, was Du im Kalenderjahr verdient hast, egal in welcher Position.
Ob man das Kindergeld noch rückwirkend bekommt, musst Du wohl morgen erfragen (aber dann schreib's bitte hier rein, das interessiert sicher manchen!). Was ich nicht verstehe: Wie kann man denn freiwillig auf das Kindergeld verzichten? Haben Deine Eltern die Belege für Deinen geringen Verdienst nicht eingereicht? Meistens geht das Kindergeld ja an die Eltern.
 
Hallo, ich habe nun auch das Problem:

1. Ausbildungsjahr Krankenpflege Bruttoverdienst 821Euro. Netto 650.
Hinzu kommt, dass ich umziehen musste wegen der Ausbildung....Dafür wohne ich nun in einem Apartment ca 200euro. Außerdem bezahle ich von da aus noch 25 euro für die monatsfahrkarte um zur schule zu kommen.

1. Frage steht mir überhaupt noch Kindergeld zu? Ich verdiene ja zu viel.
2. Frage: Ist es besser wenn ich mein Apartment als 1. Hauptsitz nehme ? Oder soll ich das Haus von meinen Eltern als Hauptwohnsitz belassen? Dann müsste ich mein neues Apartment als zweitwohnung anmelden und das kostet 20euro ca im monat.

Eben so mal nach hause zu meinen Eltern fahren jeden Tag kann ich nicht, da ich 120km von denen meine schule habe.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen :(
 
Zu 1: Steht doch hier im Thread...?!
Zu 2: Was bringt dir der Zweitwohnsitz?
Du könntest eine "doppelte Haushaltsführung" steuerlich geltend machen. Dem entgegen kann eine "zweitwohnsitzsteuer" stehen.
Was sind deine 20 Euro??
 
Die Umzugskosten sind Werbungskosten, die kannst Du von der Steuer absetzen. Mach dich da mal im Internet schlau, das sind nämlich wesentlich mehr Posten als allein die Miete für den Transporter.
 
Hallöchen an Alle :)

Ich wollte mal hier um Rat fragen.
Ich schildere euch erstmal die Sachlage.
Also, ich bin 17 Jahre alt, und fange zum 1.10.11 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankepflegerin an . Ich muss dafür umziehen.
Ich verdiene im 1. Jahr 825.69 Euro Brutto, knapp 640 Euro Netto. Nun ist meine Frage, habe ich ueberhaupt Anspruch auf Kindergeld, auch wenn ich dann bald 18 werde, nächstes Jahr im Februar? Also das ich , bis ich 18 bin , sowieso Anspruch auf Kindergeld habe, weiß ich , aber danach auch ??
Bitte helft mir...

Achja, was ich vllt noch dazu sagen sollte, ich muss wegen meiner Ausbildung umziehen und ziehe dann auch in meine erste eigene Wohnung, hoffe auf Hilfe ! :)

Liebste Grüße
Schwester Sara :)
 

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