Hiho!
Habe jetzt für das Jahr 2008 (d.h. 9 Monate MK, 3 Monate OK) mein Kindergeld gestattet bekommen.
Kurze Rechnung:
Gesamtbruttobezüge 08: 11.943,00€
Arbeitnehmeranteil RentenV: 1.202,00€
Arbeitnehmeranteil SozV: 1.253,00€
-> subjektiver Nettobezug 08: 9.488,00€
Das ist der subjektive Nettobezug.
Der objektive Nettobezug (also inklusive Abzüge von Werbungskosten)
errechnete sich bei mir wie folgt:
Pendlerpauschale
Veranschlagt pro KM zum Arbeitgeber vom Wohnort (nur Hinfahrt!): 0,30€
Gefahrene Tage (Arbeitszeitnachweis) 228 Tage
-> 1573,20€
Dann hatte ich noch n paar Tage Außeneinsatz mit mehr zu fahrenden Kilometern
-> nochmal 172,80€ Werbungskosten.
Außerdem war ich an 196 Tagen länger als 8 Std, aber weniger als 14Std für die Arbeit "unterwegs". Somit konnte ich den Verpflegungsmehraufwand angeben.
Diese habe ich fälschlicherweise mit 196 Tagen x 6,00€ berechnet. Es gibt da wohl ne Maximaltaganzahl.
-> objektiver Nettobetrag (falsche Zahl!!!): 6.566,00€ -> rechtmäßiger Kindergeldanspruch
MfG
Tool
P.S.: Reell bin ich mit knappen 7.400,00€ oder so mit dem Jahr rausgegangen.