Kindergeld und Pendlerpauschale

Hallo Munima,
ich glaube, dass Du im 2. Ausbildungsjahr über der "Berechtigungsgrenze" liegst...viele Schüler im Mittelkurs erhalten eine Aufforderung, die gezahlten Leistungen (Kindergeld) zurück zu erstatten.
 
Hallo Munima,
ich glaube, dass Du im 2. Ausbildungsjahr über der "Berechtigungsgrenze" liegst...viele Schüler im Mittelkurs erhalten eine Aufforderung, die gezahlten Leistungen (Kindergeld) zurück zu erstatten.
Hmm schade eigentlich.Man bekommt doch aber nur minimal mehr oder?
Macht glaub ich nur 20€ aus im Monat?
Im ersten Jahr bekommt man aber noch Kindergeld oder?:wink:
 
von welchen Ausbildungsgehältern geht ihr denn aus?
Ich werde auch nach öffentlichem Dienst bezahlt und ich dachte, dass ich doch noch Kindergeld bekomme.
Man kann doch auch die Fahrtkostenpauschale zu den Werbungskosten anrechnen.
 
von welchen Ausbildungsgehältern geht ihr denn aus?
Ich werde auch nach öffentlichem Dienst bezahlt und ich dachte, dass ich doch noch Kindergeld bekomme.
Man kann doch auch die Fahrtkostenpauschale zu den Werbungskosten anrechnen.
Also ist die Grenze dann 8700€ oder?Mit Werbungspauschale.
 
ja aber du kannst ja noch die Pendlerpauschale dazurechnen. Das sind 0,3€ pro Kilometer und du darfst deinen Weg eben nur einfach nehmen. Egal wir du anreist, ob Auto, Fahrrad oder Bus. So hat man mir das bei der Kindergeldstelle erklärt und ich kriege noch Kindergeld trotz öffentlichem Dienst. Du musst eben nur die entsprechende Erklärung abgeben, die gibts als Vordruck auf der Arbeitsagenturseite.
Dann steigt auch die Grenze höher.
 
Ich liege so schon über dem Satz drüber.
So wie es aussieht bekomme ich jetzt im ersten Lehrjahr schon kein Kindergeld mehr.
 
Hiho!

Habe jetzt für das Jahr 2008 (d.h. 9 Monate MK, 3 Monate OK) mein Kindergeld gestattet bekommen.

Kurze Rechnung:

Gesamtbruttobezüge 08: 11.943,00€
Arbeitnehmeranteil RentenV: 1.202,00€
Arbeitnehmeranteil SozV: 1.253,00€

-> subjektiver Nettobezug 08: 9.488,00€

Das ist der subjektive Nettobezug.
Der objektive Nettobezug (also inklusive Abzüge von Werbungskosten)
errechnete sich bei mir wie folgt:

Pendlerpauschale
Veranschlagt pro KM zum Arbeitgeber vom Wohnort (nur Hinfahrt!): 0,30€
Gefahrene Tage (Arbeitszeitnachweis) 228 Tage
-> 1573,20€

Dann hatte ich noch n paar Tage Außeneinsatz mit mehr zu fahrenden Kilometern
-> nochmal 172,80€ Werbungskosten.

Außerdem war ich an 196 Tagen länger als 8 Std, aber weniger als 14Std für die Arbeit "unterwegs". Somit konnte ich den Verpflegungsmehraufwand angeben.
Diese habe ich fälschlicherweise mit 196 Tagen x 6,00€ berechnet. Es gibt da wohl ne Maximaltaganzahl.

-> objektiver Nettobetrag (falsche Zahl!!!): 6.566,00€ -> rechtmäßiger Kindergeldanspruch


MfG
Tool

P.S.: Reell bin ich mit knappen 7.400,00€ oder so mit dem Jahr rausgegangen.
 
Kannst du das mal vorrechnen?

Ich muss erstmal warten wie die sich dann nun jetzt entscheiden.
Die Dame von der Familienkasse meinte, dass wenn ich über den Satz von 7680 € drüber komme es kein Kindergeld mehr geben würde..

Naja abwarten..
Ich gebe aber sobald der Bescheid darüber da ist nen kurzes Feedback
 
Also, eigentlich kann man doch gar nicht wirklich vollständig rechnen oder?
Man weiß doch gar nicht, ob man Schichtzulagen bekommt oder nicht?


Das einfachste wäre, wenn man ab dem 2. Lehrjahr das Kindergeld einfach auf ein zweites Konto einzahlt, falls man es zurückzahlen muss, wäre das dann nicht soooo tragisch. Falls nicht, darf man sich freuen. Und hat super viel Geld für einen Urlaub oder so :D
 
Rechnet doch erstmal ohne Zuschläge. Die paar Mark die man als Zuschläge bekommt... ;)
 
Findest du?

Es gibt ja Schichtzulage, Psychiatriezulage, Geriatriezulage.


Mhm, mal sehen :mrgreen:
 
Schichtzlagen erhältst du, aber das wars dann auch schon ;)

In der Ausbildung wirst du nicht anders eingruppiert, wenn du in den entsprechenden Bereichen arbeitest...
 
Meinst du damit, dass ich dann nur diese Schichtzulage von 14€ODERSO bekomme.. und egal welche Schichten ich da arbeite?

Achso okay, dann ist das ja wirklich nicht dramatisch.
 
Diese allgemeinen Schichtzulagen (+Wechselschicht-) (ob es eine mit 14 Euro gibt weiß ich so nicht) kannst du, je nachdem wie du Schicht hast bekommen, oder auch nicht.
Genauer in deinem Tarifvertrag.
Ich meinte primär die Zulagen für Samstags/Sonntags/Feiertagsarbeit.
Und auch für Nachtarbeit.
Außerdem kommen noch Urlaubszuschläge drauf, wenn du Urlaub hattest. Zusätzlich zum urlaubsgeld (wenn du welches bekommst).
 
Also....!
Aufpassen muss, wer zusätzliche Zahlungen von den Eltern oder anderen erhält.Auch Nebenjobs werden angerechnet,auch wenn sie vor der Ausbildung gemacht wurden.Das bedeutet also, dass man sich gut überlegen sollte,wieviel man nebenher verdient.

Mann muss halt auch die Werbungspauschale und km geld anrechnen.
Dann passt das eignentlich auch.Zusätzlich darf in eine Pauschale Rentenkasse eingezahlt werden, was dann abgezogen werden darf:)
 
Rechnet doch erstmal ohne Zuschläge. Die paar Mark die man als Zuschläge bekommt... ;)
Da hätte ich mal eine Frage.
Also bei allen die nach TvaÖd bezahlt werden wird es so aussehen.
Die ersten 3 Monate gibts auf jeden Fall Kindergeld.
Danach wird es sehr sehr eng.Für das zweite KALENDERJAHR.
Also ich habe mal eine Rechnung aufgestellt.
9 X 641 Netto macht 5760
+
3 X 676 Netto = 2067

zusammen sind das 7827.Nimmt man die Sonderzahlung im Dezember dazu,
dann macht das 8467.
Wenn man die pauschale in Höhe von 920€ abzieht bleiben 133€ Puffer.

Deshalb muss ich wissen, wie hoch die schichtzulagen sind?
 
Du kannst es aber vorher nicht wissen. Weil du nicht weißt wie du arbeitest.

Aber du bekommst nicht so viele Zuschläge :)

Geh von ca 10-15 (höchstens) Euro Zuschlägen pro ganzer Monat Arbeit aus.
In der Schulzeit gibts keine Zuschläge.
Dann passts :)
 
Das kommt wohl auf die Schule an. Ich bekomme alle Zuschläge für die diversen Schichten. Sind natürlich nicht so riesig, da sie sich prozentual am Bruttolohn orientieren - aber diesen Monat waren es z.B. 40€ extra für vier Nächte plus ein paar Nachtstunden im Spätdienst. Was ich nicht bekomme sind Extrazulagen für Dienst in den diversen Funktionsbereichen, wie Intesnsiv, Ambulanz, oder den Psychiatrieeinsatz.
 

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