Burnout bis hin zur Depression nimmt zu - warum?

Er muss es nicht genehmigen. Nur kann man dann ev. mit Problemen beim MDK rechnen. *fg* Vor allem dann, wenn z.B. ein Deku aufgetreten ist. Und da reagiert so mancher dann schon ein wenig allergisch.

Gerne wird auch von der PDL damit gedroht, dass man, wenn man net alle Punkte zusammen bekommt, zukünftiger weniger Personal bekommen wird. Dem dürfte net so sein. Die IneK gibt vor, wieviel Pflegeminuten pro Fall anzusetzen sind.

Das einzigste Problem... der MDK kontrolliert die Akten- ja auch im KH tut er dieses und net nur bei Beschwerden. Er könnte zu dem Schluss kommen, dass weniger Leistungen keinen Einfluss auf das Outcome haben. Ergo: man kann die Pflegeminuten runter setzen. Dann beginnt das Spiel von neuem und Pflege macht noch weniger. I-wann müsste es auffallen, dass da was gewaltig schief läuft.

Wer hofft, dass die PDL zum Chef geht, der wird in vielen Einrichtungen vergeblich hoffen. Auch ein KH unterliegt wirtschaftlichen Kriterien. Wenn nun mal nur die Summe X an Pflegestunden bezahlt wird... warum macht Pflege dann Überstunden.

Ergo: auch wenn es der Basis nicht gefällt. Man muss sich mit der Materie Finanzierung auseinandersetzen um sinnvolle Schritte machen zu können. Ob mein Vorschlag nun den Erfolg bringt- keine Ahnung. Aber dann muss halt ein neuer her statt des unsinnigen Schreibens von Überlastungsanzeigen. Die interessieren keinen Verwaltungsleiter o.ä..

Elisabeth
 
von Elisabeth Dinse: Wer hofft, dass die PDL zum Chef geht, der wird in vielen Einrichtungen vergeblich hoffen.
Unsere PDL geht (will ja nix falsch machen und ihren Job behalten), noch lieber (zum Speichellecken) zum Geschäftsführer ("Gucken se mal wie doof die sind.").
 
Er muss es nicht genehmigen. Nur kann man dann ev. mit Problemen beim MDK rechnen. *fg* Vor allem dann, wenn z.B. ein Deku aufgetreten ist. Und da reagiert so mancher dann schon ein wenig allergisch.
Wenn aber der AG gar nicht informiert wird, und erst der MDK herausfindet, dass das KKH für den Dekubitus verantwortlich ist, dann riskiert man eine Abmahnung. Die Leitung kann dann sagen: "sorry, das ist ein Fehler eines Einzelnen, ich wusste davon nicht".

Wenn du deine PDL darüber informierst, wie du in Zukunft dokumentierst und warum, dann ist sie in dem Moment doch darüber informiert, dass du nicht alles schaffst.
Du machst damit eine Gefährdungsanzeige, auch wenn vllt. nicht schriftlich, und auch wenn du die nicht so nennst. Aber rein faktisch machst du genau das was ich hier die ganze Zeit beschreibe, eine mündliche Gefährdungsanzeige.

Allerdings würde ich das halt irgendwo dokumentieren, dass du die PDL darüber informiert hast, wie du in Zukunft dokumentierst. Ansonsten haste keinen Nachweis darüber, dass sie überhaupt weiß, dass durch die Belastung Dekubiti entstehen. Ohne Nachweis kann sie immer sagen: "ja sorry, da hat mir Sr.Elisabeth aber nichts von gesagt dass sie die Doku so gestaltet, ich dachte es geht alles seinen Gang".
 
Wo war noch mal das Post mit den Ängsten die Betroffene erst ins BO treiben.

Warum willst du eine Abmahnung riskieren? Du hättest es so oder so nicht geschafft. Oder? Wenn es tatsächlich bis vor Gericht gehen sollte, dann wird Dienstplan mit Arbeitsaufwand verglichen. Deine PDL kann sich dann nicht mehr rausreden.

Einzigstes Problem- es kann nachgewiesen werden, dass du es hättest schaffen können. Dann hast du schlechte Karten- mit oder ohne die "Befindlichkeitsanzeige".

Den Nachweis, dass du deiner PDL was gesagt hast, ist also eigentlich gar net relevant. Es wurde ja gerade festgestellt, dass es ihre Aufgabe ist, die Dienstpläne zu überwachen. Deine SL kann sich an die PDL wenden und ihr das Prozedere mündlich mitteilen.

Nebenbei- es ist eh deine Aufgabe korrekt zu dokumentieren. Ich wink mal mit dem Paragraphen § 267 StGB Urkundenfälschung - dejure.org .

Elisabeth
 
Wo war noch mal das Post mit den Ängsten die Betroffene erst ins BO treiben.

Warum willst du eine Abmahnung riskieren? Du hättest es so oder so nicht geschafft. Oder?
Ja, aber es steht im Gesetz, was ich zitiert habe, dass ich den Arbeitgeber darüber informieren *muss*. Der AG muss ja auch die Chance bekommen Missstände zu beseitigen. Wenn er aber gar nichts darüber weiß.

Wenn es tatsächlich bis vor Gericht gehen sollte, dann wird Dienstplan mit Arbeitsaufwand verglichen. Deine PDL kann sich dann nicht mehr rausreden.
Na klar. Die sagt dann einfach dem Richter: "Es hat doch keiner was gesagt, ich dachte die setzen Prioritäten, aber die Gesundheit der Patienten ist nicht gefährdet. Hätte ich gewusst, dass da Dekubiti entstehen, hätte ich natürlich sofort mehr Personal auf die Station gegeben".
Einzigstes Problem- es kann nachgewiesen werden, dass du es hättest schaffen können. Dann hast du schlechte Karten- mit oder ohne die "Befindlichkeitsanzeige".
Ja, aber die Gefährdungsanzeige verschlechtert diese Chancen nicht. Ich hab keine schlechteren Karten, wenn ich die Anzeige mache. Oder siehst du das anders?

Sag mir mal konkret, inwieweit mir eine Gefährdungsanzeige da schaden könnte? Selbst wenn sie nichts nützt, einen Versuch mich von der Verantwortung teilweise oder vollständig zu befreien, ist es immer wert. Der Richter wird schon seine Schlüsse daraus ziehen.

Wurschtel ich einfach vor mich hin, und informiere niemanden über die Gefährdung, werde ich beim Richter einen sehr viel schlechteren Stand haben.
Den Nachweis, dass du deiner PDL was gesagt hast, ist also eigentlich gar net relevant.
Du verletzt deine Pflichten als Arbeitnehmer wenn du sie nicht informierst. Soll ich wirklich nochmal den GEsetzestext zitieren, den du anscheinend hier tapfer ignorierst?

Es wurde ja gerade festgestellt, dass es ihre Aufgabe ist, die Dienstpläne zu überwachen.
Aber nicht die Doku. Die sagt dann dem Richter: "Ja, ich wusste die haben zuwenig Personal, aber ich dachte die lassen andere Sachen liegen, gefährden aber den PAtienten nicht. Ich konnte das doch nicht wissen, dass es sogar so weit ist, dass DEkubiti entstehen."
Deine SL kann sich an die PDL wenden und ihr das Prozedere mündlich mitteilen.
Genau das ist eine mündliche Gefährdungsanzeige. Worüber diskutieren wir hier? Dass du nicht gewillt bist, das Wort Gefährdungsanzeige dafür zu benutzen? Du machst genau das was ich vorschlage, diskutierst hier aber die ganze Zeit, weil ich ein anderes Wort dafür nutze? Dein Ernst?!
Nebenbei- es ist eh deine Aufgabe korrekt zu dokumentieren.
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Die Leitung muss meine Doku nicht lesen, also darf sie dem Richter sagen: "ich wusste davon nichts, dass in der Doku steht, dass die Pflegemaßnahmen nicht mehr möglich waren".

Plötzlich kannste Gesetze zitieren, aber das was ich zitiert habe, ließt du dir nichtmal durch und zweifelst weiterhin an, dass man eine Abmahnung riskiert, wenn ma ndie Gefährdungsanzeige nicht macht?!
 
ArbSchG: ArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 3 "Grund"pflichten des AG: ArbSchG - Einzelnorm
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: ArbSchG - Einzelnorm
§ 7 Übertragung von Aufgaben: ArbSchG - Einzelnorm
§ 15 Pflichten der Beschäftigten: ArbSchG - Einzelnorm

§ 16 Besondere Unterstützungspflicht:ArbSchG - Einzelnorm


§ 274 StGB Urkundenunterdrückung
§ 274 StGB Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung - dejure.org

Eine Gefährdungs-/Überlastungsanzeige "ist" eine Urkunde.
 
@Maniac: Ich habe das Gesetz zitiert, was mich verpflichtet Gefährdungen dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen. .
Das ist korrekt und war auch völlig klar.
Das erzwingt aber nicht eine Überlastngsanzeige, eine Mail tut es auch.

Ich dachte deine Kritik an meinen Aussagen zielte auf das Haftungsrecht...

Das eine Ü-Anzeige legitim ist, steht garnicht erst zur Debatte.
 
Die "Befindlichkeitsanzeige" /Gefährdungsanzeige ist eine Anzeige und keine Urkunde. Da stellt sich dann die Frage, welche Straftat im Sinne des STGB wird da begangen die man zur Anzeige bringen will?

So langsam bekomme ich den Verdacht, dass die ABERs nur dazu dienen, den aktuellen Stand zu erhalten. Das ist genau das Problem der Pflege- nicht nach Lösungen suchen sondern dies zu verschieben auf eine höhere Institution.

Elisabeth
 
von Elisabeth Dinse: Die "Befindlichkeitsanzeige" /Gefährdungsanzeige ist eine Anzeige und keine Urkunde. Da stellt sich dann die Frage, welche Straftat im Sinne des STGB wird da begangen die man zur Anzeige bringen will?
Doch. Urkunde ? Wikipedia
Straftat: ArbSchG § 3ArbSchG - Einzelnorm Die Aufgabenerfüllung ist nicht gewährleistet!
Das ist aber die Pflicht des AG dafür zu sorgen das ich meine Pflicht erfüllen kann!!!!!

von Elisabeth Dinse: So langsam bekomme ich den Verdacht, dass die ABERs nur dazu dienen, den aktuellen Stand zu erhalten. Das ist genau das Problem der Pflege- nicht nach Lösungen suchen sondern dies zu verschieben auf eine höhere Institution.
Quatsch. Es geht "nur" noch um "Ab"sicherung, weil "wir" (einfach angestelltes Pflegepersonal) kein Personal einstellen "können" und den verantwortlichen die Verantwortung lassen!!!!!!!
Sie bekommen dafür ihr Gehalt und das liegt bekanntlich "deutlich" über meiner Gehaltsgruppe. Zauberwort: Managment.
Ich werde dafür nicht bezahlt ihre Probleme zu lösen und wenn sie nicht wissen das sie überhaupt ein Problem haben, können sie auch nix machen. Folge: Ich mache sie darauf aufmerksam, es ist ihr Problem "wie" sie dieses Problem lösen und ich mache meine Arbeit so gut ich kann.
Dienstanweisung, umsetzen, keine Dienstanweisung, kein umsetzen möglich und ich "muss" für mich entscheiden was vorrang hat.

Arbeits"um"strukturierungen werden geblockt, wir haben Jahre gebraucht um zum Beispiel die "altbekannte" Papierkurve abzuschaffen. Die Ärzte haben sich daran festgekrallt, damit sie beim diktieren nicht in der Akte herum blättern müssen oder "in" einen Monitor schauen müssen). Kaum eine Abteilung fährt mit ihren Ansprüchen an der Pflegeabteilung runter, die Anspruchshaltung ist, dass das Pflegepersonal alle bedient und seine pflegerischen Aufgaben erfüllt.
 
Wenn es doch deren Aufgabe ist, warum willst du dann anmahnen, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen sollen? Verstehe das wer will. Wenn man seine Zeit mit "Befindlichkeitsanzeigen" verbringen will und es einem das Gefühl gibt "dem hab ich es aber gezeigt", der soll dies tun. Lediglich die Erwartung die er an so ein Papier hängt, sollte er gegen Null ansetzen. Außer der eigenen Beruhigung dürfte nichts weiter passieren... es sei denn Mutter Oberin feiert fröhliche Urständ.

Elisabeth
 
Eine schöne Diskussion, hier meine Gedanken:

Da lob ich mir die logischen Ebenen im NLP da Stellt sich mir die Frage:
Wer bin ich, was ist mein Auftrag?

Also mein Auftrag ist nicht ständig einzuspringen oder den Dienst hin und her zu schieben, immer mehr zusätzliche Aufgaben zu übernehmen ohne in anderen Dingen entlastet zu werden oder mehr Geld zu bekommen. Ich habe einen Vollzeitjob mit drei Schichten und 30-34 Urlaubstagen.

Ich mache meine Arbeit um Geld zu verdienen und nicht weil ich Sebstbestätigung durch dankbare Patienten oder Ärzte suche. Warum sollte ich nicht mein Privatleben im Focus haben, Menschen die auch an sich denken und ihr Privatleben nicht aus den Augen verlieren die brennen so schnell nicht aus und sind so langfristig leistungsfähiger.

Warum habe ich den Beruf damals gewählt? Ich weiß es nicht mehr so genau, aber ich habe gelernt auf mich zu achten und mich nicht total zu verausgaben, denn ich darf bis ich 67 bin arbeiten, also muß ich mit meinen Kräften haushalten, wohlwissend, dass einige mehr aus mir rauspressen wollen als ich bereit bin zu geben. Wer von mir 150% erwartet der darf das auch zahlen, sonst gebe ich 100%. Das muß dann reichen.
 
qElisabeth, merkwürdig nur, dass so ein "Papier" dann doch Reaktionen seitens der PDL bzw. Geschäftsführung auslösen kann. Selbst erlebt: Erst wurde der mit unterschreibenden Kollegin und mir unterstellt, wir seien den Anforderungen nicht gewachsen, schließlich hätten andere Kollegen noch nie eine Anzeige abgegeben (was leicht behauptet werden kann, da es für uns gar nicht ohne weiteres nachprüfbar ist). Dann gab's aber doch eine Aushilfe.

Du hast doch selbst geschrieben, dass das alles von der Finanzierungproblematik abhängt. Und 'die Pflege' soll dafür Lösungen bringen? Wer sollte die lösen, wenn nicht die "höheren Institutionen"? Und was möchten die vorher haben? Fakten und Zahlen. Würden tatsächlich immer dann Anzeigen erstellt, wenn die Situation entsprechend gefährdend ist, dann hätten wir schon ausreichend Fakten und Zahlen als Beleg für den Notstand.

Leider lassen sich immer noch viel zu viele Kollegen von fadenscheinigen Argumenten "dagegen" abhalten (es gibt keine!; wie Fleschor_Max schon mehrfach betonte). Und es macht ein klein bißchen zusätzliche Arbeit, aber wenn es ein teilweise vorformulierter Vordruck ist, geht das ganz schnell. Die Kollegen müssen sich nur einig sein und alle mitmachen.

Andere Möglichkeit: Die Ansprüche senken. Die hochtrabenden Leitbilder aus dem Eingangsbereich entfernen und mit den Klinikprospekten ins Altpapier. Schon in der GuKP-Schule den Stoff auf das Nötigste begrenzen (keine Themen mehr wie 'Gesprächsführung', 'Psychologie', 'Wahrnehmung') und die Begriffe 'Würde', 'Individualität' und 'Ethik' streichen.
 
@aquarius2, selbst 100% sind noch zu hoch gehängt. Noch nie habe ich einen hundertprozentigen Kollegen erlebt.
 
Doch ich schon, aber 100% nach 9 durchgearbeiteten Tagen oder mit einer schwangeren und zwei neuen in einer Schicht heißt eben auch viel den anderen helfen also nicht 100% für die Patienten, sondern 50/50 der Situation geschuldet. Ich habe mal aufgeschrieben, wie viel Zeit ich mit welchen Tätigkeiten verbracht habe, und wenn du bei deinen Patientn noch 33% deiner Zeit dafür aufwendest anderer Leute Fehler auszubügeln dann bleibt für die wahren Aufgaben am Patietenbett eben fast keine Zeit mehr übrig.
 
@aquarius2, selbst 100% sind noch zu hoch gehängt. Noch nie habe ich einen hundertprozentigen Kollegen erlebt.
100% geben und 100% leisten sind zwei paar Schuhe.

Davon ab sollte man sich schon das Ziel von 100% setzen.
Ein Mitarbeiter der startet mit "Och, mehr als 50% bin ich nicht bereit zu leisten", sollte auch nur zu 50% entlohnt werden ;)
 
Die meisten wollen 100% geben, wenn man aber erst mal der Vorschicht nacharbeitet und dann die Personalausfälle anderer Abeteilungen kompensieren muß zählt das zu den 100% dazu und wird nicht extra geleistet. Kurzum, was isch in 8 Stunden nicht schaffe, weil ich mehr einfach nicht leisten kann lasse ich eben liegen und das nicht aus Faulheit, sondern, weil es sich nie ändern wird, wenn wir uns nicht verändern.
 
Deswegen geben die Kollegen ja trotzdem 100%. Und das ist OK.
100% Arbeitsleistung entspricht halt nicht immer 100% der anfallenden Arbeit.

Leider ;)
 
Ja Maniac, so ist es.
 
100% geben zu wollen ist tatsächlich etwas anderes als 100% zu bringen. Das hieße: alles zu können und alles zu machen, und zwar ohne Fehler. Ich kenne niemanden, der keine Fehler macht. Aber dieser Anspruch an mich selbst und der obendrein von außen an mich herangetragen wird, ist einer von den Faktoren, die zur Erschöpfung führen.
 
Nie vergessen, wir haben einen Kopf und zwei Hände. Und niemals denken, man ist der Situation ausgeliefert. Wer permanet bei der Ausübung seiner Arbeit gestört wird der kann sich irgendwann auch nicht mehr so gut konzentrieren, genau dann passieren Fehler, wer Fehler macht, weil er/sie nicht nachdenkt oder sich regelmäßig weiterbildet oder ständig neue Aufgaben zugeteilt bekommt muß die Grenze ziehen und nicht bei sich die Fehler suchen.
 

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