Burnout bis hin zur Depression nimmt zu - warum?

Es fällt z.B. immer wieder auf, dass die Basis der Pflege nicht mal ansatzweise weiß, wie die Abrechnung der Leistungen erfolgt. Vielleicht ist das auch so gewollt. Man kann Unwissende mit viel nutzlosem Zeug beschäftigen... wie z.B. dem Verfassen von sinnentleerten Gefährdungsanzeigen. Sinnentleert weil sie jeglicher Substanz entbehren. Es reicht eben nicht nur auf das Problem aufmerksam zu machen.
Natürlich, dazu bin ich gesetzlich verpflichtet. Die Rechtsgrundlage habe ich genannt.
Das muss auch belegt werden mit eben den üblichen Berechnungsgrundlagen.
Das behauptest du immer wieder, kannst aber keine Quelle nennen.
Aber selbst dann muss man immer nich damit rechnen, dass nix passiert.
Ja und, wenn ich die Überlastung nicht mitteile, passiert ja auch nichts. Wo ist der Unterschied?!
Es gibt nun mal genug Pflegekräfte, die über ihre Grenzen hinaus arbeiten wollen. Sie brauchen das Gefühl der Aufopferung. Und auf dieser Tatsache ist das Konstrukt Pflege nun mal gegründet.
Oh bitte, hü und hott in deinen Äußerungen. Komm mal bitte auf eine klare Linie.

Ich arbeite eben nicht über meine Grenzen hinaus, sondern setze gezielt Prioritäten. Dadurch komme ich in die Gefahr mich vor Gericht verantworten zu müssen, z.b. wegen entstandener Dekubiti.
Und dabei ist es völlig egal ob ich eine Überlastunganzeige schreibe oder nicht, die Gefahr besteht so oder so.

Die Überlastunganzeige wird diese Gefahr aber nicht erhöhen, also warum sollte ich darauf verzichten? Antworte doch mal auf Fragen.

@FM- deine "Befindlichkeits-"anzeige schadet dir nicht. Du vergeudest damit nur Zeit, die du anderweitig besser nutzen könntest.
Das dauert ca. eine halbe Minute um die Mitteilung an den Vorgesetzten zu machen, zu der ich gesetzlich verpflichtet bin! Mach ich die Mitteilung nicht, verstoße ich gegen das Gesetz. Quelle hab ich gebracht.
- z.B. um dich zu bilden, wie funzt das mit den DRGs. den Einnahmen und Ausgaben eines Krankenhauses/Pfllegeeinrichtung und -dienst.
Ich bin als Pfleger angestellt und nicht als Leitung. Das ist deren Verantwortungsbereich. Ich arbeite 8,5h so gut ich kann, und wenn ich dann Dinge nicht schaffe, mache ich eine Information.

Alles weitere, ob ich ein Gerichtsverfahren bekomme, wegen Pflegefehlern, ob die Leitung etwas ändert, ob wir mehr Personal bekommen, ob der Richter meine Entlastungsanzeige positiv für mich wertet, das liegt alles nicht in meiner Hand. Darüber mache ich mir keinen Kopf. Ich bin nicht für die Zustände verantwortlich.
Wo kann man ansetzen, wenn man was verändern will.
Wo habe ich geschrieben, dass ich persönlich als angestellter Pfleger was verändern will an der Personalsituation? !
Es geht nicht darum, wie man mehr Personal bekommt, sondern wie man sich distanziert von den Zuständen, sein Gewissen rausnimmt, und so dem Burn-Out entkommt.

Ich hab die Personalsituation nicht zu verantworten und ich sitze nicht an den Hebeln. Ich verbitte mir, dass du mir eine Verantwortung daran zuschiebst!

Ich sichere mich so gut wie möglich rechtlich ab und komme meiner Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber nach. Mehr *muss* ich nicht machen, auch wenn du der Meinung bist, ich sollte mehr machen.

Damit würde ich mich doch noch mehr in die Überlastung bringen, wäre noch schneller auf dem Weg zum Burn-Out, wenn ich mich auch noch für die Personalbesetzung verantwortlich fühle.

Kann sein dass die Überlastungsanzeige mir nicht hilft, aber schaden wird sie mir auch nicht.
Die Gefahr eines Gerichtsverfahren besteht so oder so, wenn ich die Patienten erst verspätet lagern kann.
Kein Schnellschuss aus der Hüfte sondern überlegtes Handeln jenseits der ausgetretenen Fade.
Ihr habt offensichtlich eine traumhafte PErsonalbesetzung, so wie du redest.
Oder schaffst du es vllt. auf deine Art und Weise auch nicht das Problem zu lösen?! Sei mal ehrlich!
 
Wenn du weiter deine Seele entlasten willst, indem du deine PDL allwöchentlich ein Blatt vorlegen willst mit: es geht nicht mehr. Nur zu. Es wird dich keiner hindern. Sie hat die Zahlen auf ihrer Seite. Du bringst keine anderen. Was soll's.

Allen anderen sei ans Herz gelegt- beschäftigt euch mit der Materie. Fordert die konkreten Zahlen ein, auf denen euer Personal berechnet wird. Vergleicht und mahnt ganz gezielt an. Ist mühselig- ich weiß. Aber nur dieses Vorgehen sorgt nachhaltig für Erfolg.

Elisabeth
 
Wenn du weiter deine Seele entlasten willst, indem du deine PDL allwöchentlich ein Blatt vorlegen willst mit: es geht nicht mehr. Nur zu. Es wird dich keiner hindern. Sie hat die Zahlen auf ihrer Seite. Du bringst keine anderen. Was soll's.
Ich muss ihr keine Zahlen bringen, das ist nicht meine Aufgabe, sondern ich muss ihr mitteilen, wenn ich *subjektiv* das Gefühl habe, es entsteht eine Gefährdung für die Sicherheit meiner Patienten. Nur dazu bin ich gesetzlich verpflichtet.

Nirgends wird gefordert, dass ich das objektiv nachweise. Die PDL trägt die Verantwortung nachzuforschen, ob ich das nur subjektiv so empfinde, oder ob das objektiv wirklich so ist.

Ich verbitte mir nochmals, dass du versuchst mir die Verantwortung an den Zuständen zuzuschieben.
Du kannst dich gerne verantwortlich fühlen, aber das ist allein dein Ding!

Wenn die PDL die Zahlen auf ihrer Seite hat, meinetwegen, dann ist meine subjektive Einschätzung am Ende halt falsch. Na und? Ob ich eine falsche Einschätzung abgebe, oder gar keine Einschätzung, wo ist der Unterschied? Wie soll mir das schaden? Antworte doch mal auf Fragen!

EDIT: Wenn meine Einschätzung falsch ist, schadet es mir nicht, wenn sie abgebe.
Gebe ich aber keine Überlastunganzeige ab, und es stellt sich heraus, meine subjektive Einschätzung wäre sogar korrekt gewesen, dann verhalte ich mich gesetzwidrig!
Gebe ich eine falsche Einschätzung ab, passiert mir nichts, gebe ich aber keine Gefährungsanzeige ab, bin ich im Zweifel illegal unterwegs.[/eDIT]
Allen anderen sei ans Herz gelegt- beschäftigt euch mit der Materie. Fordert die konkreten Zahlen ein, auf denen euer Personal berechnet wird. Vergleicht und mahnt ganz gezielt an. Ist mühselig- ich weiß. Aber nur dieses Vorgehen sorgt nachhaltig für Erfolg.
Achso, erzähl mal, hast du mit deiner Vorgehensweise bisher Erfolge gehabt? Bin ja jetzt sehr gespannt.
 
Elisabeth, ich bin zur Pflege eingestellt worden, nicht für Personalmanagment.
Und werde weiterhin nur pflegen - wie es im Arbeitsvertrag steht. Für die Personalbesetzung bin ich nicht zuständig.
Ich bin auch nicht für den Dienstplan zuständig, dafür gibt es Vorgesetzte, die sollen ihre Arbeit machen - ich mache meine.
Wenn du gerne die Personalpolitik machen möchtest, suche dir einen entsprechenden Job, aber bitte höre auf, die Verantwortung für zuwenig Personal auch noch dem normalen Pflegepersonal aufzubürden!
 
von Resigniert: Für die Personalbesetzung bin ich nicht zuständig.
Ich bin auch nicht für den Dienstplan zuständig, dafür gibt es Vorgesetzte, die sollen ihre Arbeit machen - ich mache meine.
Das sehe ich genauso, die Verantwortung den Verantwortlichen lassen!!!!!

von Elisabeth Dinse: Allen anderen sei ans Herz gelegt- beschäftigt euch mit der Materie. Fordert die konkreten Zahlen ein, auf denen euer Personal berechnet wird. Vergleicht und mahnt ganz gezielt an. Ist mühselig- ich weiß. Aber nur dieses Vorgehen sorgt nachhaltig für Erfolg.
Das Schlimme, du weißt es, du siehst es, du durchlebst es, wirst über den Tisch gezogen, unter Druck gesetzt zum einspringen (ist deine angebliche Pflicht), aber der Stellenschlüssel ist angeblich ausreichend (laut PR und besonders laut der Geschäftsleitung). Und nu? Nix. Nö, weißte verar...en kann ich mich selber. Ich mache meine Arbeit so gut ich kann, ich schreibe Gefährdungs-/Überlastungsanzeigen, leiste so wenig Mehrarbeitsstunden wie möglich und lasse mir nicht zusätzliche Aufgaben aufs Auge drücken.
 
Wenn ihr net für die Personalbesetzung zuständig seit, warum schreibt ihr dann Überlastungsanziegen? Das ist dann doch Blödsinn. Die PDL hat doch alle Infos. Und du als AN bist dafür zuständig, dass du die Arbeit in der dafür vorgesehenen Zeit schaffst.

Geht es nicht, dann bist du dran, dies auch nachzuweisen. Nebenbei- das wirst du vor dem Kadi auch tun müssen. Der hält sich an die Zahlen, die die PDL vorlegt. Subjektive Gefühle interessieren ihn nicht denn die Zahlen hat die PDL sich nicht ausgedacht. Da gibt es Vorgaben in den DRGs.

Elisabeth
 
Elisabrth, ich bin nicht für die Personalpolitik verantwortlich!
Ich stelle kein Personal ein, ich schreibe keine Dienstpläne.
Ich komme zum Dienst und arbeite meine Schicht ab. Wenn ich dann alleine im Frühdienst/ Spätdienst (36 Pat High Care Station) bin :klatschspring: ,weil meine Stationsleitung nicht bemerkt hat, dass meine Kollegin seit 2 Wochen krank ist - so what! ist das meine Schuld? Nein!
Dann wird geschrieben, angerufen und gearbeitet - Notversorgung.
Essen, trinken, Medis, Lagerung - ich habe da kein Problem mit, ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt. Punkt.
Da interessiert mich keine DRG-Abrechnung oder woher mein AG das Geld bekommt.
Ich als kleine AN bin eben nicht für alles zuständig. Dafür ist der "bin jetzt sehr böse: Kaffeetrinkende Wasserkopf" da :angry:
 
Ist doch mein Schreiben... die Arbeitszeit reicht dann eben nur für das unbedingt notwendige Notprogramm. Was ich nicht machen kann, kommt in die Doku und gut ist. Das ständige Mitteilen der subjektiven Befindlichkeit an die PDL kann ich mir sparen. Das kann ich fürs Abarbeiten nutzen.

Elisabeth
 
Quatsch. Wo soll das stehen?!
Wenn der Mitarbeiter sagt, "ich bin überlastet", muss sie vor Gericht nachweisen, dass genügend Personal da war, nicht der Mitarbeiter. Sie ist die verantwortliche Pflegefachkraft.

Ich muss gar nichts beweisen, sondern ich muss im Falle eines Prozess den Richter überzeugen
Falsch. Du musst durch deine Dokumentation des Arbeitsanfalls und damit ist nicht ein Kreuz auf einer Überlastungsanzeige gemeint, belegen, dass eine Überlastung vorlag.

Schnell ein Kreuz machen und meinen jetzt hab ichs gesagt, jetzt ist mein AG in der Beweislast, ist falsch.



Btw: Ich frag mich manchmal wie eine Überlastung im Sinne von ich schaffe meine Arbeit nicht, es ist zu viel, mit einer 1,5seitigen, handgeschriebenen Ü-Anzeige zu vereinabren ist. Selbstverständlich mit der Uhrzeit von mittem im Dienst.

;)
 
Btw: Ich frag mich manchmal wie eine Überlastung im Sinne von ich schaffe meine Arbeit nicht, es ist zu viel, mit einer 1,5seitigen, handgeschriebenen Ü-Anzeige zu vereinabren ist. Selbstverständlich mit der Uhrzeit von mittem im Dienst.
;)
:), gute Frage! Ich wundere mich zwar, daß das Ursprungsthema hier zur Überlastungsanzeige geworden ist, aber möchte nur noch einmal kurz bemerken, daß JEDER auf seiner Ebene durchaus Verantwortung trägt. Nur zur Erinnerung...
 
Ich denke, es geht darum, die Arbeitsbelastung als auslösendes Moment eines Burnout sichtbar zu machen. Das unterstütz meine These, dass die Verantwortung für sich selbst an den AG abgegeben wird. Der ist schließlich dran schuld, dass es ist, wie es ist. Resigniert hat da einen anderen Weg aufgezeichnet der mir besser gefällt.

Elisabeth
 
Und du als AN bist dafür zuständig, dass du die Arbeit in der dafür vorgesehenen Zeit schaffst.

Geht es nicht, dann bist du dran, dies auch nachzuweisen.
Wo soll das stehen? Ich schaff meine Arbeit schlicht nicht, und das ist dann das Problem meines AG. Es gibt keine Abmahnungen wegen zu langsamen Arbeitens. Das geht gar nicht. Mache dich mal bitte kundig!

Wenn der Arbeitgeber mit meiner Arbeitsgeschwindigkeit nicht zu frieden ist, ist das sein Problem nicht miens

Nebenbei- das wirst du vor dem Kadi auch tun müssen.
Ist richtig, aber die Gefährdungsanzeige verschlechtert meine Situation vor Gericht nicht.

@Maniac: Bringe bitte eine quelle für deinen Behauptung. Irgendwas behaupten kann ich den lieben langen Tag. Ich hab meine aussagen mit eindeutigen Gesetzestexten belegt. Ihr bringt nichts!

Gefährdungsanzeige kann man auch mündlich machen. Schriftlich ist nicht zwingend nötig. Wenn ich keine Zeit habe, mach ich das natürlich nur mündlich. Ich bin ja keine Schichtleitung und muss irgendwas detailliert begründen.
 
Der AG darf sehr wohl erwarten, dass du innerhalb der Arbeitszeit deine Arbeit schaffst. Er darf erwarten, dass du in der Lage bist, deine Arbeit an die aktuellen Bedingungen anzupassen- siehe Post von Resigniert. Und eine subjektive Befindlichkeitsanzeige entbindet dich nicht davon. Das dein AG dein Verhalten tolleriert sagt nix darüber aus, dass er deine Probleme ernst nimmt. Er darf darf vertrauen, dass deine subjektive Stimmung sich nicht bemerkbar machen wird bezüglich des Outcomes des Pat.. Und nur das interessiert ihn- keine Miese machen.

Elisabeth
 
@Maniac: Bringe bitte eine quelle für deinen Behauptung. Irgendwas behaupten kann ich den lieben langen Tag. Ich hab meine aussagen mit eindeutigen Gesetzestexten belegt. Ihr bringt nichts!
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Du hast garnichts eindeutiges geliefert (oder ich habs überlesen). Ich habe nur Gesetzestexte gesehen, die verdi mal gaaanz auschweifend, nach Gutdünken interpretiert hat, bzw. viel mehr hat verdi einfach ein "deshalb sollte man das und das" daraus gefolgert...
 
Der AG darf sehr wohl erwarten, dass du innerhalb der Arbeitszeit deine Arbeit schaffst.
Wo steht das?! Wenn ich sie nicht schaffe, soll ich deiner Meinung nach einfach unbezahlt länger bleiben? Merkst du selbst, dass das Unsinn ist, oder?
Der Arbeitgeber hat kein Recht eine bestimmte Arbeitsgeschwindigkeit von mir zu fordern. Mach dich erstmal schlau, bevor du irgend so einen Unsinn erzählst.

Du verbreitest hier Druck, genau solche Reden wie du sie hier führst, bringen Leute erst dazu, zu glauben, sie müssten alles schaffen. Genau das führt in die Überlastung, führt in den Burn-Out. Dich hätte ich ungern im Team.
Da brauchts nichtmal den Arbeitgeber oder die Leitung die Druck macht, das erledigst du als Kollegin schon selbst. Danke schön.
Er darf darf vertrauen, dass deine subjektive Stimmung sich nicht bemerkbar machen wird bezüglich des Outcomes des Pat..
Deswegen mach ich dann auch nur noch Tätigkeiten die fürs Outcome relevant sind, aber verzichte auf Nebenarbeiten oder Dekubitusprophylaxe.


@Maniac: Ich habe das Gesetz zitiert, was mich verpflichtet Gefährdungen dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen. Das Gesetz ist nicht von Verdi, sondern vom Bundestag erlassen worden. Egal was die Verdi schreibt, das ist völlig irrelevant, weil der Gesetzestext ja sehr eindeutig ist.

Soll ich dir den Gesetzestext nochmal zitieren?!

Du hast für deine Behauptungen gar keine, Null, Quellen gebracht. Du und Elisabeth stellt irgendwelche Sachen in den Raum, ohne dafür Belege zu haben, nur um Druck zu erzeugen. Kann ich nicht ernst nehmen. Das hier ist ein Fachforum, bitte belegt eure skurilen Behauptungen oder behaltet sie einfach für euch. Für mich sind unbelegte Behauptungen nichts wert, und irgendwie Zeitverschwendung darüber zu reden.

Ich glaube langsam dass ihr beide zur Leitungsebene gehört, anders kann ich mir das nicht erklären.

@sqaw: Das Thema ist direkt mit Burn-Out verknüpft. Leute wie Elisabeth reden uns ein, dass wir noch alles schaffen müssen, was der AG uns überträgt, und wenn wir es nicht schaffen liegt es dann an uns selbst und nicht am AG.

Und Überlastungsanzeige ist sowieso verboten, solange man keinen Pflegemanagment-Studium hat und die Überlastung mit wissenschaftlich und methodisch genau fundierter Statistik nachweisen kann :D.
 
@FM- ich bin nicht der, den du da gerade anhand meiner Posts zu sehen glaubst. Diese Sichtweise trübt offensichtlich deine Beurteilung meiner Aussagen.

Ich habe geschrieben, dass es unsinnig ist, subjektive Wahrnehmungen an die PDL zu melden. Alle nicht geleisteten Arbeiten erscheinen eh in der Doku. Dieses Prozedere kannst der PDL mitteilen. Dafür dürfte eine mündliche Info ausreichen. Es kommt zu 100% die Anweisung dies zu unterlassen und dann kannst dein Rechtskompendium auspacken und ihr den Paragraphen mit der Dokumentenfälschung zeigen.

Ergo: statt ständig neue Blätter zu generieren einfach mal wirklich nur das Notwendigste machen ohne wenn und aber. Und schön das dokumentieren in den Akten net vergessen. *grübel* Vielleicht schafft man sich gleich einen Stempel an bzw. hinterlegt unter einer Tastenkombi einen entsprechenden Satz.

Wenn du dann noch was erreichen willst- informier den Chefarzt über deine "neue" Dokumentatiosnart. Der dürfte sich freuen. Wenn nicht, dann nicht umfallen sondern freundlich an die PDL verweisen und der noch mal mit dem Paragraphen zuwinken.

Es gibt so viele Möglichkeiten. Alle haben allerdings eins gemeinsam. Man muss selber die Verantwortung übernehmen für sein Handeln. Da macht es sich gut, wenn man net alleine dasteht sondern ein Team hinter sich weiß. Aber das dürfte für dich, FM, doch ein Klacks sein.

Elisabeth
 
Elisabeth, das Gesetz hab ich zitiert und es ist eindeutig. Soll ich es wirklich nochmal wiederholen für dich und Maniac?
Wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere darüber, wenn Gefährdungen auftreten, dann bin ich gesetzwidrig unterwegs und riskiere eine Abmahnung.

Es ist nicht unsinnig subjektive Wahrnehmungen zu melden, sondern ich bin per Gesetz dazu verpflichtet. Nochmal die Frage: Soll ich dir den Gesetzestext hier nochmal wiederholen? Er steht nur paar Seiten vorher.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Doku meines Patienten zu lesen, wie kommst du darauf? Wo soll das stehen? Er darf, wenn ich nichts sage, davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.
Er kann sich jederzeit mit Nicht-Kenntnis rausreden und ich hab dann ganz alleine den Prozess wegen des Dekubitus am Hals.

Sicher muss ich, wenn es zu einem Dekubitus kommt, mich dennoch vor dem Richter verantworten und dem detailliert erklären, warum ich ihn nicht verhindern konnte. Logisch entbindet mich die Gefährdungsanzeige nicht davon, der Richter wird dennoch in mir die erste Ansprechperson sehen.
Das ist aber kein Problem, denn ich kann ja jederzeit nachweisen, wieviel Arbeitsbelastung ich hatte.

Ich bekomm aber ein Problem, wenn ich das nicht der Leitung über mir mitgeteilt habe, damit die was dagegen unternehmen kann, dass ich den Dekubitus nicht verhindern kann. Die fehlende Info an die Leitung, sorgt dafür, dass das Unternehmen den Patienten nicht ausreichend schützen kann, und dann kann ich erst Recht vom Richter die Verantwortung bekommen.
Wie gesagt, die Leitung ist nicht verpflichtet meine Doku zu lesen.
 
@sqaw: Das Thema ist direkt mit Burn-Out verknüpft. Leute wie Elisabeth reden uns ein, dass wir noch alles schaffen müssen, was der AG uns überträgt, und wenn wir es nicht schaffen liegt es dann an uns selbst und nicht am AG.

Und Überlastungsanzeige ist sowieso verboten, solange man keinen Pflegemanagment-Studium hat und die Überlastung mit wissenschaftlich und methodisch genau fundierter Statistik nachweisen kann :D.
Natürlich ist es Quatsch, daß wir ALLES schaffen müssen, was anliegt. Wir tun unser Bestes und sollten die Fähigkeit haben, eindeutige Prioritäten zu setzen!!!! Der darauffolgende Dienst ist ja auch noch da... Und machen wir uns mal nichts vor: Nicht jeder Dienst ist extrem arbeitsreich und stressig!
Zuguterletzt: Eine Entlastungsanzeige kann natürlich von jedem geschrieben werden. Sie muß allerdings Hand und Fuß haben und konkret sein und sie entläßt einen nicht in jedem Falle pauschal aus der Verantwortung!
 
Natürlich ist es Quatsch, daß wir ALLES schaffen müssen, was anliegt. Wir tun unser Bestes und sollten die Fähigkeit haben, eindeutige Prioritäten zu setzen!!!! Der darauffolgende Dienst ist ja auch noch da...
Das nützt dem Patienten nichts, wenn ich keine Zeit zum Lagern habe und der nächste Dienst genauso nur unregelmäßig drehen kann. Und dieses Risiko muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, sonst kann er sagen: "sorry, davon wusste ich ja gar nichts".

Es stellte sich heraus, dass unserer Bereichs-PDL nichtmal klar war, dass bei uns post-op-Patienten liegen. Die wusste nichtmal dass auf ner neurolog.ITS Leute mit frischer Entdeckelung liegen. Kein Plan von den Fachgebieten, die sie plötzlich überwachen soll :/.
Da frag ich mich ehrlich, was die sonst so alles nicht weiß.
Und machen wir uns mal nichts vor: Nicht jeder Dienst ist extrem arbeitsreich und stressig!
Du kannst da nur von dir sprechen. Bei mir ist das mittlerweile wieder zum Dauerzustand geworden. Und nein, ich jammer nicht, sondern ich muss versuchen irgendwie das Beste daraus zu machen um nicht selbst in den Burn-Out zu rutschen.
Sie muß allerdings Hand und Fuß haben und konkret sein
Wo zum Teufel habt ihr das immer her. Wo ist die Grundlage für eure Behauptungen? Es reicht meine subjektive Einschätzung, und ich muss da nichts mit Hand und Fuß aufstellen. Das ist ein Fachforum, fangt doch mal an eure Aussagen zu belegen. Wäre echt toll.
und sie entläßt einen nicht in jedem Falle pauschal aus der Verantwortung!
Hat ja auch niemand behauptet. Aber sie wird einem auch niemals vor Gericht schaden. Im besten Fall hilft Sie einem. Es gibt keinen Grund darauf zu verzichten.

Der Verzicht auf diese Anzeige kann einem aber vor Gericht schaden. Der Richter würde mich fragen:
"Wenn sie merken, sie können nicht rechtzeitig lagern, warum haben Sie denn ihrem Vorgesetzten nicht Bescheid gesagt? Sie haben damit doch dem PAtienten geschadet, weil sie den Arbeitgeber nicht von dieser Gefahr unterrichtet haben."
 
von Elisabeth Dinse: Ergo: statt ständig neue Blätter zu generieren einfach mal wirklich nur das Notwendigste machen ohne wenn und aber. Und schön das dokumentieren in den Akten net vergessen. *grübel* Vielleicht schafft man sich gleich einen Stempel an bzw. hinterlegt unter einer Tastenkombi einen entsprechenden Satz.

Wenn du dann noch was erreichen willst- informier den Chefarzt über deine "neue" Dokumentatiosnart. Der dürfte sich freuen. Wenn nicht, dann nicht umfallen sondern freundlich an die PDL verweisen und der noch mal mit dem Paragraphen zuwinken.
Das muss "er erst genehmigen".Gefällt mir gut. Solche Dokumentationsveränderungen, Info`s für Pat. etc. müssen erst bei uns genehmigt werden, dass bedeutet die Instanzen müssen eingehalten werden.

1. Vorschlag mündlich, schriftlich einreichen bei der PDL, 2. PDL nimmt Kontakt zum Chef auf, 3. Chef nimmt Kontakt mit Geschäftsführung auf, schließlich sind "beide" Hausleitung, 4. Rücksprache mit Hausrechtsanwalt und dann "vielleicht" genehmigt. Zwischendurch gibt es unzählige Diskusionen und meistens werden solche Dinge schon in der ersten Instanz gekappt, weil Kolleginnen/Kollegen das Kappes finden.

Zur Zeit vermerken wir es in der Pflegeberichtsform (liest keiner außer Pflegekräfte) oder gegebenenfalls im Anordnungsbogen der Ärzte, falls eine Ausarbeitung nicht zügig erfolgen konnte (schauen die Ärzte nur bei neuen Anordnungen rein).

Ein Vorschlag der die "Herren" mal durchschütteln würde......,hmmmm........
 

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