BAT - KR und Verdi Vertragsabschluss

McFly

Newbie
Registriert
29.07.2008
Beiträge
8
Hallo
Ich bin neu in der Community und bin durch Google auf Euch gestoßen. Scheint ein super Forum zu sein.

Ich selber bin Krankenschwester seit ca. 12 Jahren Krankenschwester.

Ich habe eine Frage:
Lt. Verdientsabrechnung werde ich nach BAT KR bezahlt. Jetzt hat Verdi doch eine Lohnerhöhung erstreikt(Januar2008). Leider habe ich bisher von dieser Gehaltserhöhung bzw. Einmalzahlung nichts gesehen.

Wonach richtet sich die Zahlung der neuen Vertragsabschlüsse. Ist der BAT dort nicht inbegriffen gewesen?

Wer weiß wo man das nachlesen kann. Ich finde nur BAT Gehaltstabellen aus 2002.

Gruss McFly
 
Welchen Tarifvertrag hat dein Haus? Gibt es einen hauseigenen Vertrag- z.B. mit der Option: einfrieren der Gehälter auf dem Stand von XX? Es hört sich nämlich fast so an.

Elisabeth
 
Das weiß ich nicht so genau. Werde ich mal nachfragen.
Die Frage ist eigentlcih, da mein Mann ebenfalls im öffentlichen Dienst ist, ob mein Arbeitgeber nach BAT bezahlt.

Denn der Familienzuschlag wird, wenn beide Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, jeweils zur Hälfte gezahlt.
Jetzt ist die Firma im Januar 2007 in eine GmbH gewandelt worden ohne öffentliche Trägerschaft.
Der Versuch einen Hausvertrag abzuschließen ist damals durch Verdi gescheitert.

Jetzt ist die Frage
a. Liegt hier eine Beschäftigung im Sinne des öffentlichen Dienstes vor. (Beteiligung des Staates). Dies habe ich mittlerweile schriftlich das es nciht der Fall ist bzw. das keine öffentliche Förderung stattfindet.
jetzt b. Ist im Gehalt einen realer anteiliger Familienzuschlag? (Dieser dient lt. Gesetz der Alimentierung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst).

Ich stehe derzeit auf dem Standpunkt: Wenn der Arbeitgeber nicht nach den aktuellen öffentlichen Gehältern zahlt und keine öffentliche Trägerschaft bzw. Beteiligung oder Förderung vorhanden ist, müßte der meinem Mann der volle Familienzuschlag gezahlt werden.

Meine Argumentation dabei ist: Wenn Siemens morgen seinem Gehalt eine Sparte Familienzuschlag nennt fällt bei dem anderen Ehegatten auch nicht automatisch der halbe Familienzuschlag weg oder?
 
Hallo Mcfly,
da deine Gewerkschaft Verdi ja für dich eine Gehaltserhöhung erstreikt hat (je nach Tarifvertrag), erkundige dich doch bei deinem zuständigen Gewerkschaftssekretär.
Dafür bezahlst du ja auch Gewerkschaftsbeiträge.
Grüsse
Spielemann
 
meines wissens nach gibt es den BAT nicht mehr, wurde abgelöst duch Tv-L und TV...(?) daher wirst du unter BAT stichwort nur "alte" regelungen finden. Hat sich aber allerhand getan! Schau mal unter verdi.de suchwort: tarif nach. Hilft vieleicht weiter. Ansonsten ist die Frage von Elisabeth wichtig. Kirchlich Privat, öffentliches Krankenhaus??? und natürlich "Klauseln" in Deinem Vertrag z.B. "Bezahlung in anlehnung des (früheren) BAT".
Hasse n Betriebsrat zur verfügung? kanns mal nachfragen...
 
Lt. Verdientsabrechnung werde ich nach BAT KR bezahlt. Jetzt hat Verdi doch eine Lohnerhöhung erstreikt(Januar2008). Leider habe ich bisher von dieser Gehaltserhöhung bzw. Einmalzahlung nichts gesehen.
Hallo McFly,
hast du dazu schon mal in deinem Personal(Lohn-)büro nachgefragt?? Auch der Betriebsrat/Personalrat muss dir dazu Auskünfte geben können, wie die Regelungen in eurem Haus aussehen!vidual

Leider gibt es in der BRD seit Wegfall des BAT sehr viele Individual-Regelungen, dass detaillierte Fragen meist nur vor Ort beantwortet werden können.
 
Ich habe es jetzt schriftlich. Wir werden nach BAT bezahlt obwohl im gleichen Schreiben steht, dass es diesen gar nicht mehr gibt.
Die erstrittene Gehaltserhöhung wurde bisher nicht gezahlt obwohl der Personalrat auch im Schreiben festhielt, dass die Firmenleitung den Abschluss anerkannte.
Sehr verwirrend, zumal der Betriebsrat bereits im Mai einen Rundbrief verfasste, dass der Tarifvertrag anerkannt wurde.



Zum Thema Familienzuschlag:
Aus meiner Sicht ist das ein Hausvertrag oder? (BAT gibts ja nicht mehr)

Leider macht die Dame in der Lohnbuchhaltung nicht unbedingt einen fitten Eindruck um eine kompetente Aussage zu bekommen. Der Arbeitgeber meines Mannes hat nochmals Informationen angefordert, bezüglich öffentliche Zuwendungen. Seitdem schweigt sich die Lohnbuchhaltung aus und antwortet nicht auf die Fragen.

Ausschlaggebend für die Zahlung des korrekten Familienzuschlages ist wohl die Tatsache ob öffentliche Gelder an die Trägerschaft gezahlt wird inkl. Forschungsgelder etc.
Das kann wohl derzeit nicht beantwortet werden.
Für mich (bzw. meinem Mann) bedeutet dies, dass bisher locker 1500€ offene Forderungen meinerseits anstehen.
 
Eine etwas verwirrende Diskussion, die hier stattfindet. Also mal einige Punkte zur Klarstellung:

a) den BAT gibt es nicht mehr!

b) wenn das Unternehmen einem Arbeitgeberverband angehört, ist wahrscheinlich ein neuer Tarifvertrag gültig, z.B. der TVÖD (außer im Land Hessen !)

c) ist das Unternehmen nicht in einem Arbeitgeberverband, gilt grundsätzlich das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Steht da noch ein Bezug zum BAT, hat dies leider zur Folge, das die Regelungen zum Ortszuschlag / Famlienzuschlag zwar noch gelten, aber leider keinerlei Anspruch mehr auf tarifliche Gehaltserhöhungen mehr bestehen (da der BAT nicht mehr existiert).

Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, sollte mal seine zuständige Vertretung befragen, die sollten es am besten wissen, ob und welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
 
c) ist das Unternehmen nicht in einem Arbeitgeberverband, gilt grundsätzlich das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Steht da noch ein Bezug zum BAT, hat dies leider zur Folge, das die Regelungen zum Ortszuschlag / Famlienzuschlag zwar noch gelten, aber leider keinerlei Anspruch mehr auf tarifliche Gehaltserhöhungen mehr bestehen (da der BAT nicht mehr existiert).

Ein mögliches Beispiel für diese Situation wären die caritativen AVR, die am BAT angelehnt sind und die selbstverständlich auch noch die Erhöhungen geben, weil die Tabellen des BAT ja in den AVR übernommen sind.