Zur Wundreinigung reicht meist warmes Wasser

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
es wird ja auch nicht behauptet, dass sich jeder mit diesen Keimen aus dem Wasserhahn infiziert, sondern z.B. bestimmte Personengruppen besonders gefährdet sind. Woher willst du denn wissen, ob der von dir behandelte Patient nicht dazugehört? Wenn ich doch dann von vornherein dieses Risiko ausschliessen kann, warum dann nicht?
Von diesen Empfehlungen profitiert nicht nur der Patient, auch du bekommst für dein Handeln Rechtsicherheit.
 
Ich stelle einfach einmal den Link zum RKI ein RKI - Krankenhaushygiene Themen A - Z - Wundreinigung/Trinkwasser . Im Endeffekt geht es darum, ob man das Wasser so rein hat, dass es als Medizinprodukt durchgeht. Oder anders gesagt, ist es billiger einen Filter täglich zu wechseln und die Keimzahl zu überwachen oder einfach NaCl zu nehmen und im Fall des Fallen die Schuld an den Hersteller abzuwälzen und da wir den USA nacheifern, würde ich auch nur mit sterilen Flüssigkeiten spülen und wenn was passiert ist wer anderes Schuld
 
Die letzte Meldung des RKI bezüglich unserer "Studie" besagte nur lapidar,daß geprüft werde. Weitere Infos haben wir noch nicht.
Aber noch ein Pluspunkt zum Spülen mit Leitungswasser : ne Verbrennung I./II./III. und sogar IV. Grades kann man ohne weiteres mit Leitungswasser kühlen,es werden dadurch keine Keimbesiedlungen beobachtet.
Solche Pro./. Contra Geschichten hatten wir ja nun schon oft,was mich dabei aber jedesmal irritiert,ist die "Gläubigkeit" mancher bezüglich RKI. Wenn man nur theoretische Grundlagen zur Verfügung hat,dann sollte man doch nicht gleich die moralische Keule schwingen,sondern eher hinterfragen,wie wird praktisch damit gearbeitet ?
Ich bleib dabei : bestimmte Wunden können mit normalem Leitungswasser gespült werden !
 
Das siehst Du eben falsch: es ist keine Gläubigkeit gegenüber den Vorgaben des RKI, sondern diese werden vor den Gerichten als "antizipierte" (vorgezogne) Gutachten herangezogen und dann argumentier Du mal dagegen an, mit der Einzelstudie. Für den Einzelnen wird es bis zur Veröffentlichung von anderen Vorgaben zur Rechtsicherheit "nur" die Verlautbarungen des RKI geben an die er/sie sich halten kann, - basta. Besserwisserei auf Grund von Einzeluntersuchungen hilft im Fall einer Rechtsprüfung nicht weiter! Also Achtung!!!
 
Ich habe mal bei einigen Ambulanzpatienten,die 2x wöchentlich zum VW ihrer u.cruri kamen,beide Varianten der Wundspülung benutzt. Zuerst mit angewärmten NaCl,dann normales warmes Wasser aus der Dusche und zum Schluß nochmal mit Octenisept.
Der Wundstatus der mit warmem NaCL gespülten Wunde änderte sich nicht. Der Wundstatus der mit warmem Leitungswasser aus der Dusche gespülten Wunde änderte sich ebenfalls nicht. Und der Wundstatus der mit Octenisept gespülten Wunde zeigte nach 3maliger Anwendung ein klares Ergebnis,es änderte sich am Wundstatus nämlich auch hier nix !!
Mein persönliches Fazit lautet deswegen,daß man bestimmten Wundarten durchaus einfach mit warmem Leitungswasser spülen kann,weil es den Wundstatus im Hinblick auf Keimeinschleppung in keinster Weise ändert,also die Wunde vom Leitungswasser nicht infiziert wird.
Alle 3 Spüllösungen entfernten Fibrinbeläge gleich gut und säuberten die Wunden sehr gut.
Also warum kein Leitungswasser ?? Weils RKI ne Empfehlung gibt oder weil tatsächlich die angeblich infizierende Wirkung des Leitungswassers bewiesen wurde ??
Zu diesem Thema gibts doch nun tausende von Lehrmeinungen,die sich zwar alle gut lesen und auch sicher nachvollziehbar sind,aber sie sind eben nur Theorie ! Man erfährt doch erst im Praxisversuch,also im "Feldtest",was genau passiert und was machbar oder eben nich machbar ist. Daher vertrete ich die klare Meinung,daß stink normales warmes Leitungswasser eine gut funzende Spüllösung ist.
Hier ist es genauso wie mit der Frage,ob das Urinieren auf offene Wunden,z.B. Schnittverletzungen,nun schädlich ist oder vielleicht doch desinfizierend durch den Harnstoff. Mein Opa schwor drauf,ob es das RKI genauso hält...


darf ich mal ergänzend nach "deinem" (oder "eurem") studiendesign fragen?


€€:

Die letzte Meldung des RKI bezüglich unserer "Studie" besagte nur lapidar,daß geprüft werde. Weitere Infos haben wir noch nicht.
Aber noch ein Pluspunkt zum Spülen mit Leitungswasser : ne Verbrennung I./II./III. und sogar IV. Grades kann man ohne weiteres mit Leitungswasser kühlen,es werden dadurch keine Keimbesiedlungen beobachtet.
Solche Pro./. Contra Geschichten hatten wir ja nun schon oft,was mich dabei aber jedesmal irritiert,ist die "Gläubigkeit" mancher bezüglich RKI. Wenn man nur theoretische Grundlagen zur Verfügung hat,dann sollte man doch nicht gleich die moralische Keule schwingen,sondern eher hinterfragen,wie wird praktisch damit gearbeitet ?
Ich bleib dabei : bestimmte Wunden können mit normalem Leitungswasser gespült werden !

sag mal, ist dir die klassifizierung der empfehlungen des rki in kategorien eigentlich bekannt?
 
..
Im Rahmen der Behandlung vor allem chronischer Wunden ist die Spülung nur ein Teilaspekt t h e r a p e u t i s c h e r Maßnahmen zur Wundheilung. Deshalb wird empfohlen, Fragen zum Wundmanagement primär an die Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung (DGfW - Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V.) zu richten. Auf deren Internetseiten werden Kontakte zu Kompetenzzentren angeboten.
...
RKI - Krankenhaushygiene Themen A - Z - Wundreinigung/Trinkwasser

Schlussfolgerung:
Anhand der vorliegenden experimentellen Studien können keine Aussagen zum Nutzen oder Schaden der Reinigung der Wunde mit Leitungswasser gemacht werden. Die Hinweise zu einem potentiellen Schaden ergeben sich aus nicht experimenteller Literatur. Die Spülung von Wunden mit Leitungswasser und die damit verbundene Frage, ob der Patient duschen dürfe, wurde im Expertenkreis stark kontrovers diskutiert und führte zu mehreren
Änderungen und Anpassungen der Aussage. ...
Ein Konsens zu einer Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Leitungswasser konnte nicht erzielt werden, sodass sich die Leitliniengruppe dazu entschieden hat, lediglich ein Statement abzugeben.
Die Alternativen sind daher unter Einbeziehung der individuellen Wundsituation und des individuellen Risikopotentials abzuwägen.
Im Sinne der Empfehlungen dieser Leitlinie zu einer gemeinsamen Entscheidungsfindung (vgl. E 29, E 2, E 12, E13), sollen Patienten vor dem (Wund-)Kontakt mit Leitungswasser über mögliche Vorteile (Lebensqualität, Kosten) und Nachteile (Kontamination mit Krankheitserregern) sowie über einen fehlenden nachgewiesenen Unterschied gegenüber NaCl-Lösung 0,9% hinsichtlich der Endpunkte dieser Leitlinie aufgeklärt und nach ihren persönlichen Präferenzen gefragt werden.
..
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/091-001l_S3_Lokaltherapie_chronischer_Wunden_2012-06.pdf ab S.96

Elisabeth
 
Sagen wir es so das RKI sieht sich nicht als zuständig an. Was aber interessanter wäre, was sagt die Wundversorgungsmeinung bei multiplen Ulzerationen mit massiven Keimbefall. Ich glaube MRSA und ESBL sind die einzigen Keime die auf dem Abstrich nicht gefunden wurden. Zusätzlich hat der Patient noch Infektionskrankheiten.
Jetzt wäre interessant dürfte der Patient gebadet oder geduscht werden, denn einen völligen Wundverschluss im Verlauf des Bades kann man nicht sicherstellen, es sei denn ich nehme einen Trockentauchanzug, aber dann kann ich mir das Bad und die Dusche sparen.
 
Es gibt tatsächlich Möglichkeiten, den Patienten abzuduschen, ohne dass du diesen in einen Tauchanzug steckst.

Wie lautet jetzt deine Frage?
 
@hk-um... die Antwort findest bestimmt auch in der verlinkten Leitlinie. Dort werden auch die aktuell angebotenen Mittelchen bewertet.

Elisabeth
 
Nicht wirklich Elisabeth Dinse. Seite 97 / 98 sagt: "...Die Spülung
von Wunden mit Leitungswasser und die damit verbundene Frage, ob der Patient duschen
dürfe, wurde im Expertenkreis stark kontrovers diskutiert und führte zu mehreren
Änderungen und Anpassungen der Aussage. Bei einer durch Ischämie und Diabetes mellitus
gestörten Wundheilung ist aufgrund der Pathophysiologie anzunehmen, dass das Risiko, bei
Eindringen eines Krankheitserregers eine lokale Entzündungsreaktion und/oder systemische
Infektionserkrankung zu entwickeln, gößer ist als bei einem rein venös bedingten Ulcus. Auf
der anderen Seite kann die Körperpflege durch Duschen erheblich zur Verbesserung der
Lebensqualität beitragen. Ob der Patient für die Dauer der Wundheilung duschen kann oder
nicht, kann losgelöst von der Frage nach der Wundspülung mit Leitungswasser betrachtet
werden, da für die Körperpflege auch Alternativen wie zum Beispiel Abdeckung der Wunde
denkbar sind."
In der Wundabdeckung liegt aber gerade das Problem, da er 8 zum Teil großflächige Ulzerationen
ab dem Sakralbereich absteigend hat und zusätzlich starke Kontrakturen der unteren Extremitäten
aufweist.
 
Ah danke für die Verlinkung der schwammigen,nichtssagenden RKI-Aussage,Elisabeth,damit tu ich mich pc-technisch immer schwer.
Eben solche Aussagen,lieber Eisenbarth,störten die Initiatoren unserer hausinternen "Studie",weshalb man sich entschloß,im Rahmen der stattfindenden Ambulanzbehandlungen einiges zu testen. Da die Ambulanz in meinen ZNA-Bereich fällt,habe ich interessehalber selbst mitgemacht und deswegen in meinem Post dieses Dich störende "Ich habe mal..." geschrieben. Denn ich habe wirklich mal :mrgreen:. Wenn Dich solche,nun wirklich nicht themenbezogenen,Formulierungen so aufregen,dann frage ich mich,ob Du Dir nicht vielleicht nur solcher Formulierungen wegen die Mühe des "sich-zum-Thema-Informierens" machst,um anschließend pseudokluge Sprüche verfassen zu können ?
Mal ehrlich,es gibt doch nun hunderte "Expertenempfehlungen" zum Thema Wundreinigung-/spülung und es sind sich keine zwei Experten einig ! Das viel gelobte RKI hält sich gleich mal ganz raus bzw. formuliert zu diesem Thema großformatige,nichtssagende Absätze in seinen "Leitlinien". Und hier ist der Haken : Es sind immernoch nur "Leitlinien",keine bindenden Grundlagen !!
Eben deswegen ist es doch den behandelnden Ärzten freigestellt,alternative Methoden zu "studieren",also macht doch bitte nicht so viel Aufriß wegen des RKI !! Den betroffenen Pat. bringt ein einfaches Spülen mit Wasser deutlich mehr Lebensqualität,müßen sie sich doch nicht mehr in ein Ganzkörperkondom wickeln,um duschen zu können. Und allein darum ging es bei uns.
 
Es gäbe dann auch noch den Expertenstandard für chronische Wunden.

Ich kenne übrigens auch Verbandmaterialien mit denen man problemlos duschen darf/kann, diese dürfen auch noch bis zu einer Woche auf der Wunde belassen werden.
 
Fragt sich: was sticht? Die Leitlinie für die Ärzte oder der Expertenstandard der Pflege. In D hat der Arzt die Therapiehoheit. Und ich bezweifele, dass der sich an den Expertenstandard halten wird. Auch sein Budget ist vorgegeben. Sparen müssen alle.

Elisabeth

PS Kannst du der Vollständigekt halber die entsprechende Passage aus dem Exopertenstandard einfügen? Ich kann iwie nix finden bei Google.
 
Ah danke für die Verlinkung der schwammigen,nichtssagenden RKI-Aussage,Elisabeth,damit tu ich mich pc-technisch immer schwer.
Eben solche Aussagen,lieber Eisenbarth,störten die Initiatoren unserer hausinternen "Studie",weshalb man sich entschloß,im Rahmen der stattfindenden Ambulanzbehandlungen einiges zu testen. Da die Ambulanz in meinen ZNA-Bereich fällt,habe ich interessehalber selbst mitgemacht und deswegen in meinem Post dieses Dich störende "Ich habe mal..." geschrieben. Denn ich habe wirklich mal :mrgreen:. Wenn Dich solche,nun wirklich nicht themenbezogenen,Formulierungen so aufregen,dann frage ich mich,ob Du Dir nicht vielleicht nur solcher Formulierungen wegen die Mühe des "sich-zum-Thema-Informierens" machst,um anschließend pseudokluge Sprüche verfassen zu können ?
Mal ehrlich,es gibt doch nun hunderte "Expertenempfehlungen" zum Thema Wundreinigung-/spülung und es sind sich keine zwei Experten einig ! Das viel gelobte RKI hält sich gleich mal ganz raus bzw. formuliert zu diesem Thema großformatige,nichtssagende Absätze in seinen "Leitlinien". Und hier ist der Haken : Es sind immernoch nur "Leitlinien",keine bindenden Grundlagen !!
Eben deswegen ist es doch den behandelnden Ärzten freigestellt,alternative Methoden zu "studieren",also macht doch bitte nicht so viel Aufriß wegen des RKI !! Den betroffenen Pat. bringt ein einfaches Spülen mit Wasser deutlich mehr Lebensqualität,müßen sie sich doch nicht mehr in ein Ganzkörperkondom wickeln,um duschen zu können. Und allein darum ging es bei uns.


willst du denn nun noch etwas zu eurem studiendesign sagen? da waren deiner aussagen meiner ansicht nach bislang etwas widersprüchlich.


würde zumindest mich pers. interessieren. ;)
 
Aus der Leitlinie der Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. zur Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten
mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz habe ich bereits zitiert. Die sind zurückhaltend mit einem "Verbot". Sie bewerten die eingeschlossenen Stiudien, u.a. auch die des RKI, auf Bezug zum Thema.

Welche Literaturbewertung hat nun der Pflegeexpertenstandard zu bieten?
Welche Auswirkungen hat Leitungswasser verglichen mit anderen Lösungen auf die Heilung von Wunden?
Auf Basis der Studienlage gibt es weder ausreichende Evidenz zur Befürwortung noch zur Ablehnung von Leitungswasser zur Wundreinigung. Die Entscheidung, Leitungswasser zu nutzen sollte abhängig gemacht werden von der Qualität des Wassers, Art der Wunde, Zustand des Patienten incl. relevanter Zusatzerkrankungen.
Cochrane Review, bezieht sich auf alle Arten von Wunden

http://www.dnqp.de/AnlageLiteraturstudieWunden.pdf S.75
Nach dieser Aussage müsste man im Expertenstandard eigentlich zum gleichen Ergebnis kommen wie die Leute aus der Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V: man kann aktuell nix genaues sagen.

Interessant fand ich in der Leitlinie für die Ärzte, dass es offensichtlich landesspezifische Unterschiede gibt, wenn es um Trinkwasser geht. Was in einem Land üblich, ist im anderen Land noch lange net so. Von daher sind Studien, die net aus D stammen, nur bedingt nutzbar.

Eliabeth
 
Ah danke für die Verlinkung der schwammigen,nichtssagenden RKI-Aussage,Elisabeth,damit tu ich mich pc-technisch immer schwer.
Eben solche Aussagen,lieber Eisenbarth,störten die Initiatoren unserer hausinternen "Studie",weshalb man sich entschloß,im Rahmen der stattfindenden Ambulanzbehandlungen einiges zu testen. Da die Ambulanz in meinen ZNA-Bereich fällt,habe ich interessehalber selbst mitgemacht und deswegen in meinem Post dieses Dich störende "Ich habe mal..." geschrieben. Denn ich habe wirklich mal :mrgreen:. Wenn Dich solche,nun wirklich nicht themenbezogenen,Formulierungen so aufregen,dann frage ich mich,ob Du Dir nicht vielleicht nur solcher Formulierungen wegen die Mühe des "sich-zum-Thema-Informierens" machst,um anschließend pseudokluge Sprüche verfassen zu können ?
Mal ehrlich,es gibt doch nun hunderte "Expertenempfehlungen" zum Thema Wundreinigung-/spülung und es sind sich keine zwei Experten einig ! Das viel gelobte RKI hält sich gleich mal ganz raus bzw. formuliert zu diesem Thema großformatige,nichtssagende Absätze in seinen "Leitlinien". Und hier ist der Haken : Es sind immernoch nur "Leitlinien",keine bindenden Grundlagen !!
Eben deswegen ist es doch den behandelnden Ärzten freigestellt,alternative Methoden zu "studieren",also macht doch bitte nicht so viel Aufriß wegen des RKI !! Den betroffenen Pat. bringt ein einfaches Spülen mit Wasser deutlich mehr Lebensqualität,müßen sie sich doch nicht mehr in ein Ganzkörperkondom wickeln,um duschen zu können. Und allein darum ging es bei uns.


Es wäre zielführen (und anständig) auf der Sachebene zu diskutieren und nicht angreifend zu werden!
- Ansonsten ist die RKI die nationale Leitlinie schlechthin (oder hast Du den Hinweis überlesen?)! Sie sticht damit auch die Vorgaben des Wundforums usw. und so lange Wasser nicht zugelassen ist als Wundtherapeutikum (wird es nie sein, da nie die Qualität für alle Zeit sichergestellt sein kann....) wird es nicht als solches empfohlen werden können!!!
 
Das RKI hält sich hier aber- und wie es scheint zurecht, wenn man die Bewertung der DGfW miteinbezieht- sehr bedeckt. Siehe Zitat. Unser Lieblingsargument, wenn es um Hygiene geht, zieht hier anscheinend nicht.

Das RKI beruft sich auf ff. Studie aus dem Jahr 2007: http://www.egms.de/static/pdf/journals/dgkh/2007-2/dgkh000094.pdf ... Zitat S. 3
Bei der akuten Wunde scheinen die zügige Dekontamination durch gründliche und ausführliche Spülung entscheidender zu sein als das verwendete Medium, wobei das hierzu verwendetes Wasser mindestens Trinkwasserqualität besitzen muss. ...
Bei der chronischen Wunde ist die Studienlage für eine endgültige Bewertung des Einsatzes von Wasser nicht ausreichend. Im ambulanten Bereich wird häufig Trinkwasser zur Wundspülung verwendet.
Auf der anderen Seite ist die Menge der Spüllösung entscheidend für den Dekontaminationserfolg, was erklären dürfte, warum auch bei der Anwendung von Wasser klinisch günstige Resultate erzielt wurden. Eine endgültige Bewertung von Lösungen zur Wundspülung ist aufgrund des fehlenden klinischen Vergleichs mit einheitlichem Studiendesign jedoch z.Z. nicht möglich

Warum man dann trotzdem eine Empfehlung bezüglich der Sterilität abgibt, erschließt sich mir nicht.

Elisabeth
 
@matras : Wie willst Du etwas als "die Leitlinie schlechthin" ausgeben,wenn sich diese zum behandelten Thema nun so überhaupt nicht klar äußert und wie entkräftest Du die von Elisabeth zitierten "Widersprüche" ? In z.B. allen gängigen,aktuellen ABC-Schemata zur 1. Hilfe wird auf die zeitnahe Spülung der betroffenen Körperareale mit normalem Wasser höchster Wert gelegt,wobei eine evtl. Kontamination mit Keimen z.B. des Auges völlig ignoriert wird. Ich finde,Elisabeth hat so ziemlich alles geschrieben,was zur Anwendung bzw. Beachtung von irgendwelchen Leitlinien von Belang ist,nämlich daß die Therapiehoheit zur Zeit noch beim Arzt liegt und dieser sich gewiß nicht von pflegerischen Leitlinien oder sogenannten "Expertenstandards" drein reden lassen wird.

@ Eisenbarth : Studiendesign,so so... Es handelte sich,wie schon wiederholt geschrieben,um einen hausinternen "Versuch",wenn Du so willst,wobei wissenschaftlich-statistische Kriegführung keine große Rolle spielte. Soll heißen,wir haben ganze 3 Patienten mit gleichgelagertem Ulcus cruris sowie annähernd identischen Wundverhältnissen über 10 Wochen jeweils 2x die Woche die Wunden vor erneutem VW einmal mit normalem warmem Wasser aus der Dusche,warmem NaCl sowie Octenisept gespült und beobachtet,inwieweit sich die Spüllösung auf den Wundstatus und die Wundheilung auswirkt. Und natürlich,ob normales Leitungswasser nun schadet oder nicht. Zur Kontrolle wurden jede Woche Abstriche gemacht und Blutentnahmen durchgeführt,wobei sich absolut keine irgendwie geartete Kontamination der Wunde durch Leitungswasser erwies.
Diese "Studie" wurde der sich weigernden Krankenkasse weitergeleitet,um alsdann auf deren Drängen ans RKI geschickt zu werden,mit der Bitte um Stellungnahme. *Lol*,besagte Stellungnahme fiel genauso nichtssagend aus,wie die restlichen,offiziellen Statements des RKI zum Thema Wundspülung,weswegen die Kasse dann auch die Kosten der Leitungswasserwundspülung übernahm. Es war also nix weltbewegendes,Großes im Rahmen einer internationalen Expertenstudie,wenn Du das meinst :P.
 
@matras : Wie willst Du etwas als "die Leitlinie schlechthin" ausgeben,wenn sich diese zum behandelten Thema nun so überhaupt nicht klar äußert und wie entkräftest Du die von Elisabeth zitierten "Widersprüche" ...................

Irrtum liebe ZNA-Öse: nicht ich gebe etwas als Leitline aus, sondern der Gesetzgeber in §23 IfSG [FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischenWissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und dieWeiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:1. Krankenhäuser,2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinischeVersorgung erfolgt,4. Dialyseeinrichtungen,5. Tageskliniken,6. Entbindungseinrichtungen,7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genanntenEinrichtungen vergleichbar sind,8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweilsdie veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beimRobert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut
beachtet worden sind.) bitte diese Tatsache bei den weiteren Argumentationen zu berücksichtigen! Also werd ich auch nicht Elisabeths Zitate entkräften, da irrelavant - solange RKI so sagt und diese Aussagen Kraft Gesetz zum Standard erhoben sind!!!
[/FONT]
[/FONT]
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen