Aqua zur Wundreinigung

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:boxen::boxen::boxen:
ich kämpf ja schon.....wie verrückt, aber meine Idee da nen Korken rein zu drehen fand nicht wirklich Akzeptanz :?:

Aber die Intrathorakale Wunddauerdusche mit DIN Absaugschlauch und Dauerkreiselpumpe für die ambulante Behandlung existiert schon im Kopf:freakjoint::fidee::trinken:
Gruß
klaus
 
@Trisha

Hallo, erst einmal ich weiß was Standarts sind und das diese nicht aus langeweile gemacht worden sind.

Mein Vorschlag wäre einfach mal das sich zuerst mal die Wundmanager einig werden. Habe mit den WUNDMANAGER GESPROCHEN DER FÜR MICH ZUSTÄNDIG IST; DU WIRST ES NICHT GLAUBEN; ER HAT SEIN OK FÜR DAS ABDUSCHEN DER wUNDE GEGEBEN; sieht auch kein Problem .
Und was mache ich jetzt???

Auch vergißt du einst, wir in der häusl. Pflege haben keinen Vorrat an ringer-Nacl 0,9 oder etwas anderes für die Wundspülung. Wir können nur das benutzen was wir haben und verordnet bekommen.
Auch sollten wir mal realistisch sein, wer verordenet heute noch die optimalen Dinge für eine richtige Wundbehandlung an, ich spreche wieder aus meiner Erfahrung, es ist selten ein arzt darunter der es macht.
Wenn der Arzt sagt nein, dann sagt er nein, da kann ich mit tausend Arrumenten kommen, kann Standarts vorlegen, kann mich auch weigern den Verband zu wechseln, und wer zahlt dafür, nicht ich und nicht der Arzt, der Kunde zahlt.
Die einzige Absicherung die ich habe alles zu dokumentieren.

Es ist immer leicht alles zu kritisieren, ich denke schon das ich eine korrekte Schwester bin und in der Lage bin, auch Wunden zu beurteilen, auch wenn ich kein Wundmanager gemacht habe.

Ich könnte dir tausend Dinge schreiben, die nicht denn Pflegestandart entsprechen, aber so gemacht werden, weil es halt keine andere Möglichkeit gibt.
Was in den Fortbildungen und Weiterbildung gesagt wird ist natürlich toll, aber die realität sieht halt anders aus.
Ich weiß auch das ich mich in einer Grauzone bewege, weil ich es ja auch anders weiß.

Das müßte mal gesagt werden

Gruß
 
Hallo traumfänger,


ich zweifelte in keiner Weise an Deinen vorhandenen Kompetenzen und Fähigkeiten, sondern ich sehe und merke, dass Du Dich mit der Thematik beschäftigst und Dich engagierst (da gibt es leider andere, die sich weniger für solche Angelegenheiten interessieren und "einfach tun").

Ich kann Deine Ansichten verstehen, was die Unterschiede zwischen grauer Theorie und Praxis angehen.

Trotzdem muss ich erneut wiederholen, was ich bereits schrieb.
Standards sind Richtlinien, die verbindlich sind. Standards sind Handlungsanweisungen, auf die sich in einem Rechtsstreit der Kläger, Gutachter und Richter einmal berufen wird. Also nehme die Standards auch ernst (Du schreibst ja, Du weisst was Standards sind!), und nicht den Arzt oder den Wundmanager.

Unabhängig was Dein für Dich zuständiger Wundmanager Dir empfiehlt und für gut und unbedenklich empfindet und was der Arzt verordnet: Du hast als durchführende Pflegekraft eine Verantwortung für Deine Tätigkeiten zu tragen. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde, weil der Patient eine Wundinfektion, im schlimmsten Falle eine Sepsis erlitt, dann haftest Du. Oder glaubst Du, Du bekommst dann noch Rückendeckung von Deinem Wundmanager oder Arzt? Da hört nämlich meist die Kollegialität auf.

In der häuslichen Pflege hatte ich noch nie eine Veranlassung, Wunden auszuduschen. Der Arzt verordnete auf Privatrezept NaCl oder Ringerlösung in kleinen Einheiten, die der Patient seiner Gesundheit zuliebe in der Apotheke besorgt hat. So teuer sind die Lösungen nicht.

Wenn Du bei einem Arzt keine Chancen hast, weil er Standards nicht einsehen oder Deine Argumente nicht anhören möchte, dann hast Du eine weitere Pflicht: die der Remonstration. Wenn Du die Versorgung und Therapie, die der Arzt verordnet hat, für bedenklich hältst, dann musst Du ihm das schriftlich mitteilen. Und zwar was Du für bedenklich hältst und warum (Begründung aus wissenschaftlicher Sicht).

Fazit: Du wirst haftbar gemacht, wenn etwas passiert (zivilrechtlich, beim Strafrecht muss ein Täter "vorhanden" sein - und in der Regel versorgst Du die Wunden nicht alleine). Dein Wundmanager und Arzt werden wahrscheinlich fein raus sein. Deine Erfahrung in Bezug auf das was Du gesehen, erlebt und gehört hast sind in einem solchen Ernstfall unwirksam.
Ausnahme: wenn in Eurem Standard zur Wundbehandlung das Ausduschen der Wunden als Reinigungsmassnahme aufgeführt ist, haftest nicht Du, sondern die Einrichtung.

Ausduschen der Wunden ist und bleibt obsolet, wenn hygienische Auflagen nicht erfüllt werden (können. z.B. im häuslichen Bereich).

LG
Trisha
 
Hallo,
Die Schwester Der Pfleger befasst sich in der Juliausgabe mit dem Thema Wundspülung:

Wundspülung von Dr. Kurt Kaehn - Die wirksame Lösung
Chronische Wunden sind immer Problemwunden. Ihre Behandlung erfordert viel Sorgfalt und stellt hohe Anforderungen an das Pflegepersonal. Ein frühzeitiger Heilerfolg ist auch unter Kostenaspekten ein wichtiges Ziel. Der Entfernung des Wundbelags kommt dabei besondere Bedeutung zu: Wundbelag stört die Mikrozirkulation und begünstigt das Keimwachstum. Die Wundspülung ist eine gebräuchliche und einfache Methode, Wundbelag zu entfernen. Im folgenden Beitrag wird die Wirkung verschiedener Wundspüllösungen dargestellt.

Textabsatz:
Der Einsatz von Leitungswasser, ein (unsteriles) Lebensmittel, ist rechtlich problematisch und wird von einigen Hygienikern und staatlichen Aufsichtsbehörden als Körperverletzung bewertet.
Tja wieder ein Beitrag der mehr verwirrt als für Klarheit sorgt !

Tatsache ist, dass in Krankenhäusern (SGB V ) Wundspüllösungen (Octenisept, Prontosan) Nacl0,9% und Ringerlösung ausreichend zur Verfügung stehen, während im Altenpflegebereich und der Amb.Pflege (SGB XI ) der Klient diese Produkte aus eigener Tasche bezahlen muss.

siehe:
http://www.werner-sellmer.de/
Wundspüllösungen (Ringer-Lösung, NaCl 0,9%..) dürfen nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden
Octenisept(R) darf nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden
Polyhexanidrezepturen ("Lavasept(R)") dürfen nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden
Emla(R)-Salbe darf nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden
Somit ist es nicht verwunderlich wenn der Hausarzt das Ausduschen einer chronischen Wunde mit Leitungswasser verordnet.

Gruss wundmentor
 
Hallo wundmentor,

vielen Dank für Deinen interessanten und informativen Beitrag.

wundmentor schrieb:
Somit ist es nicht verwunderlich wenn der Hausarzt das Ausduschen einer chronischen Wunde mit Leitungswasser verordnet.

Da hast Du recht, verwunderlich ist es nicht. Aber eine verantwortungsbewusste Pflegekraft wird einer solchen Verordnung nicht folgen - zumal der Arzt hier nur sein Budget nicht überschreiten will. Bis jetzt ist es noch keinem Arzt wirklich ernsthaft an den Kragen gegangen, weil er sein Budget überschritt. Er muss die Budgetüberschreitung nur begründen können! Aber das ist ja bürokratischer Aufwand.
Entweder die Pflegekraft überzeugt den Arzt mit Argumenten und Richtlinien,
oder sie bittet den Arzt eine solche Wundtherapie in eigener Verantwortung zu übernehmen, oder sie führt die verordneten Massnahmen durch nachdem sie remonstriert hat.
Viele Ärzte sind leider uneinsichtig wenn es um die moderne Therapie von Wunden geht.
Die Entwicklung ist schrecklich: anhand der Beiträge erkennt man, wie schnell wir uns wieder zurück ins Mittelalter bewegen. Alte Hausmittelchen (wie Schmierseife, Olivenöl, Honig oder Zucker mit zerschnittenen Bettlaken als Skundärverband - kann man ja waschen) werden nicht selten angewandt. Vorm Ausspülen der Wunde mit Leitungswasser oder zur Abwechslung vielleicht mal mit billigem Wein aus dem Aldi schrecken so manche Pflegekräfte nicht zurück - "hat ja der Arzt verordnet".
Traurig.
Die Patienten die ich betreute, waren grundsätzlich bereit, Wundantiseptika und Ringerlösung o.ä. selbst zu bezahlen.

LG
Trisha
 
Hallo Trisha,

leider hat das nichts mit ärztlichem Bugdet zu tun.
Der Arzt darf die Wundspüllösungen nicht auf Kosten der Kasse verordnen.
Für uns im SGB XI Bereich tätigen Pflegekräfte wäre es wünschenswert wenn Wundspüllösungen wieder auf "Kassenrezept" verordnet würden. Nicht jeder Pflegebedürftige hat das Geld sich Wundspüllösungen zu kaufen.

Bei den Verbandsmitteln ist es anders:
http://www.bvmed.de/themen/Arztpraxis/article/Verordnungs-_und_Erstattungsfaehigkeit_von_Verbandmitteln.html

Glücklicherweise auch deshalb werden die "uneinsichtigen Ärzte" immer weniger und immer mehr Hausärzte stehen zur modernen Wundtherapie.
Leider sind die Rahmenbedingungen um ein "Modernes Wundmanagement" im SGB XI Bereich durchführen zu können sehr begrenzt.
( Kostenfaktor )

und zum Ausduschen von sekundär heilenden Wunden mit Leitungswasser:

Es gibt bis jetzt von den Experten weder ein klares JA noch ein klares NEIN dazu.

Auch wenn ich noch so verantwortungsbewusst bin und gegen ein Ausduschen der Wunde beim Arzt remonstriere; letztentlich muss ich`s durchführen. Hauptsache es ist dokumentiert.

Gruss wundmentor
 
Zuletzt bearbeitet:
@ trisha
Die Patienten die ich betreute, waren grundsätzlich bereit, Wundantiseptika und Ringerlösung o.ä. selbst zu bezahlen.
1. Ich finde es toll wenn du solche Pat. hast. Leider habe ich diese nicht, viele "meiner pat" leben am Existenzminuimum, sind froh wenn sie mit ihre niedrigen Rente auskommen.

2. erkläre einen Pat. der gerade vom Hausarzt kommt, und endlich Duschen darf, wie schlecht es für die Wunde ist. Da kann ich zig Argumente, Pflegestandarts vorlegen, sie zeigt mir einen Vogel und fragt mich wer ich eigentlich bin und ob ich über den Arzt stehe.
Alte Hausmittelchen (wie Schmierseife, Olivenöl, Honig oder Zucker mit zerschnittenen Bettlaken als Skundärverband - kann man ja waschen) werden nicht selten angewandt. Vorm Ausspülen der Wunde mit Leitungswasser oder zur Abwechslung vielleicht mal mit billigem Wein aus dem Aldi schrecken so manche Pflegekräfte nicht zurück - "hat ja der Arzt verordnet".
Alte Hausmittelchen sind mir auch bekannt, aber nicht das
wir uns hier im Forum mit unqualifizierten Äusserungen auseinandersätzen müssen.
Wir sollten uns doch weiterhin auf dem Boden der Sachlichkeit bewegen.


gruß
 
traumfänger schrieb:
... aber nicht das
wir uns hier im Forum mit unqualifizierten Äusserungen auseinandersätzen müssen.Wir sollten uns doch weiterhin auf dem Boden der Sachlichkeit bewegen.

Dann bitte ich Dich, lieber traumfänger, sachliche und qualifizierte Äusserungen zu leisten. Die Erfahrungen und Erlebnisse die Du tagtäglich machst und erlebst, haben wir alle - doch die meisten setzen sich, zum Glück!, mit viel Engagement zur Wehr und lassen das nicht zu. Im Interesse unserer Patienten.

LG
Trisha
 
Also bei uns im Krankenhaus, wird zur Spülung Nacl 0.9% verwendet.
und bei septischen wunden Octenisept.
Aqua wäre mir neu
 
@trisha
@traumfänger

Ach ja,
die Hausmittel werden doch nicht von uns angewendet. oder?
Das kommt doch aus dem "Volksglauben" heraus.
Sogar regional verschieden.
Die Postings befassen sich mit Aqua.
Darf ich Aqua (Leitungswasser) zur Wundreinigung anwenden?

m.f.G. wundmentor
 
@wundmentorIch hoffe und denke das die Hausmittelchen nicht mehr von uns angewandt werden.

In der Vergangenheit leider sehr viele.

Mir geht es einfach darum, das in der amb. Pflege Wunden ausgeduscht werden, nach ärztl. Anordnung und wenn wir nichts anderes bekommen, wird es auch gemacht. Habe unterschiedliche Meinungen dazu gehört, wollte niemanden meine Ansichten aufdrücken, wollte einfach nur darüber diskutieren .

Gruß
 
Wundspülung

Hallo Trisha,
du verdammst das Ausduschen mit Leitungswasser. Warum?
In vielen Wundzentren wird dies praktiziert und es gibt keine negativen Ergebnisse.
Nach einer Studie der UNI Tübingen ist das Ausduschen mit Leitungswasser effizienter als mit steriler Kochsalzlösung, da durch das Ausduschen noch eine mechanische Reinigung hinzu kam ( Reduzierung des Biofilms ). Die Keimreduzierung war fast genauso hoch wie eine Wundspülung mit Oktenisept.
Der Vorteil der Wundspülung mit Leitungswasser ist eine höhere Patientenakzeptanz und es ist deutlich preiswerter. Auch die Anwärmung der Spüllösung ist mit Leitungswasser wesentlich eher und einfacher zu erreichen.
Fazit:
Wenn keine Gründe gegen das Leitungswasser sprechen ( Verdreckter Duschkopf, Keime im Wasser etc. ) wäre es Volkswirtschaftlich und Patientenorientiert fatal chronische Wunden nicht mit Leitungswasser auszuduschen.
Als einzige Ausnahme könnte man evtl. infizierte Wunden nennen.
Grüsse
Axel

Der Verfasser der Studie ist zu erreichen unter:
Gudrun.Deutschle-Coerper@med.uni-tuebingen.de
 
bethke schrieb:
du verdammst das Ausduschen mit Leitungswasser. Warum?

Das habe ich, sofern Du meine anderen Beiträge gelesen hättest, ausführlich und vor allem mehrfach erklärt .

bethke schrieb:
In vielen Wundzentren wird dies praktiziert und es gibt keine negativen Ergebnisse.?

Das ist das was Du weisst. Ich weiss mehr. Und zwar dass es schon negative Ergebnisse gab und sicher auch noch geben wird. Meinst Du etwa, Infektionen im KH oder in sonstigen Einrichtungen, die durch Ärzte oder Pflegepersonal entstehen, werden nach aussen bekannt? Leider (!) nicht. Deshalb werden ja auch immer nur "gute" Erfahrungen und Beobachtungen gemacht.

bethke schrieb:
Nach einer Studie der UNI Tübingen ist das Ausduschen mit Leitungswasser effizienter als mit steriler Kochsalzlösung, da durch das Ausduschen noch eine mechanische Reinigung hinzu kam ( Reduzierung des Biofilms ). Die Keimreduzierung war fast genauso hoch wie eine Wundspülung mit Oktenisept.
Der Vorteil der Wundspülung mit Leitungswasser ist eine höhere Patientenakzeptanz und es ist deutlich preiswerter. Auch die Anwärmung der Spüllösung ist mit Leitungswasser wesentlich eher und einfacher zu erreichen

Auch da scheinst Du meine vorherigen Beiträge missachtet zu haben. Diese Studie aus Tübingen ist wissenschaftlich gesehen nicht korrekt durchgeführt, das Ergebnis hat keine Aussagekraft (für Laien eben schon). Das weiss ich aus erster Hand von namhaften Pflegewissenschaftlern und Pflegeforschern, die diese Studie analysierten. Auf diese Studie sollte man sich besser nicht berufen.

bethke schrieb:
Fazit:
Wenn keine Gründe gegen das Leitungswasser sprechen ( Verdreckter Duschkopf, Keime im Wasser etc. ) wäre es Volkswirtschaftlich und Patientenorientiert fatal chronische Wunden nicht mit Leitungswasser auszuduschen.
Als einzige Ausnahme könnte man evtl. infizierte Wunden nennen.

Sehr fraglich: Du würdest also Wunden, die nicht infiziert, nicht kolonisiert und nicht kontaminiert sind, mit Leitungswasser ausduschen. Auf die Gefahr hin, dass sie sich infizieren!
Als Gründe gegen Leitungswasser sprechen grundsätzlich das Fehlen des speziellen Filters in der Wasserleitung und das Nichteinhalten der Vorlaufzeit des mindestens 70 Grad heissen Wasers über mindestens 15 min (Vorgaben des RKI).

Also volkswirtschaftlich und patientenorientiert ist es fatal, Wunden mit Leitungswasser auszuduschen.

Fazit:
Auch Du wirst im Falle einer Klage durch einen geschädigten Patienten mit Deiner Argumentation mit Sicherheit nicht durchkommen. Richter berufen sich auf das, was wissenschaftlich untersucht und standardisiert ist.
Standards sind vorweggenommene Expertengutachten und rechtlich bindend, für alle Praktizierenden.
Und nicht das was man erfahren und gesehen hat, oder irgendwann in einer Zeitschrift mal gelesen hat.

bethke schrieb:
Der Verfasser der Studie ist zu erreichen unter:
Gudrun.Deutschle-Coerper@med.uni-tuebingen.de

Frau Gudrun Deutschle ist mir bekannt.

@wundmentor

Die Hausmittelchen werden leider häufig von Pflegekräften angewendet, weil diese meinen, was der Arzt anordnet sei schon korrekt und der Pflegekraft selbst könnte es dadurch nicht an den Kragen gehen. Leider ein Trugschluss.
Vieles kommt aus dem Volksglauben, und es heisst nicht (!), dass diese schlecht und der Wundbehandlung nicht dienlich sind.
Nur dürfen solche Produkte nicht wissenschaftlich im Rahmen einer randomisierten Studie untersucht werden, weil die Auswirkung dieser Produkte, die ja nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, absolut unbekannt sind. Das heisst, die Ethikkommission würde solche Studien nicht zulassen, weil die Gefahr der Schädigung für den Patient besteht.

LG
Trisha
 
Grins, ist doch schön, wenn so unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen.
Es gibt eine Studie von Valente JH: Annals of Emergency Medicine 2003;41:609
Hierbei handelt es sich um eine prospektive randomisierte Studie auf einer Intensivstation mit Verbrennungspatienten. Hier war bei Patienten, deren Wunden abgeduscht wurden, keine höhere Infektionsrate feststellbar.

Was man zur Tübinger Studie wissen sollte, ist erstens die Tatsache, dass daran nur 12 Patienten teilgenommen haben.
Zweitens wurde die Keimbelastung vor und nach dem Reinigen gemessen.
Drittens wurde das Ausduschen mit einer NaCl-Spülung und der Reinigung einer Wunde mit Octenisept verglichen. Hierbei haben das Ausduschen und das Behandeln der Wunde mit Octenisept deutlich besser abgeschnitten als die Spülung mit NaCl.

Ganz egal, was ich vom Ausduschen einer Wunde halte, muss ich doch sagen, dass ich eher bezweifle, dass die Wundinfektion darauf zurückzuführen ist.

Das Problem bei der Behandlung von chronischen Wunden ist eher die Tatsache, dass es hier fast keine evidenzbasierten Studien oder Leitlinien gibt, auf die man sich berufen kann.
 
Hallo wundtussi (schön dass Du auch mal wieder hier bist :hippy: ), Hallo all die anderen!

Zur Klarstellung: ich sage nicht, Ausduschen ist immer schlecht oder sonstige Hausmittelchen sind immer schlecht.
Sondern ich sage: es gibt Richtlinien (z.B. bzgl. Ausduschen Richtlinien vom RKI) die genaue Anweisungen geben, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit für den Patient keine Gefahr besteht. Und an diese sollte man sich halten - und wenn nicht, muss das von dem jeweiligen Anwender schriftlich und aus wissenschaftlicher Sicht begründet werden! Eine solche Begründung kann jedoch logischerweise nicht auf bisherige Vorerfahrungen und Beobachtungen beruhen! Jedoch: wenn ein Patient im häuslichen Bereich darauf besteht, so behandelt zu werden, ist dies zu berücksichtigen und auf jeden Fall zu dokumentieren.
Heutzutage klagen immer mehr Patienten. Zu Recht! Und kommt es zu einem Prozess, beruft sich der Richter grundsätzlich immer auf Standards bzw. Richtlinien - nicht auf Studien!
Leider befassen wir uns in unserer Einrichtung ständig mit Patientenanfragen, die aufgrund Wundinfektionen, die auf Therapiefehler oder Nichteinhalten der Hygienestandards zurück zu führen sind, total verzweifelt sind.
Die meisten trauen sich nicht, zu klagen. Aber der Trend geht eher dahin, dass sich Patienten mehr und mehr wehren, weil sie ein Anspruch auf fachgerechte, (nach dem aktuellen Wissensstand) Betreuung haben.

LG
Trisha
 
Duschen

Hallo Trisha,

ich habe mir gerade eure ganze Diskussion durchgelesen.
Und sehe es eigentlich auch wie du.

Bei uns im Haus sagt unser Hygieniker aber das unser Leitungswasser aber so gut ist, das es keine Bedenken gibt damit die Wunden auszuduschen.

Bin gerade dabei mir von ihm die ganzen Unterlagen zu organisieren, aber die lassen sich auch ungern in die KArten schauen.

DAs Problem ist nun, das die MA auf Station Ihm glauben unter weiter ausduschen und nicht abwarten wollen bis wir das schriftlich haben.
Schließlich war es doch JAhre lang gut warum soll es jetzt schlecht sein................ :angry:

Gruß MAja
 
[font=TimesNewRoman, serif]Hallo,[/font]​
habe Meinungen aus den geläufigsten Veröffentlichungen und Büchern zusammengetragen:[font=TimesNewRoman, serif]
[font=TimesNewRoman, serif]Sellmer Handout 2005 Version 02 Juni 2005 Seite 9[/font]
[font=TimesNewRoman, serif]Wundfibel LBK Hamburg Seite 36[/font]

[font=TimesNewRoman, serif]Die Verwendung von Leitungswasser ist nur zulässig, wenn der Nachweis der mikrobiellen Qualität [/font][font=TimesNewRoman, serif]des Wassers nachgewiesen ist (z.B. 0,2μm-Sterilfilter). In jedem Falle sollte nach Anwendung von [/font][font=TimesNewRoman, serif]Leitungswasser z.B. in Form der Dusche eine abschließende Spülung mit einer antiseptischen Lösung [/font][font=TimesNewRoman, serif](s.o.) durchgeführt werden.[/font]
[/font]
Essener Wundfibel:Seite 9
[font=Arial,Bold, sans-serif]Duschen und Baden[/font]
[font=Arial, sans-serif]Bei der Wasserqualität unseres Trinkwassers bestehen keine grundsätzlichen [/font][font=Arial, sans-serif]Bedenken, Wunden zu duschen um sie zu reinigen. Dem Duschen ist gegenüber [/font][font=Arial, sans-serif]dem Baden der Vorzug zu geben, da evtl. kontaminiertes Wasser abfließt und ersetzt [/font][font=Arial, sans-serif]wird. Beim Baden (auch mit Desinfektionszusatz) wird eine Verunreinigung nur [/font][font=Arial, sans-serif]verdünnt und Wund- und Hautkeime werden gleichmäßig verteilt. [/font]
[font=Arial, sans-serif]Beim Ausduschen [/font][font=Arial, sans-serif]oder Baden hat im Wesentlichen der mechanische Reinigungseffekt Bedeutung, [/font][font=Arial, sans-serif]jedoch können harte Wundränder oder Hyperkeratosen aufgeweicht und somit [/font][font=Arial, sans-serif]leichter abgetragen werden[/font]
Leitfaden Chronische Wunden Klinikum Bad Cannstadt

[font=Times New Roman, serif]Ein Ausduschen mit Leitungswasser ist aufgrund der mangelnden engmaschigen [/font][font=Times New Roman, serif]Überwachung auf Pseudomonaden, Enterobacter oder Legionellen nicht zu empfehlen[/font]
Probst- Vasel-Biergans Wundmanagement Seite 224

Leitungswasser: Unterschenkelgeschwüre oder diabetuische Fußulcera können sehr gut mit körperwarmem Leitungswasser (Voraussetzung: Trinkwasserqualität) geduscht werden.Die Ergebnisse einer randomisierten Studie, die das Reinigen akuter traumatischer Wunden mit Leitungswasser und physiologischer Kochsalzlösung vergleicht, zeigt eine geringe Infektionsrate der mit Leitungswasser gereinigten Wunden (Hall Angeras 1992)
Kerstin Protz Moderne Wundversorgung Seite 5

Es ist davon abzuraten, bei der Wundspülung Handdusche und Leitungswasser einzusetzen Ablagerungen in den Leitungsrohren und Keime im Duschkopf führen zu einer Kontamination des Wassers und somit auch der Wunde. Mit speziellen Filtersystemen kann diese Verunreinigung allerdings vermieden werden.
Kammerlander Lokaltherapeutische Standarts Seite 202
Normales Leitungswasser
Darf nicht grundsätzlich empfohlen werden, wegen teilweisen Verunreinigungen von Wasserdepots, Leitungen,....
Mittels Wunddusche werden stark verschmutzte, eitrig belegte und mit weichen (schludrigen) Belägen überzogene Wunden ausgespült; als „Grobreinigung“ in der Chirurgie noch in Gebrauch. Daran anschließend soll jedoch mit den üblichen sterilen Methoden (Umschlag und Verband) weiterbehandelt werden.

Gruss wundmentor
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@wundmentor:
das ist eine super Idee gewesen diese Auszüge hier mal einzustellen!

Ich finde es macht nur all zu deutlich, in welchem Dilemma man da steckt.
Ich persönlich bin eigentlich kein Fan vom Ausduschen, vor allem, da ich weiß, dass die Rohre in unserem Haus aus den 60ern stammen, und im Klinikum schon einmal im Wasser Legionellen festgestellt wurden, und dass in einem Neibau.
Das zeigt mir, dass zumindest im Krankenhaus (komischerweise) eine potentielle Gefahr für Patienten besteht, wenn sie einer Wunddusche zugeführt werden. Mit Filter und einer Heißwasservorlaufzeit würde ich es bei stark eiternden Wunden als mechanische Reinigung wohl mal in Erwägung ziehen. Natürlich mit anschließender Antiseptischer Behandlung.

Aber wie ist es nun in der ambulanten Pflege mit einer Dusche, aus der Trinkwasser kommt, welches wir zum Trinken!!! nutzen (man denke an Getränke, die nicht gekocht werden, z.B. Wasserboy oder wie diese Kohlensäuregeräte heißen)?
Trinken wir tatsächlich hin und wieder mal Legionellen, Enterobacter oder irgendwas anderes potentiell infektiöses und werden davon nicht Krank???

Ich will ja nicht sagen, dass das Wundduschen zu Hause ungefährlich und im Krankenhaus gefährlich ist, aber irgendwie macht mich das sehr nachdenklich und ich komme nicht drumherum das ambulante ausduschen für unbedenklicher zu halten:knockin:

Gruß vom etwas verwirrten Klaus

PS: ...im übrigen würde da auch mal eine Studie helfen...
 
Hygiene

Habe gerade von unserem Hygieniker den Artikel aus "Die Schwester Der Pfleger" erhalten, mit der Studie aus Tübingen.
Ich habe ihm die Nachteile erzählt und versucht mich mit ihm darüber zu unterhalten, aber es hat nichts gebracht.
Er sagt dieser Artikel ist aussagekräftig und das sei so schon o.k.
Also kann ich nur an den natürlichen Menschenverstand meiner Kollegen appelieren.
hoffe das das klappt.

Maja
 
Hallo,
da Trisha ja sehr genau zu wissen scheint worum es geht, habe ich beim RKI nachgefragt wie es mit Studien aussieht und wie die Empfehlung des RKI wäre. Darf man chronische Wunden mit Leitungswasser ausduschen oder nicht.
Die Antwort der RKI war sehr zurückhaltend.
Sie haben geschrieben, dass im September eine neue Empfehlung zu diesem Thema erscheinen soll und sie dieser Empfehlung nicht vorgreifen wollen. Zum anderen haben sie auf die Empfehlungen "Prevention of surgical site infection, 1999" der Centers for Disease Control verwiesen. Hier geht es aber ausschließlich um frische durch Chirurgen zugefügte Wunden.

Trisha fragte weiterhin:
"Du würdest also Wunden, die nicht infiziert, nicht kolonisiert und nicht kontaminiert sind, mit Leitungswasser ausduschen. Auf die Gefahr hin, dass sie sich infizieren!"
Nein, das würde heißen ich dusche frische chirurgische Wunden, denn nur solche Wunden sind "Aseptisch". Chronische Wunden sind immer mindestens kolonisiert.


Die Beiträge von wundmentor zeigen sehr deutlich, dass sich die Fachverbände und Anwender nicht einig sind, ob man Leitungswasser in der Wundbehandlung von chronischen Wunden einsetzen darf bzw. sollte.


Der Hinweis von Trisha nach der rechtlichen Situation ist hier schon nicht mehr so eindeutig. Wenn der eine Verband dieses Feststellt, der andere jenes wird vor Gericht, sollte es zu einem Verfahren kommen keine eindeutige Festlegung erfolgen.

Der Hinweis von Trisha, dass schlechte Ergebnisse wie z.B. gehäufte Infektionen in einem Krankenhaus nicht bekannt werden, ist so nicht richtig. Sie werden wohl nicht durch die Presse verbreitet, aber es wird auf z.B. gehäufte Infektionen reagiert. Es wird nach Ursachen gesucht und wenn die Ursachen, wie z.B. Ausduschen von chronischen Wunden gefunden werden, werden die Ursachen abgestellt. Wie die Ursachen abgestellt werden ist dann Aufgabe z.B. der Hygienekommission ( Einbau von Filtern in das Wassersystem, Untersagen von Wundduschen etc.).

Wir bei uns im Haus verfahren nach dem Schema welches Duetzman beschrieben hat.
1. Reinigung der Wunde durch Ausduschen mit Leitungswasser
2. Desinfektion der Wunde nach dem Ausduschen, bei uns durch Oktenisept
3. Steriler Verband, je nach Wundart und Wundtyp ( VacVerband, Madenverband, Hydrokolloidverband, Tupferverband etc.)

Bei einem Madenverband wird auf die Desinfektion verzichtet, weil sich gezeigt hat, dass die Maden negativ auf das Desinfektionmittel reagieren. Bei Hydrokolloidverbänden ist uns noch kein negativer Effekt zwischen dem Desinfektionsmittel und dem Verband aufgefallen.

Grüsse
Axel


 
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