Eine Note ist nicht justiziabel.
Heißt - du kannst nicht auf eine bessere Note klagen, sondern auf Aufhebung der Prüfung wegen Formfehlern und dann die Prüfung nochmals machen, evtl. an einer anderen Schule.
Wo - bei Gericht.
Beschwerde/Antrag auf Aufhebung - Schulaufsichtsbehörde.
Wird diese aber nicht machen, es sei denn die Formfehler sind so offensichtlich, dass diese nicht drum rum kommt.
Zuerst aber Antrag auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen - auch Schulaufsichtsbehörde.