Denke, es kommt auch drauf an, wie man es "verkauft" und was es für Motive sind (denke da an "böse" Sachen, Hakenkreuze....).
Verbieten darf es der AG nicht, auch wenn er es nicht gutheisst.
Zur Hygiene: aufpassen muss man nur, direkt nach dem Stechen, bis es abgeheilt ist. Solange es noch etwas nässt, Schorf hat, is es ne Wunde.
blubbblubb
Hej Penny,
große hoffnungen habe ich aber nich, denn es ist ein streng christliches krankenhaus ...
Das mit in den vertrag schauen is ne gute Idee aber ich hab noch kein unterschrieben...muss erst noch zum Betriebsarzt und dann zum Vertrag unterschreiben...wollte das Tattoo nachm Betriebsarzt machen lassen...weil wenn ichs vorher machen lasse könnte vielleicht der Betriebsarzt was sagen oder?
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