Stationsleitung nennt Kündigungsgründe

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Da aber scheinbar dieser "Kündigungsfehler" öfter und anderen auch passiert,wird lieber dicht gemacht und auf die SL geschimpft,anstatt sich mit der Sache zu befassen und den Fehler auszumerzen sowie die eigene Einstellung zu überprüfen.
Traurig...:cry:.
Was lässt Dich annehmen, dass dieser Kündigungsfehler öfter passiert und vor allem, dass die Kündigung als solche gerechtfertigt ist?
 
Was lässt Dich annehmen, dass dieser Kündigungsfehler öfter passiert und vor allem, dass die Kündigung als solche gerechtfertigt ist?

Und genau da liegt der Hase begraben.....es wird hier in diesem Thema des Häufigerem angenommen, dass die Kündigung ja eh ausgeprochen und somit gerechtfertig ist und bevor überhaupt die Frist für eine Klage vorbei ist...wird es als vollkommen in Ordnung angesehen, dass sich das fälschliche Recht herausgenommen wird einfach mal eben Alles herumzuposaunen. Da kann ich ehrlichgesagt nur den Kopf schütteln. :knockin:8O
 
Gehts jetzt hier noch um die "Verschwiegenheitspflicht" der SL oder nur noch um evtl. Nachteile eines Ex-Kollegen :-??
Ich bin immer noch der Meinung,daß das Team,sofern es denn ein wirkliches Team ist,einen Anspruch auf die Aufarbeitung dieses,recht ominösen,Kündigungsgrundes hat,denn es könnte ja,machen alle diesen Fehler,zu weiteren Kündigungen kommen.
Nachteile für den Ex-Kollegen können doch nur entstehen,wenn ein oder mehrere Teammitglieder den Vorfall nach außen tragen,durch eine innerbetriebliche Aufarbeitung ist dies nicht möglich.
Deshalb finde ich den Vorwurf gegen die SL einfach nur unmöglich,weil sie ja letztendlich die anderen Teammitglieder vor den selben Konsequenzen bewahren wollte !
Da aber scheinbar dieser "Kündigungsfehler" öfter und anderen auch passiert,wird lieber dicht gemacht und auf die SL geschimpft,anstatt sich mit der Sache zu befassen und den Fehler auszumerzen sowie die eigene Einstellung zu überprüfen.
Traurig...:cry:.

Das eine ist ein Recht was jedem zugesichert wird! Die Stationsleitung hat sich nicht korrekt verhalten.

Das aendert aber nix daran, das man die Fehlerquelle aufarbeiten kann. Fortbildungen genau zu dem Thema oder in einer Stationsbesprechung darauf hinweisen. Macht man doch auch so, wenn Fehler ohne Kuendings passieren, oder sagt da auch XY hat die Medis vertauscht das darf nie wieder passieren. Gutes Fehlermanagment ist anonym, denn sonst wuerde keiner mehr zu seinen Fehler stehen, wenn es ueberall mit seinem Namen bekannt wird.
Dichtgemacht wird doch eher, da die Mitarbeiter denken, das die SL tratscht.
Das Nennen des Schuldigen hat rein gar nichts mit dem reflektieren des Fehler zutun.

Mir geht nicht in den Kopf was die Mitarbeiter davon haben sollen den Namen von Karlheinz oder sonst wen zuhoeren.
 
Was lässt Dich annehmen, dass dieser Kündigungsfehler öfter passiert und vor allem, dass die Kündigung als solche gerechtfertigt ist?

Worum geht es Dir jetzt? Um die Offenlegung des Kündigungsgrundes oder um die Frage, ob dieser Grund tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt?

Das eine hat mit dem anderen nämlich gar nichts zu tun.
 
Worum geht es Dir jetzt? Um die Offenlegung des Kündigungsgrundes oder um die Frage, ob dieser Grund tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt?

Das eine hat mit dem anderen nämlich gar nichts zu tun.

Es geht die ganze Zeit doch um das Offenlegen der Kündigungsgründe. Elisabeth und ZN Öse scheint es mehr um die das Andere zu gehen.

So kommt es zumindestens bei mir auf der anderen Seite an.
 
Ich sehe es eher so, dass es hier Faktoren für oder gegen die Nennung eines solchen Grundes aufgezählt werden. Und gegen eine solche Diskussion ist auch nichts einzuwenden, so lange noch nicht eindeutig belegt ist, dass die Bekanntgabe eines Kündigungsgrundes innerhalb des Betriebes gesetzeswidrig ist. (Wenn das geklärt wäre, können wir zwar weiter pro und contra sein, aber dann ist das Verhalten der SL eindeutig vorgeschrieben, auch wenn es nicht jedem gefällt.)

Wenn man an die hübschen Formulierungen im Sinne von "verändert sich beruflich", "möchte sich beruflich weiterentwickeln" oder "aus persönlichen Gründen verlässt uns unser langjähriger Mitarbeiter Herr Piesepampel" denkt, die auch oft betriebsintern in der Mitarbeiterzeitung o.ä. veröffentlicht werden, wird deutlich, wie oft der wahre Kündigungsgrund ungenannt bleibt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das innerhalb der eigenen Abteilung tatsächlich verboten ist. Getratscht wird ja sowieso. Warum also nicht gleich reinen Wein einschenken?
 
Ich sehe es eher so, dass es hier Faktoren für oder gegen die Nennung eines solchen Grundes aufgezählt werden. Und gegen eine solche Diskussion ist auch nichts einzuwenden, so lange noch nicht eindeutig belegt ist, dass die Bekanntgabe eines Kündigungsgrundes innerhalb des Betriebes gesetzeswidrig ist. (Wenn das geklärt wäre, können wir zwar weiter pro und contra sein, aber dann ist das Verhalten der SL eindeutig vorgeschrieben, auch wenn es nicht jedem gefällt.)

Wenn man an die hübschen Formulierungen im Sinne von "verändert sich beruflich", "möchte sich beruflich weiterentwickeln" oder "aus persönlichen Gründen verlässt uns unser langjähriger Mitarbeiter Herr Piesepampel" denkt, die auch oft betriebsintern in der Mitarbeiterzeitung o.ä. veröffentlicht werden, wird deutlich, wie oft der wahre Kündigungsgrund ungenannt bleibt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das innerhalb der eigenen Abteilung tatsächlich verboten ist. Getratscht wird ja sowieso. Warum also nicht gleich reinen Wein einschenken?

lt. Aussage meiner Freundin, Rechtsanwaltin, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, eindeutiges Ja.

((§ 630 BGB), BGB (§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB) aus § 17 UWG. )
 
lt. Aussage meiner Freundin, Rechtsanwaltin, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, eindeutiges Ja.

((§ 630 BGB), BGB (§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB) aus § 17 UWG. )

Lies Dir die Paragraphen mal durch und dann reden wir nochmal darüber, ob diese eindeutig sind. Ich kann nicht herauslesen, dass die Gesetze auf genau diesen Fall gemünzt sind. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb z.B. soll den Arbeitgeber vor Schaden schützen. Inwiefern ist eine Kündigung von Arbeitgeberseite unlauterer Wettbewerb?

BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
UWG - Einzelnorm
 
Lies Dir die Paragraphen mal durch und dann reden wir nochmal darüber, ob diese eindeutig sind. Ich kann nicht herauslesen, dass die Gesetze auf genau diesen Fall gemünzt sind. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb z.B. soll den Arbeitgeber vor Schaden schützen. Inwiefern ist eine Kündigung von Arbeitgeberseite unlauterer Wettbewerb?

BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
UWG - Einzelnorm

ich auch nicht, ist aber auch nicht mein Fachgebiet, und ich vertraue da meiner Freundin, und mir ist das Urteil von jemanden der im Arbeitsrecht arbeitet deutlich mehr wert als das Urteil einer Krankenschwester.

Fuer mich gibt es da keinen Diskusionsbedarf, mein Gefuehl sagt mir das es falsch ist und es wurde mir vom Fachpersonal bestaetigt.
 
Du weißt schon, dass ein Anwalt seine Dienste nicht auf Freundschaftsbasis anbieten darf, oder? :)

Ich hatte Rechtskunde bei einem Anwalt. Laut diesem ist so gut wie kein Fall "eindeutig", so ein Wort nähme kein Jurist in den Mund.

Die Frage ist, wogegen besagter Kollege gerichtlich vorgehen will? Gegen seine Kündigung? Oder gegen das Verhalten der Leitung?
 
Du weißt schon, dass ein Anwalt seine Dienste nicht auf Freundschaftsbasis anbieten darf, oder? :)

Ich hatte Rechtskunde bei einem Anwalt. Laut diesem ist so gut wie kein Fall "eindeutig", so ein Wort nähme kein Jurist in den Mund.

Die Frage ist, wogegen besagter Kollege gerichtlich vorgehen will? Gegen seine Kündigung? Oder gegen das Verhalten der Leitung?

Hat jemand auf Freundschaftsbasis was angeboten? Nein! Ich habe sie lediglich gefragt, ob es rechtens ist, weil es mich interessiert hat und ich vorher nie erlebt habe das eine SL sowas macht und es sich fuer mich auch verkehrt anhoert. Ich fuer meinen Teil bin mit ihrer Antwort zufrieden, vertraue ihr auch, und wuerde es wenn mich betreffen wuerde gegen vorgehen.

Ich hatte sie gebeten, das mir schrieftlich zugeben, aber leider hoert da ihre Freundschaft auf, anwaltliche Beratung kostet Geld, aber vielleicht mag dein Dozent uns das mal so zitieren damit alle zufrieden sind

Gesetze lassen sich nur bis zum bestimmten Grad (leider) biegen, auch wenn dein Anwalt was anderes sagt.

Wogegen der Kollege vorgehen will weiss ich nicht, aber wenn ich hier den Strang lese, ging es darum das er nicht will das der Grund rumerzaehlt wird!
eine Kuendingungsklage ist ein anderer Schuh.


Ich kannte eine SL die hat ueber das Arbeitsverhalten eines Mitarbeiter mit andereren Mitarbeiter geredet, ist ja im Grunde nicht anderes, weil man ja so Fehler verhindern kann, ist das in eueren Augen auch rechtens?
 
Die Frage ist, wogegen besagter Kollege gerichtlich vorgehen will? Gegen seine Kündigung? Oder gegen das Verhalten der Leitung?
Sowohl gegen die Kündigung als solche, als auch gegen das Verhalten der SL. Letzteres hat er beim Anwalt im Rahmen des Erstgespräches lediglich erwähnt, und sein Anwalt hat dies sofort als einen Verstoß gegen die Schweigepflicht gewertet.
 
Ich kannte eine SL die hat ueber das Arbeitsverhalten eines Mitarbeiter mit andereren Mitarbeiter geredet, ist ja im Grunde nicht anderes, weil man ja so Fehler verhindern kann, ist das in eueren Augen auch rechtens?

Und da hätte mein Dozent jetzt gesagt: "Das kommt darauf an." :)

Ein Austausch untereinander ist an sich kein Verbrechen. Ich habe als Praxisanleiterin schon neue Mitarbeiter während der Probezeit betreut; selbstverständlich haben meine SL und ich miteinander über sie gesprochen. Ich hab mich bei meinen Praxisanleiterkollegen über ihren Eindruck von Schülern (seltener auch neuen Mitarbeitern) ausgetauscht, und die SL musste die schriftliche Beurteilung der Schüler gegenzeichnen. Das ist nicht nur rechtens, sondern meiner Meinung nach auch die einzig sinnvolle Vorgehensweise.
 
Und da hätte mein Dozent jetzt gesagt: "Das kommt darauf an." :)

Ein Austausch untereinander ist an sich kein Verbrechen. Ich habe als Praxisanleiterin schon neue Mitarbeiter während der Probezeit betreut; selbstverständlich haben meine SL und ich miteinander über sie gesprochen. Ich hab mich bei meinen Praxisanleiterkollegen über ihren Eindruck von Schülern (seltener auch neuen Mitarbeitern) ausgetauscht, und die SL musste die schriftliche Beurteilung der Schüler gegenzeichnen. Das ist nicht nur rechtens, sondern meiner Meinung nach auch die einzig sinnvolle Vorgehensweise.

In diesem Fall hast du Recht.
 
Nur mal so am Rande: Es ist verboten! Die SL hat sich rechtswidrig verhalten.
Wurde der Betriebsrat informiert? Bei der Fristlosen ist das allerdings nicht wirklich üblich.

Nein- wir haben keinen Betriebsrat- ich denke, sonst wäre es auch nciht so weit gekommen...aber warum erwähnst auch Du jetzt eine fristlose ?
 
Nein- wir haben keinen Betriebsrat- ich denke, sonst wäre es auch nciht so weit gekommen...aber warum erwähnst auch Du jetzt eine fristlose ?

Wieso auch ich jetzt? Hab ich da was verpasst? Es ging doch im Eingangspost um eine fristlose Kündigung oder?

Fristlose Kündigung= ausserordentliche Kündigung.

Bei einer ausserordentlichen Kündigung ist es nicht unbedingt üblich den Betriebsrat/Personalrat zu informieren.
Aber ich hab da ja familiär eine Betriebsrätin vorzuweisen, die ich noch mal spezifisch fragen kann.

Da bin ich mir gerade nicht ganz sicher, da im BetrVG nur die ordentliche Kündigung geschrieben steht.
 


Pericardinchen,was hat die Schweiz mit deutschem Recht zu tun :gruebel: ?
Wenn Du Dir mal die Zeit nimmst und die entsprechenden deutschen Gesetzestexte liest,wirst Du feststellen,daß eine Verschwiegenheitspflicht des AN immer nur gegenüber dem AG / Betrieb besteht.
Und wenn Du jetzt mal logisch weiterüberlegst,wirst Du zu dem Schluss kommen,daß ein Stationsteam im KH oder Heim innerbetrieblich ist,weswegen die SL die Kündigungsgründe sehr wohl benennen darf.
Dieses nervige Rumgereite auf dem Namen des Ex-Kollegen ist doch lächerlich,denn verschwindet dieser Kollege komplett vom DP,ist doch eh klar,wer es ist,da ja jeder im Team den Namen der Kollegen kennt.
Also was soll das :knockin: ?

Auch habe ich zu Anfang des Threads gelesen,daß besagter Kollege nicht in Kündigungsschutzklage gehen will und schon ne neue Stelle hat.
Was soll dann dieser ganze "Auftrieb" hier ?
Der Ex-Kollege ist doch bloß stinkig,daß sein(e) Fehler bemerkt wurde(n) und er geflogen ist. Hätte er nichts falsch gemacht,würde er vor's Arbeitsgericht gehen und ihm wäre es sicher schnuppe,was die SL in seinem Ex-Team erzählt.

Alles in Allem ne reichlich komische Geschichte und für Leute wie mich,mit gut 15 Jahren Leitungserfahrung,recht amüsant :wink1::D.
 
Hallo auch

Als locker Interessierter an diesem Diskussionsthema und noch nicht so Erfahrener in dieser Community fällt mir hier (und natürlich auch an anderer Stelle) folgendes auf.
Es hat den Anschein, dass die Auseinandersetzung im Saal des Arbeitsgerichtes hierhin verlagert wird. Das hat zwar einen gewissen Charme als Gedankenspiel, wird aber letztendlich nicht gelingen.
Das innerhalb einer Woche fast 100 Beiträge geliefert werden lässt es insgesamt sehr unübersichtlich für mich werden. (Den Fleiss bewundere ich allerdings) Um bei jedem 1.,2. oder 5. neuen Beitrag auf dem laufenden und objektiv zu sein müßte ich sehr akribisch vorgehen und mir eine Verlaufskontrolle überlegen.
Man sollte also auch mal darüber nachdenken wann man wie ein Thema sinnvoll zum Abschluss bringen kann?

mit schönsten Grüßen ...... Andreas
 
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