Stationsleitung nennt Kündigungsgründe

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Pericardinchen,was hat die Schweiz mit deutschem Recht zu tun :gruebel: ?
Wenn Du Dir mal die Zeit nimmst und die entsprechenden deutschen Gesetzestexte liest,wirst Du feststellen,daß eine Verschwiegenheitspflicht des AN immer nur gegenüber dem AG / Betrieb besteht.
Und wenn Du jetzt mal logisch weiterüberlegst,wirst Du zu dem Schluss kommen,daß ein Stationsteam im KH oder Heim innerbetrieblich ist,weswegen die SL die Kündigungsgründe sehr wohl benennen darf.
Dieses nervige Rumgereite auf dem Namen des Ex-Kollegen ist doch lächerlich,denn verschwindet dieser Kollege komplett vom DP,ist doch eh klar,wer es ist,da ja jeder im Team den Namen der Kollegen kennt.
Also was soll das :knockin: ?

Auch habe ich zu Anfang des Threads gelesen,daß besagter Kollege nicht in Kündigungsschutzklage gehen will und schon ne neue Stelle hat.
Was soll dann dieser ganze "Auftrieb" hier ?
Der Ex-Kollege ist doch bloß stinkig,daß sein(e) Fehler bemerkt wurde(n) und er geflogen ist. Hätte er nichts falsch gemacht,würde er vor's Arbeitsgericht gehen und ihm wäre es sicher schnuppe,was die SL in seinem Ex-Team erzählt.

Alles in Allem ne reichlich komische Geschichte und für Leute wie mich,mit gut 15 Jahren Leitungserfahrung,recht amüsant :wink1::D.

Du hast schon 15 jährige Leitungserfahrung? Ich hätte vermutet gerade mal damit angefangen. Nicht böse gemeint.

Sorry für den Link aus der Schweiz. Das war mein Fehler.

Aber gilt auch für uns bezüglich Datenschutz.

Datenschutz


Ich betrachte die Angelegenheit pragmatisch. Nur weil ein ausserordentlich Gekündigter keine Kündigungsschutzklage einreicht, heißt es noch lange nicht, dass ein AG das Recht hat dies an 3. weiterzuleiten.

Ebenso wenig heißt das, dass der Gekündigte zu Recht gekündigt wurde.

Ich kann sehr gut verstehen, wieso und weshalb und warum man nicht mal eben so sich diesem Stress hingibt, denn ein Arbeitsrechtsstreit ist eine sehr intensive Angelegenheit - genauso wie ein Strafprozess.

Also bitte nicht unterschätzen.

Nicht jeder hat den Mut dazu und nicht jeder ist danach ein Stehauf- Männchen.

Es ist für mich allerdings noch immer nicht nachvollziehbar, wie Du Deine Kompetenz so weit überschreiten kannst bzw. es vollkommen in Ordnung findest. Gibt es für Dich keinerlei Alternative mehr?
 
In den ganzen hier genannten Paragraphen habe ich auch nichts gelesen, was speziell den geschilderten Fall betrifft. Ich habe nur von Verschwiegenheit ggü. dem AG gelesen, Betriebsgeheimnisse...ect.
Ich bin auch überzeugt, dass wir das Thema nicht zu Ende diskutieren können, da es scheinbar zwei Fraktionen zu geben scheint.
Ich persönlich bin auch nicht davon überzeugt, dass es wirklich verboten ist und wenn es denn wirklich im Gesetz so stehen würde, eine Straftat wäre.
Ich glaube, dass es eine Einzelfallentscheidung wäre, da es insbesondere darum gehen wird WAS die SL letztendlich gesagt hat, wie sie es gesagt hat...usw.
Ob die Vorgehensweise der SL gut oder schlecht ist kann man diskutieren, ist aber eine andere Diskussion und sollte nicht vermischt werden.
Was mich stört, dass dieser Thread jetzt anfängt auszuarten, indem einige persönlich werden.
Kann man Argumentationen/Meinungen denn nicht auch einfach mal so stehen lassen, ohne dass der Diskutierer persönlich angegeriffen wird, bzw. ihm etwas unterstellt wird?

Musste ich jetzt mal los werden, wenn auch ot.
 
ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben.

vor etlichen Jahren, 1997, habe ich in einem Pflegeheim gearbeitet. Einer meiner Kollegen wurde beim Diebstahl von Geld und beim BTM Diebstahl erwischt. ( er hatte aus Morphiumflaschen etwas mit Spritze abgezogen und mit Wasser wiedeer aufgefüllt).

Er bekam die fristlose Kündigung. Dieser Fall wurde auf jeder Station mit Namensnennung besprochen. Als diesem Pfleger das zu Ohren kam, hat er auch einen Anwalt eingeschaltet.

Er hat vor dem Arbeitsgericht damals eíne erhebliche Abfindung zugesprochen bekommen, das war aber nur ein momentaner Erfolg.

Monate später hatte ich das Pflegeheim gewechselt. Da kam von diesem Mann eine Bewerbung. Da aus dem alten Heim noch zwei weitere Pflegekräfte dort arbeiteten, hatte sich noch vor dem ersten Arbeitstag sein Fehlverhalten im ganzen Haus herumgesprochen. Er hat diesen Arbeitsplatz niemals angetreten. Und das ist nicht nur einmal passiert.

Dieser Mann arbeitet nicht mehr in der Pflege. Ob er dazu geeignet ist, sei mal dahingestellt. Aber durch die Namensnennung hat er einfach nie mehr eine Chance bekommen, obwohl der Gesetzgeber ihm eine gegeben hat.

Wäre damals eine Aufarbeitung ohne Namensnennung efolgt, würde der vermutlich noch in der Pflege arbeiten, denn unabhängig von seinem Fehlverhalten war er in der Pflege sehr gut ( abgesehen von den Diebstählen) .
Die Diebstähle hatten damals einen Hintergrund, den ich hier nicht posten werde. Nur er hat nie wieder eine Chance bekommen.

silverlady
 
Findet sich sowas net im Führungszeugnis wieder? Wird ein Diebstahl von Geld bzw. BTM net zur Anzeige gebracht?

Elisabeth
 
Die Anzeige ist erfolgt. Die genaue Strafe weiß ich nicht, aber sie blieb unter 90 Tagessätzen.
Unter 90 Tagessätzen wird die Strafe, soweit ich weiß, nicht im einfachen Führungszeugnis aufgeführt. Die meisten Arbeitgeber verlangen das einfache Führungszeugnis und somit ist die Strafe nicht sichtbar. Nur bei einem erweitertem Zeugnis, z.B. zur Erlangung der Berufsbezeichnung, wird das erweiterte Zeugnis, beantragt. Das können, meiner unmaßgeblichen Kenntnis nach, nur Behörden beantragen.

Sollte ich hier falsch liegen bitte ich um eine entsprechende Korrektunr, dennn ich bin weder Anwalt noch habe ich das Gesetzbuch auswendig gelernt.

silverlady
 
Moin Pericardinchen,
ach iwo,ich bin nicht böse,ich finde vielmehr,daß mit Dir ein schönes Diskutieren ist :bussis:.

Was nun aber Deine Sicht auf den Datenschutz betrifft,finde ich,Du übersiehst da die Tatsache,daß die Verschwiegenheitspflicht eben gegenüber dem AG besteht und die SL ist nicht der AG !
Wenn ich als "Öse" weiß,daß die Kündigung eines Teammitglieds einen pflegerischen,also beruflichen Grund hatte,der evtl. jedem aus meinem Team unterlaufen könnte,dann teile ich dies meinem Team mit und versuche,den oder die Fehler mit dem Team gemeinsam zu analysieren.
Anders sieht es bei allen anderen Kündigungsgründen (betriebliche sowie eigene Kündigung) aus,in diesem Fall halte ich den Mund,ist klar.

Ich hoffe,ich konnte Dir rüber bringen,wie ich die Verschwiegenheitspflicht sehe und handhabe :) !
 
Auch habe ich zu Anfang des Threads gelesen,daß besagter Kollege nicht in Kündigungsschutzklage gehen will und schon ne neue Stelle hat.
Aber unabhängig davo hat er sich letztenlich doch noch für die Klage entschieden- ist das etwa nicht legitim?
 
Kalimera hat hier eine sehr schöne, allgemein gültige Frage gestellt:
Kann man Argumentationen/Meinungen denn nicht auch einfach mal so stehen lassen, ohne dass der Diskutierer persönlich angegeriffen wird, bzw. ihm etwas unterstellt wird?
Könnten diesen Satz bitte alle, einschließlich der Threaderstellerin, beherzigen? Selbstverständlich ist eine Kündigungsklage legitim. Sie bezieht sich aber auf die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig ist. Das spielt aber für die Frage, ob der Kündigungsgrund im Team publik gemacht werden darf, überhaupt keine Rolle.
 
Ob du jetzt recht hast oder nicht (glaube letzteres), so oder so disqualifizierst du dich damit selbst.

Nu ist es wieder Mobbing :schraube:


Ich wußte gar nicht das man / frau sich hier disqualifizieren kann und das man / frau mir hier den Vogel zeigt hab ich auch nicht gerne.

dis•qua•li•fi•zie•ren; [-kva-] disqualifizierte, hat disqualifiziert; [Vt]
1. jemanden disqualifizieren Sport; jemanden von einem Wettkampf ausschließen, weil er gegen eine Regel verstoßen hat: Der Läufer wurde wegen Verlassens der Bahn disqualifiziert
2. etwas disqualifiziert jemanden etwas zeigt, dass jemand für eine Aufgabe od. eine gesellschaftliche Stellung nicht geeignet ist: Sein Verhalten in der Krise hat ihn als Abteilungsleiter disqualifiziert; [Vr]
3. sich (durch/mit etwas) disqualifizieren geschr; bei einer bestimmten Gelegenheit falsch handeln od. sich nicht richtig benehmen und so zeigen, dass man für eine Aufgabe nicht geeignet ist

:besserwisser:

Weiterhin bleibe ich auf meinem Standpunkt:

Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient unmittelbar dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs (Privatsphäre) einer Person.
Dementsprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches in Deutschland Verfassungsrang hat.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde durch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt und erstmals 1983 im sog. Volkszählungsurteil formuliert

:up:
 
Herzlichen Dank für die Ausführung. Daher ist es nicht in Ordnung, wenn in diesem Falle hier, die Stationsleitung den Kündigungsgrund mit Namensnennung, hinausposaunt. Denn der ehemalige Mitarbeiter hatte keinerlei Zustimmung erteilt.
 
Ui,schöner Beitrag...,aber auch wenns fett geschrieben ist,stimmts noch lange nicht :dudu:,da ändert auch der "Besserwisser"Smiley :besserwisser: nix dran.

Ich hab mich interessehalber den Vormittag über mit den genannten Artikeln sowie dem Volkszählungsgesetz beschäftigt und bei de jure.org den ganzen Juristensalat durchgelesen.
Alles,was da so steht,ist irgendwie überhaupt nicht auf die Frage anzuwenden,was eine SL im KH ihrem Team zur Kündigung eines Kollegen erzählt !

@ Pericardinchen :

Hast Du vor Deiner Dankeshymne mal selber nachgeschaut ?

Aber ich bitte um Verzeihung,dieser Thread soll jetzt nicht im juristischen Nirwana enden,denn Juristen sind wir alle nicht,deshalb doch besser wieder zurück zum Thema.
 
Was mir beim Lesen Eurer Beiträge - wofür ich mich ganz ganz herzlich bedanke - inzwischen durch den Sinn geht: Wenn die Meinungen zu diesem Thema hier so sehr auseinander driften, wir uns zum Teil zwar auf Gesetzestexte berufen können, die unsere Thesen untermauern, aber dennoch nicht mit 100 % iger Sicherheit behaupten können, dass die Indiskretion der SL - mal abgesehen von der Kpndigung selbst- richtig oder eben falsch ist, dann wäre es um so interessanter, zu erfahren, womit die SL selbst ihr Verhalten rechtfertigt. Da inzwischen ja gegen die Kündigung und der Verletzung der Schweigepflicht geklagt wird, ist es - denke ich- ein ungünstiger Zeitpunkt, sie darauf anzusprechen...Uns- den Mitarbietern gegenüber- würde doch eh nicht zugegeben, wenn beide Klagen berechtigt wären...
 
Ob die Klagen berechtigt sind, entscheidet ohnehin weder der Kläger noch der Beklagte. Das ist die Aufgabe der gerichtlichen Instanzen.

Ich würde im konkreten Fall auch nicht nachfragen, macht nur böses Blut. Zudem wird die SL gar nicht im Alleingang über eine Kündigung entscheiden können. Sie wäre lediglich für die Frage, ob sie sich so offen äußern dürfe, der richtige Ansprechpartner.

Ich denke, es kommt im Einzelfall wirklich darauf an, was in welcher Art und welchem Anlass wem mitgeteilt wurde. Das Warum ist für den Gesetzgeber vergleichsweise uninteressant. Entweder darf ich etwas, oder ich darf es nicht, auch wenn ich einen guten Grund dafür hätte.
 
Ich würde es schön finden, wenn wir erfahren würden, wie es schlussendlich ausgegangen ist. Meint: Verweis auf das entsprechende Urteil.

Elisabeth
 
Das würde mich zwar auch interessieren, aber falls es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann das dauern.
 
Naja,das Arbeitsgerichtsverfahren dürfte relativ schnell gegessen sein,zumindest was die Kündigung betrifft.
Was die "Schweigepflicht der SL" angeht,könnte dies ne zivilrechtliche Sache,sprich ne Unterlassungsklage,werden,denn arbeitsrechtlich wäre es m.E.nur,wenn der Kläger aufgrund der Äußerungen der SL gekündigt worden wäre.
Auf jeden Fall ist und bleibt die Geschichte höchst interessant,zumal für mich als SL.
 
Ui,schöner Beitrag...,aber auch wenns fett geschrieben ist,stimmts noch lange nicht :dudu:,da ändert auch der "Besserwisser"Smiley :besserwisser: nix dran.

Ich hab mich interessehalber den Vormittag über mit den genannten Artikeln sowie dem Volkszählungsgesetz beschäftigt und bei de jure.org den ganzen Juristensalat durchgelesen.
Alles,was da so steht,ist irgendwie überhaupt nicht auf die Frage anzuwenden,was eine SL im KH ihrem Team zur Kündigung eines Kollegen erzählt !

@ Pericardinchen :

Hast Du vor Deiner Dankeshymne mal selber nachgeschaut ?

Aber ich bitte um Verzeihung,dieser Thread soll jetzt nicht im juristischen Nirwana enden,denn Juristen sind wir alle nicht,deshalb doch besser wieder zurück zum Thema.



Auch eine Vertuschung ist natürlich niemals in meinem Interesse, aber solange nicht in einem Gütetermin und spätestens im Hauptsacheverfahren, bei nun ja doch vorliegender Klage, erfolgt ist- ist stillschweigen über das Alles zu bewahren. Das stört nämlich das Verfahren zwischen AN und AG und kann zu absolutem Ungunsten des AG und/oder AN ausgehen.

Dies sollte Euch bewusst sein. Dies gilt übrigens auch für sonstige Rechtsangelegenheiten.

Schweigen ist Gold.....

Informationen zu diesem Thema nur per Telefon, die Ihr per PN erhaltet. Bitte um Verständnis.
 
Als die SL aus dem Nähkästchen plauderte, hatte der entsprechende Mitarbeiter die Kündigung angenommen und angekündigt, er werde keine rechtlichen Schritte dagegen einleiten, denn:
der Kollege hat bereits ne andere Stelle und hat "kein Bock auf so einen Stress

Da Hypertone Krise den Betreffenden auf der einen Seite als "Ex-Kollegen" bezeichnet, auf der anderen Seite aber betont, es sei keine fristlose Kündigung gewesen, frage ich mich, inwiefern eine Kündigungsklage überhaupt noch möglich ist. Meines Wissens kann man nur innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen - bei einer fristgerechten Kündigung sind die schon lange rum, wenn aus dem Kollegen ein Ex-Kollege geworden ist.
 
Wir drehen uns doch im Kreis....
Ich glaube das die daran glauben es ist nicht rechtlich falsches dran, es nur glauben wenn sie ein Jurist persoenlich darueber aufklaert. Ich denke es ist wichtig, das Menschen die als Leitung arbeiten darueber informiert sind was rechtlich richtig oder falsch ist, fuer ihre eigene Sicherheit. Daher vielleicht einfach mal beim Juristen des KH nachfragen, wo man arbeitet! Vielleicht ist da auch jemand mal bereit ein Aktenzeichen rauszugeben, denn es muss ja eines geben, da Silverlady es ja erlebt hat.
 
Als die SL aus dem Nähkästchen plauderte, hatte der entsprechende Mitarbeiter die Kündigung angenommen und angekündigt, er werde keine rechtlichen Schritte dagegen einleiten, denn:

Da Hypertone Krise den Betreffenden auf der einen Seite als "Ex-Kollegen" bezeichnet, auf der anderen Seite aber betont, es sei keine fristlose Kündigung gewesen, frage ich mich, inwiefern eine Kündigungsklage überhaupt noch möglich ist. Meines Wissens kann man nur innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen - bei einer fristgerechten Kündigung sind die schon lange rum, wenn aus dem Kollegen ein Ex-Kollege geworden ist.


@claudia:

Es ist vollkommen egal, ob der Mitarbeiter nun die Kündigung entgegengenommen und keinerlei rechtliche Schritte einleiten wollte. Das interessiert nicht. Solange der Mitarbeiter in seiner Frist bleibt ...kein Problem.
Die Frist ist noch nicht vorbei...Heute schreiben wir erst den 22. Mai. Eine 2- Wochen- Frist wäre dann laut Themaanfang erst am : 28. Mai vorbei und falls früher gekündigt,z.B. am 9. Mai, dann wäre diese erst Montag vorbei.

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Außerordentliche Kündigung » Führungskräfte » Rat vom Experten » arbeitsrecht.de
 
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