Stationsleitung nennt Kündigungsgründe

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So langsam ergehen wir uns hier nur noch in Spekulationen denke ich.
Wie ist hier die Meinung des Forums.
Hat es noch Sinn dieses Thema weiter zu verfolgen?
:-?
 
Ich würde geren darauf warten, wie der Rechtsstreit ausgeht. So ein Urteil enthält dann auch die Begründung, warum wie entschieden wurde. Vielleicht kann HK uns dann ja informieren... auch wenn es einige Monate dauern wird.

Elisabeth
 
Ich würde geren darauf warten, wie der Rechtsstreit ausgeht. So ein Urteil enthält dann auch die Begründung, warum wie entschieden wurde. Vielleicht kann HK uns dann ja informieren... auch wenn es einige Monate dauern wird.

Elisabeth

aber sie macht eine Kuendingsklage oder Unterlassungsklage....
ich werde mal meine Freundin weiter nerven, vielleicht kann sie mir ja doch mal die Gerichtsurteile als Freundschaftsdienst raussuchen, ich finde das naemlich hoch intressant, nicht wegen der Kuendigung sondern wegen der Verschwiegenheit, und da interessiert mich nur der rechtliche Aspekt.

Da ich zu dem ethischen Standpunkt meine Meinung habe, und die leider ( sorry) nicht aendern werden. Gutes Fehlermanagement und Aufarbeitung kann meines Erachtens auch anonym erfolgen und die Privatsphaere von Kollegen sehe ich als schuetzenswert an.
 
Ich würde geren darauf warten, wie der Rechtsstreit ausgeht. So ein Urteil enthält dann auch die Begründung, warum wie entschieden wurde. Vielleicht kann HK uns dann ja informieren... auch wenn es einige Monate dauern wird.

Elisabeth

aber sie macht eine Kuendingsklage oder Unterlassungsklage....
ich werde mal meine Freundin weiter nerven, vielleicht kann sie mir ja doch mal die Gerichtsurteile als Freundschaftsdienst raussuchen, ich finde das naemlich hoch intressant, nicht wegen der Kuendigung sondern wegen der Verschwiegenheit, und da interessiert mich nur der rechtliche Aspekt.

Da ich zu dem ethischen Standpunkt meine Meinung habe, und die leider ( sorry) nicht aendern werden. Gutes Fehlermanagement und Aufarbeitung kann meines Erachtens auch anonym erfolgen und die Privatsphaere von Kollegen sehe ich als schuetzenswert an.

Einverstanden:engel::emba::hicks::up::mryellow::bussis:
 
@pericardinchen:

Es ist ja sehr nett, dass Du jetzt Links zu Deinen Aussagen lieferst, aber die sollten doch bitte auch zum Thema passen. Die Zwei-Wochen-Frist, mit der Du rechnest, bezieht sich auf die Zeit, die ein Arbeitgeber hat, um auf einen Vorfall mit einer außerordentlichen Kündigung zu reagieren.

Ich rede von den drei Wochen Frist, die dem Arbeitnehmer bleiben, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage

Seit dem Start des Threads sind noch keine zwei Wochen vergangen, stimmt schon, aber da Hypertone Krise von "vor kurzem" und vor allem "dem betreffenden Ex-Kollegen" redet, könnte die Kündigung weiter zurückliegen. Und dann wäre eine Kündigungsschutzklage eben nicht mehr möglich, und es würde sich auf die Unterlassungsklage beschränken.
 
Meines Wissens kann man nur innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen - bei einer fristgerechten Kündigung sind die schon lange rum, wenn aus dem Kollegen ein Ex-Kollege geworden ist.
Den Thread habe ich am 14.05. Der Kollege wurde kurz vorher entlassen...Also 3 Wochen sind selbst jetzt noch nicht um...aufgrund von Überstunden und Urlaubsanspruch war der Tag seiner Kündigung auch sein letzter Arbeitstag...( wobei er selbst sagt, dass sich der AG damit zu seinen Gunsten schwer verrechnet hätte, aber wahrscheinlich wollte der AG verhindern, dass wir Mitarbeiter noch die Möglichkeit haben, diese Kündigung mit dem Betroffenen selbst aufzuarbeiten...). Mit anderer Stelle meinte ich, dass ihm bereits ein neuer Job sicher ist, was wahrscheinlich auch die anfängliche Unlust auf den Stress einer Klage erklärt. So abwegig finde ich es nicht, dass er sich erst ein paar Tage nach der Entlassung dazu entschied...
 
Bevor du nun noch detaillierter wirst, was sicher net im Interesse deines Kollegen ist- wart das Urteil ab und informier uns dann.

Elisabeth
 
Den Thread habe ich am 14.05. Der Kollege wurde kurz vorher entlassen...Also 3 Wochen sind selbst jetzt noch nicht um...aufgrund von Überstunden und Urlaubsanspruch war der Tag seiner Kündigung auch sein letzter Arbeitstag...( wobei er selbst sagt, dass sich der AG damit zu seinen Gunsten schwer verrechnet hätte, aber wahrscheinlich wollte der AG verhindern, dass wir Mitarbeiter noch die Möglichkeit haben, diese Kündigung mit dem Betroffenen selbst aufzuarbeiten...). Mit anderer Stelle meinte ich, dass ihm bereits ein neuer Job sicher ist, was wahrscheinlich auch die anfängliche Unlust auf den Stress einer Klage erklärt. So abwegig finde ich es nicht, dass er sich erst ein paar Tage nach der Entlassung dazu entschied...

Stimme Dir vollkommen zu.

Hallo Claudia,

ja richtig - merci für den Hinweis. Natürlich 3 Wochen. Ich war da etwas schon zu weit vorraus mit dem lesen und zurück mit dem Link einstellen.

Sorry.

Hier nun der Link: Rechtslexikon: Kündigungsschutzklage » Rechtslexikon » Arbeitshilfen » arbeitsrecht.de
 
So abwegig finde ich es nicht, dass er sich erst ein paar Tage nach der Entlassung dazu entschied...

Ich auch nicht, und solange er innerhalb der Frist reagiert hat, ist ja alles in Ordnung. Ich würd mich aber mit Mutmaßungen, was genau den Arbeitgeber zu der Art und Weise seines Vorgehens getrieben hat, zurückhalten.

Vielleicht wollte die SL genau diese Art von Verschwörungstheorie im Ansatz ersticken und hat deshalb den Kündigungsgrund offen gelegt?
 
Ich stimme mit Elisabeth überein,daß man vielleicht lieber erstmal abwartet,wie die rechtliche Seite ausgeht und aus der Urteilsbegründung die Kündigungsgründe deutlich werden.
Dann kennen wir diese zwar,aber auch mit diesem Wissen werden wir hier nie klären können,was und ob eine SL ihrem Team nun mitteilen darf,denn die Meinungen gehen hier doch mächtig auseinander.
Alles,was im Verlauf dieses Threads geschrieben wurde,sind Spekulationen und Mutmaßungen und ich gebe gerne zu,daß auch ich fleißig mitspekuliert hab.
Letztlich gehts doch aber immer noch um die Frage,ob die SL die Gründe nun nennen durfte oder nicht und auch ein Arbeitsgerichtsurteil wird hierzu nix beitragen können,denke ich.
Also ich als SL habe und werde auch immer wieder zur Kündigung führende "Pflegefehler" im Team diskutieren bzw. bekannt machen und bei allen anderen Kündigungsgründen schweigen !
 
Ich stimme mit Elisabeth überein,daß man vielleicht lieber erstmal abwartet,wie die rechtliche Seite ausgeht und aus der Urteilsbegründung die Kündigungsgründe deutlich werden.
Dann kennen wir diese zwar,aber auch mit diesem Wissen werden wir hier nie klären können,was und ob eine SL ihrem Team nun mitteilen darf,denn die Meinungen gehen hier doch mächtig auseinander.
Alles,was im Verlauf dieses Threads geschrieben wurde,sind Spekulationen und Mutmaßungen und ich gebe gerne zu,daß auch ich fleißig mitspekuliert hab.
Letztlich gehts doch aber immer noch um die Frage,ob die SL die Gründe nun nennen durfte oder nicht und auch ein Arbeitsgerichtsurteil wird hierzu nix beitragen können,denke ich.
Also ich als SL habe und werde auch immer wieder zur Kündigung führende "Pflegefehler" im Team diskutieren bzw. bekannt machen und bei allen anderen Kündigungsgründen schweigen !

Meine Aussagen beziehen sich auf Tatsachen und keinerlei Spekulationen.

Ich empfehle Dir ebenso keinerlei Unterschied in den Gründen zu machen. Denn es gilt für alle Gründe das Gleiche. Nur mal so ein gutgemeinter Tip am Rande.
 
Lach...was dann ebenfalls eine Mutmaßung ist...wir werden es wohl nie erfahren....:emba:

Im Grunde genommen wollen wir ja auch nicht wissen, was die SL zu dieser Aktion veranlasst hat, sondern ob die Aktion legitim war.


Wobei ich mir denken kann, dass es wirklich schwierig ist, zum einen Pflegefehler aufzuarbeiten und zum anderen anonym zu bleiben. Wenn es ein kleines, überschaubares Team ist, fällt doch meistens auf, um wen es sich da handelt, auch wenn keine Namen genannt werden.
 
Information:

Personenbezogene Daten § 3 Abs. 1 BDSG ( Bundesdatenschutzgesetz).

Genau das musste ich bisher in jeglicher Position und Tätigkeit unterschreiben.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten ist nur zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. (§4 BDSG).

"Zweck des BDSG ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten seine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden." Quelle: Merkblatt zum Datenschutz Version 1.1

Hinzukommt noch hier das:

§ 43 BDSG Bußgeldvorschriften

§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen


Damit wäre das unbefugte Verhalten der SL ja geklärt. Dies ist ein absolutes " no go " und sie hat sich in jedem Falle strafbar gemacht.
 
Wir warten das Urteil ab und greifen diesem net vor. Als Laien sollte man net eine Vorverurteilung versuchen. Soweit mir bekannt ist, ist das strafbar.

Elisabeth
 
Wir warten das Urteil ab und greifen diesem net vor. Als Laien sollte man net eine Vorverurteilung versuchen. Soweit mir bekannt ist, ist das strafbar.

Elisabeth

Das ist keinerlei Vorverurteilung, sondern Faktum.

ich bin in diesem Punkt kein Laie, sondern durchaus bewandert auf diesem Gebiet....War nur ein Tip von mir an alle Anderen, die in der Position als Leitung sind, aber auch an jeglicher AN, Selbständige u.a.

Retten kann ich sowieso niemanden. Also gebe ich Tips und Info`s raus.
Wer das in seine Tätigkeit mit einbaut, der ist immer auf der sicheren Seite. Wer nicht- dem kann man sowieso nicht helfen. Der wird ggfs. seine Erfahrungen selbst machen, mit einem blauen Auge davon kommen oder sich der Sache bewusst.

Es ist niemals zu spät- das Richtige zu tun....
 
Hast du Jura studiert, dass du Urteile fällen kannst?

Du hast dich sicher informiert, was personenbezogene Daten sind und kannst somit einen eindeutigen Link beibringen, der deine These unterstützt.

Elisabeth
 
Hast du Jura studiert, dass du Urteile fällen kannst?

Du hast dich sicher informiert, was personenbezogene Daten sind und kannst somit einen eindeutigen Link beibringen, der deine These unterstützt.

Elisabeth

Ich habe eindeutige Links hierher verlinkt!

Wieso sind das Thesen = Behauptungen?

Das ist liebe Elisabeth die pure Realität in der Praxis heutzutage und da brauch ich ausser auf das BDSG zu verweisen nix weiter machen. Das ist Beleg genug.

Aber natürlich gerne : Dann schreib mir ne mail, PN und wir können mal telefonieren. Dann wirst Du mir vielleicht nicht mehr unterstellen, dass dies nicht einfach so mal eben laienhaft dahergesagt ist. Das hatte ich schon mal angeboten.
 
Sowas ist schon heftig, Nennung der Kündigungsgründe, sowas wurde einmal gemacht, aber die Person, die es betraf hat sich strafbar gemacht.
Die Kollegen wurden aufgefordert, sich bei der Polizei zu melden, wenn sie auch betroffen sind und andere waren gewarnt, sich auf Geschäfte mit der Person einzulassen.
Eine Person zu verunglimpfen indem man Pflege/Hygienefehler anprangert ist schon heftig, was ich mich frage, hat man das nicht anders lösen können, die betreffende auf ihr Fehlverhalten ansprechen.
Es hört sich für mich so an, als ob diese Person, mehrere "Baustellen" hat. Trotzdem ist sowas nicht ok und wenn sie schlau ist, setzt sie sich zur Wehr.
So schnell wird die ja keinen neuen Job finden...
 
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